{"id":20003663,"updated":"2024-04-10T12:13:05Z","additionalIndexing":"15;Wirtschaftssanktion;Europäische Union;WTO;Förderung des Handels;USA","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2030,"gender":"m","id":37,"name":"Büttiker Rolf","officialDenomination":"Büttiker"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2000-12-12T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4605"},"descriptors":[{"key":"L05K0701030305","name":"Förderung des Handels","type":1},{"key":"L05K1002010503","name":"Wirtschaftssanktion","type":1},{"key":"L05K0701020401","name":"WTO","type":1},{"key":"L02K0903","name":"Europäische Union","type":2},{"key":"L04K03050305","name":"USA","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2001-03-14T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-02-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(976575600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(984524400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2030,"gender":"m","id":37,"name":"Büttiker Rolf","officialDenomination":"Büttiker"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"00.3663","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Streitbeilegungsorgane der WTO, d. h. die für diesen Fall eingesetzte Sondergruppe (so genannte Panel) und das Appellationsorgan, haben entschieden, dass das amerikanische Exportförderungssystem, welches es ermöglicht, einen gewichtigen Teil der Exporte über die in Steueroasen domizilierten und fiskalisch begünstigten \"Foreign Sales Corporations\" (FSC) abzuwickeln, gegen das WTO-Subventionsabkommen verstösst und deshalb aufzuheben ist. Gemäss den Ausführungen der Streitbeilegungsorgane handelt es sich bei den Steuererleichterungen für die FSC um Exportsubventionen, welche gemäss Artikel 3.1(a) in Verbindung mit Anhang I Buchstabe e des WTO-Subventionsabkommens verboten sind. Der Bundesrat kann diese rechtliche Würdigung des amerikanischen Exportförderungsinstrumentes der FSC nachvollziehen.<\/p><p>2. Nach dem negativen Urteil der WTO-Streitbeilegungsorgane haben die amerikanischen Behörden das bestehende Exportförderungssystem revidiert. Die neue Gesetzgebung sieht nach Ablauf einer Übergangsfrist den Ersatz der FSC durch andere Steuererleichterungen für die Exportwirtschaft vor. Die EU vertritt die Auffassung, dass die Anpassungen ungenügend sind und dass das revidierte Exportförderungssystem weiterhin im Widerspruch zu den WTO-Verpflichtungen der USA steht. Die Streitparteien haben sich darauf geeinigt, dass die revidierte amerikanische Gesetzgebung erneut durch ein Panel auf ihre WTO-Konformität überprüft werden soll. Am 20. Dezember 2000 hat das Streitbeilegungsorgan der WTO das ursprüngliche Panel mit dieser Aufgabe betraut. Beide Parteien werden danach die Möglichkeit haben, den Panelentscheid beim Appellationsorgan anzufechten. Die EU hat sich im Weiteren bereit erklärt, mit dem Ergreifen von Handelssanktionen bis nach dem Abschluss dieses Überprüfungsverfahrens zuzuwarten. Das entsprechende Gesuch, in welchem die EU Mitte November um die Genehmigung von Handelssanktionen in der Höhe von 4,043 Milliarden Dollar ersucht hat, wurde daher vorläufig sistiert.<\/p><p>Der Bundesrat begrüsst es, dass auch die WTO-Kompatibilität des revidierten Exportförderungssystems in einem multilateralen Verfahren überprüft wird. Die erneute Überprüfung führt zwar zu einer Verlängerung des Verfahrens. Eine unilaterale Feststellung, ob das neue System WTO-kompatibel ist, entspricht indessen nicht dem WTO-System, wonach Streitverfahren in einem multilateralen Verfahren beizulegen sind. Der Bundesrat wird auch dieses Verfahren mit Interesse verfolgen. In Berücksichtigung des multilateralen Charakters des Streitbeilegungsverfahrens möchte er sich indessen über die WTO-Kompatibilität dieses Systems nicht äussern.<\/p><p>Dem Bundesrat sind zum heutigen Zeitpunkt keine Klagen der Schweizer Wirtschaft im Zusammenhang mit dem revidierten Exportförderungssystem der USA bekannt. Er behält sich aber vor, gegebenenfalls im Rahmen der bilateralen Wirtschaftskommission Schweiz-USA die Auswirkungen dieses Systems auf die schweizerische Exportwirtschaft zu diskutieren.<\/p><p>3. Bei den Streitbeilegungsverfahren in der WTO handelt es sich um Parteiverfahren, an welchen in erster Linie die beiden Streitparteien, im vorliegenden Fall die EU und die USA, teilnehmen. Hat jedoch ein anderes WTO-Mitglied ein wesentliches Interesse an einer Angelegenheit, kann es sich gemäss Artikel 10 der Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung als Drittpartei am Verfahren beteiligen. Es erhält dann die Möglichkeit, im Verfahren vor dem Panel bzw. dem Appellationsorgan angehört zu werden und schriftliche Stellungnahmen einzureichen.<\/p><p>Die Schweiz macht vom Streitbeilegungsverfahren der WTO äusserst zurückhaltend Gebrauch. Der Bundesrat betrachtet das Streitbeilegungssystem als einen Eckpfeiler der multilateralen Handelsordnung und hat sich immer für ein effizientes und schnelles Verfahren eingesetzt. Dennoch vertritt er die Auffassung, dass Handelskonflikte wenn immer möglich auf diplomatischer Ebene zu lösen sind und ein Streitbeilegungsverfahren erst als Ultima Ratio eingeleitet werden soll, nachdem alle Versuche einer einvernehmlichen Lösung gescheitert sind. Als Drittpartei beteiligt sich die Schweiz grundsätzlich nur dann an einem Verfahren, wenn wesentliche Interessen der Schweiz betroffen sind und insbesondere wenn die betroffenen Wirtschaftskreise ein entsprechendes Interesse geltend machen. Seit der Gründung der WTO im Jahre 1995 hat sich die Schweiz in einzelnen Fällen als Drittpartei an einem Verfahren beteiligt und auch verschiedentlich mit Erfolg Konsultationen zur Beilegung eines Streites verlangt.<\/p><p>Im vorliegenden Handelsstreit zwischen der EU und den Vereinigten Staaten haben von den rund 140 WTO-Mitgliedern nur Japan, Kanada und Barbados als Drittparteien am Verfahren teilgenommen. Es entspricht nicht der Idee des Streitbeilegungsverfahrens, dass sich ein WTO-Mitglied immer an einem Verfahren beteiligt, wenn seine Interessen tangiert werden, da sonst in zahlreichen Fällen Dutzende von Drittparteien mitmachen müssten, was zu einer Überlastung des Systems führen würde. Die Schweiz hat im vorliegenden Fall auf eine Verfahrensbeteiligung verzichtet. Aus der Nichtbeteiligung am Verfahren ergeben sich für die Schweiz indessen keine Nachteile, da die Änderung des amerikanischen Exportförderungssystems, welche die Behörden der USA gemäss den Vorgaben der Streitbeilegungsorgane vorzunehmen haben, unabhängig von einer Verfahrensbeteiligung auf alle Exporte Anwendung findet.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die EU hat im Handelsstreit um das amerikanische Exportförderungsinstrument der \"Foreign Sales Corporation\" (FSC) bei der WTO um die Genehmigung von Sanktionen gegen die USA ersucht. Es geht dabei um Handelssanktionen in der Höhe von bis zu 4,043 Milliarden Dollar pro Jahr gegen die USA. Das amerikanische Exportförderungssystem tangiert auch die Wirtschaft der Schweiz.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: <\/p><p>1. Wie beurteilt er grundsätzlich das amerikanische Exportförderungsinstrument der FSC?<\/p><p>2. Hält er das vom US-Kongress soeben revidierte FSC-System für die schweizerische Exportwirtschaft für akzeptabel?<\/p><p>3. Welche Haltung vertritt die Schweiz in der WTO im Handelsstreit zwischen der EU und den USA?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Handelsstreit EU\/USA. Haltung der Schweiz"}],"title":"Handelsstreit EU\/USA. Haltung der Schweiz"}