﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20003672</id><updated>2024-04-10T13:19:14Z</updated><additionalIndexing>28;12;04;Gleichstellung von Mann und Frau;Einstellung;Stellung der Frau;Bundespersonal;Führungskraft</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2300</code><gender>f</gender><id>113</id><name>Hollenstein Pia</name><officialDenomination>Hollenstein</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-12-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4605</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K05020305</key><name>Gleichstellung von Mann und 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und heute 11,7 Prozent beträgt. Angesichts der Tatsache, dass die Fluktuationsrate in der Bundesverwaltung zwischen 1996 und 1999 aufgrund der angespannten Wirtschaftslage tief war, kann diese auf den ersten Blick als relativ gering erscheinende Erhöhung positiv bewertet werden. Obwohl die Bundesverwaltung mit diesen Zahlen im Vergleich zu anderen Grossbetrieben nicht besonders schlecht abschneidet, ist sich der Bundesrat bewusst, dass das Ziel seiner Weisungen - die paritätische Vertretung von Frauen und Männern auf allen Stufen - noch längst nicht erreicht ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bestrebungen zur Verwirklichung der Chancengleichheit in der Bundesverwaltung wurden mit dem Bundespersonalgesetz, das für die Verwaltung voraussichtlich per 1. Januar 2002 in Kraft tritt, erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Dieses neue Rahmengesetz ermöglicht es, die Personalpolitik bezüglich Chancengleichheit von Frau und Mann künftig noch konsequenter zu verfolgen. Im Zuge der neuen Personalpolitik des Bundes ist zudem eine Kompetenzdelegation an die Departemente und die Bundeskanzlei erfolgt, was aktiven Organisationseinheiten bei der Umsetzung von Gleichstellungsmassnahmen einen grösseren Handlungsspielraum eröffnet. Mit der Genehmigung des Evaluationsberichtes hat der Bundesrat ferner eine Reihe von Aufträgen verabschiedet, die darauf abzielen, die Anstrengungen bezüglich Chancengleichheit zu vergrössern. Ein Schwerpunkt dieser Bemühungen besteht in der Erhöhung des Frauenanteils im Kader.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Situation der Frauen im oberen Kader der Bundesverwaltung wird bei einer Beschränkung auf die Stufe der Ämter unvollständig dargestellt. In einer Gesamtbetrachtung müssen auch die Generalsekretariate der Departemente sowie die Bundeskanzlei mit einbezogen werden: Eine Frau arbeitet im Range einer Vizekanzlerin in der Bundeskanzlei, und eine Frau nimmt die Stellung einer Generalsekretärin im Eidgenössischen Departement des Innern ein. Zudem gibt es zwei stellvertretende Generalsekretärinnen. Sie sind im Eidgenössischen Departement des Innern und im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement tätig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Heute arbeitet eine Amtsdirektorin in der Bundesverwaltung. Sie leitet das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann. Das Schweizerische Institut für Berufspädagogik des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie und die Eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere des Bundesamtes für Landwirtschaft werden von einer Frau geleitet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat begrüsst es, wenn sich Frauen für Aufgaben in Geschäftsleitungen zur Verfügung stellen. Dass dies noch keine Selbstverständlichkeit ist, gründet in erster Linie auf der traditionellen Rollenverteilung von Frau und Mann, die aber im Umbruch begriffen ist. Dieses Phänomen ist übrigens auch in der Privatwirtschaft zu beobachten. Der Weg in die Direktionsetagen ist Frauen auch heute noch weniger aufgrund ihrer Ausbildung und Kenntnisse als wegen ihrer unterschiedlicher Lebensentwürfe und wegen weiterhin bestehender Vorurteile erschwert. Der Handlungsbedarf im Bereich der Rahmenbedingungen (wie Netzwerke, Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitgestaltung für Frauen im Kader, Ausbau der familienexternen Kinderbetreuung) ist erkannt. Ein Aufbau bzw. eine Optimierung der in der Bundesverwaltung bereits bestehenden Massnahmen wird angestrebt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Neun Frauen arbeiten in der Bundesverwaltung im Range einer Vizedirektorin. Sie sind im Bundesamt für Militärversicherung, im Bundesamt für Sozialversicherung (zwei Vizedirektorinnen), im Bundesamt für Justiz, bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle, bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung, im Staatssekretariat für Wirtschaft, im Bundesamt für Verkehr und im Bundesamt für Kommunikation tätig. Acht Diplomatinnen arbeiten im Rang einer Botschafterin im Eidgenössischen Departement für Auswärtige Angelegenheiten, vier davon als Missionschefinnen. Der Rang einer Missionschefin kann als demjenigen einer Amtsdirektorin äquivalent betrachtet werden. Die an der Zentrale arbeitenden Botschafterinnen sind bezüglich Rang Vizedirektorinnen gleichzustellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Es gibt zwei stellvertretende Direktorinnen. Sie arbeiten im Bundesamt für Justiz und im Eidgenössischen Personalamt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat beabsichtigt, den Frauenanteil in Kaderpositionen durch verschiedene Massnahmen zu erhöhen. So hat er beispielsweise die Departemente und die Bundeskanzlei beauftragt, ihren Frauenanteil in Führungs- und anderen Kaderfunktionen bis Ende der nächsten Frauenförderungsperiode 2000-2003 um 5 Prozentpunkte zu erhöhen. Um diese Zielsetzung zu erreichen, sind die Departemente und die Bundeskanzlei aufgefordert, bei Stellenbesetzungen durch den Bundesrat mindestens eine Frau in die engste Wahl einzubeziehen bzw. vorzuschlagen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die zitierte Hypothese aus dem Evaluationsbericht geht davon aus, dass die Rahmenbedingungen und die Umsetzungsbemühungen unverändert bleiben. Dies trifft jedoch nicht zu, denn die künftigen Rahmenbedingungen bieten, wie oben dargelegt, eine bessere Grundlage für Massnahmen zur Realisierung der Chancengleichheit. Zudem hat der Bundesrat mit der Genehmigung des Evaluationsberichtes und der Verabschiedung der Beschlüsse im Oktober 2000 generell seinen Willen bekräftigt, mit den Bemühungen um eine Verwirklichung der Chancengleichheit von Frau und Mann fortzufahren und diese zu intensivieren. So soll beispielsweise die Schaffung einer Basisdokumentation zum Thema Chancengleichheit von Frau und Mann eine Sensibilisierung auf allen Ebenen ermöglichen. Dank einer zu entwickelnden Grundausbildung sollen die Fachpersonen der Chancengleichheit von Frau und Mann die umsetzungsverantwortlichen Führungskräfte und Personalfachleute noch besser beraten können. In einem Konzept soll ferner aufgezeigt werden, mit welchen Massnahmen die Mitarbeitenden des Bundes bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienarbeit besser unterstützt werden können, damit sich diese Unterstützung auf ihre Marktfähigkeit und auf den Arbeitgeber Bund positiv auswirkt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Kürzlich wurde der Bericht des Eidgenössischen Personalamtes an den Bundesrat über die zweite Frauenförderungsperiode in der allgemeinen Bundesverwaltung 1996-1999 veröffentlicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Während bei den tieferen bis mittleren Lohnklassen der Frauenanteil erhöht wurde, hat sich im oberen und obersten Kader nur sehr wenig verändert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Während das Parlament eine zweite Bundesrätin, erstmals eine Bunderkanzlerin und erneut eine Generalsekretärin der Bundesversammlung wählte, hat der Bundesrat die Spitze von Bundesämtern fast nur mit Männern besetzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte folgende, im Bericht nicht berücksichtigte Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie viele Direktorinnen von Bundesämtern gibt es zurzeit? In welchen Ämtern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie erklärt sich der Bundesrat die kleine Zahl von Amtsdirektorinnen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie viele Vizedirektorinnen gibt es, in welchen Ämtern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie viele stellvertretende Direktorinnen gibt es, in welchen Ämtern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Was gedenkt er im oberen Kaderbereich zu unternehmen, um diese sehr stossende Ungleichheit zu beseitigen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Der Bericht kommt auch zum Schluss, dass der gesamte Frauenanteil in der Bundesverwaltung bis 2030 stagnieren werde, sofern die Rahmenbedingungen sich nicht ändern. Welche neuen Massnahmen gedenkt er einzuleiten, dass die erwähnte Stagnation nicht eintrifft? Und wie wird er die Rahmenbedingungen ändern?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Übervertretung von Männern im oberen Kader</value></text></texts><title>Übervertretung von Männern im oberen Kader</title></affair>