{"id":20003695,"updated":"2024-04-10T08:53:26Z","additionalIndexing":"2811;12;organisiertes Verbrechen;Grenzwachtkorps;illegale Zuwanderung;Personenkontrolle an der Grenze","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2498,"gender":"m","id":474,"name":"Hess Bernhard","officialDenomination":"Hess Bernhard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-12-14T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4605"},"descriptors":[{"key":"L06K070104040202","name":"Personenkontrolle an der Grenze","type":1},{"key":"L06K010803060101","name":"illegale Zuwanderung","type":1},{"key":"L06K070104040201","name":"Grenzwachtkorps","type":1},{"key":"L05K0101020802","name":"organisiertes Verbrechen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-06-22T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-05-30T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(976748400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(993160800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2415,"gender":"m","id":352,"name":"Schlüer Ulrich","officialDenomination":"Schlüer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2369,"gender":"m","id":304,"name":"Baumann J. 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Die Bundesverwaltung entwickelt zurzeit eine Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit, Konzepte für eine Umgestaltung der Grenzkontrollen und die künftigen Aufgaben des GWK.<\/p><p>Die Passkontrollen \"auf der Linie\", wie es im Fachjargon heisst, müssten durch eine \"Schleierfahndung im rückwärtigen Raum\" ersetzt werden. Gemeint sind vermehrte, stichprobenartige Personenkontrollen in einem noch zu definierenden Grenzkorridor. Diese hätten durch \"fliegende Zöllnerpatrouillen\" zu erfolgen. Um auf dem Territorium der Grenzkantone tätig zu werden, müsste dabei allerdings das dem Bund unterstellte GWK entweder in die kantonalen Polizeibehörden integriert werden oder neue Kompetenzen erhalten.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Das Grenzwachtkorps (GWK) übt die grenzpolizeilichen Personenkontrollen im Strassen- und Schiffsverkehr sowie im Gelände aus. Im Bahn- und Flugverkehr liegt die Zuständigkeit bei den Kantonspolizeien.<\/p><p>Die folgenden Zahlen beinhalten beim GWK sowohl die formlos zurückgewiesenen als auch die Personen, über welche im Hinblick auf fremdenpolizeiliche Massnahmen ein Grenzkontrollrapport zuhanden des Bundesamtes für Ausländerfragen erstellt wurde. Die Zahlen der Kantone stützen sich nur auf die Grenzkontrollrapporte ab. Deshalb ist das Zahlenmaterial nicht direkt vergleichbar und lässt nur tendenzielle Aussagen zu.<\/p><p>1. Total zurückgewiesene Personen:<\/p><p>- 1997: GWK: 104 946; Kantonspolizei: Flughäfen, 4862; Bahnhöfe, 5691;<\/p><p>- 1998: GWK: 106 395; Kantonspolizei: Flughäfen, 4337; Bahnhöfe, 9585;<\/p><p>- 1999: GWK: 113 691; Kantonspolizei: Flughäfen, 3936; Bahnhöfe, 11 452.<\/p><p>1.1 Keine gültigen Papiere:<\/p><p>- 1997: GWK: keine statistischen Angaben; Kantonspolizei: Flughäfen, 4776; Bahnhöfe, 5547;<\/p><p>- 1998: GWK: keine statistischen Angaben; Kantonspolizei: Flughäfen, 4211;Bahnhöfe, 9400;<\/p><p>- 1999: GWK: keine statistischen Angaben; Kantonspolizei: Flughäfen, 3857;Bahnhöfe, 11 283.<\/p><p>1.2 Aufgrund von Einreisesperren:<\/p><p>- 1997: GWK: 1471; Kantonspolizei: Flughäfen, 72; Bahnhöfe, 108;<\/p><p>- 1998: GWK: 1288; Kantonspolizei: Flughäfen, 107; Bahnhöfe, 138;<\/p><p>- 1999: GWK: 1135; Kantonspolizei: Flughäfen, 54; Bahnhöfe, 108.<\/p><p>1.3 Polizeilich gesuchte Personen:<\/p><p>- 1997: GWK: 4712; Kantonspolizei: Flughäfen, 14; Bahnhöfe, 36;<\/p><p>- 1998: GWK: 4870; Kantonspolizei: Flughäfen, 13; Bahnhöfe, 47;<\/p><p>- 1999: GWK: 5089; Kantonspolizei: Flughäfen, 25; Bahnhöfe, 61.<\/p><p>Übergaben nicht gesuchter Personen an die Polizei - wegen Diebesgut, Einbrecherwerkzeug, Betäubungsmittel, Waffenbesitz usw. (ohne Widerhandlungen gegen das SVG):<\/p><p>- 1997:GWK: 11 109;<\/p><p>- 1998: GWK: 19 627;<\/p><p>- 1999: GWK: 22 211.<\/p><p>2. Die Sicherheitslage der Schweiz bedarf einer laufenden Beurteilung. Die verschiedenen Bedrohungspotenziale sowie die zu treffenden Massnahmen sind in einen Gesamtrahmen zu stellen, wobei ein ganzheitlicher Lösungsansatz sowie ein Ausbau und eine Optimierung der nationalen und internationalen Kooperationen anzustreben sind.<\/p><p>Die Schweiz hat ein Interesse, die Zusammenarbeit mit der EU in den Bereichen Polizei, Justiz sowie Asyl und Einwanderung auszubauen und zu institutionalisieren. Die genannten Bereiche sind Bestandteile der Verträge von Schengen und Dublin, die durch den Vertrag von Amsterdam zu einem Grossteil ins Gemeinschaftsrecht der EU überführt wurden. Ein Kernelement dieser Verträge besteht in der Schaffung eines \"Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes\" ohne Binnengrenzen. Dies bedeutet jedoch nicht einfach eine Grenzöffnung. Vielmehr geht es bei \"Schengen\/Dublin\" um eine Änderung der Kontrollphilosophie: Der förmliche Abbau der stationären Personenkontrollen an den Binnengrenzen wird durch so genannte flankierende Massnahmen ersetzt. \"Schengen\/Dublin\" sieht diesbezüglich eine Mischung von polizeilichen, fahndungstechnischen, migrations- und asylrelevanten Vorkehrungen vor. Dazu zählen die Verstärkung der Grenzkontrollen an den Aussengrenzen der Schengener Staaten, die grenzüberschreitende Observation und Nacheile, die gegenseitige Entsendung von Verbindungsbeamten, die Einführung einer Koordinierung zwischen den Verwaltungen zur Überwachung der Grenzen (Verbindungsbeamte, Ausbildung des Personals), die Stärkung der Zusammenarbeit der Justizbehörden sowie die Errichtung des Schengener Informationssystems (SIS). Welcher Art die zusätzlichen nationalen Massnahmen in der Schweiz sein könnten, bildet zurzeit Gegenstand interner Abklärungen. \"Schengen\/Dublin\" lässt den Mitgliedstaaten weitgehende Freiheit, diese Massnahmen selber zu gestalten. Im Vordergrund steht der Ersatz der statischen, voraussehbaren Kontrollen an den Grenzen durch mobile, unvorhersehbare Kontrollen im Landesinnern, wobei die Zulässigkeit solcher verdachtsunabhängiger Personenkontrollen nicht unbestritten ist. Das GWK praktiziert solche Kontrollen teilweise bereits heute, und zwar mit Erfolg.<\/p><p>Die Warenkontrollen bleiben für die Schweiz im Übrigen auch unter \"Schengen\/Dublin\" aufrechterhalten. Mit den Warenkontrollen im Zusammenhang stehende Personenkontrollen, beispielsweise zwecks Identifikation und Zuordnung der mitgeführten Waren, werden somit weiterhin durchgeführt werden können.<\/p><p>Ob eine Teilnahme am Schengener Sicherheitssystem für die Schweiz mehr Sicherheit bringen wird, wird erst nach Abschluss der Arbeiten vom Projekt zur Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz (Usis) in Berücksichtigung der konkreten Umsetzung des erzielten Verhandlungsergebnisses mit der EU abschliessend beurteilt werden können.<\/p><p>Nach heutigem Kenntnisstand hätte eine Übernahme des Schengener Acquis im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung für die Schweiz folgende Vorteile:<\/p><p>- Gemäss Erkenntnissen von früheren Berichten und der Lageanalyse von Usis ist festzuhalten, dass die Schweiz auf eine verstärkte Kooperation mit der EU im Bereich Polizei und Justiz angewiesen ist, wenn sie die sich stellenden Sicherheitsfragen im internationalen Verbund optimal angehen und nicht zu einer Insel für kriminelle Aktivitäten in Europa werden will. Die bi- und multilateralen Gestaltungsmöglichkeiten mit unseren Nachbarstaaten im Bereich der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Kooperation ausserhalb der Schengener Zusammenarbeit sind ausgereizt. Die bestehenden Zusammenarbeitsformen bilden zwar eine wichtige Grundlage für die Verbesserung der inneren Sicherheit unseres Landes; sie können die Nachteile der Nichtteilnahme am Schengener Sicherheitssystem jedoch nicht aufwiegen und die innere Sicherheit damit nicht optimal gewährleisten. <\/p><p>- Vor dem Hintergrund der zunehmenden grenzüberschreitenden Kriminalität stellt zudem der heute nur begrenzte Informationsaustausch zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedstaaten ein erhebliches Defizit für unser Land dar. Das SIS erlaubt eine europaweite grenzüberschreitende Fahndung nach Personen und Objekten über elektronische Datenbanken, wobei die nationalen Rechner an den zentralen Rechner in Strassburg angeschlossen sind. Polizei-, Grenz- und Immigrationsbehörden können einzelne Daten direkt von ihrem Arbeitsplatz abrufen. Das SIS wird von Experten in den Mitgliedstaaten der EU als bedeutendes und unverzichtbares Instrument im Kampf gegen die nationale und internationale Kriminalität bezeichnet. Auch die verantwortlichen kriminalpolizeilichen Stellen in der Schweiz befürworten ausdrücklich den Zugang zum SIS.<\/p><p>Der Einbezug unseres Landes in das Schengener Sicherheitsdispositiv würde somit der Gefahr vorbeugen, dass die Schweiz zur Drehscheibe der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus in Europa wird. Er würde zudem gewährleisten, dass die Schweiz umfassend an einem modernen, vernetzten System der Verbrechensbekämpfung und dessen künftiger Entwicklung beteiligt wäre. Insgesamt betrachtet, liegt eine Teilnahme an \"Schengen\/Dublin\" daher ohne Zweifel im Sicherheitsinteresse der Schweiz.<\/p><p>3. Die illegale Einwanderung hat sich im Jahre 2000 mit rund 5600 aufgegriffenen Personen und zusätzlich 590 Schleppern auf das Niveau vor der Kosovo-Krise eingependelt. Eine weitaus grössere Bedrohung bildet gegenwärtig die zunehmende grenzüberschreitende Kriminalität, welche zeit- und personenintensive Kontrollen erfordert. Im Falle einer Teilnahme der Schweiz an \"Schengen\/Dublin\" würde es zwar aus der Logik von \"Schengen\" heraus ohnehin zu einem Abbau der stationären Personenkontrollen an den Landesgrenzen kommen. Wie bereits vorstehend zu Frage 1 ausgeführt, soll das dadurch entstehende Sicherheitsdefizit jedoch durch entsprechende flankierende Massnahmen ausgeglichen und die innere Sicherheit der Schweiz dadurch auch in Zukunft optimal gewährleistet werden.<\/p><p>Der Bundesrat hat vom Personalunterbestand des GWK Kenntnis genommen und die Lenkungsgruppe Sicherheit beauftragt, bis Ende Mai 2001 eine Gesamtschau der Ressourcen im Sicherheitsbereich zu erstellen. Diese dient als Entscheidungsgrundlage für allfällige Massnahmen. Im Bereich der inneren Sicherheit haben auch das EJPD und das VBS Stellenbegehren angemeldet. Als Sofortmassnahme wurde der Einsatz (seit 1998) von 100 Festungswächtern zugunsten des GWK bis Ende 2002 verlängert.<\/p><p>Wie gross der Personalbedarf der Sicherheitskräfte inklusive GWK im Falle einer Teilnahme der Schweiz an \"Schengen\/Dublin\" sein wird, kann heute noch nicht beurteilt werden. Dies dürfte erst nach Abschluss der internen Untersuchungen der Projektgruppe Usis und der (Vor)verhandlungen mit der EU möglich sein.<\/p><p>4. Seit 1999 läuft ein Projekt zur Usis. In dessen Rahmen werden umfassende Vorschläge für die Verbesserung der inneren Sicherheit ausgearbeitet; dazu gehört auch - unabhängig von \"Schengen\/Dublin\" - die Analyse der Grenzkontrollen. Zudem werden der Informationsaustausch und die internationale Zusammenarbeit gefördert und optimiert, insbesondere im Rahmen der Alpensicherheitspartnerschaft und der bilateralen Polizeiverträge mit den Nachbarstaaten. Die Möglichkeiten der bi- und multilateralen Kooperation sind heute jedoch weitestgehend ausgeschöpft. Eine weitere Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Polizei und Justiz wird daher nur über eine Teilnahme der Schweiz an \"Schengen\/Dublin\" zu erreichen sein.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie viele Personen wurden in den Jahren 1997, 1998 und 1999 an der Landesgrenze zurückgewiesen?<\/p><p>1.1 Wie viele aufgegriffene Personen hatten keine gültigen Papiere?<\/p><p>1.2 Wie viele aufgegriffene Personen besassen bereits eine Einreisesperre?<\/p><p>1.3 Wie viele Personen wurden bereits polizeilich gesucht?<\/p><p>2. Was bewegt den Bundesrat, möglicherweise die bewährten Grenzkontrollen aufzuheben?<\/p><p>3. Sollten die Kontrollen der Aussengrenzen nicht infolge der verstärkten illegalen Einwanderung noch verstärkt und allenfalls das Grenzwachtkorps (GWK) noch aufgestockt werden?<\/p><p>4. Welche Massnahmen sieht er sonst noch vor, um die Machenschaften der organisierten Kriminalität (Menschen-, Waffen- und Drogenhandel) an der grünen Grenze einzudämmen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Aufhebung der Passkontrollen"}],"title":"Aufhebung der Passkontrollen"}