﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20003704</id><updated>2024-04-10T14:08:21Z</updated><additionalIndexing>24;Steuerbefreiung;Steuerpolitik;Informationsgesellschaft;Verbrauchssteuer;Einkommenssteuer;Steuerwesen</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2507</code><gender>f</gender><id>483</id><name>Lalive d'Epinay Maya</name><officialDenomination>Lalive d'Epinay</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-12-14T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4605</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L02K1107</key><name>Steuerwesen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K110703</key><name>Steuerpolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1107030701</key><name>Steuerbefreiung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K110701</key><name>Verbrauchssteuer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K110704</key><name>Einkommenssteuer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K12010104</key><name>Informationsgesellschaft</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-03-23T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-12-13T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2001-03-09T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-12-14T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-12-13T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2507</code><gender>f</gender><id>483</id><name>Lalive d'Epinay Maya</name><officialDenomination>Lalive d'Epinay</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>00.3704</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;1. Wir stehen mitten in der Transformation von der Industrie- zur Informations- oder Wissensgesellschaft. Angesichts der Globalisierung, der Mobilität von Arbeit und Kapital, der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien sowie veränderter Lebens- und Arbeitsformen (Portfolioworker) usw. stellt sich ernsthaft die Frage, inwieweit die bestehende Finanz- und Steuerordnung den neuen Realitäten Rechnung trägt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn heute beispielsweise der Durchschnittsschweizer noch 8 Prozent seines gesamten Lebens "arbeitend" verbringt (die Tendenz ist weiter abnehmend), stellt sich füglich die Frage, inwieweit die starke Abstützung unseres Steuersystems auf den Faktor Arbeit und Einkommen dauerhaft sein kann. Der Begriff Arbeit beispielsweise wird im Internetzeitalter neu definiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die heutige Bundesfinanzordnung ist bezüglich dem Katalog der Steuerobjekte historisch gewachsen und dementsprechend breit gefächert und unübersichtlich. Wer weiss schon, wo und wie er überall Steuern bezahlt (von der Hunde- und Billettsteuer bis zur Bundessteuer).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Heute wird das Schwergewicht noch auf Objekte gelegt, deren Erträge tendenziell abnehmen oder deren Besteuerung die Prosperität des Landes behindern (z. B. die Besteuerung der Arbeit). Not täte die Beschränkung auf einen kleineren "Steuerstrauss", etwa auf die direkte bzw. indirekte Besteuerung von beispielsweise Konsum, Energie und anderen Ressourcen, auf jeden Fall auf Objekte, die auch langfristig das benötigte Ertragsvolumen garantieren können.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Mit der vorliegenden Interpellation werden berechtigte Fragen gestellt und wichtige Aspekte der langfristigen Steuerpolitik angesprochen. Im Rahmen der Beantwortung des Vorstosses ist es leider nicht möglich, auf alle diese grundlegenden zukunftsgerichteten Fragen definitive Antworten zu erteilen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bundesverfassung regelt die Steuerhoheit des Bundes abschliessend. Der Bund darf eine Steuer also nur dann erheben, wenn ihn die Bundesverfassung dazu ermächtigt. Bei den meisten Bundessteuern kommt dem Bund das ausschliessliche Besteuerungsrecht zu. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Kantone hingegen sind frei, die verschiedensten Steuern zu erheben, jedenfalls, soweit nicht das Bundesrecht einzelne Steuern verbietet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bundesverfassung ermächtigt den Bund zur Erhebung folgender Steuern:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- direkte Bundessteuer;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Mehrwertsteuer;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Verrechnungssteuer;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Stempelabgaben;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- besondere Verbrauchssteuern (Tabak, Bier, gebrannte Wasser, Automobile);&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Zölle;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Schwerverkehrs- und Nationalstrassenabgabe.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch die Beiträge an die Sozialversicherungen weisen mindestens in den oberen Einkommensbereichen Steuercharakter auf. Hinzu kommen die Lenkungsabgaben. Der Bundesrat, die neuere Rechtsprechung und namhafte Autoren sehen in der verfassungsmässigen Sachkompetenz eine hinreichende Grundlage für die Einführung entsprechender Lenkungsabgaben durch das Gesetz. Zu denken ist namentlich an die Lenkungsabgaben im Bereich des Umweltschutzes. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Bundesrat hat bereits im Finanzleitbild (FLB) vom 4. Oktober 1999 die Eckpunkte seiner finanzpolitischen Strategie definiert und eine Reihe von Besteuerungsgrundsätzen festgelegt. So sieht das FLB vor, dass das Abgabesystem einen Beitrag zur langfristigen Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen zu leisten hat. Zur Verwirklichung dieses Grundsatzes war eine neue Finanzordnung mit ökologischen Anreizen geplant. Nebst der Arbeit, dem Konsum und des Kapitals sollte auch die Energie besteuert werden, um so einerseits neuartige Anreize zum schonenden Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen zu schaffen und andererseits die Besteuerung breiter abzustützen. Zudem war vorgesehen, den Ertrag aus der Energiebesteuerung zur Entlastung der Lohnnebenkosten einzusetzen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am 24. September 2000 haben Volk und Stände die Grundnorm, welche die Basis für die neue Finanzordnung mit ökologischen Anreizen gebildet hätte, deutlich abgelehnt. Gleichzeitig wurden die Förderabgabe und die Solar-Initiative verworfen. Aus staatspolitischen Gründen verzichtet der Bundesrat darauf, in der gegenwärtigen Legislaturperiode einen neuen Verfassungsartikel für eine Verlagerung der Steuerbelastung zur Energie zu unterbreiten. Er wird auch im Zusammenhang mit der neuen Finanzordnung 2007 keine Neuauflage der von ihm unterstützten Grundnorm unterbreiten. So wird die Frage der Verlagerung der Steuerbelastung zur Energie erst nach Ablauf einer mehrjährigen Frist erneut geprüft werden können. Vorerst müssen nun Erfahrungen mit dem CO2-Gesetz gesammelt werden. Eine allfällige CO2-Abgabe könnte frühestens per Anfang 2004 eingeführt werden. Hierzu wird der Bundesrat voraussichtlich im Laufe des Jahres 2002 eine erste Lagebeurteilung vornehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Unser Steuersystem ist - wie in der Interpellation zu Recht erwähnt wird - nach wie vor stark auf den Faktor Einkommen abgestützt. Allerdings unterscheidet es sich diesbezüglich nicht wesentlich von dem anderer vergleichbarer OECD-Staaten. Ferner ist der Einkommensbegriff im Steuerrecht des Bundes und der Kantone weit umschrieben. So unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte der Einkommenssteuer. Selbst eine Neudefinition der Arbeit vermag daran nichts zu ändern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien bedeuten, nicht zuletzt auch für den Fiskus, eine ernst zu nehmende Herausforderung. Dies gilt für unser Land, es gilt aber auch für die internationale Staatengemeinschaft als solche. Die virtuelle Grenzenlosigkeit des elektronischen Geschäftsverkehrs macht es unabdingbar, die bei dieser Art der Geschäftsabwicklung zur Anwendung gelangenden Besteuerungsgrundsätze mittels international möglichst breit abgestützter Rahmenbedingungen zu definieren. Auf diesem Gebiet sind Alleingänge sicher nicht erfolgversprechend. Die Schweiz unterstützt daher die Arbeiten des Fiskalkomitees der OECD und anderer internationaler Gremien wie Efta und EU zur Schaffung international abgestützter Rahmenbedingungen für die Besteuerung des elektronischen Geschäftsverkehrs. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Aus der Interpellation ist der Wunsch herauszulesen, die Besteuerung möge sich weg vom Steuerobjekt Einkommen hin zum Steuerobjekt Konsum bewegen. Das FLB anerkennt, dass sowohl die Höhe der Steuerbelastung als auch die Struktur des Steuersystems wichtige Standortfaktoren darstellen. So sollen indirekte Steuern stärker gewichtet und direkte Steuern möglichst tief gehalten werden. Das Steuerpaket 2001 stellt einen wichtigen Schritt in diese Richtung dar, sieht der bundesrätliche Vorschlag doch vor, die direkte Bundessteuer auf dem Einkommen der Ehepaare und Familien um insgesamt rund 1,3 Milliarden Franken zu senken. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Das FLB postuliert aber auch klar, dass die Standortattraktivität unseres Landes in erster Linie über eine möglichst tiefe allgemeine Steuerbelastung anzustreben ist. Demgegenüber setzt die Anfang November 2000 veröffentlichte St. Galler Studie "Ein neues Steuerrecht für die Schweiz" hier etwas andere Akzente. So geht diese Studie von der Hypothese aus, dass die Wachstums- und Beschäftigungswirkungen einer Steuerordnung nicht so sehr von der Höhe der Steuer- und Staatsquote als vielmehr von der Struktur der Steuerbelastung bestimmt werden. In diesem Lichte empfiehlt die Studie, die Unternehmenssteuern zulasten der Steuern natürlicher Personen zu senken. Für die natürlichen Personen wird - durch Anhebung der indirekten Steuern und durch eine stärkere Bemessung der direkten Einkommenssteuer nach der Höhe des Konsums - eine stärkere Ausrichtung der Steuerbelastung nach dem Zeitpunkt des Konsums vorgeschlagen. Die Reformvorschläge dieser Studie sind umfassend und tiefgreifend. Sie sind es wert, eine vertiefte Diskussion darüber zu führen. Bevor auf steuersystematische und -steuertechnische Fragen eingetreten werden kann, muss aber die Plausibilität der volkswirtschaftlichen Aussagen erhärtet werden. Der hierfür notwendige Zeitbedarf darf indessen nicht unterschätzt werden. So werden sich daraus ergebende allfällige Reformprojekte sicher nicht genügend rasch bereit sein, um sie noch zusammen mit der neuen Finanzordnung 2007 zur Diskussion zu stellen. Die diesbezügliche Debatte sollte aber - zusammen mit den in der vorliegenden Interpellation angeschnittenen Themen - nach Überprüfung der volkswirtschaftlichen Aussagen der erwähnten Studie geführt werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ein Eckpfeiler des Finanzleitbildes ist es ferner, mittels Vereinfachungen ein systematisches und transparentes Steuer- und Abgabenwesen anzustreben. Hierzu wird vorgesehen, die formelle Steuerharmonisierung vollständig umzusetzen, indem die Bemessungsgrundlage vereinheitlicht und die Abzüge gestrafft werden. Es geht also vor allem um eine inhaltliche Vereinfachung. Zudem soll aber auch geprüft werden, ob die Zahl der Abgabearten verringert werden kann. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Steuerordnung ist in der Tat nicht besonders übersichtlich. Dabei trägt der Föderalismus sicher nicht zu vermehrter Übersichtlichkeit bei. Der Bundesrat ist aber der Meinung, die Steuerordnung müsse langfristig so ausgestaltet werden, dass jede Staatsebene die Folgen ihrer eigenen Entscheide finanzieren kann. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Das FLB postuliert auch den Grundsatz, wonach Steuern dem Prinzip der Ergiebigkeit zu genügen haben. Dieser Grundsatz besagt, dass eine Steuer nicht nur momentan viel abwerfen, sondern dauernd einen hohen Nettoertrag aufweisen soll. Mit Ausnahme der Zölle ist dieser Grundsatz bei allen Bundessteuern bisher erfüllt. Deren Erträge nehmen tendenziell durchwegs zu. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das gilt übrigens auch für die Stempelabgaben und hier im Besonderen für die Umsatzabgabe. Insoweit es darum geht, die Attraktivität des Finanzplatzes zu erhalten und eine Abwanderungsgefahr für Börsengeschäft zu bannen, sind in den beiden vergangenen Jahren auf dem Dringlichkeitsweg die nötigen Massnahmen getroffen worden. Die eidgenössischen Räte haben es gerade hier sehr gut verstanden, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten, sondern eine einträgliche und mit dem Gerechtigkeitsziel harmonierende Einnahmenquelle so weit zu erhalten, als sie mit dem internationalen Standortwettbewerb vereinbar ist.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich frage den Bundesrat an, ob er im Hinblick auf die Entwicklung der Informations- und Wissensgesellschaft gedenkt, das bestehende Steuersystem grundsätzlich unter folgenden Aspekten neu anzugehen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Bei welchen Steuerobjekten scheint das Ertragsvolumen über eine längere Zeit auch in Zukunft gesichert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Steuerobjekte sind in einer künftigen Gesellschaft sinnvoll (z. B. unter dem Aspekt Demographie)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie kann dabei die Zahl der Steuerobjekte reduziert werden (übersichtlicherer Katalog)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie kann der am Wettbewerb orientierte und föderalistische Charakter unseres Steuersystems (Bund, Kantone, Gemeinden) dennoch erhalten werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Steuerordnung in der Informations- und Wissensgesellschaft und Reduktion der Steuerobjekte</value></text></texts><title>Steuerordnung in der Informations- und Wissensgesellschaft und Reduktion der Steuerobjekte</title></affair>