﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20003708</id><updated>2024-04-10T13:37:01Z</updated><additionalIndexing>08;09;UNO (speziell);völkerrechtliche Streitigkeit;Beobachterstatus;Israel;Menschenrechte;Palästina-Frage</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2361</code><gender>f</gender><id>280</id><name>Langenberger Christiane</name><officialDenomination>Langenberger</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2000-12-14T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4605</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K040102010301</key><name>Palästina-Frage</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03030108</key><name>Israel</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K050202</key><name>Menschenrechte</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04010211</key><name>völkerrechtliche Streitigkeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K150402</key><name>UNO (speziell)</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K100201020102</key><name>Beobachterstatus</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2001-03-07T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2001-02-21T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-12-14T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2001-03-07T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs><relatedAffair><id>20003728</id><priorityCode>N</priorityCode><shortId>00.3728</shortId></relatedAffair></relatedAffairs><roles><role><councillor><code>2361</code><gender>f</gender><id>280</id><name>Langenberger Christiane</name><officialDenomination>Langenberger</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>00.3708</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Gemäss der israelischen Menschenrechtsorganisation B'Tselem wurden seit Beginn der Unruhen am 29. September bis Anfang Dezember 2000 in den palästinensischen Gebieten 264 Menschen getötet und über 10 000 Menschen verletzt. Die Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechtes als Auslöser und Folge dieser Unruhen sind gravierend, was am 17. Oktober 2000 vor der UN-Menschenrechtskommission auch von der Schweiz bestätigt wurde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Zivilbevölkerung muss dringend vor weiteren Übergriffen geschützt und eine regionale Eskalation des Konfliktes vermieden werden. Aus diesem Grund fordern die Menschenrechtsorganisationen Amnesty International und Human Rights Watch, die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte und die israelische Menschenrechtsorganisation B'Tselem von der internationalen Gemeinschaft und somit auch von der Schweiz die dringende Einsetzung einer Beobachtungspräsenz für Menschenrechte. Diese Mission muss von der Uno mandatiert und in den gesamten von Israel besetzten Gebieten stationiert werden. Sie soll unvoreingenommen und unbehindert sämtliche Verletzungen der Menschenrechte durch alle Konfliktparteien untersuchen und auch jederzeit veröffentlichen können. Nur so kann der Schutz der Zivilbevölkerung gewährleistet und eine Atmosphäre geschaffen werden, in der Verhandlungen wieder möglich sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Schweiz kommt in diesem Konflikt als Depositarstaat der Genfer Konventionen und als "Hüterin" der Menschenrechte im multilateralen Verhandlungsprozess im Nahen Osten eine besondere Verpflichtung zu. Internationale, israelische und palästinensische Organisationen messen der Haltung der Schweiz eine grosse Bedeutung bei, insbesondere weil unser Land als ein dem humanitären Völkerrecht verpflichteter, mit Israel befreundeter und durch die Entwicklungszusammenarbeit in den palästinensischen Gebieten engagierter Staat betrachtet wird. Der Bundesrat hat im November 2000 in seinem Aussenpolitischen Bericht 2000 die Ausrichtung der Aussenpolitik auf die Menschenrechte und auf das humanitäre Völkerrecht bestätigt und die feste Absicht geäussert, im Mittelmeerraum friedenspolitisch aktiver zu werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die derzeitigen Möglichkeiten, weitere internationale Beobachter in die von Israel besetzten Gebiete zu senden, sind äusserst beschränkt. Zur Durchführung einer solchen Mission muss auch dem Willen der Konfliktparteien Rechnung getragen werden. So sind dem Handlungsspielraum für die Einrichtung einer solchen Mission hauptsächlich aufgrund der Meinungsverschiedenheiten bezüglich einer Internationalisierung des Konfliktes sowie der politischen Ungewissheit in Israel enge Grenzen gesetzt. Überdies haben die erfolglosen Vorstösse der palästinensischen Behörden beim Uno-Sicherheitsrat zugunsten der Entsendung einer internationalen Beobachtermission in die besetzten palästinensischen Gebiete die Schwierigkeiten der Einsetzung einer internationalen Beobachtungspräsenz aufgezeigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat verfolgt aufmerksam die Entwicklung der Lage und ist bereit, ein Engagement der Schweiz zugunsten einer unter der Ägide der Uno oder ad hoc - nach dem Vorbild der Temporary International Presence in the City of Hebron (TIPH) - geschaffenen internationalen Beobachtermission in Betracht zu ziehen, vorausgesetzt, dass eine solche Mission von allen betroffenen Parteien gutgeheissen und mitgetragen wird. Gegebenenfalls könnte die Schweiz auch durch die Bereitstellung von Mitgliedern des schweizerischen Expertenpools für zivile Friedensförderung an einer internationalen Mission teilnehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der TIPH handelt es sich um eine zivile, unbewaffnete Mission, an der sich Norwegen als Koordinator sowie Schweden, Dänemark, Italien, die Türkei und die Schweiz beteiligen. Ihre Hauptaufgabe besteht im Wesentlichen in der Förderung der Stabilität sowie in der Stärkung des Sicherheitsgefühls der palästinensischen Bevölkerung in Hebron. Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben sind die Beobachter der TIPH indes weder zum Eingreifen noch zur Durchführung von Untersuchungen befugt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Trotz eines komplexen und nur schwierig zu erfüllenden Mandates ist die Bilanz insgesamt positiv und die Präsenz gerechtfertigt. Um die ihr übertragene Kernaufgabe zu erfüllen ("provide a feeling of security to the Palestinians of Hebron"), legt die Mission den Schwerpunkt insbesondere auf die Beobachtertätigkeit und die Erstellung von regelmässigen und vertraulichen Berichten zuhanden der beiden Konfliktparteien. Ferner werden soweit möglich auch Aktivitäten zugunsten der palästinensischen Gemeinschaft der Stadt durchgeführt, um ein Klima des Vertrauens zwischen der Mission und der palästinensischen Bevölkerung von Hebron zu schaffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die TIPH wirkt im angespannten Klima, das in Hebron herrscht, zweifellos als Beruhigungsfaktor, und die Anwesenheit der Patrouillen dämpft die Aggressionen. Natürlich ist der Einfluss dieser Faktoren im Falle einer Zuspitzung des Konfliktes begrenzt und die Mission ist sich dessen durchaus bewusst.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Probleme der TIPH liegen indes vorwiegend in der Definition des Mandates, das keine klare Angaben darüber macht, wie auf die politischen Fragen, mit denen die TIPH konfrontiert wird, zu antworten ist und welche allgemeine Haltung die Mission in den jeweils unterschiedlichen Situationen, und namentlich in der aktuellen Situation, einzunehmen hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Erfahrung der TIPH hat gezeigt, dass es für die Erfüllung komplexer politischer Aufgaben von grösster Bedeutung ist, über ein genau definiertes Mandat und ein klares politisches Profil zu verfügen. Vor diesem Hintergrund ist es daher unerlässlich, die Aufgaben und Grenzen des Koordinationsstaates genau festzulegen und die Unterstützung des Missionschefs zu verbessern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Schweiz setzt sich als Vertragsstaat der Genfer Konventionen entschieden zugunsten der Achtung des humanitären Völkerrechtes ein und ist namentlich darum bemüht, die Leiden der palästinensischen Opfer der derzeitigen schweren Krise zu lindern. Der humanitären Politik der Schweiz stehen zu diesem Zweck eine ganze Palette an Instrumenten zur Verfügung, die von der finanziellen Unterstützung humanitärer Akteure (z. B. IKRK, UNRWA) bis zu bilateralen Massnahmen gestützt auf den gemeinsamen Artikel 1 der Genfer Konventionen reicht, kraft dessen die 189 Vertragsstaaten "sich verpflichten", diese Konventionen "unter allen Umständen einzuhalten und deren Einhaltung durchzusetzen". In jüngster Zeit wurden diesbezüglich verschiedene Demarchen gegenüber den Israelis und den Palästinensern unternommen. Der Bundesrat verfolgt aufmerksam und mit grosser Besorgnis die Entwicklung der Lage im Nahen Osten und ist überzeugt, dass die Achtung des Rechtes Bestandteil eines gerechten und dauerhaften Frieden ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Massnahmen der Schweiz als Depositar der Genfer Konventionen fügen sich in den Rahmen des durch völkerrechtliche Bestimmungen definierten Zuständigkeitsbereiches des Depositarstaates: Seine Aufgaben bestehen hauptsächlich darin, zu informieren und gegebenenfalls die Vertragsstaaten zu konsultieren. Die Liga der Arabischen Staaten hat den Vertragsstaaten der Genfer Konventionen die Abhaltung einer Konferenz "im Lichte der heutigen Lage vor Ort und in Anwendung ihres Entschlusses vom 15. Juli 1999 über die Massnahmen zur Durchsetzung der vierten Genfer Konvention im besetzten palästinensischen Gebiet, einschliesslich Ost-Jerusalem" empfohlen. Ferner hat die Generalversammlung der Uno an einer Dringlichkeitssitzung am 20. Oktober 2000 die Resolution ES-10/7 verabschiedet, welche insbesondere "den Depositar der vierten Genfer Konvention auffordert, sich über die Entwicklung der humanitären Lage in den besetzten Gebieten entsprechend der am 15. Juli 1999 von der oben erwähnten Konferenz der Vertragsstaaten verabschiedeten Erklärung zu erkundigen, um die Durchsetzung der Konventionen gemäss dem gemeinsamen Artikel 1 der vier Konventionen unter allen Umständen zu gewährleisten". Die Schweiz hat die Vertragsstaaten um ihre Meinung über die Zweckmässigkeit und gegebenenfalls die Zielsetzungen einer neuen Konferenz in Anbetracht der Entwicklung der humanitären Lage in den besetzten Gebieten ersucht. Die Weiterführung eines solchen Prozesses hängt daher von den eingegangenen Antworten ab.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat ist weiterhin der Ansicht, dass die in den besetzten palästinensischen Gebieten errichteten jüdischen Siedlungen die Bestimmungen der vierten Genfer Konvention verletzen. Die Siedlungen stellen nicht nur ein Hindernis für einen Friedensschluss dar, sondern sind auch Anlass oder Ursache für Gewalttätigkeiten und zusätzliche Rechtsverletzungen. Die Schweiz hat ihrer diesbezüglichen Haltung nicht nur anlässlich bilateraler Demarchen bei den israelischen Behörden, sondern auch in offiziellen Erklärungen, namentlich anlässlich der Sondersession der Uno-Menschenrechtskommission, die im Oktober 2000 in Genf abgehalten wurde, deutlich Nachdruck verliehen. Zusätzliche Massnahmen sollten gegebenenfalls im Rahmen einer international koordinierten Aktion durchgeführt werden, um ihre Ziele zu erreichen. In der jetzigen Lage versucht die Schweiz, der palästinensischen Bevölkerung konkrete Hilfe zu bieten, dies auch im Bereich der Rechtshilfe oder durch die Bereitstellung von Beobachtern (TIPH).&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Möglichkeiten sieht er, sich für die dringliche Einsetzung einer internationalen, von der Uno mandatierten, unbewaffneten Beobachtungspräsenz für Menschenrechte in den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten zu verwenden, die Menschenrechtsverletzungen aller Konfliktparteien untersucht, volle Bewegungsfreiheit und Zugang zu allen Personen und Orten geniesst und ihre Ergebnisse veröffentlicht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Kräfte kann die Schweiz für eine solche Beobachtungspräsenz zur Verfügung stellen, und inwiefern können die in Hebron mit der Temporary International Presence gemachten Erfahrungen dabei berücksichtigt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie wird die Schweiz darüber hinaus ihrer Rolle als Signatarstaat der vierten Genfer Konvention gerecht, die sie in den Artikeln 1, 146 und 147 verpflichtet, Vorgänge zu untersuchen und Informationen zu sammeln, die auf schwere Verletzungen des Völkerrechtes hindeuten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche Vorkehrungen trifft die Schweiz als Depositarstaat der vierten Genfer Konvention, damit die am 15. Juli 1999 aufgrund der Aussicht auf eine verbesserte Atmosphäre im Nahen Osten vertagte Konferenz zur Durchsetzung der Respektierung der vierten Genfer Konvention durch Israel neu angesetzt werden kann und konkrete Resultate zum Schutz der Opfer von Verletzungen des humanitären Völkerrechtes erreicht werden können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie will der Bundesrat seiner kontinuierlichen Haltung, dass die von Israel in den besetzten Gebieten errichteten Siedlungen aufgrund der vierten Genfer Konvention illegal errichtet wurden und ein Hindernis zu einem Friedensschluss darstellen, durch konkrete Massnahmen Nachdruck verleihen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>UN-Menschenrechtsbeobachtung und Haltung der Schweiz zum Konflikt in den palästinensischen Gebieten</value></text></texts><title>UN-Menschenrechtsbeobachtung und Haltung der Schweiz zum Konflikt in den palästinensischen Gebieten</title></affair>