﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20003718</id><updated>2024-04-10T14:05:20Z</updated><additionalIndexing>28;Suchtprävention;Spielunternehmen</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2521</code><gender>m</gender><id>498</id><name>Neirynck Jacques</name><officialDenomination>Neirynck</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-12-14T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4605</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0101010602</key><name>Spielunternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010505070201</key><name>Suchtprävention</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-12-13T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2001-02-14T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-12-14T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-12-13T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2171</code><gender>m</gender><id>210</id><name>Spielmann Jean</name><officialDenomination>Spielmann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2431</code><gender>f</gender><id>368</id><name>Zapfl 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Man muss vermeiden, dass lediglich ein Massenpublikum zum Zeitvertreib in diese Spielbanken drängt, das der Verführung nicht widerstehen kann, auf leichte Art Geld zu machen, und sich zu unvernünftigen Spieleinsätzen hinreissen lässt. Für die Bewohnerinnen und Bewohner des Fürstentums Monaco beispielsweise gilt eine solche Einschränkung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Casinos mit einer Konzession A sind für unerfahrene Kundinnen und Kunden besonders gefährlich, da die Einsätze nicht beschränkt sind.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Bereits die beiden Expertenkommissionen für die Erarbeitung des Bundesgesetzes über Glücksspiele und Spielbanken (SBG) prüften, ob das vom Motionär vorgeschlagene Residenzverbot die schädlichen sozialen Folgen des Glücksspiels vermindern könnte. Sie lehnten jedoch mehrheitlich ein Residenzverbot ab, weil ein solches Verbot angesichts der heutigen Mobilität weitgehend wirkungslos bliebe. Der Bundesrat schloss sich in seiner Botschaft zum SBG dieser Auffassung an. Er hat auch heute keine Veranlassung, seine Meinung zu ändern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich der Problematik der Suchtgefahr bewusst. Allerdings hält er ein Residenzverbot für das falsche Mittel zur Erreichung des vom Motionär anvisierten Zieles. Süchtige Spieler lassen sich wegen eines im Umkreis von zehn Kilometern wirksamen Spielverbotes nicht vom Spielen abhalten. Sie nehmen auch eine grössere Distanz in Kauf, um in einem anderen Casino spielen zu können. Angesichts der engen räumlichen Verhältnisse in der Schweiz würde ein Residenzverbot nur zu einem Spielsuchttourismus führen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Benachteiligt von einem Residenzverbot würde die grosse Mehrheit jener Spieler, die nicht süchtig sind, sondern aus reiner Unterhaltung gelegentlich ein Casino aufsucht. Ortsansässige Spieler bilden die Stammkundschaft jeder Spielbank. Ein Residenzverbot würde somit in erster Linie die falsche Spielergruppe treffen. Zudem darf daran erinnert werden, dass eines der Ziele der Verfassungsrevision von 1993, mit der das Spielbankenverbot aufgehoben wurde, darin bestand, die unzähligen Spieler mit Wohnsitz in der Schweiz, die ihr Geld im Ausland verspielten, in schweizerische Casinos zurückzuholen. Vor allem in den Grenzregionen würden viele Spieler jedoch wiederum auf das Ausland ausweichen, wenn in der Schweiz ein Residenzverbot eingeführt würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das neue SBG sieht Spielsperren für verschiedene Kategorien von Personen vor. Eines der Hauptziele dieser Spielsperren ist es, spielsüchtige Spieler vom Spielen fernzuhalten. Die Spielbanken haben bereits heute im Verbundsystem eine rigorose Zutrittskontrolle installiert. Die Missachtung der Zutrittskontrolle kann für die Spielbanken empfindliche verwaltungsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Zudem verlangt das neue SBG von jeder Spielbank ein Sozialkonzept. Die Spielbankenverordnung stellt - insbesondere im internationalen Quervergleich - hohe Anforderungen an dieses Konzept. So wird von den Spielbanken ein spezifisches Aus- und Weiterbildungsprogramm für ihre Angestellten im Suchtpräventionsbereich sowie eine Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Suchtpräventions- oder Therapiestellen verlangt. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Zutrittskontrollen kombiniert mit dem Sozialkonzept dem Anliegen des Motionärs weit besser Rechnung tragen als ein undifferenziertes Residenzverbot.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schliesslich bleibt anzufügen, dass es - wenn schon - sachlich keinen Grund gäbe, das Residenzverbot nur bei Spielbanken mit einer Konzession A vorzusehen, wie es der Motionär verlangt. Auch in Casinos mit einer Konzession B kann sehr viel Geld verspielt werden. Süchtige Spieler zeichnen sich ja nicht dadurch aus, dass sie mit wenigen grossen Einsätzen spielen, sondern dadurch, dass sie möglichst oft, dafür mit entsprechend kleineren Einsätzen ihr Glück versuchen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus all diesen Gründen kennen nur ganz wenige Länder ein Residenzverbot. Auch in Monaco gilt - entgegen der Auffassung des Motionärs - kein Residenz-, sondern nur ein Staatsbürgerverbot. Alle Bewohner Monacos dürfen, soweit sie nicht zu jener kleinen Minderheit gehören, die monegassische Staatsbürger sind (etwa ein Sechstel der Bevölkerung), in den Casinos von Monaco spielen. Auch ist die Behauptung des Motionärs, dass im Ausland die Spielbanken systematisch abseits der Stadtzentren errichtet werden, nicht zutreffend. Zwar gibt es Casinos, die tatsächlich an der Peripherie oder sogar ausserhalb der Städte errichtet werden. Doch ist dies in keinem der umliegenden Länder die Folge von staatlichen Regelungen, sondern ein freier unternehmerischer Entscheid (bessere Erreichbarkeit, Parkplatzprobleme, Umweltimmissionen usw). In ganz Europa gibt es zahlreiche Beispiele, wo Spielbanken mitten in der Stadt stehen (Kopenhagen, Amsterdam, Baden-Baden, Berlin, Hamburg, Wiesbaden, Venedig, Nizza, Lyon und viele mehr).&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Artikel 21 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1998 über Glücksspiele und Spielbanken (SBG), der bestimmt, welche Personen einem Spielverbot in einer Spielbank unterliegen, soll wie folgt ergänzt werden:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde, in der sich ein Casino mit einer Konzession A befindet, und der angrenzenden Gemeinden in einem Umkreis bis zu zehn Kilometern.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Einschränkung der Casinobesuche</value></text></texts><title>Einschränkung der Casinobesuche</title></affair>