﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20003729</id><updated>2024-04-10T10:19:57Z</updated><additionalIndexing>12;08;09;militärische Zusammenarbeit;Gute Dienste;Israel;Beilegung der Streitigkeiten;internationales humanitäres Recht;internationales Treffen;Palästina-Frage</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2171</code><gender>m</gender><id>210</id><name>Spielmann Jean</name><officialDenomination>Spielmann</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-12-15T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4605</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K03030108</key><name>Israel</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K040102010301</key><name>Palästina-Frage</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020203</key><name>internationales humanitäres Recht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K100108</key><name>Gute Dienste</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10010210</key><name>militärische Zusammenarbeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04010301</key><name>Beilegung der Streitigkeiten</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K10020107</key><name>internationales Treffen</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-12-13T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2001-02-21T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-12-15T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-12-13T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2171</code><gender>m</gender><id>210</id><name>Spielmann Jean</name><officialDenomination>Spielmann</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>00.3729</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat verfolgt mit Aufmerksamkeit und Besorgnis die Entwicklung im Nahen Osten. Die Schweiz setzt sich als Vertragsstaat der Genfer Konventionen entschieden zugunsten der Achtung des humanitären Völkerrechtes ein und ist namentlich darum bemüht, die Leiden der palästinensischen Opfer der derzeitigen schweren Krise zu lindern. Der humanitären Politik der Schweiz stehen zu diesem Zweck eine ganze Palette an Instrumenten zur Verfügung, die von der finanziellen Unterstützung humanitärer Akteure (z. B. IKRK, UNRWA) bis zu bilateralen Massnahmen gestützt auf den gemeinsamen Artikel 1 der Genfer Konventionen reicht, kraft dessen die 189 Vertragsstaaten "sich verpflichten" diese Konventionen, "unter allen Umständen einzuhalten und dessen Einhaltung durchzusetzen". Die Kohärenz dieser Politik findet ihren Ausdruck auch in der Anwendung der Bundesgesetzgebung über die Ausfuhr von Kriegsmaterial.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Massnahmen der Schweiz als Depositar der Genfer Konventionen fügen sich in den Rahmen des durch völkerrechtliche Bestimmungen definierten Zuständigkeitsbereichs des Depositarstaates: Seine Aufgaben bestehen hauptsächlich darin, zu informieren und gegebenenfalls die Vertragsstaaten zu konsultieren. Die Liga der Arabischen Staaten hat den Vertragsstaaten der Genfer Konventionen die Abhaltung einer Konferenz "im Lichte der heutigen Lage vor Ort und in Anwendung ihres Entschlusses vom 15. Juli 1999 über die Massnahmen zur Durchsetzung der vierten Genfer Konvention im besetzten palästinensischen Gebiet, einschliesslich Ost-Jerusalem" empfohlen. Ferner hat die Generalversammlung der Uno in einer Notstandsondertagung im Oktober 2000 die Resolution ES-10/7 verabschiedet, welche insbesondere "den Depositar der vierten Genfer Konvention auffordert, sich über die Entwicklung der humanitären Lage in den besetzten Gebieten entsprechend der am 15. Juli 1999 von der oben erwähnten Konferenz der Vertragsstaaten verabschiedeten Erklärung zu erkundigen, um die Durchsetzung der Konventionen gemäss dem gemeinsamen Artikel 1 der vier Konventionen unter allen Umständen zu gewährleisten."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. In Anbetracht der humanitären Entwicklung vor Ort hat die Schweiz die Vertragsstaaten um ihre Meinung über die Zweckmässigkeit und gegebenenfalls die Zielsetzungen einer neuen Konferenz in Anbetracht der Entwicklung der humanitären Lage in den besetzten Gebieten ersucht. Die Weiterführung eines solchen Prozesses hängt daher von den eingegangenen Antworten ab. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Konferenz der Vertragsstaaten der Genfer Abkommen nicht unter der Schirmherrschaft der Uno vorgesehen. Diese Organisation verfügt über eigene Behandlungsmechanismen der palästinensischen Angelegenheiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Im vorliegenden Fall kann der Depositarstaat keine guten Dienste erbringen; er ist lediglich verpflichtet, die ihm vom Abkommen zugewiesenen Aufgaben zu übernehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie die grosse Mehrheit der internationalen Gemeinschaft beruft sich die Schweiz nicht auf die Resolution Nr. 181 des Sicherheitsrates, sondern auf die Resolutionen Nr. 242 (November 1967) und Nr. 338 (September 1973) desselben Gremiums. Gestützt auf die "Grundsatzerklärung" der Washingtoner Übereinkunft von 1993 bestand das Verhandlungsziel der israelisch-palästinensischen Gespräche darin, die zwei Resolutionen umzusetzen, und es wiederspiegelt demnach das Grundprinzip dieser Verhandlungen, nämlich "Land for Peace". Der Bundesrat ist weiterhin der Überzeugung, dass die umgehende Wiederaufnahme der Verhandlungen auf dieser Basis die einzige Möglichkeit darstellt, eine Lösung für die Probleme zu finden, die der Ursprung des Konfliktes zwischen den Palästinensern und den Israelis sind. Die Schweiz ermutigt die Parteien, alles zu unternehmen, um rasch zu einem Abkommen auf Basis der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates zu gelangen, das folgende Punkte umfasst:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Schaffung eines souveränen, demokratischen und friedfertigen Staates Palästina auf einem zu dessen Lebensfähigkeit angemessenen Staatsgebiet;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Errichtung einer palästinensischen Hauptstadt in Ost-Jerusalem;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Verfassung von Richtlinien zur Lösung der Flüchtlingsfrage im völkerrechtlich vorgegebenen Rahmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Hinsichtlich der Verletzungen des Genfer Abkommens hat die Schweiz im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen zu Israel bisher verschiedentlich interveniert und setzt sich auch weiterhin für die Achtung dieses Abkommens ein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat erachtet die Einstellung jeder militärischen Zusammenarbeit mit Israel sowohl aus der Sicht der Aussenpolitik wie auch in Bezug auf die Sicherheits- und Verteidigungspolitik als nicht opportun. Im Übrigen würde eine solche Entscheidung in keiner Weise zur Lösung des israelisch-palästinensischen Konfliktes beitragen. Des Weiteren exportiert die Schweiz prinzipiell kein Kriegsmaterial nach Israel und stützt sich dabei auf die einschlägige Bundesgesetzgebung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus den vorgenannten Gründen trifft der Bundesrat alle möglichen Massnahmen, um einerseits die Einhaltung der Genfer Konventionen zu fördern und zu stärken und andererseits zum Gelingen des Friedensprozesses im Nahen Osten beizutragen. Der Bundesrat ist im Übrigen überzeugt, dass die Einhaltung der Rechtsnormen ein Bestandteil eines gerechten und dauerhaften Friedens darstellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat erfüllt bereits gewisse Anliegen der Motion. Er erachtet es hingegen weder als opportun noch als wünschbar, die vom Motionär vorgeschlagenen Massnahmen einzuleiten. Aus diesem Grunde beantragt der Bundesrat, die Motion, deren Inhalt im Übrigen in der ursprünglichen aussenpolitischen Zuständigkeit des Bundesrates liegt, abzulehnen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Schweiz zählt zu den Unterzeichnerstaaten des Genfer Flüchlingsabkommens, weshalb ihr auf der internationalen Bühne eine besondere Verantwortung zukommt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Seit Jahren verstösst der Staat Israel in den von ihm besetzten Palästinenser-Gebieten gegen dieses Abkommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Angesichts der derzeitigen Ereignisse bitte ich den Bundesrat, sofort:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. alle Anstrengungen zu unternehmen, die nötig sind, damit eine internationale Konferenz unter der Schirmherrschaft der Uno und mit Teilnahme der betroffenen Parteien abgehalten werden kann;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. für diese Konferenz die guten Dienste der Schweiz anzubieten;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. zu verlangen, dass zur Aufteilung Palästinas und folglich zur Anerkennung des palästinensischen Staates endlich die Uno-Resolutionen und besonders die Resolution Nr. 181 vom 29. November 1947 angewendet werden;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. den israelischen Botschafter in der Schweiz ins Bundeshaus zu zitieren, um ihn auf Israels Verstösse gegen das Genfer Abkommen hinzuweisen und die Einhaltung der Bestimmungen der Konvention durch den Staat Israel zu fordern;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. jede militärische Zusammenarbeit mit Israel abzubrechen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Die Schweiz und die Ereignisse in Palästina</value></text></texts><title>Die Schweiz und die Ereignisse in Palästina</title></affair>