{"id":20003731,"updated":"2024-04-10T09:27:36Z","additionalIndexing":"34;24;Preisüberwachung;Konsumentenpreis;Mobiltelefon","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-12-15T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4605"},"descriptors":[{"key":"L07K12020201010201","name":"Mobiltelefon","type":1},{"key":"L04K11050208","name":"Konsumentenpreis","type":1},{"key":"L04K11050309","name":"Preisüberwachung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-10-05T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-12-13T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-08-29T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(976834800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1039734000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"type":"speaker"}],"shortId":"00.3731","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die schweizerischen UMTS-Konzessionen wurden durch die missratene Auktion der ComCom zu wesentlich günstigeren Bedingungen als in anderen europäischen Ländern abgegeben. Das trifft insbesondere im Vergleich mit Deutschland und Grossbritannien zu. Die international agierenden Konzerne könnten damit versucht sein, die teureren ausländischen Lizenzen mit den billigen schweizerischen Konzessionen zu verbilligen. Das muss zum Schutz des Telekommunikationsstandortes Schweiz verhindert werden. Es stellt sich die Frage, ob die bestehenden Instrumente der Preisüberwachung zur Verhinderung einer Quersubventionierung ausreichen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. In Wettbewerbsmärkten sind Quersubventionen nur beschränkt möglich, da die Gewinnmargen zu klein sind, um unrentable Produkte oder Verluste in anderen Ländern zu subventionieren. Dies gilt auch für den zukünftigen UMTS-Markt in der Schweiz. Konzessionärinnen ohne eine bereits bestehende Kundenbasis sind beim Markteintritt gezwungen, agressive Preisstrategien anzuwenden, um einen genügend hohen Marktanteil zu erlangen. Konzessionärinnen, welche keine hohen Lizenzkosten aus dem Ausland mitzufinanzieren haben, können die anderen Konzessionärinnen ebenfalls durch günstige Preise unter Druck setzen. Zudem können die Kunden bei überhöhten UMTS-Preisen auf andere Technologien ausweichen und so den Technologiewettbewerb spielen lassen. Der Wettbewerb wird es kaum erlauben, dass Lizenzkosten aus anderen Ländern durch Schweizer Abonnenten getragen werden müssen. <\/p><p>Gestützt auf Vorgenanntes teilt der Bundesrat die Befürchtung grundsätzlich nicht, dass die Schweizer Kunden die ausländischen Konzessionen quersubventionieren müssen. Die zuständigen Behörden werden aber trotzdem die Entwicklung aufmerksam verfolgen und bei Bedarf intervenieren.<\/p><p>2. Falls es zu Preisabsprachen unter den einzelnen Konzessionärinnen kommen sollte, steht mit dem Kartellgesetz ein wirksames Instrument zur Verfügung, um diese zu unterbinden. Zudem kann der Preisüberwacher gestützt auf das Preisüberwachungsgesetz Massnahmen ergreifen, um allfällige überhöhte Preise zu korrigieren.<\/p><p>Der Bundesrat sieht aus diesen Gründen zurzeit kein Bedürfnis für eine weiter gehende Regelung.<\/p><p>3. Die bestehenden Vorschriften des Obligationenrechtes garantieren, dass die Rechnung für die Schweizer Netze der UMTS-Anbieterinnen getrennt geführt werden müssen. Der Bundesrat erachtet eine weiter gehende Regelung nicht als notwendig.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der günstigen Vergabe der UMTS-Konzessionen in der Schweiz im Vergleich zum Ausland die folgenden Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Teilt er die Einschätzung, dass die Gefahr besteht, dass die schweizerischen Konsumentinnen und Konsumenten die teureren ausländischen UMTS-Konzessionen quersubventionieren?<\/p><p>2. Sind allenfalls Gesetzesänderungen nötig, um eine solche Quersubventionierung des Auslandes zulasten der Schweiz zu verhindern?<\/p><p>3. Wie wird sichergestellt, dass die UMTS-Anbieterinnen für das schweizerische Netz eine getrennte Rechnung führen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"UMTS. Quersubventionierung zulasten der Schweiz verhindern"}],"title":"UMTS. Quersubventionierung zulasten der Schweiz verhindern"}