{"id":20003747,"updated":"2025-11-14T07:30:54Z","additionalIndexing":"34;Eidgenössische Kommunikationskommission;Entlassung;Ernennung;Mobiltelefon;Konzession","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-12-15T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4605"},"descriptors":[{"key":"L04K08040709","name":"Eidgenössische Kommunikationskommission","type":1},{"key":"L07K12020201010201","name":"Mobiltelefon","type":1},{"key":"L05K0702010206","name":"Ernennung","type":2},{"key":"L05K0702030103","name":"Entlassung","type":2},{"key":"L05K0806010103","name":"Konzession","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-12-13T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2001-08-29T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(976834800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1039734000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"type":"speaker"}],"shortId":"00.3747","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Comcom beschloss, die vier UMTS-Konzessionen im Auktionsverfahren zu vergeben. Die Rahmenbedingungen wurden ebenfalls von der Comcom festgelegt. Die Kommission agierte in der Sache, ohne der Entwicklung eines oligopolistischen Marktes und dem absehbaren Verhalten der potenziellen Anbieterinnen Rechnung zu tragen. Aufgrund von Unternehmenszusammenschlüssen und Absprachen verblieben schliesslich nur mehr vier Anbieterinnen für die vier Konzessionen der dritten Mobilfunkgeneration. Diese Situation hatte die Comcom nicht mit einer expliziten Ausstiegsklausel abgesichert. Die mit dem Stopp der Auktion eröffnete Chance zu einer Neubeurteilung der Lage, der Rahmenbedingungen und insbesondere des Mindestgebotspreises wurde - entgegen den Empfehlungen des zuständigen Departementes (vgl. Fragestunde vom 4. Dezember 2000) - von der Kommission nicht genutzt.<\/p><p>Mit einem Erlös von insgesamt 205 Millionen Franken für die vier Konzessionen anstelle der ursprünglich erwarteten 4 bis 10 Milliarden Franken oder im internationalen Vergleich noch als günstig, aber realistisch geschätzten Einnahmen von 2 Milliarden Franken sind dem Bund und damit den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern erhebliche Mittel entgangen. Im Vergleich zum Ausland muss von einem eigentlichen Verscherbelungspreis gesprochen werden.<\/p><p>Mit dem von der Comcom gewählten Vorgehen verkam die Auktion zur Farce. Es wurde eine Auktion durchgeführt, die gar keine mehr war. Dieses Verfahren muss auch Anlass sein, die personelle Zusammensetzung der Comcom zu überprüfen, zumal es sich gezeigt hat, dass die \"Expertinnen\" und \"Experten\" fernab jeder realistischen Einschätzung der Entwicklung des Telekommunikationsmarktes agieren und entscheiden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat zum Vergabeverfahren Untersuchungen durchgeführt. Das UVEK hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) aufgefordert, einen Bericht über den Ablauf der Vergabe der UMTS-Konzessionen, insbesondere über das finanzielle Ergebnis, zu erstatten. Parallel dazu hat das UVEK eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe eingesetzt und sie beauftragt, die Kompetenzverteilung zwischen Bundesrat und Comcom auf Verordnungsstufe zu überprüfen. Die Comcom hat dem UVEK den verlangten Bericht am 30. März 2001 vorgelegt. Zudem liegen je ein Bericht des Bakom vom 23. Februar 2001 an das UVEK und an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte vor. In seinem Schreiben vom 8. Mai 2001 an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte ist der Departementsvorsteher des UVEK zum Schluss gelangt, dass die Comcom den UMTS-Entscheid professionell vorbereitet und im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenzen und ihres Ermessens korrekt getroffen hat. Die Finanzdelegation ist in ihrem Bericht vom 14. Mai 2001 im Wesentlichen zu gleichen Schlüssen gelangt. Aus diesen Gründen besteht keine Veranlassung, die personelle Zusammensetzung der Comcom zu verändern.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, aus der missratenen UMTS-Auktion die nötigen personellen Konsequenzen zu ziehen, die aktuelle Zusammensetzung der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) fachlich zu überprüfen und allenfalls personell auszuwechseln.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Comcom. Personelle Konsequenzen der UMTS-Auktion"}],"title":"Comcom. Personelle Konsequenzen der UMTS-Auktion"}