﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20003753</id><updated>2024-04-10T11:55:15Z</updated><additionalIndexing>04;Geschichtswissenschaft;Flüchtling;Expertenkommission;Nichtlohneinkommen;Vergangenheit;Fahrende;Zweiter Weltkrieg;Haushaltsausgabe;Nationalsozialismus</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2323</code><gender>m</gender><id>214</id><name>Stamm Luzi</name><officialDenomination>Stamm</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-12-15T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4605</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K020101</key><name>Vergangenheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020418</key><name>Nationalsozialismus</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0201010409</key><name>Zweiter Weltkrieg</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0109020101</key><name>Fahrende</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080602020101</key><name>Expertenkommission</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K16030106</key><name>Geschichtswissenschaft</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080101</key><name>Flüchtling</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K110203</key><name>Haushaltsausgabe</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010106</key><name>Nichtlohneinkommen</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-03-23T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-12-13T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2001-02-21T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-12-15T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-12-13T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2323</code><gender>m</gender><id>214</id><name>Stamm Luzi</name><officialDenomination>Stamm</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>00.3753</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;1. Grundlage der UEK war der Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996, gemäss welchem "Umfang und Schicksal von Vermögenswerten aller Art untersucht werden". Auch der sechs Tage später erlassene Bundesratsbeschluss hatte die Vermögenswerte im Auge, auch wenn er u. a. zusätzlich von der Flüchtlingspolitik sprach. Auch der Bundesrat hielt in diesem Zusammenhang ausdrücklich fest, dass es ihm bei der Arbeit der eingesetzten UEK um die Frage der finanziellen Verflechtungen, nicht um die Flüchtlingspolitik als solche ging ("Bedeutung der Flüchtlingspolitik im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen der Schweiz mit den Achsenmächten und den Alliierten").&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es stellt sich unter diesen Umständen die Frage, wie die UEK dazu gekommen ist, den eben publizierten Bericht "Roma, Sinti und Jenische. Schweizerische Zigeunerpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus" zu verfassen. Er hat praktisch nichts mit Vermögenswerten und den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen der Schweiz mit den Achsenmächten und den Alliierten zu tun.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die UEK arbeitet mit 22 Millionen Franken, die ihr vom Parlament bewilligt wurden. Sie hat dieses Geld bestimmungsgemäss zu verwenden. Nach Auffassung des Interpellanten ist das Parlament auch zuständig, die Verwendung dieser Gelder zu überprüfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dem Vernehmen nach soll dieser neueste Bericht über die schweizerische Zigeunerpolitik, der als "Beiheft" zum Flüchtlingsbericht vom Dezember 1999 bezeichnet wird, hauptsächlich von einer Person geschrieben worden sein. Wie viel Geld hat diese Person bezogen? Wie viel hat dieser Bericht über die schweizerische Zigeunerpolitik insgesamt gekostet? Nach Auffassung des Interpellanten ist der Bundesrat verpflichtet, Fragen dieser Art zu beantworten, damit das Parlament seiner Kontrollaufgabe nachkommen kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ich habe in der letzten Session eine Interpellation (00.3373) eingereicht, in der ich die Frage aufwarf, wie ein bestimmtes Mitglied der UEK bisher entschädigt worden sei. Der Bundesrat hat in seiner Antwort die Meinung vertreten, dass diese Frage einen Parlamentarier nichts angehe. Er verwies auf eine Inspektion durch die Subkommission 2 der Finanzkommission des Nationalrates, die keine Unregelmässigkeiten festgestellt habe, sowie auf die Überprüfung der Finanzabteilung des EDA und der Eidgenössischen Finanzkontrolle.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es stellt sich unter diesen Umständen die grundsätzliche Frage, inwieweit ein einfaches Mitglied des Eidgenössischen Parlamentes befugt ist, über die Frage Auskunft zu erhalten, wie die vom Parlament bewilligten Gelder verwendet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bundesrat hat in seiner Beantwortung zur eben erwähnten Interpellation 00.3373 geschrieben, er erachte es weder als notwendig noch als opportun, eine weitere Stellungnahme zum Flüchtlingsbericht der UEK abzugeben und zu seiner kurzen Stellungnahme vom 10. Dezember 1999 (eine A4-Seite am Tag des Erscheinens des Berichtes) etwas beizufügen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Zwischenzeit wurde weitere fundierte Kritik am Flüchtlingsbericht der UEK publiziert. So hat z. B. der Historiker Elmar Fischer aufgezeigt, dass ausgerechnet die Vermögensseite der Flüchtlingspolitik, die im Bericht nur am Rande gestreift wird - obwohl dies gemäss Auftrag der einzige Gegenstand der Untersuchungen hätte darstellen müssen -, katastrophale Mängel aufweist. Unter solchen Umständen wäre nach Auffassung des Interpellanten Kritik des Bundesrates sehr wohl am Platze. Als Auftraggeber wäre er verpflichtet zu prüfen, ob die UEK ihre Arbeit auch wirklich auftragsgemäss verrichtet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Flüchtlingsbericht vom Dezember 1999 sowie der neue Bericht über die schweizerische Zigeunerpolitik haben drei Dinge gemeinsam: Erstens gehen sie weitgehend (Flüchtlingsbericht) bis ganz (Zigeunerbericht) am gestellten Auftrag vorbei. Zweitens belasten sie die Schweiz viel zu stark. Drittens wurden die Arbeiten vom Bundesrat gelobt. Es stellt sich unter diesen Umständen beinahe zwangsläufig die Frage, ob der Bundesrat Angriffe gegen die Schweiz im Zusammenhang mit der damaligen Flüchtlingspolitik befürwortet, wenn er keine Kritik erhebt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die vom Interpellanten erwähnte Studie der Unabhängigen Expertenkommission (UEK) bildet ein Beiheft zum Bericht der UEK über die schweizerische Flüchtlingspolitik zur Zeit des Nationalsozialismus, den die UEK - gestützt auf den Auftrag des Bundesrates, die schweizerische Flüchtlingspolitik im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen der Schweiz mit den Achsenmächten und den Alliierten zu untersuchen - verfasst hat. Die Art und Weise der Umsetzung ihres Mandates muss der UEK als unabhängigem Gremium selbst überlassen werden. Dass die UEK die "schweizerische Zigeunerpolitik" zur Zeit des Nationalsozialismus in einen breit gefassten internationalen und zeitlichen Kontext gestellt hat, wertet der Bundesrat positiv, hat er doch selbst anlässlich seiner Stellungnahme zum Flüchtlingsbericht der UEK auf diesbezügliche Lücken hingewiesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Im Licht der Ausführungen zur ersten Frage kann keine Rede davon sein, die bisherigen UEK-Berichte oder deren Beihefte gingen am Auftrag der Kommission vorbei. Selbstverständlich behält sich der Bundesrat vor, zu den von der UEK vorgelegten Ergebnissen Stellung zu beziehen. Indessen sei daran erinnert, dass die der UEK übertragenen Forschungsarbeiten auf den Willen des Parlamentes zurückgehen, klärungsbedürftige Aspekte unserer Geschichte zur Zeit des Zweiten Weltkrieges einer unabhängigen historischen und rechtlichen Untersuchung zu unterziehen. Folglich erachtet es der Bundesrat grundsätzlich nicht als angezeigt und auch nicht als seine Aufgabe, sich im Einzelnen zu wissenschaftlich-historischen Aspekten der UEK-Arbeiten zu äussern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation Stamm Luzi 00.3373 vom 23. Juni 2000 dargelegt hat, unterliegen die UEK-Finanzen den einschlägigen Regeln und Kontrollen der Eidgenossenschaft und damit auch den Einsichts- und Kontrollrechten des Parlamentes. Alle Zahlungen der UEK erfolgen über die Finanzabteilung des EDA. Das EDA-interne Finanzinspektorat und die Eidgenössische Finanzkontrolle üben auch für die UEK die mitschreitende Kontrolle des Zahlungsverkehrs aus. Die Subkommission 2 der Finanzkommission des Nationalrates hat die UEK-Finanzen im Mai 1998 einer Inspektion unterzogen, ordnungsgemäss Auskunft über Budget und Rechnung der UEK erhalten und keine Unregelmässigkeiten festgestellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Das Gros der UEK-Ausgaben entfällt auf Personalkosten (Löhne, Honorare, Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen, Spesenentschädigungen) für die Kommissionsmitglieder, auf die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Forschungsteams sowie auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sekretariates. Die Honorare und Sitzungsgelder der Kommissionsmitglieder und die Löhne der Mitarbeitenden sind vom EDA und EPA festgelegt worden. Die Mitglieder erhalten eine Pauschalentschädigung von 25 000 Franken pro Jahr; zusammen mit den Sitzungsgeldern und übrigen Entschädigungen kommt ein Kommissionsmitglied auf eine Gesamtentschädigung in der Grössenordnung von 50 000 Franken pro Jahr. Wie der Bundesrat in der Beantwortung parlamentarischer Vorstösse schon mehrfach dargelegt hat, ist die UEK für die Einstellung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, externen Mandatsträgern und anderem Personal selbst verantwortlich. Die Kommission hat ihre wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Basis einer öffentlichen Ausschreibung, der eingegangenen Bewerbungsunterlagen und anschliessender Bewerbungsgespräche ausgewählt. Im Übrigen sind sämtliche Anstellungs- und Mandatsverträge der UEK vom EPA geprüft und mitunterzeichnet worden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Honorare und Entschädigungen, die Profossor Georg Kreis aufgrund anderer Mandate (namentlich Vorsitz der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus und Mitarbeit an Projekten des Schweizerischen Nationalfonds) aus Bundesmitteln erhält, stehen in keinem Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als UEK-Mitglied.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Kosten des Beihefts zur "schweizerischen Zigeunerpolitik" zur Zeit des Nationalsozialismus belaufen sich auf rund 100 000 Franken; davon entfallen rund 60 000 Franken auf die Entschädigung des kommissionsexternen Hauptautors und 40 000 Franken auf den kommissionsinternen Überarbeitungsaufwand.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass der kürzlich publizierte Bericht der Unabhängigen Expertenkommission (UEK; Bergier-Kommission) mit dem Titel "Roma, Sinti und Jenische. Schweizerische Zigeunerpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus" wenig bis nichts mit dem Auftrag zu tun hat, "Umfang und Schicksal von Vermögenswerten aller Art zu untersuchen", die im Umfeld des Zweiten Weltkrieges in die Schweiz flossen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Hält er als Auftraggeber der UEK an seiner bisherigen Praxis fest, dass er die Kommission selbst dann nicht kritisiert, wenn diese offensichtlich an ihrem Auftrag vorbei Berichte produziert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er tatsächlich der Auffassung, dass es das Parlament nichts angehe, wie die der UEK zur Verfügung stehenden Gelder verwendet werden und wer von diesen Geldern wie viel bezieht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die in der Interpellation 00.3373 gestellte und nicht beantwortete Frage wird hiermit wiederholt: Wohin ist das der UEK zur Verfügung stehende Geld bisher im Detail geflossen? Wie viel hat Professor Georg Kreis bisher bezogen? Wie viel haben weitere Mitarbeiter erhalten, die aus dem Umfeld von Professor Kreis stammen (z. B. Mitarbeiter des Europainstitutes Basel) oder von Professor Kreis vorgeschlagen wurden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Frage wird noch erweitert: Welche Honorare in welcher Höhe bezieht Professor Kreis sonst noch aus der Bundeskasse? Wie viel hat schliesslich der jüngste Bericht der UEK über die Zigeunerpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus gekostet? Wie viel Geld hat der Hauptverfasser dieses Berichtes bezogen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Arbeit der Bergier-Kommission</value></text></texts><title>Arbeit der Bergier-Kommission</title></affair>