{"id":20003756,"updated":"2024-04-10T15:27:15Z","additionalIndexing":"24;regionales Gefälle;Steuerausweichung;Kanton;wirtschaftliche Disparität;Finanzausgleich;Steuerbelastung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2441,"gender":"m","id":374,"name":"Marty Dick","officialDenomination":"Marty Dick"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2000-12-15T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4605"},"descriptors":[{"key":"L04K11080202","name":"Finanzausgleich","type":1},{"key":"L04K11070308","name":"Steuerbelastung","type":1},{"key":"L06K080701020108","name":"Kanton","type":1},{"key":"L04K11070601","name":"Steuerausweichung","type":2},{"key":"L05K0704020112","name":"wirtschaftliche Disparität","type":2},{"key":"L05K0704030202","name":"regionales Gefälle","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2001-03-13T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-02-28T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(976834800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(984438000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2441,"gender":"m","id":374,"name":"Marty Dick","officialDenomination":"Marty Dick"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"00.3756","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA) ist ein staats- und finanzpolitisch wichtiges, aber auch sehr komplexes Vorhaben; dessen Realisierung braucht Zeit.<\/p><p>In der NFA ist der vom Interpellanten angesprochene Finanzausgleich im engeren Sinn Bestandteil eines ganzen Massnahmenbündels. Die weiteren Hauptelemente der NFA sind die Aufgabenentflechtung, die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich und die Optimierung des Aufgabenverbundes Bund\/Kantone. Es wäre politisch schwierig und problematisch, ein einzelnes Element eines untrennbaren Ganzen vorzeitig herauszubrechen und einseitig voranzutreiben. Sachlich wäre zudem kaum zu rechtfertigen, mehr Geld in ein Ausgleichssystem zu stecken, das unbestritten klare Mängel aufweist. Durch eine zwischenzeitliche substanzielle Verstärkung des heutigen Finanzausgleichs - beispielsweise durch eine Erhöhung der Finanzausgleichs- zulasten der Aufkommensquote beim Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer - würde zudem der spätere Übergang vom heutigen zum neuen System weiter erschwert; bei einzelnen Kantonen müssten die finanziellen Verwerfungen noch höher ausfallen als heute schon absehbar. Die Kantone haben denn auch keine Forderungen nach einer zwischenzeitlichen Verstärkung des Finanzausgleichs gestellt.<\/p><p>Glücklicherweise ist festzustellen, dass die interkantonalen Steuerbelastungsunterschiede über alle Kantone und die ganzen Neunzigerjahre gesehen weitgehend stabil geblieben sind. Dies ist allerdings in hohem Masse der realen Wirtschaftsentwicklung zuzuschreiben, die Anfang der Neunzigerjahre rückläufig war, bevor sie sich wieder leicht positiv entwickelt hat. So erreichte das reale Bruttoinlandprodukt erst 1996 annähernd wieder den Wert von 1990. Laut empirischen Untersuchungen verläuft die Entwicklung der Steuerdisparitäten - mit einem gewissen zeitlichen Verzug - in der Tat sehr ähnlich wie jene des Wirtschaftswachstums. Da seit 1997 in der Wirtschaft nun allerdings wieder jährliche Wachstumsraten von mehr als 1,5 Prozent zu beobachten sind, dürften künftig auch die Steuerbelastungsunterschiede unter den Kantonen und damit der Handlungsdruck beim Finanzausgleich wieder zunehmen. Dies auch deshalb, weil bei Reformen ausserhalb des NFA (Gewässerschutz, Fachhochschulen; Hochschulen, Spitzenmedizin usw.) den NFA-Grundsätzen oft bereits Rechnung getragen wird (beispielsweise durch Verzicht auf Finanzkraftzuschläge bei den Subventionen, durch höhere Abgeltungszahlungen an Anbieterkantone usw.). Solange der im NFA vorgesehene neue Ressourcenausgleich nicht installiert ist, verschlechtern solche Massnahmen tendenziell die Lage der finanzschwachen Kantone.<\/p><p>Noch vor Inkraftsetzung des NFA wird die Tendenz wachsender Disparitäten jedoch zumindest teilweise durch eine erhöhte Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank gemildert werden; dies deshalb, weil der Kantonsanteil nach der Bevölkerungszahl und der Finanzkraft verteilt wird.<\/p><p>Beim Finanzausgleich wird indessen erst das im NFA vorgesehene neue Ausgleichssystem nachhaltig Remedur schaffen. Je nach Dotierung des künftigen Ressourcenausgleiches durch das eidgenössische Parlament werden sich die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone und damit auch die Steuerdisparitäten mehr oder weniger stark zurückbilden können. Das Gesamtpaket des NFA, dessen Grundsätze der Bundesrat voll unterstützt, ist somit zügig voranzutreiben. Der Bundesrat will die NFA-Botschaft dieses Jahr verabschieden, so dass es den eidgenössischen Räten möglich sein sollte, das Verfassungspaket noch in der laufenden Legislatur zu schnüren.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes, Bundesrat Villiger, und der Präsident der Finanzdirektorenkonferenz, Regierungsrat Hans Lauri, haben anlässlich einer Medienkonferenz vom 9. November 2000 erklärt, dass der neue Finanzausgleich (NFA) frühestens im Jahr 2006 in Kraft treten kann.<\/p><p>Seit Beginn der Arbeiten am Projekt NFA Anfang der Neunzigerjahre haben die interkantonalen Disparitäten bei der Steuerbelastung weiter zugenommen, und alles deutet darauf hin, dass dieser unerwünschte Prozess in den nächsten Jahren weitergehen wird.<\/p><p>Während die steuergünstigen Kantone, wie Zug, Schwyz oder Nidwalden, ihre Steuern weiter senken können, sind die steuerlich hoch belasteten Kantone der westlichen Landeshälfte nicht in der Lage, in diesem unfairen Steuerwettbewerb mitzuhalten.<\/p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit dieser für die Steuergerechtigkeit und die nationale Kohäsion gefährliche Prozess bis zum möglichen Inkrafttreten des NFA aufgehalten werden kann?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Neuer Finanzausgleich. Lange Reifezeit und wachsende Steuerdisparitäten"}],"title":"Neuer Finanzausgleich. Lange Reifezeit und wachsende Steuerdisparitäten"}