{"id":20010405,"updated":"2025-11-14T07:13:06Z","additionalIndexing":"34;Grundversorgung;Post;service public","affairType":{"abbreviation":"Pa. 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Artikel 2 Absatz 1 verlangt: \"Die Post erbringt einen ausreichenden Universaldienst, bestehend aus Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs.\" Im zweiten Absatz steht: \"Die Post gewährleistet den freien Zugang zu den Dienstleistungen des Universaldienstes. Dieser muss in allen Landesteilen nach gleichen Grundsätzen, in guter Qualität und zu angemessenen Preisen angeboten werden.\"<\/p><p>Trotz der gesetzlichen Bestimmungen schliesst die Postdirektion, insbesondere in Randregionen, immer mehr Poststellen und reduziert ihre Dienstleistungen. Die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen sind also nicht ausreichend, um die im Gesetz angestrebten Ziele des Universaldienstes zu erreichen. Ich beantrage, das Postgesetz wie folgt zu ergänzen, damit die Post klar verpflichtet wird, den Universaldienst zu gewährleisten: \"Die Post gewährleistet den Universaldienst im Post- und Zahlungsverkehr in allen Landesteilen so, dass von jeder Ortschaft aus eine Poststelle zu Fuss in höchstens 15 Minuten erreicht werden kann.\"<\/p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, die für die Umsetzung dieser Ziele nötigen Vollzugsverordnungen zu erlassen. Diese Ziele geben die Voraussetzungen an, die erfüllt sein müssen, damit der Universaldienst der Post wirklich gewährleistet werden kann. Ähnliche Bestimmungen sind in Österreich bereits im März 2001 in Form einer neuen Verordnung in Kraft getreten, die von Verkehrsministerin Monika Forstinger erlassen wurde. Diese Verordnung legt die Pflicht der Post fest, gleichzeitig die bestehenden Serviceleistungen und die derzeitige Servicequalität zu verbessern, aber auch das Postangebot in den Ortschaften so zu erweitern, dass jede Einwohnerin und jeder Einwohner die Möglichkeit hat, nach höchstens 15 Minuten Fussweg eine Poststelle zu erreichen. Was in Österreich machbar scheint, sollte auch in unserem Land möglich sein, wo sich leider auf Initiative der neuen Verantwortlichen der grossen öffentlichen Dienstleistungsbetriebe - Post, Swisscom und SBB - Massnahmen zur Rationalisierung und Reduktion des Service public häufen. Die kürzlich vorgeschlagene Schliessung von Hunderten von Postämtern zieht immer zahlreichere Proteste nach sich, die sich gegen die Aushöhlung des Service public richten - eine Aushöhlung, die von den neuen \"Golden Boys\" von Post und SBB ausgeht.<\/p><p>Mit dieser Parlamentarischen Initiative fordere ich, dass dem Lauf der Dinge Einhalt geboten wird, indem im Gesetz die Anwendung des Universaldienstes der Post in der Praxis sowie die Beibehaltung und Verbesserung des Service public in den Ortschaften und insbesondere in Randregionen verankert werden.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:<\/p><p>Das Postgesetz soll so geändert werden, dass die Post in allen Landesteilen den Universaldienst so gewährleisten muss, dass von jeder Ortschaft aus nach höchstens 15 Minuten Fussweg ein Postamt erreicht werden kann.<\/p><p>Um das im Gesetz festgelegte Ziel umzusetzen, erlässt der Bundesrat die nötigen Vollzugsverordnungen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Universaldienst der Post"}],"title":"Universaldienst der Post"}