﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20010411</id><updated>2024-04-10T09:04:29Z</updated><additionalIndexing>15;Post;Lohn;Swisscom;SBB;gemischtwirtschaftliche Gesellschaft;Verwaltungsrat;öffentliches Unternehmen;Führungskraft</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Pa. Iv.</abbreviation><id>4</id><name>Parlamentarische Initiative</name></affairType><author><councillor><code>2129</code><gender>f</gender><id>487</id><name>Leutenegger Oberholzer Susanne</name><officialDenomination>Leutenegger Oberholzer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-03-22T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4606</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0702010103</key><name>Lohn</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020204</key><name>Führungskraft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703040105</key><name>Verwaltungsrat</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806011001</key><name>öffentliches Unternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030308</key><name>gemischtwirtschaftliche Gesellschaft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1801021103</key><name>SBB</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K12020202</key><name>Post</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202020107</key><name>Swisscom</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-09-24T00:00:00Z</date><text>Zurückgezogen</text><type>17</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal /><index>0</index><links /><preConsultations><preConsultation><committee><abbreviation>SPK-NR</abbreviation><id>11</id><name>Staatspolitische Kommission NR</name><abbreviation1>SPK-N</abbreviation1><abbreviation2>SPK</abbreviation2><committeeNumber>11</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>2001-03-22T00:00:00Z</date><registrations /></preConsultation></preConsultations><references /><relatedDepartments /><states><state><date>2001-03-22T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-09-24T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2129</code><gender>f</gender><id>487</id><name>Leutenegger Oberholzer Susanne</name><officialDenomination>Leutenegger Oberholzer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><sequentialNumber>202</sequentialNumber><shortId>01.411</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Erhöhung der Kaderlöhne bei den SBB zeigen, dass sich auch bei den Unternehmen, die mehrheitlich oder ganz dem Bund gehören, die Lohnschere zwischen den tiefsten und höchsten Löhnen immer mehr öffnet. Klar wurde im Fall SBB auch, dass eine politische Kontrolle (durch Bundesrat, Parlament) über die Lohnfestsetzung fehlt. Der Bundesrat hat die zu hohen Löhne bei Post, SBB und Swisscom zugelassen. Der Bundesrat hat es verpasst, im Rahmen einer prospektiven Eignerstrategie lohnpolitische Grundsätze für die Führungsetage zu formulieren. Ein in Sachen Lohnfestlegung selbstreferierendes System von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung ohne Kontrolle birgt die Gefahr, dass sich auch bei den Unternehmen, die mehrheitlich dem Bund gehören, die Löhne in der Führungsetage immer mehr hochschaukeln.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Lohnerhöhungen haben sich nicht bewährt. Zu hoch bezahlte Manager ohne nachhaltigen und messbaren Leistungsausweis kommen und gehen. Die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden demotiviert. Die Bevölkerung von rechts bis links ist empört.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die praktischen Erfahrungen, welche die Schweiz mit einer Laisser-aller- und Laisser-faire-Politik des Bundesrates gemacht hat, stimmen mit den Erkenntnissen eines Teils der Wissenschaft überein. Professorinnen und Professoren haben die Auswirkungen von hohen Leistungslöhnen mit Bonus-Systemen untersucht. Für die Lösung von komplexen Aufgaben, wie sie die Unternehmensführung darstellt, sind solche finanziellen Anreizsysteme kontraproduktiv und ineffizient.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bund muss unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse personalpolitische Grundsätze für die Festlegung der Kaderlohnpolitik festlegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu beachten ist weiter, dass auch in der Schweiz das immer stärkere Auseinanderdriften der Löhne den sozialen Frieden gefährdet. Diese Entwicklung hat sich in den letzten Jahren unter globalen Einflüssen wesentlich verschärft. Die Löhne der obersten Kader haben teilweise exorbitante Höhen erreicht, während die unteren und mittleren Gehälter stagnierten oder real gesenkt wurden. Nun droht diese Entwicklung auch bei den Unternehmen und Anstalten des Bundes. Das gefährdet nicht nur das Klima und die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern wird auch zu einer Gefahr für den Service public.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist ein Bundesgesetz auszuarbeiten, das die Grundsätze der Lohnpolitik bei den obersten Kader und den Verwaltungsratsentschädigungen jener Unternehmen und Anstalten regelt, die sich mehrheitlich oder ganz im Eigentum des Bundes befinden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Gesetz hat folgende Grundsätze zu beachten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Der Bundesrat legt für die Kaderlöhne Höchstgrenzen fest.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Auf Bonuszahlungen ist grundsätzlich zu verzichten. Für Ausnahmefälle sind Kriterien festzulegen, wobei sicherzustellen ist, dass allfällige Boni dem gesamten Personal zugute kommen und mit den Sozialpartnern abgesprochen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Über die Kaderlöhne (einschliesslich Abgangsentschädigungen, Pensionskassenregelungen, Fringe Benefits usw.) ist volle Lohntransparenz herzustellen. Dem Parlament ist jährlich darüber Bericht zu erstatten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Zwischen den tiefsten und den höchsten Löhnen ist eine Spannweite festzulegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Löhne müssen neben Marktvergleichen die Lohngerechtigkeit innerhalb der Unternehmung sicherstellen und einem Quervergleich mit den Löhnen in der Bundesverwaltung standhalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Für die Entschädigungen der Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte dieser Unternehmen hat der Bundesrat Richtlinien zu erlassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit dem Erlass des Bundesgesetzes über die Kaderlöhne sind zugleich das Bundespersonalgesetz, die Bundesgesetze über die Schweizerischen Bundesbahnen, die Organisation der Telekommunikationsunternehmung des Bundes und das Postorganisationsgesetz entsprechend anzupassen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Bundesgesetz über Kaderlöhne und Verwaltungsratsentschädigungen bei Unternehmen mit ausschliesslicher oder mehrheitlicher Bundesbeteiligung</value></text></texts><title>Bundesgesetz über Kaderlöhne und Verwaltungsratsentschädigungen bei Unternehmen mit ausschliesslicher oder mehrheitlicher Bundesbeteiligung</title></affair>