{"id":20010458,"updated":"2024-04-10T13:57:34Z","additionalIndexing":"48;04;421;Bundesamt für Zivilluftfahrt;parlamentarische Untersuchungskommission;Kontrolle;seco;Luftrecht;Swissair;Verantwortlichkeit der Verwaltung","affairType":{"abbreviation":"Pa. 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Andererseits muss er über das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement bzw. das Seco die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen überblicken und die Lage der wirtschaftlichen Akteure unseres Landes kennen. Von daher ist es angebracht, das Verhalten der beiden Departemente zu überprüfen, um feststellen zu können, ob der Bund eine Teilverantwortung am Debakel der Swissair trägt.<\/p><p>Diese Forderung ist umso wichtiger, als die öffentliche Hand 1,6 Milliarden Franken aus Steuergeldern gesprochen hat. Deshalb sind die Behörden verpflichtet, der Öffentlichkeit sämtliche verfügbaren Informationen über diese Fragen vorzulegen.<\/p><p>Laut LFG bedarf es zur gewerbsmässigen Beförderung von Personen und Gütern in einem Luftfahrzeug einer Betriebsbewilligung; eine der Voraussetzungen für deren Erteilung ist, dass das Unternehmen \"wirtschaftlich leistungsfähig ist und über ein zuverlässiges Finanz- und Rechnungswesen verfügt\" (Art. 27 Abs. 2 Bst. c LFG). Die Bewilligungsvoraussetzungen werden in der LFV präzisiert. Diese legt namentlich fest, dass das Unternehmen für die fixen und variablen Kosten während drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit ohne Berücksichtigung von Betriebseinnahmen aufkommen können muss. Im vorliegenden Fall scheint es, dass die Finanzreserven der Swissair nicht mehr für drei Monate ausreichten. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Departement eine Betriebsbewilligung entziehen kann, wenn die Voraussetzungen für deren Erteilung nicht mehr erfüllt sind (Art. 102 LFV). <\/p><p>Die PUK wird feststellen müssen, ob das Bazl die Betriebsbewilligung für die Swissair zu Recht erneuert hat. Haben das UVEK bzw. das Bazl die ihnen obliegende Aufsicht über die Luftfahrt (Art. 3 Abs. 1 und 2 LFG) wahrgenommen?<\/p><p>Eine nationale Fluggesellschaft trägt unbestreitbar zu den volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen eines Landes bei. Das Seco als Kompetenzzentrum des Bundes für volkswirtschaftliche Fragen hätte die Problematik der Swissair untersuchen und kennen müssen, dies umso mehr, als bereits im Januar 2001 Alarmsignale ausgesendet wurden. Ist aus einer latenten eine offenkundige Krise geworden, die sich dann in den vergangenen Monaten zu einer Katastrophe ausgeweitet hat, ohne dass das Seco um die Lage der nationalen Fluggesellschaft wusste?<\/p><p>Die PUK wird auch feststellen müssen, ob das Seco seine Aufgaben ordnungsgemäss erfüllt hat.<\/p><p>Die PUK hat also die Aufgabe, die erwähnten Punkte aufzuklären, die hier aufgeworfenen Fragen zu beantworten und gegebenenfalls die Pflichtverletzungen deutlich zu machen und die Verantwortlichkeiten offen zu legen.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes beantragen wir mit einer Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK).<\/p><p>Die PUK hat folgende Aufgaben: <\/p><p>1. Sie muss feststellen, ob die Pflicht zur Aufsicht über die Zivilluftfahrt auf dem gesamten Gebiet der Schweiz, die nach dem Luftfahrtgesetz (LFG) dem Bund und kraft Kompetenzdelegation dem betroffenen Departement sowie dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) obliegt, sorgfältig und ordnungsgemäss erfüllt worden ist.<\/p><p>2. Sie muss namentlich feststellen, ob nach Artikel 27 Absatz 2 LFG und Artikel 103 Absatz 1 Buchstabe i der Luftfahrtverordnung (LFV) ordnungsgemäss geprüft worden ist, ob die Swissair, namentlich zum Zeitpunkt der Konzessionserneuerung, wirtschaftlich leistungsfähig war und über ein zuverlässiges Finanz- und Rechnungswesen verfügte.<\/p><p>3. Sie muss untersuchen, aus welchen Gründen das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) das Debakel der Swissair und dessen Folgen für die schweizerische Wirtschaft weder vorhergesehen noch sich darauf eingestellt hat.<\/p><p>4. Sie muss dem Parlament über die Feststellungen, die sie in Erfüllung der Aufträge nach den Ziffern eins bis drei gemacht hat, Bericht erstatten und die sich daraus ergebenden Verantwortlichkeiten und allfällige strukturelle Mängel offen legen.<\/p><p>5. Sie muss gegebenenfalls Vorschläge für zweckmässige Gesetzesänderungen vorlegen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Swissair-Krise. Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission"}],"title":"Swissair-Krise. Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission"}