﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20011011</id><updated>2025-06-24T21:32:29Z</updated><additionalIndexing>2811;Flüchtlingsbetreuung;Asylbewerber/in;Sozialhilfe</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2422</code><gender>f</gender><id>359</id><name>Teuscher Franziska</name><officialDenomination>Teuscher</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-03-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4606</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0108010102</key><name>Asylbewerber/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080103</key><name>Flüchtlingsbetreuung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040408</key><name>Sozialhilfe</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2001-06-05T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-03-21T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2001-06-05T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2422</code><gender>f</gender><id>359</id><name>Teuscher Franziska</name><officialDenomination>Teuscher</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>01.1011</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Kantone gewährleisten die Fürsorge für Asylsuchende. Für die Ausrichtung der Fürsorgeleistungen gilt grundsätzlich kantonales Recht (Art. 80 und 82 AsylG). Die Unterstützung für Asylsuchende ist nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen auszurichten. In der Festsetzung der Unterstützungsbeiträge und der Art der Unterbringung sind die Kantone grundsätzlich frei. In jedem Fall ist jedoch das auf Verfassungsebene garantierte Existenzminimum sicherzustellen. Darüber hinaus ist die Festsetzung der Ansätze eine sozialpolitische Frage, die auf lokaler Ebene angemessene Antworten finden muss. Tatsächlich variieren die Unterstützungsansätze für Asylsuchende in den verschiedenen Kantonen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten nicht stark. Zur Durchsetzung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums sowie der richtigen Anwendung des kantonalen Rechtes bezüglich der Sozialhilfe für Asylsuchende stehen den Betroffenen die kantonalen Rechtsmittel offen. Daneben ist die Einschätzung und Überwachung der Angemessenheit der Fürsorgebeiträge eine politische Frage, indem Parlament, Parteien, Hilfswerke und private Organisationen durch ihren Einsatz und ihre Einflussnahme die konkrete Gestaltung des Asylwesens bestimmen. In diesem Sinne sieht der Bundesrat keinen Anlass, mittels Weisungen in die kantonalen Zuständigkeiten einzugreifen. Er würde jedoch eine kantonale Initiative zur Festlegung von Richtlinien mit Empfehlungscharakter für die Unterstützung von Asylsuchenden (analog den Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe) unterstützen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bund vergütet den Kantonen die Fürsorgekosten von Asylsuchenden in Form von Pauschalen. Das System der pauschalen Abgeltung bringt es mit sich, dass je nachdem, wie die Mittel eingesetzt werden, Reserven gebildet werden können. Dem Bundesrat ist es wichtig, die Situation in den Kantonen zu kennen. Es ist ihm ein Anliegen, dass die Gelder auch zweckgemäss eingesetzt werden. So verfolgt das Bundesamt für Flüchtlinge die Entwicklungen und lässt sich auch in Zukunft die Möglichkeit offen, insbesondere bei unangepassten oder schwierigen Verhältnissen Empfehlungen an die Kantone abzugeben. Mit der anstehenden Teilrevision des Asylgesetzes wird unter anderem auch das Ziel verfolgt, dass der Bund die strategische Verantwortung in der Sozialhilfe im Asylbereich übernimmt, während die Kantone die operationelle Verantwortung tragen und die ihrer Situation am besten angepassten Mittel und Umsetzungsformen wählen. Zusätzlich soll die Transparenz bezüglich der Verwendung der Bundesmittel durch eine Anpassung des Asylgesetzes erhöht werden, indem unter anderem die Pflicht zur Offenlegung der Organisation und der Zahlen des Asylbereichs eingeführt und die kantonalen Finanzaufsichtsorgane in die Aufsicht des Bundes eingebunden werden. Allfällige Reserven, die die Kantone durch Ausschöpfen des Handlungsspielraumes aus den Bundessubventionen bilden, sollten damit klarer als heute ausgewiesen sein, und die bestimmungsgemässe Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel sollte nachvollziehbar werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In einigen Kantonen (z. B. Solothurn) werden immer wieder Asylsuchende in gemeinsamen Haushalten untergebracht. Es werden ihnen dementsprechend die für Mehrpersonenhaushalte niedrigeren (abgestuften) Fürsorgebeiträge ausbezahlt, obschon die Betreffenden weder verwandt noch befreundet sind, ja oft aus verschiedenen Ländern stammen. Weder im Asylgesetz noch in der Asylverordnung 2 sind solche Einsparungen vorgeschrieben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wird der Bundesrat mittels Weisung an die kantonalen und kommunalen Behörden dafür sorgen, dass den Asylsuchenden mindestens die ihnen zustehenden minimalen Beiträge ausbezahlt werden und dass die kantonalen Verordnungen dieser Tatsache Rechnung tragen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Unterbringung von Asylbewerbern</value></text></texts><title>Unterbringung von Asylbewerbern</title></affair>