﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20011026</id><updated>2025-06-24T21:12:22Z</updated><additionalIndexing>15;Personalverwaltung;Entlassung;Massenentlassung;Arbeitsrecht</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2446</code><gender>m</gender><id>390</id><name>Widmer Hans</name><officialDenomination>Widmer Hans</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-05-07T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4607</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0702030103</key><name>Entlassung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070203010303</key><name>Massenentlassung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020402</key><name>Arbeitsrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020102</key><name>Personalverwaltung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2001-09-12T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-05-07T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2001-09-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2446</code><gender>m</gender><id>390</id><name>Widmer Hans</name><officialDenomination>Widmer Hans</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>01.1026</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Firma DCL Data Care AG führt als Dienstleistungszentrum der Volkszählung 2000 im Auftrag der Gemeinden für 90 Prozent der Bevölkerung die mit der Durchführung der Volkszählung verbunden Gemeindeaufgaben durch (Vorbedruck der Fragebogen mit Daten aus den Einwohnerregistern, automatische Couvertierung und Versand, Rücklaufkontrolle der Fragebogen und Erinnerungswesen). Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat für seinen Aufgabenbereich die DCL AG mit der Datenerfassung und Datenaufarbeitung beauftragt. Dieser Auftrag stützt sich auf Artikel 25 der Volkszählungsverordnung, auf die Weisungen für die Arbeit des Dienstleistungszentrums des BFS, auf die mit den Gemeinden bzw. Kantonen geschlossenen Standardverträge zur Leistungserbringung sowie für die Bundesaufgaben auf den Produktionsvertrag zwischen dem BFS und der DCL AG.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieser umfassende Auftrag stellt wie bei jeder Volkszählung eine zeitlich befristete Sondersituation dar. Er machte zur Bewältigung der anfallenden Aufgaben die Anstellung von gegen 450 Teilzeitbeschäftigten bei der DCL in Kriens notwendig. Obschon die Anstellungen nur für eine zeitlich befristete Dauer, abhängig vom Projektfortschritt, möglich waren, konnten die Verträge zeitlich nicht exakt befristet werden, da die Endtermine objektiv nicht genügend bestimmbar waren. Im Unterschied zu früheren Volkszählungen, wo mit dem ausschliesslichen Zählereinsatz solide Grundlagen vorlagen, wurden für die Volkszählung 2000 neue Wege mit mehreren Varianten beschritten. Beispielsweise lagen über den erstmaligen Einsatz des postalischen Weges für den Versand und den Rücklauf der Fragebogen oder den Gebrauch von Internet zum Ausfüllen der Fragebogen keine harten Erfahrungswerte vor. Auch die neuen Technologien im Bereich des Scannings der Fragebogen waren mit gewissen Unsicherheiten behaftet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;So konnte zum Beispiel die Erfassung der Fragebogen nicht wie ursprünglich geplant in fünf Monaten, sondern bereits innert vier Monaten abgeschlossen werden. Auch die Erstrücklaufquote der Fragebogen aus der Bevölkerung vor dem Versand des ersten Erinnerungsschreibens betrug rund 85 Prozent anstelle des tiefsten Szenarios, welches von 60 Prozent ausging. Auf der anderen Seite arbeiten gegenwärtig gewisse EDV-Programme im Bereich der Datenplausibilisierung noch etwas langsamer als vorauszusehen war.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Daher hat die DCL AG alle für dieses Projekt Angestellten bereits bei den Informationen zur Anstellung und im Verlauf des Arbeitsverhältnisses wiederholt auf diese speziellen Projektumstände hingewiesen und dabei klar gemacht, dass das Vertragsverhältnis zeitlich auf sechs bis maximal achtzehn Monate limitiert ist. Die Arbeitsverträge wurden ab dem 20. November 2000 abgeschlossen. Es handelt sich dabei um unbefristete Verträge mit einer einmonatigen Kündigungsfrist. Im April 2001 wurde eine erste arbeitsintensive Phase beendet, sodass am 21. April insgesamt 150 der 370 in diesem Projekt noch angestellten Teilzeitbeschäftigten per Ende Mai gekündigt wurde. Es handelt sich dabei um Aushilfsangestellte, die planmässig mit abnehmender Projektarbeit entlassen wurden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Da es sich bei diesem Vorgang um eine projektbezogene, vorhersehbare und allen Beteiligten stets bekannte Einstellung und Vertragsbeendigung handelt, kann nicht von einer aussergewöhnlichen oder problematischen Entlassung gesprochen werden. Die rechtsgenügende Information der Angestellten erfolgte von Anfang an und auch periodisch während der Vertragsdauer, sodass über die berufliche Zukunft keine Zweifel bestehen konnten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ebenso hat die DCL AG in korrekter Weise rechtzeitig mit dem Arbeitsamt Kontakt aufgenommen und über die Situation informiert. Auch wenn die DCL AG weder rechtlich noch vertraglich verpflichtet ist, einen Sozialplan zu erstellen, ist sie dennoch bereit, in Härtefällen bilaterale Milderungsmassnahmen zu prüfen. Sie steht zudem im engen Kontakt mit verschiedenen Firmen in der Region. Abklärungen des BFS ergaben, dass nach Auskunft der DCL AG Mitte Mai rund 80 konkrete Stellenangebote von Firmen in ähnlichen Tätigkeitsgebieten vorlagen. Umgerechnet auf die Arbeitspensen der gekündigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, würden alleine diese Stellen den eigentlichen Bedarf bereits übersteigen (die 150 Teilzeitarbeitenden vereinigen 70 Vollzeitstellen). Es ist deshalb zu vermuten, dass die allermeisten der gekündigten Personen im guten wirtschaftlichen Umfeld der Zentralschweiz rasch wieder eine neue Stelle finden werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Überdies war die DCL AG immer bestrebt, den Angestellten der Volkszählung bestmögliche Arbeitsbedingungen anzubieten. Dies äussert sich etwa in der flexiblen Handhabung der Teilzeitwünsche der Angestellten, der Möglichkeit des Besuchs von bezahlten PC-Kursen und der im gleichen Gebäude eigens für das Grossprojekt Volkszählung eingerichteten Kinderkrippe.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Frage der Rechtmässigkeit wäre gegebenenfalls vom zuständigen Gericht zu beantworten. Der Bundesrat kann zu einer allfälligen richterlichen Beurteilung der von der DCL AG ausgesprochenen Entlassungen nicht Stellung nehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Allfällige Schadenersatzansprüche müssten von der DCL AG alleine übernommen werden. Beim betroffenen Personal handelt es sich um Angestellte, die von der DCL AG in eigener Kompetenz und Verantwortung privatrechtlich angestellt und später auch wieder entlassen worden sind. Bei den Arbeitsverträgen handelt es sich somit um Rechtsverhältnisse, die nur die DCL AG und deren Angestellte, nicht aber die Post betreffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mittlerweile haben sich die DCL AG und die Gewerkschaft im Übrigen einigen können, sodass die Frage einer Schadenersatzpflicht nicht mehr aktuell werden dürfte.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Am 21. April 2001 erhielten bei der Data Care AG 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überraschenderweise die Kündigung. Da die Post an der Data Care AG beteiligt ist und da die Entlassungen in einem Zusammenhang mit dem Projekt Volkszählung stehen, stellen sich auch von der politischen Ebene her folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Aus welchen Gründen kam es zu den besagten Entlassungen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. War die Personalplanung bei der Data Care AG in Bezug auf das Projekt Volkszählung vorsichtig genug?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Stimmt es, dass bei den angesprochenen Kündigungen nicht alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Falls dies zutrifft und es demzufolge zu Schadenersatzforderungen kommen sollte, würde dann auch der Bund oder die Data Care AG allein zur Kasse gebeten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Data Care AG. Problematische Entlassungen?</value></text></texts><title>Data Care AG. Problematische Entlassungen?</title></affair>