{"id":20011039,"updated":"2025-06-24T21:11:59Z","additionalIndexing":"48;52;Flughafen;Lärmbelästigung;Gesundheitsrisiko;Nachtflugverbot;soziales Wohlbefinden;Zürich (Kanton);Lebensqualität;Luftverkehr","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2457,"gender":"f","id":407,"name":"Genner Ruth","officialDenomination":"Genner"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-05-09T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4607"},"descriptors":[{"key":"L04K18040101","name":"Flughafen","type":1},{"key":"L04K06020308","name":"Lärmbelästigung","type":1},{"key":"L04K18040104","name":"Luftverkehr","type":1},{"key":"L05K1802040302","name":"Nachtflugverbot","type":1},{"key":"L05K0301010123","name":"Zürich (Kanton)","type":2},{"key":"L05K0109040202","name":"Lebensqualität","type":2},{"key":"L05K0109040203","name":"soziales Wohlbefinden","type":2},{"key":"L04K01050510","name":"Gesundheitsrisiko","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-08-22T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(989359200000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(998431200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2457,"gender":"f","id":407,"name":"Genner Ruth","officialDenomination":"Genner"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"01.1039","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die vom Flughafen Zürich ausgehende Lärmbelastung wurde im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung für die 5. Bauetappe beurteilt und vom UVEK als tolerierbar erachtet. Der Bundesrat hat keine Veranlassung, diese Beurteilung, die vom Bundesgericht bestätigt worden ist, in Zweifel zu ziehen.<\/p><p>2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass gesundheitliche Schutzmassnahmen grundsätzlich für alle Betroffenen nach den gleichen Massstäben getroffen werden sollten. Daneben ist der völkerrechtliche Grundsatz zu beachten, wonach ein Staat nur insoweit Lasten auf seine Nachbarn abwälzen darf, als er sie selber nicht tragen kann. Dies gilt vorrangig auch für den von einem schweizerischen Flughafen verursachten Lärm. Bei dem mit der Bundesrepublik Deutschland abzuschliessenden Staatsvertrag geht es zudem um einen Ausgleich für die Übertragung von Flugsicherungskompetenzen an die Schweiz, wodurch Deutschland hoheitliche Befugnisse an die Schweiz bzw. an eine schweizerische Unternehmung abtritt.<\/p><p>3. Ein Teil der Schutzmassnahmen (verlängerte Nachtruhe) für den süddeutschen Raum tritt mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages automatisch in Kraft. Die Umsetzung im Betriebsreglement des Flughafens obliegt der Flughafen Zürich AG als Konzessionärin. Es ist in erster Linie Aufgabe des Flughafenhalters, die für die Erfüllung der staatsvertraglichen Verpflichtungen und deren Kompensation nötigen Änderungen des Betriebsreglements vorzunehmen und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt zur Genehmigung vorzulegen.<\/p><p>Gestützt auf Artikel 26 der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (SR 748.131.1) hat das Bazl zudem die Kompetenz, Änderungen des Betriebsreglements zu verfügen, wenn veränderte rechtliche oder tatsächliche Verhältnisse dies erfordern. Damit könnten die mit Deutschland vereinbarten Ruhezeiten auch gegen den Willen der Flughafenhalterin ins Betriebsreglement aufgenommen werden.<\/p><p>4. Sobald die Rahmenbedingungen des Staatsvertrags für den Betrieb des Flughafens bekannt sind, muss das heutige flugbetriebliche Konzept überprüft und angepasst werden. Für diese Arbeiten wurde der Flughafen Zürich AG vom UVEK in der neuen Betriebskonzession ein Jahr ab Paraphierung des Vertrags eingeräumt. Das neue Betriebskonzept, welches im Betriebsreglement festgehalten wird, muss einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Die Genehmigungsbehörden werden das Betriebsreglement nur dann genehmigen können, wenn der darin geregelte Betrieb umweltverträglich ist.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Nach den Verhandlungen zwischen den Verkehrsministern von Deutschland und der Schweiz sind die Eckwerte des Staatsvertrages bezüglich der Lärmbelastung für die Gemeinden im süddeutschen Raum bekannt. Ab Herbst 2001 soll über deutschem Territorium zum Schutz der Bevölkerung eine Nachtruhepause von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr eingehalten werden.<\/p><p>Ich ersuche deshalb den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:<\/p><p>1. Wie beurteilt er die Situation der Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner rund um den Flughafen Zürich auf der schweizerischen Seite?<\/p><p>2. Sollen nicht alle Betroffenen in der Flughafenregion gleiche gesundheitliche Schutzmassnahmen zugesprochen erhalten?<\/p><p>3. Welche Massnahmen wird der Bundesrat treffen, damit die ausgehandelten Ruhepausen für den süddeutschen Raum realisiert werden können?<\/p><p>4. Welche Möglichkeiten sieht er, dass dem Anliegen nach Lebensqualität, Schutz und Wohlbefinden der Bevölkerung im Sinne des Artikels 74 der Bundesverfassung auch auf schweizerischer Seite entsprochen werden kann?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schutzmassnahmen für die Bevölkerung rund um den Flughafen Zürich"}],"title":"Schutzmassnahmen für die Bevölkerung rund um den Flughafen Zürich"}