{"id":20011051,"updated":"2025-11-14T07:36:59Z","additionalIndexing":"15;regionale Entwicklung;französisch-sprachige Schweiz;regionale Beihilfe;regionale Wirtschaftspolitik;benachteiligtes Gebiet","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-06-18T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4608"},"descriptors":[{"key":"L05K0704030101","name":"benachteiligtes Gebiet","type":1},{"key":"L05K0704010108","name":"regionale Beihilfe","type":1},{"key":"L05K0802033501","name":"regionale Entwicklung","type":1},{"key":"L04K07040302","name":"regionale Wirtschaftspolitik","type":1},{"key":"L06K010601020201","name":"französisch-sprachige Schweiz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-08-29T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(992815200000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(999036000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"type":"author"}],"shortId":"01.1051","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Version des Bundesbeschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete, welche vom Parlament am 23. März 2001 angenommen wurde, enthält drei neue Elemente, welche in der Verordnung ersichtlich sein müssen:<\/p><p>- Einführung einer überbetrieblichen Finanzhilfe an Institutionen und Projekte, welche zur Förderung von regionalen Unternehmenspotenzialen und zur Stimulierung der Investitions- und Innovationsfähigkeit in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten beitragen;<\/p><p>- Entkoppelung der Steuererleichterung von den Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen;<\/p><p>- Festlegung der Erneuerungsgebiete unter Einbezug einer zusätzlichen Komponente, welche Strukturmerkmale betreffend Entwicklungsstand und Entwicklungspotenzial der Wirtschaft systematisch und objektiv berücksichtigt.<\/p><p>Die Abgrenzung der begünstigten Zonen, welche grundsätzlich aus dem Jahre 1997 stammt, muss auch unter dem Gesichtspunkt der strukturellen Faktoren betrachtet werden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) wurde vom EVD beauftragt, die Revision der Verordnung des Bundesrates vom 10. Juni 1996 vorzubereiten. Das Seco hat am 5. April 2001 mit den kantonalen Wirtschaftsförderern eine Versammlung organisiert und hat dann eine technische Vernehmlassung bei den kantonalen Wirtschaftsdepartementen bis Mitte Mai lanciert. Sie wurden angefragt anzugeben, welche Regionen durch den Beschluss einen Nutzen ziehen könnten und nach welchen Kriterien. Um den Kantonen einen Anhaltspunkt zu geben, präsentierte das Seco die Kriterien der Regionalisierung, welche von einem Experten auf der Basis von statistischen Indikatoren vorbereitet worden waren.<\/p><p>Die Vorschläge der Kantone, welche dem Seco bis Ende Juni übermittelt wurden, dienen dazu, die Methode der Grenzziehung der bevorzugten Zonen zu verbessern. Zudem werden diese Vorschläge nach Möglichkeit in die neue Verordnung integriert, welche durch den Bundesrat in Kraft gesetzt wird. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat auch, übereinstimmend mit Artikel 47a des Geschäftsverkehrgesetzes, den Wunsch geäussert, konsultiert zu werden.<\/p><p>Der Bundesrat antwortet auf die drei Fragen in folgender Art und Weise:<\/p><p>- Die Abgrenzung der bevorzugten Zonen wurde ans EVD delegiert. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, einen genaueren Plafond zu definieren. Die Analyse der Antworten der Kantone zeigt, dass diese Zonen etwa 33 Prozent der schweizerischen Bevölkerung enthalten könnten, wenn man alle Wünsche respektieren würde. Das aktuelle Verhältnis liegt bei etwa 25 Prozent. Eine solche Vergrösserung ist in einem wirtschaftlichen Kontext, welcher sich klar verbessert hat, nicht gerechtfertigt. Es wäre also wünschenswert, dass der Perimeter verkleinert würde, um diese Verbesserung zu berücksichtigen. Gegenteilig ausgedrückt: Wenn sich die Situation einzelner Regionen verschlechtert, ist der Bundesrat bereit, den Geltungsbereich zu vergrössern.<\/p><p>- Im Allgemeinen werden die Schwellenwerte nicht gemäss immanenten Kriterien bestimmt. Auch wenn es oft einfacher ist, sich im Vergleich zum nationalen Durchschnitt anzusiedeln, muss man manchmal auf willkürlichere Definitionen zurückgreifen. Auf jeden Fall ist der Bundesrat der Ansicht, dass es wesentlich ist, das Prinzip der Gleichheit zu respektieren und diejenigen Regionen, welche sich in der gleichen Situation befinden und ähnliche Strukturen aufweisen, gleich zu behandeln.<\/p><p>- Der Einbezug struktureller Kriterien, so wie es das Parlament wünscht, ist eine schwierige Angelegenheit. Wenn die Kantone besondere Indikatoren benützen, um ihre strukturellen Probleme zu definieren, muss man feststellen, dass es leider meistens sehr schwierig ist, die gleichen Kriterien für die gesamte Schweiz zu benützen. Im Weiteren sind diese Elemente grösstenteils nicht messbar. Die erwähnte Bankstudie beruht primär auf Steuerdaten und Pendlerdaten, mit welchen die Attraktivität der Kantone gemessen wird. Wenn auch ein Teil dieser Kriterien für die Abgrenzung wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete in Betracht gezogen werden können, so ist das nicht der Fall für andere zentrale Elemente der Bankanalyse. Die Bank veröffentlicht zudem die Bewertung der Wirtschaftsbranchen und der Kantone nicht, obschon diese Faktoren die Resultate der Studie wesentlich beeinflussen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 23. März 2001 hat das Parlament das Bundesgesetz verabschiedet, das die Verlängerung der Fördermassnahmen zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete (Bonny-Beschluss) bis zum 30. Juni 2006 vorsieht. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat kürzlich bei den Vorsteherinnen und Vorstehern der kantonalen Volkswirtschaftsdepartemente eine Vernehmlassung über den Entwurf zu einer Vollzugsverordnung durchgeführt. Primäres Ziel dieser Verordnung ist es, die begünstigten Regionen neu abzugrenzen. Die neue Abgrenzung dieser Regionen basiert auf sechs Kriterien, die auf herkömmlichen statistischen Indikatoren beruhen, welche vom Seco momentan noch aktualisiert werden. Die festgelegten oberen und unteren Schwellenwerte geben an, ob eine Region das Kriterium erfüllt. Nach einem ersten Modell gilt eine Region als Erneuerungsgebiet, wenn sie vier von sechs Kriterien erfüllt. Ein zweites Modell sieht vor, dass die Kantone die geförderten Regionen selbst abgrenzen können, sofern der anhand des ersten Modells ermittelte Bevölkerungsanteil nicht überschritten wird und die Ziele des Bundesbeschlusses berücksichtigt werden.<\/p><p>In seinem erläuternden Bericht bekräftigt das Seco den Willen des Bundesrates zu einer \"Redimensionierung\", d. h. Verringerung der begünstigten Regionen. Unabhängig vom angewandten Modell lassen die Vorschläge des Bundesrates eine deutliche Verringerung der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete erkennen; diese werden von einem Anteil von 24,5 Prozent der Landesbevölkerung auf 21,6 Prozent oder schlimmstenfalls sogar auf 18,4 Prozent sinken. Obwohl das Seco erklärt, es wolle langfristige strukturelle Kriterien bei der Festlegung der Gebiete berücksichtigen, müssen wir doch feststellen, dass die Kriterien auf herkömmlichen statistischen Indikatoren basieren, die für relativ kurze Zeiträume errechnet wurden. Diese Indikatoren mussten zudem anhand der verfügbaren Daten des BFS ausgewählt werden. Dabei ist die Aussagekraft der Daten in Bezug auf die wirtschaftliche Realität einer Region in den Hintergrund gerückt. Diese statistischen Daten berücksichtigen die Attraktivität einer Region, ihr Entwicklungspotenzial oder ihre Strukturschwäche nur am Rand und widersprechen so einem von zahlreichen Schweizer Fachleuten anerkannten Vorgehen, das in den letzten Jahren von der Division Economic Research der Credit Suisse ausgearbeitet wurde (namentlich der Standortqualitätsindikator). Der Bericht des Bundesrates gibt zudem keine Auskunft darüber, wie die unteren Schwellenwerte festgesetzt wurden. Es ist zum Beispiel erstaunlich festzustellen, dass der Schwellenwert beim Kriterium \"Arbeitsplatzentwicklung 1991-1995\" bei 94,0 angesetzt wurde (bei einem Landesdurchschnitt von 93,4), während für den Zeitraum 1995-1998 für den gleichen Indikator der Schwellenwert bei 95,0 (bei einem Landesdurchschnitt von 97,1) festgelegt wurde.<\/p><p>Die Schätzungen, die den Kantonen übermittelt wurden, zeigen deutlich, dass die Redimensionierung der Fördergebiete besonders die Westschweizer Kantone der französischen Schweiz betreffen wird, darunter die Regionen Biel\/Seeland, Broye, Saane und Littoral neuchâtelois, während in anderen Regionen der Schweiz die begünstigten Gebiete leicht und im Tessin sogar beträchtlich zunehmen werden.<\/p><p>Angesichts dieser Tatsachen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>- Hat er wirklich die Absicht, die Zahl der begünstigten Gebiete zu verringern und so vor allem Regionen der französischen Schweiz, die zu den wirtschaftlich unattraktivsten unseres Landes zählen, zu treffen?<\/p><p>- Kann er erklären, wie die Schwellenwerte festgelegt wurden?<\/p><p>- Hat er vor, nachdem unbedingt auch strukturelle Kriterien berücksichtigt werden müssen, obwohl sie oft unfassbar sind, dem Potenzial oder der Strukturschwäche einer Region mehr Aufmerksamkeit zu schenken, z. B. indem er die Studie der Credit Suisse zur langfristigen Attraktivität der Schweizer Regionen in seine Überlegungen einbezieht?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bonny-Beschluss. Neudefinierung der wirtschaftlichen Entwicklungsgebiete"}],"title":"Bonny-Beschluss. Neudefinierung der wirtschaftlichen Entwicklungsgebiete"}