﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20011058</id><updated>2025-06-24T21:22:46Z</updated><additionalIndexing>48;Nutzfahrzeug;Staatseigentum;Schwerverkehrsabgabe</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2190</code><gender>m</gender><id>234</id><name>Wiederkehr Roland</name><officialDenomination>Wiederkehr</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion E</abbreviation><code>E</code><id>102</id><name>Evangelische und Unabhängige Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-06-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4608</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1802010204</key><name>Schwerverkehrsabgabe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1803010103</key><name>Nutzfahrzeug</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05070116</key><name>Staatseigentum</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2001-09-12T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-06-19T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2001-09-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2190</code><gender>m</gender><id>234</id><name>Wiederkehr Roland</name><officialDenomination>Wiederkehr</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion E</abbreviation><code>E</code><id>102</id><name>Evangelische und Unabhängige Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>01.1058</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Wie Herr Wiederkehr richtig erwähnt, wird in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung vom 6. März 2000 über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe festgehalten, dass Militärfahrzeuge von der Abgabepflicht der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe ausgenommen sind. Unter dem Begriff Militärfahrzeuge versteht man Fahrzeuge, die für die Armee gekauft, gemietet oder requiriert worden sind. (Art. 3 Abs. 1 der Verordnung vom 17. August 1994 über den militärischen Strassenverkehr; VMSV).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der laufenden Revision des Strassenverkehrsgesetzes ist die Abschaffung der A-Kontrollschilder vorgesehen. Das neue Strassenverkehrsgesetz soll gemäss Aussagen des Bundesamtes für Strassen voraussichtlich per 1. Januar 2003 rechtswirksam werden. Für die Bundesverwaltung bedeutet dies, dass die heute noch mit A-Kontrollschildern verkehrenden Bundesfahrzeuge spätestens auf diesen Termin entweder mit M+-Kontrollschildern auf Basis der VMSV oder kantonal zu immatrikulieren sein werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Eidgenössische Fahrzeugkontrolle als Zulassungsbehörde für Fahrzeuge der Bundesverwaltung verzichtet schon heute bewusst auf die Abgabe und Beschaffung von A-Kontrollschildern. Mit dieser Massnahme wird dem beträchtlichen Administrations- und Zeitaufwand, welcher bei Immatrikulationswechseln entsteht, entgegengewirkt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Neue Fahrzeuge, welche den Immatrikulationsbestimmungen nach Artikel 3 Absatz 1 VMSV entsprechen, werden heute ausschliesslich mit M+-Kontrollschildern immatrikuliert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die von Herrn Wiederkehr gestellten Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Es ist richtig, dass einzelne Lastwagen des VBS, welche mit A-Kontrollschildern ausgerüstet waren, auf M+-Kontrollschilder umgerüstet wurden. Die Revision des Strassenverkehrsgesetzes und die damit verbundene Abschaffung von A-Kontrollschildern zwingen die Zulassungsbehörde des Bundes zur entsprechenden Umschilderung auf Basis der Vorgaben der VMSV.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Es trifft zu, dass Fahrzeuge des Bundes, welche noch mit A-Kontrollschildern verkehren, nicht mit Tripon-Erfassungsgeräten ausgerüstet wurden. Angesichts der vorgesehenen Abschaffung des genannten Schildertyps mit Inkrafttreten des revidierten Strassenverkehrsgesetzes ist auch die Eidgenössische Oberzolldirektion der Meinung, dass der mit einem Einbau verbundene Aufwand unverhältnismässig wäre.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schwerverkehrsabgabe wird jedoch, gestützt auf das zulässige Gewicht des Zuges und die durchschnittlichen Fahrleistungen, welche durch das Bundesamt für Betriebe des Heeres im Auftrag der Eidgenössischen Oberzolldirektion erhoben werden, entrichtet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei denjenigen Fahrzeugen, die nicht auf M+-Kontrollschilder, sondern auf kantonale Kontrollschilder umgerüstet werden, wird ein Tripon-Erfassungsgerät eingebaut werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Grundsätzlich dürfen mit Fahrzeugen, die M+-Kontrollschilder besitzen, heute und auch in Zukunft keine kommerziellen Transporte durchgeführt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dienstleistungen der Truppe für Private (Aushubarbeiten und anderweitige Transporte mit militärischen Mitteln) werden ausnahmslos im Rahmen der Verordnung vom 8. Dezember 1997 über den Einsatz militärischer Mittel für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten (VEMZ) erbracht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Transporte mit Fahrzeugen, die M+-Kontrollschilder haben, beschränken sich auf Transporte zugunsten der Armee und des VBS. Dabei wird primär der Austausch von Gütern im Logistikprozess unter den verschiedenen Logistikbetrieben des VBS sichergestellt. Im Sinne der Ausbildung werden entsprechende Transporte auch durch die Truppe ausgeführt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Somit werden mit diesen Fahrzeugen - mit der Einschränkung bewilligter Transporte gemäss VEMZ - ausschliesslich Güter befördert, welche in den Verantwortungsbereich des VBS gehören.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Gemäss Verordnung sind sämtliche Lastwagen der LSVA unterstellt, ausgenommen Fahrzeuge mit M+-Krontollschildern und Fahrschullastwagen. Die Lastwagen des Bundes mit A-Kontrollschildern sind ebenso zahlungspflichtig. Entspricht es den Tatsachen, dass Lastwagen des Bundes mit A-Krontollschildern auf M+-Krontollschilder umgerüstet worden sind? Wenn ja, was ist der Grund dafür?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist es richtig, dass abgabepflichtige Lastwagen des Bundes mit A-Kontrollschildern nicht oder nicht gänzlich mit Erfassungsgeräten (Tripon-Geräten) ausgerüstet sind? Wenn ja, wird die Fahrleistung dieser Fahrzeuge auch abgerechnet und wie?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist es richtig, dass Fahrzeuge mit M+-Kontrollschildern keine kommerziellen Transporte mehr ausführen dürfen (z. B. Aushubarbeiten für Private durch die Luftschutztruppen oder anderweitige Transporte von nichtmilitärischem Material)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Was darf mit Fahrzeugen mit M+-Kontrollschildern transportiert werden und für wen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>LSVA. Regeln und Ausnahmen</value></text></texts><title>LSVA. Regeln und Ausnahmen</title></affair>