{"id":20011063,"updated":"2025-06-24T23:17:31Z","additionalIndexing":"04;politische Mitbestimmung;politische Kultur;Entscheidungsprozess;Informationsverbreitung;parlamentarisches Verfahren;Bundesblatt","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2275,"gender":"f","id":30,"name":"Brunner Christiane","officialDenomination":"Brunner Christiane"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2001-06-21T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4608"},"descriptors":[{"key":"L04K02020304","name":"Bundesblatt","type":1},{"key":"L04K12010202","name":"Informationsverbreitung","type":1},{"key":"L03K080301","name":"parlamentarisches Verfahren","type":1},{"key":"L04K08020329","name":"politische Mitbestimmung","type":1},{"key":"L04K08020307","name":"Entscheidungsprozess","type":1},{"key":"L04K08020326","name":"politische Kultur","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-09-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"BK","id":10,"name":"Bundeskanzlei","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(993074400000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1000245600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2275,"gender":"f","id":30,"name":"Brunner Christiane","officialDenomination":"Brunner Christiane"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"01.1063","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Es ist richtig, dass wiederholt Botschaften und Berichte für die Behandlung in den Kommissionen oder sogar für die Behandlung im Erstrat nicht rechtzeitig publiziert werden konnten. Die Verzögerungen werden häufig dadurch verursacht, dass die entsprechenden Texte erst kurz vor den zur Beschlussfassung vorgesehenen Bundesratssitzungen erstellt und bei der Bundeskanzlei eingereicht werden.<\/p><p>Dieser Sachverhalt hat verschiedene Ursachen. Zum Teil stehen die Vorlagen aus politischen Gründen unter zeitlichem Druck. Zum anderen führen Unzulänglichkeiten in der Planung zu einer Häufung von Vorlagen kurz vor Sessionsbeginn.<\/p><p>Bei der Beschlussfassung durch den Bundesrat sind daher häufig weder alle sprachlichen Bereinigungen erfolgt noch die Übersetzungen fertig gestellt. Die formalen Kontrollen, namentlich jene durch die interne Redaktionskommission von Bundeskanzlei und Bundesamt für Justiz, nehmen insbesondere bei umfangreichen und komplexen Botschaften und Berichten viel Zeit in Anspruch. Diese Arbeiten dienen jedoch der Verständlichkeit wie auch der logischen Stringenz der Texte und können ohne gravierende Folgen weder beliebig komprimiert noch gar weggelassen werden.<\/p><p>Im Falle der von Frau Brunner Christiane erwähnten Botschaft zu einem revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetz ist dennoch hervorzuheben, dass es sich um einen Ausnahmefall handelt, bei welchem eine Reihe von unglücklichen Umständen zur massiven Verzögerung geführt hat. So erfolgte zwar der Bundesratsbeschluss bereits am 28. Februar 2001, allerdings mit der Folge umfangreicher Änderungen gemäss Mitberichtsverfahren. Der Einbau dieser Änderungen durch das zuständige Amt und die sprachliche Überprüfung durch die interne Redaktionskommission von Bundeskanzlei und Bundesamt für Justiz konnten jedoch erst per 21. Mai 2001 fertig gestellt werden. Bis zur Publikation hatte anschliessend noch eine typographische Endkontrolle zu erfolgen.<\/p><p>Die Publikation der Rechtserlasse (BBl, AS, SR, Verwaltungspraxis) wurde Mitte der Neunzigerjahre völlig neu organisiert. Mit dieser Neuorganisation wurde die Erarbeitung der Rechtserlasse von der ersten Texterfassung bis zur Publikation auf elektronische Grundlagen gestellt. Dies ermöglichte es, dass zuerst die SR (Anfang 1998), dann auch die AS (Ende 1998) und schliesslich auch das BBl und die Verwaltungspraxis auf dem Internet öffentlich zugänglich gemacht werden konnten. Gleichzeitig konnten bei den Druckkosten jährlich namhafte Beträge in Millionenhöhe eingespart werden. Dies war möglich, weil die bis anhin externalisierten Kosten der Drucklegung durch die elektronische Erarbeitung innerhalb der Bundesverwaltung wegfielen. Die Verwaltungsstellen wurden dadurch allerdings mit zusätzlichen Arbeiten belastet (Layout, Eingabe von Textänderungen und Korrekturen).<\/p><p>Die Reorganisation war nur in enger Zusammenarbeit der verschiedenen Dienststellen der Bundesverwaltung mit dem damals neu geschaffenen Kompetenzzentrum für amtliche Veröffentlichungen in der Bundeskanzlei zu bewerkstelligen. Es zeigt sich heute, dass die mit der Umsetzung der Reorganisation zusammenhängenden Fragen ihre Zeit brauchen.<\/p><p>Die Abläufe und Produktionsmechanismen der Rechtstextproduktion müssen auf technischer wie auf organisatorischer Ebene weiter vorangetrieben werden. Geplant sind Massnahmen zur frühzeitigen Betreuung der mit der Abfassung der Botschaften und Berichte befassten Sachverantwortlichen. Weiter sollen die Hilfestellung bei der Planung durch die Ämter verbessert und das Controlling der Terminierung verstärkt werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gedenkt der Bundesrat, um das gute Funktionieren unserer Demokratie sicherzustellen, die Geschäfte, die im Parlament behandelt werden, frühzeitig zu veröffentlichen?<\/p><p>Das Parlament hat mehrfach, zumindest in den Kommissionen, über Gesetzentwürfe des Bundesrates verhandelt, bevor die Botschaft im Bundesblatt veröffentlicht wurde. So wurde z. B. die Botschaft zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes am 12. Juni 2001 im Bundesblatt publiziert. Wir hatten die Untersuchung dieses Geschäftes in der Kommission für Soziale Sicherheit schon am 1. Mai beendet und es in der Ständeratssitzung vom 19. Juni behandelt. Diese Vorgehensweise schadet unserer Demokratie, denn die Bürgerinnen und Bürger wissen nicht im Voraus über Dinge Bescheid, die wir im Parlament behandeln, weil sie erst bei der amtlichen Veröffentlichung davon erfahren können.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Demokratie und offizielle Publikationen"}],"title":"Demokratie und offizielle Publikationen"}