﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20011067</id><updated>2025-06-24T22:21:00Z</updated><additionalIndexing>12;Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis;Telefonüberwachung;Statistik</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2491</code><gender>f</gender><id>524</id><name>Garbani Valérie</name><officialDenomination>Garbani Valérie</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-06-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4608</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0403030304</key><name>Telefonüberwachung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0502050101</key><name>Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K020218</key><name>Statistik</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2002-01-23T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-06-21T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2002-01-23T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2491</code><gender>f</gender><id>524</id><name>Garbani Valérie</name><officialDenomination>Garbani Valérie</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>01.1067</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Dienst für Besondere Aufgaben (DBA) ist administrativ dem Generalsekretariat des UVEK zugeordnet und erledigt seine Arbeit selbständig und weisungsungebunden. Er ist Verbindungsstelle zwischen den Fernmeldedienstanbieterinnen und den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Kantone. Er ist weder verlängerter Arm der Strafverfolgungsbehörden noch hat er die Interessen der Anbieterinnen zu vertreten. Er hat eine Scharnierfunktion und ist Dienstleistungszentrum für beide Seiten. Eine gesetzliche Grundlage für das Führen einer Statistik ist erst seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs per 1. Januar 2002 vorhanden. Dementsprechend sind statistische Daten bis Ende letzten Jahres nur insofern abrufbar, als sie der DBA für die Ausübung dieser Tätigkeit benötigt (insbesondere Rechnungsstellung).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Anzahl der Telefon- bzw. sonstigen Anschlüsse, die von Anordnungen betroffen waren, werden vom DBA nicht statistisch erfasst. Registriert werden die gestellten Gesuche, die auch mehrere Anschlüsse umfassen können. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus Gründen der Rechnungsstellung wird jede einzelne im Rahmen eines Strafverfahrens angeordnete Massnahme mit einer Registriernummer versehen. Die Anzahl dieser einzelnen Massnahmen entspricht der in der Einfachen Anfrage genannten Zahl von 2430 Anordnungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Statistik bezüglich der Anzahl Massnahmen je angebotenen Fernmeldedienst existiert nicht. Gestützt auf die Erfahrungen der letzten Jahre kann jedoch davon ausgegangen werden, dass etwa zwei Drittel der angeordneten Massnahmen den Mobile-Bereich betrifft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Eine Statistik zur Anzahl überwachter Personen, Drittpersonen bzw. Personen mit Schweigepflicht existiert im DBA nicht, weil für die Administration und Rechnungsstellung nicht erforderlich. Allein die jeweils zuständigen Strafverfolgungsbehörden verfügen allenfalls über entsprechende Unterlagen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Bezüglich der Identifizierung von Benutzern eines Anschlusses ist zu unterscheiden zwischen den Auskünften über Fernmeldeanschlüsse einerseits und die Identifikation eines Benutzers im Rahmen einer Überwachungsmassnahme.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Anfragen über Fernmeldeanschlüsse erfolgen in der Regel auf direktem Weg zwischen Strafverfolgungsbehörden und Anbieterin. Sie sind nicht abhängig von der Anordnung und Genehmigung durch eine richterliche Behörde. Dementsprechend fehlen dem DBA die Statistiken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Benutzeridentifikation im Rahmen einer Überwachungsmassnahme kann Bestandteil eben dieser Anordnung sein und wird seitens des DBA nicht separat erfasst. Die Zahl dieser Identifikationen ist deshalb in der unter Ziffer 1 erwähnten Zahl enthalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Nach der bis Ende des letzten Jahres geltenden Gesetzgebung können Überwachungsmassnahmen für Verbrechen und Vergehen angeordnet werden. Eine detaillierte Aufschlüsselung auf einzelne Verbrechenstatbestände ist deshalb nicht möglich,  weil in der Regel mehrere Delikte gleichzeitig Grund für die Anordnung von Überwachungmassnahmen sind (z. B. Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz in Verbindung mit Delikten gegen das Vermögen oder gegen Leib und Leben). Die Überwachungsmassnahmen betrafen zu etwa 33 Prozent Fälle wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz, zu etwa 20 Prozent Delikte gegen das Vermögen und zu etwa 10 Prozent Delikte gegen Leib und Leben. Die restlichen 37 Prozent betrafen diverse Straftatbestände wie Sprengstoffdelikte, Menschenhandel, Brandstiftung und Nötigung oder Erpressung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Auf die kantonalen Behörden entfielen rund 85 Prozent der angeordneten Massnahmen, auf die Bundesbehörden 15 Prozent.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgeschlüsselt auf die verschiedenen Kantone ergibt sich folgendes Bild:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- ZH: etwa 21 Prozent;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- BE: etwa 10 Prozent;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- GE: etwa 10 Prozent;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- VD: etwa 8 Prozent;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- TI: etwa 6 Prozent. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die von den übrigen Kantonen beantragten Massnahmen bewegen sich zwischen 0 Prozent und etwa 4 Prozent.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Aufgrund der eingangs erwähnten Rolle des DBA verfügt er über keine Statistik bezüglich der Dauer bzw. der Verlängerung von Überwachungsmassnahmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7./8. Der DBA verfügt über keine Statistiken, die vollumfänglich Antwort geben können. Die Information der überwachten Personen ist Sache der zuständigen Strafverfolgungsbehörden und richtet sich nach der anwendbaren Gesetzgebung. Ebenso wenig verfügt der DBA über Angaben darüber, in welchen Fällen bzw. warum in bestimmten Fällen keine Information der überwachten Personen erfolgt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Jahr 1999 wurden insgesamt 2046 Überwachungsmassnahmen im Sinne der Erläuterungen unter Ziffer 1 angeordnet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Jeder Abonnent eines Fernmeldedienstanbieters kann seiner Rechnung entnehmen, mit welchem Teilnehmer er eine Verbindung aufgenommen hat bzw. er versucht hat, eine Verbindung aufzunehmen (Combox). Diese Daten stehen auch den Strafverfolgungsbehörden im Rahmen von Überwachungsmassnahmen zur Verfügung.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Dienst für Besondere Aufgaben (DBA) des UVEK besteht schon seit mehreren Jahren. Alle Anordnungen von Überwachungsmassnahmen müssen vorher von diesem Dienst geprüft werden; er prüft u. a., ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden (Bewilligung der Justizbehörden, vor allem Anordnungen von Anklagekammern). Demnach müsste dieser Dienst detaillierte Statistiken über die telefonischen Überwachungen vorweisen können; für die Veröffentlichung dieser Statistiken hat sich übrigens die Vorsteherin des EJPD anlässlich der Debatte zum neuen Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs stark eingesetzt. Angesichts des baldigen Inkrafttretens des oben genannten Gesetzes und seiner Ausführungsverordnung und der Zeit, die seit den Debatten im Parlament vergangen ist, müsste man überdies darauf zählen können, dass sich sowohl die Statistiken zur angewendeten Methode als auch die zu den Überwachungsmassnahmen verbessern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus den Statistiken des DBA geht hervor, dass die Zahl der Telefonüberwachungen im Jahr 2000 im Vergleich zum vorhergehenden Jahr um 384 auf 2430 gestiegen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie viele Fernmeldeanschlüsse waren von diesen Überwachungsmassnahmen betroffen und um welche Art von Anschluss handelte es sich (Fixnetz, mobile Anschlüsse, öffentliche Anschlüsse, Fax, E-Mail)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie viele Personen waren von diesen Überwachungsmassnahmen betroffen? Wie viele Inhaber von Anschlüssen wurden so beschuldigt? Wie viele Drittpersonen wurden überwacht und wie viele von ihnen unterstanden der Schweigepflicht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Bei wie vielen Fällen kam es zu einer Identifizierung der Benutzerin oder des Benutzers eines Anschlusses und in wie vielen Fällen kam es zu einer Lokalisierung eines Anrufes von einem mobilen Fernmeldeanschluss? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Für welche Verbrechen sind solche Massnahmen angeordnet worden? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie viele Überwachungsanordnungen entfallen auf kantonale Behörden (Details für jeden Kanton) und wie viele auf Bundesbehörden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. In wie vielen Fällen wurde die ursprüngliche Dauer der Überwachungsmassnahmen um drei bis sechs Monate verlängert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Wie viele Überwachungsmassnahmen fanden im Jahre 2000 ihren Abschluss und wie viele Personen wurden darüber informiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Wie viele Überwachungsmassnahmen wurden 1999 angeordnet und wie viele betroffene Personen wurden darüber informiert. Welches waren die Gründe dafür, dass die Durchführung von Überwachungsmassnahmen nicht mitgeteilt wurde?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Stimmt es, dass in Zukunft nicht mehr nur die Benutzerinnen und Benutzer eines mobilen Fernmeldeanschlusses identifiziert werden, sondern auch die Personen, welche jene vergeblich zu erreichen versuchten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Statistiken über Telefonkontrollen</value></text></texts><title>Statistiken über Telefonkontrollen</title></affair>