{"id":20011082,"updated":"2025-11-14T08:04:38Z","additionalIndexing":"09;Lohn;Lohnpolitik;Arbeitskräftebedarf;Bundespolizei;Polizei;Einstellung;berufliche Bildung","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2452,"gender":"m","id":399,"name":"Heim Alex","officialDenomination":"Heim Alex"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-09-17T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4609"},"descriptors":[{"key":"L04K04030304","name":"Polizei","type":1},{"key":"L05K0804040501","name":"Bundespolizei","type":1},{"key":"L05K0702020302","name":"Arbeitskräftebedarf","type":1},{"key":"L04K07020103","name":"Lohnpolitik","type":1},{"key":"L05K0702010204","name":"Einstellung","type":2},{"key":"L05K0702010103","name":"Lohn","type":2},{"key":"L03K130202","name":"berufliche Bildung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-11-30T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1000677600000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1007074800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2452,"gender":"m","id":399,"name":"Heim Alex","officialDenomination":"Heim Alex"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"01.1082","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Dem Bundesrat ist bekannt, dass einige Kantone im Rahmen der Umsetzung der Effizienzvorlage (EffVor), insbesondere durch die Schaffung einer Bundeskriminalpolizei (BKP), Abgänge zu verzeichnen haben. Er hat aber bisher geeignete Massnahmen ergriffen, um eine möglichst grosse Rekrutierungssymmetrie zu erreichen. Dies einerseits, indem er nach Möglichkeiten Quereinsteiger rekrutiert, und andererseits, indem er bei der Auswahl der aktiven Polizeibeamten darauf achtet, dass (soweit Anmeldungen vorhanden sind) Beamte aus allen Kantonen angestellt werden. Dies liegt auch in der Zielsetzung der (gesamtschweizerischen) BKP.<\/p><p>Um Druck von Bern und den umliegenden Kantonen wegnehmen zu können, wird eine Vorverlegung der Eröffnung von Zweigstellen in anderen Landesteilen geprüft. Weiter prüft eine Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen mögliche alternative Anstellungsmodelle. Der Bundesrat möchte noch auf einen weiteren wichtigen Punkt hinweisen: In der Schweiz herrscht die freie Wahl des Arbeitsplatzes. Die Auswahl der Bewerber kann somit nicht primär nach einem Kantonsquotenschlüssel erfolgen, sondern muss die Eignung der Kandidaten sowie die geltende Rechtslage und Rechtsprechung berücksichtigen.<\/p><p>Aus der nachfolgenden Anstellungsstatistik ist ersichtlich, dass vom 1. Januar bis zum 30. Oktober 2001 beim Bundesamt für Polizei (BAP) 49 ausgebildete Polizeibeamte eingestellt wurden (davon 38 für die EffVor und 11 für Ersatzanstellungen im BAP). Zum Vergleich: In der Schweiz gibt es in Kantonen und Gemeinden über 15 500 aktive Polizeibeamtinnen und -beamte.<\/p><p>Anstellungen von aktiven Polizeibeamten 2001: AG: 1; BE: 4; Stadt Bern: 4; BL: 2; FR: 4; GE: 1; NE: 2; OW: 1; SG: 3; SH: 3; SO: 4; TG: 1; TI: 4; VD: 1; VS: 5; ZH: 1; Stadt Zürich: 4; Gemeindepolizeien: 4; Total: 49.<\/p><p>2. Löhne, Zulagen und Abgeltungen, aber auch die Arbeitsbedingungen und Anstellungskonditionen variieren in den einzelnen Korps stark. Hier ein paar Zahlen als Beispiele: Während ein junger Polizeibeamter oder eine Beamtin  nach der Polizeirekrutenschule bei der Uniformpolizei im Kanton Bern brutto 4753 Franken verdient, sind es bei der Stadtpolizei Bern 4196 Franken, bei der Kantonspolizei Luzern 4745 Franken, bei der Kantonspolizei Zürich 5044 Franken und bei der Kantonspolizei Aargau 5462 Franken. Dazu kommen noch im Schnitt etwa 11 Prozent Zulagen. Nebst den Löhnen sind aber auch Aufstiegsmöglichkeiten, Pensionierungsalter und andere Faktoren zu berücksichtigen. Diese Löhne - die als einzige als Vergleichsbasis für das Lohngefüge bei den Polizeikorps herangezogen werden können, da nachher Vergleiche wegen der unterschiedlichen Systeme nicht mehr seriös machbar sind - können für Vergleiche mit dem Bund nicht angewendet werden.<\/p><p>Der Bund benötigt in erster Linie kriminalpolizeiliche Generalisten, an einigen Stellen aber auch erfahrene Beamte, die von der Uniformpolizei in die Kriminalpolizei gewechselt haben und in der Regel über einige Jahre Berufserfahrung verfügen. Für diese Beamten wurden die Lohnklassen 18 bis 24 vorgesehen, d. h. ein monatlicher Bruttolohn von mindestens 5027 Franken bis maximal 9617 Franken. Dazu kommen die beim Bund üblichen Zuschläge. Es ist somit durchaus denkbar, dass bei der BKP neu angestellten Personen höhere Löhne bezahlt werden. Dabei muss aber auch die alte Funktion mit der neuen Funktion verglichen werden und es muss geprüft werden, wie eine mit dieser neuen Funktion vergleichbare Funktion am alten Arbeitsort eingestuft ist.<\/p><p>Wichtige Argumente für einen Wechsel oder Nichtwechsel waren nach unseren Erkenntnissen nebst privaten Gründen die Pensionierungsmöglichkeiten, fehlende Aufstiegsmöglichkeiten im Polizeikorps und die fachliche Herausforderung. Schliesslich muss auch gesagt werden, dass für den Bund interessante potenzielle Kandidaten sich wegen zu tiefer Löhne beim Bund gar nicht erst bewarben oder ihre Bewerbungen zurückzogen.<\/p><p>3. Die BKP wurde auf den 1. Januar 2001 geschaffen. Sie wurde mit 98 Personen aus anderen Dienststellen des BAP dotiert. Bis am 15. Oktober 2001 wurde sie um 73 Personen aufgestockt, und für die Zeit vom 16. Oktober bis zum 31. Dezember 2001 sind noch 10 weitere Anstellungen geplant. Der weitere Ausbau ist dann wie folgt vorgesehen (Konzeptbericht des EJPD vom 2. Oktober 2000 an den Bundesrat): 2002: 96 Personen; 2003: 87 Personen; 2004: 54 Personen. Diese Zahlen werden im Rahmen einer rollenden Planung laufend den Gegebenheiten angepasst. Dieser rasche Aufwuchs ist erforderlich, weil das Parlament beschlossen hat, die Effizienzvorlage ohne Übergangsbestimmungen in Kraft zu setzen.<\/p><p>4. Die Polizeihoheit, die grundsätzlich bei den Kantonen liegt, schliesst auch die Ausbildung ein. Der Bund hat seine finanziellen Anstrengungen im Bereich der Ausbildung verstärkt, indem er seine Beiträge an das Schweizerische Polizeiinstitut markant erhöht hat - von 500 000 Franken 1999 auf 2 Millionen Franken im Voranschlag 2002 (inklusive Schweizerische Polizeischule) -, und auch die nationalen Nachdiplomstudien zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität unterstützt.<\/p><p>Polizeibeamte für den Dienst in einer Kriminalpolizei lassen sich nicht kurzfristig ausbilden. Nach einer Grundausbildung in einer Polizeirekrutenschule müssen die Beamten Dienst als Uniformpolizisten leisten, bevor sie - wenn sie sich dafür interessieren und als geeignet betrachtet werden - zu Kriminalbeamten weitergebildet werden. Auch hier müssen sie in der Regel im allgemeinen Kriminaldienst tätig sein, bevor sie sich in einem Bereich spezialisieren können. Es muss somit mit einer Ausbildungszeit von mehreren Jahren gerechnet werden. Diese Zeit stand und steht aber nicht zur Verfügung. Im Rahmen der erwähnten Arbeitsgruppe werden auch hier Möglichkeiten gesucht, ob und wie diese Probleme gelöst werden können.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die in letzter Zeit starke Zunahme von Gewalttaten hat in weiten Kreisen der Bevölkerung den Ruf nach einer erhöhten Polizeipräsenz verstärkt. Gemäss Auskunft zuständiger Polizeistellen liegt der Grund der mangelnden Polizeipräsenz aber vor allem beim Unterbestand in den Polizeikorps, weil eben bei Polizistenmangel zuerst auf den Einsatz von Polizeipatrouillen verzichtet wird.<\/p><p>An dieser Situation ist der Bund in einzelnen Kantonen nicht ganz unschuldig. Die neu geschaffene Bundeskriminalpolizei macht vor allem den Kantonen Solothurn, Bern und auch Freiburg Sorgen, weil viele Polizisten dieser Kantone zur Bundeskriminalpolizei abwandern. Der Grund der Abwanderung ist vor allem die viel bessere Entschädigung (bis zu 1000 Franken pro Monat) durch den Bund.<\/p><p>Aber auch aus einem anderen Grund ist diese Abwanderung für die Kantone unerfreulich. Die Ausbildung zum Polizisten ist eine kantonale Angelegenheit. Daraus entstehen für die Kantone grosse Kosten, die sie mit der Anstellung von ausgebildeten Polizisten im eigenen Kanton wieder etwas kompensieren möchten. Mit dem Verzicht auf eine eigene Ausbildung überlässt der Bund diese kostspielige Angelegenheit einfach den Kantonen. Diese Situation spüren vor allem jene Kantone, die im Einzugsgebiet von Bern liegen.<\/p><p>Fragen an den Bundesrat:<\/p><p>1. Ist er sich bewusst, dass er den umliegenden Kantonen  wegen des Verzichts auf eine eigene Ausbildung und wegen der viel höheren Löhne grosse Probleme bereitet?<\/p><p>2. Stimmt die Vermutung, dass der Bund pro Monat um bis zu 1000 Franken höhere Saläre bezahlt?<\/p><p>3. Wie viele neue Stellen wurden in der letzten Zeit bei der Bundeskriminalpolizei geschaffen, und wie viele werden es in den kommenden Jahren sein?<\/p><p>4. Welches sind die Gründe, weshalb der Bund auf eine eigene Polizeiausbildung verzichtet hat und er diese einfach den Kantonen überlässt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rekrutierung von Polizisten durch die Bundeskriminalpolizei"}],"title":"Rekrutierung von Polizisten durch die Bundeskriminalpolizei"}