{"id":20011083,"updated":"2025-06-24T22:50:41Z","additionalIndexing":"09;Völkerrecht;Munition;Haager Landkriegsordnung;Polizei","affairType":{"abbreviation":"D.EA","id":13,"name":"Dringliche Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2076,"gender":"m","id":326,"name":"Günter Paul","officialDenomination":"Günter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-09-18T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4609"},"descriptors":[{"key":"L04K04030304","name":"Polizei","type":1},{"key":"L04K04020407","name":"Munition","type":1},{"key":"L03K050602","name":"Völkerrecht","type":1},{"key":"L05K0401020501","name":"Haager Landkriegsordnung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-10-17T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[],"states":[{"date":"\/Date(1000764000000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1003269600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2076,"gender":"m","id":326,"name":"Günter Paul","officialDenomination":"Günter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"01.1083","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Rechsteiner 01.1054, \"Deformationsgeschosse. Einsatz durch die Polizei\", vom  19. Juni 2001 dargelegt hat, lässt sich nach seiner Auffassung die generelle Verwendung von Deformationsmunition im ordentlichen Polizeidienst nicht rechtfertigen. Vorbehalten bleibt die Verwendung in genau umschriebenen, abschliessend aufgezählten Szenarien. Gegen einen Einsatz der heute zur Diskussion stehenden Deformationsmunition im alltäglichen Polizeidienst spricht primär der Umstand, dass es am Nachweis fehlt, wonach mit der neuen Deformationsmunition insgesamt ein verbesserter Schutz der Polizei und von Unbeteiligten gewährleistet wäre. Dies insbesondere auch deshalb, weil bei einer generellen Einführung von Deformationsgeschossen die entsprechende Munition nicht nur bei Notwehr und der Notwehrhilfe, sondern auch bei Warnschüssen oder bei der Abgabe von Schüssen zur Fluchtverhinderung zur Anwendung gelangen würde. Hinzu kommt, dass es im Ausland kaum verstanden würde, wenn die Schweiz - die sich auf internationaler Ebene für eine Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechtes auch im Bereich der Munitionstechnik einsetzt - gleichzeitig im eigenen Land die Verwendung von Deformationsgeschossen für den ordentlichen Polizeidienst zulassen würde.<\/p><p>2. Umgekehrt ist es unumstrittenermassen Aufgabe der Polizei, in Fällen von besonderer Gewaltkriminalität unter Berücksichtigung des Prinzips der Verhältnismässigkeit wirksam eingreifen zu können und Unbeteiligte möglichst nicht zu gefährden. Deshalb ist der Einsatz von Deformationsgeschossen nicht in jedem Fall ausgeschlossen, sondern nach konstanter Auffassung des Bundesrates (vgl. schon die Antwort auf die Einfache Anfrage Rechsteiner 87.633 vom 20. März 1987) in den folgenden, genau umschriebenen und abschliessend aufgezählten Szenarien zulässig: <\/p><p>- für Polizeieinsätze gegen schwere Gewalttäter, insbesondere Geiselnehmer, wenn sich die Verwendung aus taktischen Gründen aufdrängt und wenn sie auf die besondere Anordnung eines Polizeioffiziers erfolgt;<\/p><p>- für die Erfüllung von Polizeiaufgaben in lokal begrenzten Einsatzräumen, z. B. in Flugzeugen und in Flughafengebäuden, in denen die Verwendung von Vollmantelgeschossen mit unverhältnismässig hohen Gefahren für Dritte verbunden wäre; <\/p><p>- für den Nahschutz gefährdeter Personen.<\/p><p>3. Insbesondere weil sich der Bund auf internationaler Ebene für eine Modernisierung des Verbotes von Deformationsmunition und bewaffneten Konflikten einsetzt, erscheint dem Bundesrat eine Koordination des Einsatzes solcher Munition durch die verschiedenen Polizeikorps als angezeigt. Die Koordination zwischen dem Bund und den Kantonen ist im Rahmen der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren gewährleistet. Umgekehrt liegt jedoch die Zuständigkeit für die Ausrüstung und Bewaffnung der kantonalen Polizeikorps nach der Bundesverfassung bei den Kantonen. Was schliesslich das völkerrechtliche Verbot des Einsatzes von Deformationsgeschossen betrifft, so bezieht sich dieses nur auf bewaffnete Konflikte und nicht auf den innerstaatlichen Polizeieinsatz. <\/p><p>Aufgrund dieser Sachlage besteht kein Anlass, den Kantonen bezüglich der Verwendung von Deformationsmunition im Polizeidienst Weisungen zu erteilen. Hingegen empfiehlt der Bundesrat den Kantonen, auch in ihrem Zuständigkeitsbereich auf den Einsatz von Deformationsgeschossen im ordentlichen Polizeidienst zu verzichten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Verschiedene Kantone prüfen die Einführung von dumdumartigen Deformationsgeschossen für die Polizei. Nach übereinstimmender Ansicht von erfahrenen Chirurgen führen derartige Geschosse zu furchtbaren Wunden. Diese Geschosse pilzen beim Auftreffen im Körper auf. Die Wunden sind beim Auftreffen im Körperstamm meist tödlich und beim Auftreffen auf Gliedmassen invalidisierend (Verlust der Gliedmasse in 90 Prozent der Fälle).<\/p><p>Aus gutem Grund hat die internationale Gemeinschaft diese Geschosse schon im Haager Abkommen verboten. Die Argumentation, dass dies nur für Kriege gelte, ist spitzfindig. <\/p><p>Das Hauptproblem bei Schusswechsel der Polizei mit Verbrechern ist, dass in der Hitze der Verfolgung die meisten Schüsse die Verbrecher nicht treffen (Trefferquote nach einer polizeiinternen Untersuchung: 9 Prozent der Schüsse). Die fehlgehenden Schüsse gefährden aber nicht beteiligte Personen. Mit den Deformationsgeschossen nimmt diese Gefahr noch stark zu. <\/p><p>So wie unsere Gesellschaft funktioniert, kann sich heute ein angeschossener Verbrecher kaum der Justiz entziehen, da er sich auf alle Fälle medizinischer Behandlung unterziehen muss. Da es in der Schweiz keine Untergrundärzte gibt, wird er dabei fast mit Sicherheit erkannt.<\/p><p>Ich frage den Bundesrat:<\/p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass es sich die Schweiz nicht leisten kann, diese Munition für einige Polizeikorps einzuführen?<\/p><p>2. Ist es richtig, dass einige Polizeien diese Munition bereits heimlich eingeführt haben und in speziellen Fällen verwenden wollen?<\/p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass er in dieser Sache den Kantonen eine Haltung verordnen kann, da internationale Verträge und Beziehungen betroffen sind?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Keine geächteten Deformationsgeschosse für die Polizei"}],"title":"Keine geächteten Deformationsgeschosse für die Polizei"}