{"id":20011084,"updated":"2025-06-24T22:58:16Z","additionalIndexing":"48;Nutzfahrzeug;Güterverkehr auf der Strasse;Hauptstrasse;Beförderung gefährlicher Güter","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2480,"gender":"m","id":456,"name":"Cina Jean-Michel","officialDenomination":"Cina"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-09-19T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4609"},"descriptors":[{"key":"L05K1801020204","name":"Güterverkehr auf der Strasse","type":1},{"key":"L05K1803010103","name":"Nutzfahrzeug","type":1},{"key":"L05K1801020201","name":"Beförderung gefährlicher Güter","type":1},{"key":"L05K1803010203","name":"Hauptstrasse","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-11-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1000850400000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1006297200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2480,"gender":"m","id":456,"name":"Cina Jean-Michel","officialDenomination":"Cina"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"01.1084","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Seit dem 10. Juni 2000 gilt das Gebiet Gondo bis Steg als grenznahes Gebiet, worin im grenzüberschreitenden Verkehr Fahrzeuge mit Gewichten bis zu 40 Tonnen zugelassen sind. Darüber hinaus dürfen seit diesem Jahr auch Binnentransporte bis zu 40 Tonnen im Rahmen der Kontingente, die in der Übergangsregelung des Landverkehrsabkommens vorgesehen sind, durchgeführt werden. Der Verkehr mit schweren Motorwagen hat am Simplon von rund 100 auf rund 250 Fahrzeuge pro Tag zugenommen. Das Verkehrsaufkommen mit diesen Fahrzeugen ist, in absoluten Zahlen gesehen, immer noch sehr klein. Kurz nach dem Unfall im Gotthard-Strassentunnel ist der Schwerverkehr auf knapp 500 Fahrzeuge täglich gestiegen.<\/p><p>Bei der Schaffung eines grenznahen Gebietes ist es Sache des Kantons abzuklären, ob auf dieser Strecke Fahrzeuge mit Gewichten bis zu 40 Tonnen zugelassen werden können. Der Staatsrat des Kantons Wallis hat sich für ein solches Gebiet beim Zollamt Gondo ausgesprochen. Das UVEK, das den Umfang der grenznahen Gebiete festlegt, hat festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Schaffung dieser Grenzzone erfüllt sind.<\/p><p>2. Neben den eigentlichen Zollaufgaben kontrolliert die Eidgenössische Zollverwaltung noch zusätzlich die grenzüberschreitenden Strassenfahrzeuge aus verkehrspolizeilicher Sicht. Im Rahmen der beschränkten Personalressourcen wird auch in Gondo durch risikogerechte Stichproben die Einhaltung der Abmessungen, Gewichte und Betriebssicherheit der Lastwagen gemäss Strassenverkehrsvorschriften kontrolliert. Sobald die Zollorgane eine Verkehrsgefährdung feststellen, verweigern sie entsprechenden Fahrzeugen die Einfahrt in die Schweiz. Flächendeckende Kontrollen des Strassenverkehrs obliegen im Übrigen den kantonalen Polizeiorganen.<\/p><p>3. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wurden in der Schweiz gewisse Strassen und Tunnel bezeichnet, die für Fahrzeuge mit bestimmten Mengen von gefährlichen Gütern gesperrt sind. Die Simplon-Passstrasse ist in diesen abschliessenden Verzeichnissen nicht enthalten, da sie - was das Gefahrenpotenzial für Schwerverkehrsunfälle angeht - nicht mehr und nicht weniger gefährlich ist als zahlreiche andere Passstrassen und Ortsdurchfahrten in der Schweiz. Bei Tankfahrzeugen mit gefährlichen Gütern wird anlässlich der Zollabfertigung stichprobenweise geprüft, ob die erforderlichen Dokumente und Ausrüstungen gemäss ADR\/SDR-Vorschriften mitgeführt werden.<\/p><p>4. Der Verkehr am Simplon wird mittels automatischer Verkehrszählung laufend erfasst, wobei nicht zwischen leichten und schweren Motorwagen unterschieden wird. Jährlich wird der alpenquerende Güterverkehr mit einer repräsentativen Stichprobe erhoben. Im Weiteren wird alle fünf Jahre eine detaillierte Erhebung des alpenquerenden Güterverkehrs mittels Befragung durchgeführt und ebenfalls alle fünf Jahre wird der grenzquerende Strassengüterverkehr erfasst, wobei bei letzterem auch eine Aufteilung nach Gütern stattfindet. Allerdings macht diese Erhebung keine Aussagen über den Transport gefährlicher Güter auf einer bestimmten Strecke. Die Ergebnisse dieser Zählungen sind öffentlich und können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.<\/p><p>Im Weiteren gibt die schweizerische Aussenhandelsstatistik über Importe und Exporte pro Zollamt nach Tarifnummern Auskunft. Diese Daten werden aber nur im Rahmen der Datenschutzvorschriften abgegeben. Über Transitsendungen liegen Informationen pro Grenzregion nach groben Warengruppen vor.<\/p><p>Seit dem 1. Januar 2001 wird der Schwerverkehr im Informatiksystem der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erfasst. Die Bedürfnisse und Möglichkeiten zur statistischen Auswertung und Publikation von LSVA-Daten werden zurzeit durch die Oberzolldirektion und das Bundesamt für Statistik geprüft.<\/p><p>5. Der Bundesrat sieht hier zurzeit keinen Handlungsbedarf. Zwar ist mittelfristig vorgesehen, eine Umfahrung von Gabi und Gondo zu erstellen. Für schwere Motorwagen ist der Simplon aber auch bei künftigen baulichen Verbesserungen nicht attraktiv. Der Bundesrat setzt auch beim Simplon klar auf das Verlagerungsziel.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Ist die Simplon-Passstrasse für den zunehmenden Schwerverkehr aufgrund ihres Ausbaustandards überhaupt geeignet?<\/p><p>2. Werden die notwendigen Vorkehrungen bei den Kontrollen an der Landesgrenze getroffen, damit nur technisch einwandfreie Lastwagen die Simplon-Passstrasse befahren dürfen?<\/p><p>3. Ist der Transport gefährlicher Güter unter Kontrolle, und lässt sich die gegenwärtige Praxis mit der Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmer und der Anwohner an der Simplon-Passstrasse überhaupt vereinbaren?<\/p><p>4. Bestehen Zahlen über den Schwerverkehr und über den Transport gefährlicher Güter auf der Simplonstrasse und sind diese öffentlich zugänglich?<\/p><p>5. Anerkennt er aufgrund der dargelegten Umstände auch einen Handlungsbedarf, um die unbefriedigende Situation zu entschärfen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schwerverkehr über die Simplon-Passstrasse"}],"title":"Schwerverkehr über die Simplon-Passstrasse"}