﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20011090</id><updated>2025-06-24T21:21:56Z</updated><additionalIndexing>04;Grossstadt;Lohn;zusätzliche Vergütung;Aufbesserung der Löhne;Mietzinszuschuss;Miete;Bundespersonal;Lebenshaltungskosten</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2275</code><gender>f</gender><id>30</id><name>Brunner Christiane</name><officialDenomination>Brunner Christiane</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2001-09-24T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4609</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0702010101</key><name>zusätzliche Vergütung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010103</key><name>Lohn</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704020204</key><name>Lebenshaltungskosten</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010301</key><name>Aufbesserung der Löhne</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010301</key><name>Bundespersonal</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01020104</key><name>Miete</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040113</key><name>Mietzinszuschuss</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K010202010201</key><name>Grossstadt</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2001-12-19T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-09-24T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2001-12-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2275</code><gender>f</gender><id>30</id><name>Brunner Christiane</name><officialDenomination>Brunner Christiane</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>01.1090</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Einführung des Sonderortszuschlages für grosse Städte in den Jahren 1989 bis 1995 wurde vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der sehr hohen jährlichen Teuerungsraten (1989 bis 1994 jährliche Teuerungsraten zwischen 3,2 Prozent und 5,9 Prozent) beschlossen. Die Mietzinsentwicklung in den frühen Neunzigerjahren in Genf wurde mit einem befristeten Mietzinszuschlag abgedeckt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Seither hat sich die Wirtschaftslage eher beruhigt, und die Konjunktur wird sich in der nächsten Zeit aller Voraussicht nach weniger stark entwickeln. Die Teuerung betrug 1,6 Prozent im Jahre 2000 und bewegte sich in diesem Jahre zwischen 0,7 bis 1,6 Prozent. Dies wird sich auch mässigend auf die Entwicklung der Lebenshaltungskosten und der Mietpreise in den grossen Städten auswirken. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die Einführung eines Sonderortszuschlages für die grossen Städte in der heutigen wirtschaftlichen Situation nicht gerechtfertigt ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat im vergangenen Jahr das EFD beauftragt, als Bestandteil eines neuen Lohnsystems ein Instrument zu erarbeiten, das den Ortszuschlag ablöst und Zuschläge nach Regionen, örtlicher Infrastruktur und nach Branchen vorsehen kann. Bei dieser Gelegenheit wird der Bundesrat eine neue Beurteilung der Situation vornehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Inzwischen wird auf den 1. Januar 2002 die Bundespersonalverordnung (BPV) in Kraft treten. Die BPV führt verschiedene Lohnelemente neu ein, wobei besonders die Arbeitsmarktzulage (Art. 50 BPV: bis zu 20 Prozent des Höchstbetrages der entsprechenden Lohnklasse) zu erwähnen ist. Sie dient der Gewinnung und Erhaltung ausgewiesenen Personals, das in bestimmten Branchen oder Regionen mit angespanntem Arbeitsmarkt arbeitet. Diese Massnahme ist allerdings anders als der Ortszuschlag für eine situative Gewährung an einzelne Mitarbeiter gedacht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Damit ist die Gewähr gegeben, dass der Arbeitgeber schon in naher Zukunft auf besondere Verhältnisse angemessen reagieren kann. Es liegt in der Natur dieser Zulage, dass deren Gewährung regelmässig auf ihre Berechtigung hin überprüft wird. Die Massnahmen müssen im Übrigen jeweils finanziell vertretbar sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mittelfristig wird der bisherige Ortszuschlag durch differenzierte Zuschläge nach regionaler Arbeitsmarktlage, örtlicher Infrastruktur und den branchenspezifischen Bedürfnissen abgelöst (Art. 15 Abs. 4 des Bundespersonalgesetzes). Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, im Rahmen des Projekts zur Weiterentwicklung des neuen Lohnsystems ein entsprechendes Instrument zu erarbeiten. Das Konzept soll Ende 2002 vorliegen. Bei dieser Gelegenheit wird der Bundesrat eine neue Beurteilung der Situation vornehmen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Sonderzuschlag für Bundesangestellte mit Arbeitsort Genf wurde 1995 aufgehoben. Als Grund wurde damals angegeben, die Wohnungsknappheit sei vorbei. Diese hatte sich in den Mietzinsen niedergeschlagen und war Hauptursache der hohen Lebenshaltungskosten in Genf gewesen. Seit einigen Jahren geht nun aber der Anteil leer stehender Wohnungen erneut beständig zurück, was sich insbesondere auf die Mietzinsen für Vier-, Fünf- und Sechs-Zimmer-Wohnungen sowie für subventionierte Wohnungen auswirkt. Diesen veränderten Gegebenheiten muss bei der Frage nach der Kaufkraft der Bundesangestellten Rechnung getragen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Wie trägt in diesem Zusammenhang das neue Lohnsystem, welches durch das Bundespersonalgesetz eingeführt worden ist, den höheren Lebenshaltungskosten in den Grossstädten Rechnung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Welche Massnahmen wird der Bundesrat ergreifen, um bis zum Inkrafttreten des neuen Lohnsystems allen Angestellten des Bundes die gleiche Kaufkraft zu garantieren, unabhängig vom Ort ihrer Tätigkeit?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten für das Bundespersonal in den Grossstädten</value></text></texts><title>Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten für das Bundespersonal in den Grossstädten</title></affair>