{"id":20011103,"updated":"2025-06-24T23:27:06Z","additionalIndexing":"52;freie Natur;Umweltrecht;biologische Vielfalt;Vollzug von Beschlüssen;ökologische Ausgleichsfläche;Informationsverbreitung;Europäische Konvention;Schutzgebiet;Denkmalpflege;Landschaftsschutz","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2480,"gender":"m","id":456,"name":"Cina Jean-Michel","officialDenomination":"Cina"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-10-03T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4609"},"descriptors":[{"key":"L04K06030306","name":"biologische Vielfalt","type":1},{"key":"L04K06010412","name":"Schutzgebiet","type":1},{"key":"L04K06010409","name":"Landschaftsschutz","type":1},{"key":"L05K1002020204","name":"Europäische Konvention","type":1},{"key":"L04K06010309","name":"Umweltrecht","type":1},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":2},{"key":"L04K12010202","name":"Informationsverbreitung","type":2},{"key":"L04K01060302","name":"Denkmalpflege","type":2},{"key":"L05K1401020110","name":"ökologische Ausgleichsfläche","type":2},{"key":"L04K06030305","name":"freie Natur","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-11-30T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1002060000000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1007074800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2480,"gender":"m","id":456,"name":"Cina Jean-Michel","officialDenomination":"Cina"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"01.1103","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Mit der Ratifikation der Rio-Konvention der Uno von 1992 über die biologische Vielfalt (SR 0.451.43) sowie der Berner Konvention des Europarates von 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (SR 0.455) hat sich die Schweiz zur Wahrnehmung ihrer internationalen Biodiversitätsverantwortung verpflichtet. Die Umsetzung des Smaragd-Netzwerkes ist hierbei ein wichtiger Baustein.<\/p><p>Mit der Initiative zur Schaffung des Smaragd-Netzwerkes im Jahr 1996 legte der Ständige Ausschuss der Berner Konvention eine Liste von Arten und Lebensraumtypen von europäischer Bedeutung vor. Die verschiedenen Vertragsstaaten sind darin aufgefordert, die sich auf ihrem Territorium befindenden Gebiete von besonderem Schutzinteresse zu bezeichnen und mit geeigneten Massnahmen zu schützen.<\/p><p>Als Folge der staatsvertraglichen Verpflichtungen, die die Schweiz mit der Ratifikation der erwähnten Konventionen eingegangen ist, sind möglichst günstige Bedingungen zur erfolgreichen Umsetzung des Smaragd-Netzwerkes zu schaffen.<\/p><p>Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:<\/p><p>1. Information der Naturschutzfachstellen: Die kantonalen Fachstellen für Natur und Landschaft werden regelmässig über die internationalen Institutionen, Konventionen, Programme und Aktivitäten zur Erhaltung der biologischen und landschaftlichen Vielfalt informiert. Entsprechend sind sie auch von den Bestrebungen zur Schaffung des Smaragd-Netzwerkes in Kenntnis gesetzt worden. Eine vertiefte Information darüber, wie dieses Netzwerk in der Schweiz ausgestaltet werden soll, ist für das Jahr 2002 vorgesehen.<\/p><p>2. Information der Bevölkerung: Eine Informationsbroschüre zur Problematik der in der Schweiz vorkommenden europaweit gefährdeten Arten und Habitate ist in Vorbereitung und soll ebenfalls im Jahr 2002 erscheinen. Ein Internetauftritt ist in Prüfung.<\/p><p>3. Synergien zur Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) (Grossschutzgebiete): Das Smaragd-Netzwerk wird sich primär in das bestehende oder im Aufbau begriffene Netz von Biotopen von nationaler Bedeutung eingliedern lassen (nach Art. 18a NHG; SR 451). Zu diesen Biotopen gehören u. a. Auengebiete, Hoch- und Flachmoore, Amphibienlaichgebiete, Trockenwiesen und -weiden. Mit der eingeleiteten NHG-Revision, welche zum Ziel hat, die lokalen Initiativen zur Schaffung grossräumiger Schutzgebiete zu fördern, eröffnet sich eine zusätzliche Möglichkeit, den Anforderungen der in Europa gefährdeten Arten gerecht zu werden. Synergien mit dem Smaragd-Netzwerk ergeben sich insbesondere für Arten mit grösserflächigen Ansprüchen (z. B. Vögel).<\/p><p>4. Beiträge für Smaragd-Habitate in Schutzgebieten (Anreize): Die Subventionssätze für Schutz und Unterhalt von Schutzgebieten (Biotopen) richten sich nach deren Bedeutung (national, regional, lokal) sowie nach der Finanzkraft der Kantone und ihrer Belastung durch den Biotopschutz (Art. 18d NHG). In Ausnahmefällen kann der Bund bei Biotopen von nationaler Bedeutung auch die gesamten Kosten übernehmen (Art. 17 Abs. 2 der Natur- und Heimatschutzverordnung; SR 451.1). Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob und in welchen Fällen von dieser Ausnahmebestimmung im Zusammenhang mit Objekten von europäischer Bedeutung Gebrauch gemacht werden kann.<\/p><p>5. Beiträge für ökologische Ausgleichsflächen mit Smaragd-Arten: Mit der Direktzahlungsverordnung vom 7. Dezember 1998 (SR 910.1) werden Beiträge für den ökologischen Ausgleich auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche gewährt. Zusätzlich zur Direktzahlungsverordnung will der Bundesrat mit der Öko-Qualitätsverordnung vom 4. April 2001 (ÖQV; SR 910.14) die natürliche Artenvielfalt erhalten und fördern, indem er ökologische Ausgleichsflächen von besonderer biologischer Qualität sowie deren Vernetzung finanziell unterstützt. Der Bundesrat lädt die Kantone ein, bei der Formulierung der Kriterien, die zum Bezug von Beiträgen gemäss ÖQV berechtigen, auch die Smaragd-Arten und -Habitate zu berücksichtigen.<\/p><p>6. Verbesserung des Kenntnisstandes: Der aktuelle Kenntnisstand über Arten und Habitate von europäischer Bedeutung in der Schweiz ist noch ungenügend. Insbesondere fehlen derzeit aktuelle sowie systematisierte Grundlagen über Vorkommen und Verbreitung von Arten und Habitaten in der Schweiz. Um diese Lücken zu schliessen, hat der Bund zwei Projekte initiiert, nämlich das Programm zur Überwachung der Biodiversität in der Schweiz sowie die Entwicklung eines nationalen ökologischen Netzwerkes.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird um Auskunft gebeten, wie die Schweiz ihre Verantwortung für die Erhaltung europaweit gefährdeter Arten und Lebensräume wahrnimmt.<\/p><p>Konkret geht es um den Stand der Umsetzung des Smaragd-Netzwerkes in der Schweiz, das sich rechtlich auf die Berner Konvention des Europarates abstützt. Der Ständige Ausschuss der Konvention empfiehlt den Vertragsparteien, spezifische Massnahmen zum Schutz der Habitate und Arten von europäischer Bedeutung zu ergreifen, namentlich Gebiete von besonderem Schutzinteresse (Areas of Special Conservation Interest) zu bezeichnen.<\/p><p>Zum Stand der Umsetzung des Smaragd-Netzwerkes in der Schweiz stelle ich folgende Fragen:<\/p><p>1. Information der Naturschutzfachstellen: Wurden die kantonalen Naturschutzfachstellen über die Ziele und Massnahmen des Smaragd-Netzwerkes bereits informiert? Falls nicht, ist eine derartige Information der Fachstellen vorgesehen? Wann? In welcher Form?<\/p><p>2. Information der Bevölkerung: Ist eine populäre Information der Bevölkerung zur Problematik der europaweit gefährdeten Arten und Habitate vorgesehen?<\/p><p>3. Synergien zur NHG-Revision (Grossschutzgebiete): Welche Synergien ergeben sich zwischen dem Smaragd-Netzwerk und der Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes bei den Grossschutzgebieten?<\/p><p>4. Beiträge für Smaragd-Habitate in Schutzgebieten (Anreize): Ist der Bundesrat gewillt, in der Verordnung zum Natur- und Heimatschutzgesetz für Schutzgebiete mit Smaragd-Arten und Smaragd-Habitaten höhere Beitragssätze (z. B. plus 10 Prozent) an konkrete Massnahmen zum Schutz und zur Erhaltung vorzusehen?<\/p><p>5. Beiträge für ökologische Ausgleichsflächen mit Smaragd-Arten: Wie stellt sich der Bundesrat zu der Idee, auch für ökologische Ausgleichsflächen mit Smaragd-Arten höhere Beitragssätze auszurichten und so einen Anreiz für die Erhaltung gefährdeter Arten von europäischer Bedeutung zu leisten?<\/p><p>6. Verbesserung des Kenntnisstandes: Wie beurteilt der Bundesrat den aktuellen Stand des Wissens zu den Habitaten und Arten von europäischer Bedeutung in der Schweiz? Welche Möglichkeiten bestehen, allfällige Wissenslücken zu schliessen (z. B. zur Verbreitung der Arten und Habitate und\/oder zu erfolgreichen Managementmassnahmen)?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Smaragd-Netzwerk. Stand der Umsetzung"}],"title":"Smaragd-Netzwerk. Stand der Umsetzung"}