﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20011111</id><updated>2025-06-24T23:06:09Z</updated><additionalIndexing>09;Aufrüstung;Irak;biologische Waffe;Nachrichtendienst;chemische Waffe</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2300</code><gender>f</gender><id>113</id><name>Hollenstein Pia</name><officialDenomination>Hollenstein</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-10-04T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4609</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0402040102</key><name>biologische Waffe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0402040103</key><name>chemische Waffe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04020102</key><name>Aufrüstung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0303010602</key><name>Irak</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0402031401</key><name>Nachrichtendienst</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2001-11-21T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-10-04T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2001-11-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2300</code><gender>f</gender><id>113</id><name>Hollenstein Pia</name><officialDenomination>Hollenstein</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>01.1111</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die vorliegende Einfache Anfrage bezieht sich auf die Beantwortung der Frage 01.5183 durch den Bundesrat in der Fragestunde im Nationalrat vom 1. Oktober 2001.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In seiner Antwort auf konkrete Fragestellungen von Nationalrätin Hollenstein führte der Bundesrat damals sinngemäss aus, dass der schweizerische Nachrichtendienst Irak weder Unterstützung beim Aufbau einer chemischen und biologischen Kriegführung geleistet hat noch in irgendeiner Weise in derartige Aktivitäten involviert war. Im Weiteren erklärte der Bundesrat, dass in den Jahren 1986/87 keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des strategischen Nachrichtendienstes jemals in Irak solche Anlagen besucht haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Aussagen des Bundesrates gründeten hauptsächlich auf der seit Ende August dieses Jahres in anderem Zusammenhang eingeleiteten gesamtheitlichen Sichtungen der Archive des strategischen Nachrichtendienstes. Mitte August 2001 wurde im Rahmen einer VBS-intern ausgelösten Vorabklärung eine Bestandesaufnahme von Archivgut beim strategischen Nachrichtendienst in die Wege geleitet. Diese neuerliche Prüfung musste aufgrund von Mutmassungen in Bezug auf nachrichtendienstliche Kontakte der Schweiz zu Südafrika durchgeführt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen dieser Bestandesaufnahme mussten einerseits Aktenvernichtungen festgestellt werden. Andererseits ergaben sich aber keine Anhaltspunkte bezüglich einer Unterstützung oder Beteiligung des strategischen Nachrichtendienstes Mitte der Achtzigerjahre an der Herstellung chemischer und biologischer Waffen in Irak. Zudem hatte der schweizerische Nachrichtendienst in den letzten zwanzig Jahren auch keinen Kontakt zu irakischen Nachrichtendiensten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die umfassenden Archivrecherchen wurden ergänzt durch Befragungen bei ehemaligen wie aktuellen Verantwortungsträgerinnen und -trägern im strategischen Nachrichtendienst zwecks Einholung des persönlichen Erfahrungswissens. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weil der strategische Nachrichtendienst stets den nationalen Interessen der Schweiz verpflichtet war und ist, hätte die Mithilfe beim Aufbau einer chemischen oder biologischen Fähigkeit Iraks zur Kriegführung in einem eklatanten Widerspruch zu den schweizerischen Bemühungen im Bereich der Bekämpfung der Verbreitung und des Einsatzes von chemischen und biologischen Waffen gestanden. Deutlich in Erinnerung zu rufen ist auch, dass sich die Schweiz intensiv während dem Iran-Irak-Krieg für die Giftgasopfer auf iranischer Seite einsetzte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus all diesen Gründen kann der Bundesrat ausschliessen, dass der schweizerische Nachrichtendienst an den infrage gestellten Aktivitäten in Irak beteiligt war oder hierzu Mithilfe geleistet hat. Im Zusammenhang mit den aktuellen Vorwürfen gegenüber dem Nachrichtendienst und seinen Beziehungen mit dem damaligen südafrikanischen Geheimdienst beabsichtigt das VBS eine Administrativuntersuchung zu eröffnen. In einer späteren Phase wird dann die Geschichte des Nachrichtendienstes durch einen militärhistorischen Experten aufgearbeitet.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In der Fragestunde vom 1. Oktober 2001 sagte der Bundesrat auf die Frage 01.5183, dass der schweizerische Nachrichtendienst Irak weder Unterstützung für den Aufbau einer chemischen und biologischen Kriegführung geleistet noch in irgendeiner Weise in derartige Aktivitäten involviert war.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund welcher Überprüfungen kommt der Bundesrat zu dieser Aussage? Mit welcher Sicherheit kann eine Beteiligung der Schweiz vollumfänglich ausgeschlossen weden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Keine Beteiligung an Herstellung chemischer und biologischer Waffen</value></text></texts><title>Keine Beteiligung an Herstellung chemischer und biologischer Waffen</title></affair>