﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20011122</id><updated>2025-06-24T21:03:36Z</updated><additionalIndexing>09;Demonstration;Weltwirtschaftsgipfel;strafbare Handlung;öffentliche Ordnung;Polizei;Gewalt</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2543</code><gender>m</gender><id>521</id><name>Wasserfallen Kurt</name><officialDenomination>Wasserfallen</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-11-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4610</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K040303</key><name>öffentliche Ordnung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020305</key><name>Demonstration</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01010207</key><name>Gewalt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05010201</key><name>strafbare Handlung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04030304</key><name>Polizei</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704020110</key><name>Weltwirtschaftsgipfel</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2002-03-08T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-11-16T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2002-03-08T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2543</code><gender>m</gender><id>521</id><name>Wasserfallen Kurt</name><officialDenomination>Wasserfallen</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>01.1122</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Konferenzen in Zusammenhang mit globalen Wirtschafts- und Finanzfragen, mit Umweltproblemen und Menschenrechten werden zunehmend von mehr oder weniger gewalttätigen Demonstrationen begleitet. Auch die Schweiz als Gastgeberland internationaler Konferenzen sah sich schon mehrmals mit diesem relativ neuen Phänomen konfrontiert, namentlich im Zusammenhang mit dem World Economic Forum Davos (WEF). Aus diesem Grund hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe im Auftrag des Sicherheitsausschusses des Bundesrates einen Bericht mit dem Titel "Das Gewaltpotenzial in der Antiglobalisierungsbewegung" verfasst, der auf das Phänomen der gewalttätigen Gruppen innerhalb der Bewegung näher eingeht. Der Bundesrat hat von diesem publizierten Bericht Kenntnis genommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zudem hat die Bündner Regierung im Nachgang zum WEF 2001 einen aus drei Regierungsräten bestehenden WEF-Ausschuss gebildet, der sich mit der politischen Aufarbeitung des diesjährigen WEF und mit der Zukunft des Anlasses befasst. Der durch einen externen Berater (Peter Arbenz) im Auftrag des WEF-Ausschusses erstellte Bericht vom 2. Juli 2001 äussert sich u. a. auch zu den Sicherheitsaspekten. Hier sind vor allem die Lehren aus dem WEF 2001 hervorzuheben, die aus polizeilicher Sicht gezogen wurden und in diesem Bericht ausführlich dargestellt werden. Die Polizeikorps haben zudem ihre einhellige Absicht bekräftigt, das WEF mit ihren Polizeikräften zu unterstützen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund der kantonalen Polizeihoheit liegt die Verantwortung für Sicherheit und Ordnung bei Demonstrationen im Wesentlichen bei den Kantonen bzw. Städten. Diese Gemeinwesen werden auch die nötigen Mittel dazu aufbringen und Wege finden müssen, um diesem relativ neuen Phänomen des gewalttätigen Demonstrationstourismus Herr zu werden. Der Bund ist selbstverständlich bereit, die Kantone subsidiär bei diesen Bemühungen zu unterstützen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Kommt es anlässlich von Demonstrationen zu Ausschreitungen, fallen hauptsächlich folgende Straftatbestände in Betracht: einfache und fahrlässige Körperverletzung (Art. 123 und 125 StGB), Sachbeschädigung (Art. 144 StGB), Landfriedensbruch (Art. 260 StGB) sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB). Das Strafgesetzbuch sieht dafür Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren oder Busse vor. Bei schwerer Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 2 StGB) oder schwerer Körperverletzung (Art. 122 StGB) drohen aber Zuchthausstrafen bis zu fünf bzw. bis zu zehn Jahren (bei Brandstiftung gar bis zu zwanzig Jahren). Diese Höchststrafen sind nochmals um die Hälfte höher, wenn der Täter gleichzeitig Landfriedensbruch oder Gewalt und Drohung gegen Beamte einerseits und Körperverletzung oder Sachbeschädigung andererseits begangen hat. Die Teilnehmer an einer gewalttätigen Demonstration können im Übrigen wegen Landfriedensbruch bzw. Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte selbst dann bestraft werden, wenn sie selber keine Gewalt ausüben. Wer aber bei der an einer Demonstration ausgeübten Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte persönlich Gewalt gegen Personen oder Sachen verübt, wird mit Zuchthaus bis zu drei Jahren oder Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft. Gewaltausübung im Sinne dieses Tatbestandes kann schon vorliegen, ohne dass eine Körperverletzung oder Sachbeschädigung gegeben sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass die heute für gewalttätige Ausschreitungen angedrohten Strafen ausreichend hoch und abschreckend sind und sich keine zusätzlichen gesetzgeberischen Massnahmen aufdrängen. Die Strafrahmen werden von den Gerichten in der Regel nicht ausgeschöpft. Deshalb ist nicht eine Erhöhung der Strafrahmen, sondern allenfalls eine Praxisänderung durch die Gerichte angezeigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass sich potenzielle Straftäter nicht so sehr von der Höhe der angedrohten Strafe beeinflussen lassen als vielmehr durch eine hohe Wahrscheinlichkeit, überführt zu werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Im Rahmen von USIS wurde u. a. festgestellt, dass auf Stufe Bund und Kantone ein Mangel an sicherheitspolizeilichem Personal in der Schweiz herrscht. Während der Bund für seine eigenen Aufgaben keine Sicherheitspolizeikräfte hat, sind die Kantonspolizeikorps in der Regel so dimensioniert, dass sie lediglich den Normalfall abdecken können. Im Herbst 2001 wurde der zweite Bericht USIS vorgestellt, der verschiedene Varianten zur Behebung des Kernproblems Lücke aufzeigt. Bundesrat und KKJPD haben sich in der Zwischenzeit dafür entschieden, sowohl die Variante Mix als auch die Variante Kantone weiterzuverfolgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Variante Mix würde auf Stufe Bund für die sicherheitspolizeilichen Aufgaben, die der Bund heute schon hat, ein Sicherheitsdetachement des Bundes aufgebaut, das die Kantone entlasten würde und den Vorteil hätte, dass der Bund auch über die Mittel und Kräfte verfügt, um seine eigenen Aufgaben wahrzunehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Variante Kantone sähe die Lösung so aus, dass der Bund den Aufbau einer bestimmten Anzahl (schätzungsweise 800 bis 1000) Polizeikräfte in den Kantonen zum Teil bezahlt und dass ihm die Kantone als Gegenleistung Polizeikräfte in genügendem Ausmass zur Verfügung stellen, damit er seine eigenen sicherheitspolizeilichen Aufgaben erfüllen kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beide Varianten werden im Verlaufe dieses Jahres vertieft ausgearbeitet. Es werden bei beiden Varianten insbesondere die personellen, organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Auswirkungen detailliert dargestellt, damit eine fundierte Entscheidung von Bundesrat und KKJPD über das zukünftige Vorgehen möglich wird. Die gemeinsam von Bund und Kantonen sowie Experten der inneren Sicherheit erarbeiteten Lösungsvorschläge werden im Herbst 2002 vorliegen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das World Economic Forum findet nächstes Jahr in New York statt, gemäss Zeitungsberichten als Symbol gegen den Terrorismus, zurückzuführen auf die schrecklichen Ereignisse vom 11. September 2001.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Tat und Wahrheit findet der Ortswechsel aber statt, weil die Schweiz aufgrund mangelnder Polizeikräfte die Sicherheit im Jahre 2002 nicht hätte gewährleisten können, ganz im Gegenteil zu Katar, das Mitte November 2001 eine WTO-Konferenz sicher durchzuführen imstande war. Dies ist für unser Land ein Armutszeugnis, rühmen wir uns doch bisher zu Recht, eines der sichersten Länder der Welt zu sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Rechtsstaat hat vor einer Horde von Demonstranten, die letztes Jahr in Davos wüteten, versagt. Der Terror hat über den Rechtsstaat gesiegt. Ein fatal schlechtes Zeichen für die Schweiz mit unter Umständen weit reichenden Folgen für die Zukunft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Stadt Bern erlebt seit Jahren gewalttätige Demonstrationen und war bisher in der Lage, diese weitgehend, jedoch mit zum Teil grossen und teuren Polizeiaufgeboten, unter Kontrolle zu halten. Den Anarchisten und Chaoten geschieht aber, trotz Anzeige z. B. auf Landfriedensbruch, im Nachhinein herzlich wenig, was geradezu dazu auffordert, weitere Gewalttaten zu verüben. Der Polizei wird durch diese largen Strafen die Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung stark erschwert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz muss handeln. Sie kann sich einen solchen Demonstrationsterror nicht mehr weiter leisten. Nichts gegen freie Meinungsäusserung; das ist ein Grundrecht. Aber entschiedenes Verhindern jeglicher Demonstrationsgewalt muss ein politisches Ziel werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Sieht er Möglichkeiten, dem Demonstrationsterror wirksamer entgegentreten zu können als bisher?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Unterstützt er eine Strafverschärfung für Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Gewalt gegen Personen und Beamte oder andere Delikte, welche im Rahmen von Demonstrationen begangen werden können? Wenn ja, welche Strafmasse für welches Delikt erachtet er als geeignet bzw. als notwendig? In welchen Rechtserlassen könnte dies geregelt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Gedenkt er im Rahmen von USIS die zivilen Polizeikräfte in den Kantonen und den Städten Zürich und Bern mit Bundesmitteln zu verstärken, damit künftig grössere Ereignisse, welche eine nationale Bedeutung haben, sicherheitsmässig abgedeckt werden können?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Wer regiert die Schweiz?</value></text></texts><title>Wer regiert die Schweiz?</title></affair>