﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20011146</id><updated>2025-06-24T23:21:16Z</updated><additionalIndexing>09;Gemeinschaftsdienst;Armeeeinsatz;Wiederholungskurs;Wintersport;militärische Ausbildung;Militärdienst</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2369</code><gender>m</gender><id>304</id><name>Baumann J. Alexander</name><officialDenomination>Baumann J. Alexander</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-12-14T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4611</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K04020304</key><name>Armeeeinsatz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04020307</key><name>militärische Ausbildung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0402030704</key><name>Wiederholungskurs</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04020310</key><name>Militärdienst</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01010306</key><name>Gemeinschaftsdienst</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0101010207</key><name>Wintersport</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2002-02-20T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-12-14T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2002-02-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2369</code><gender>m</gender><id>304</id><name>Baumann J. Alexander</name><officialDenomination>Baumann J. Alexander</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>01.1146</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Unterstützung ziviler und ausserdienstlicher Tätigkeiten durch die Truppe ist in der Verordnung vom 8. Dezember 1997 über den Einsatz militärischer Mittel für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten (VEMZ; SR 510.212) geregelt. In Artikel 2 der VEMZ ist u. a. festgelegt, dass die Truppe zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten unterstützen darf, wenn sie von nationaler und internationaler Bedeutung und von öffentlichem Interesse sind. Darunter fallen auch Sportgrossanlässe. Zudem muss mit dem Einsatz ein Ausbildungs- und Trainingseffekt verbunden sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die bisherige Praxis der Unterstützung von grossen Sportveranstaltungen oder kultureller Grossereignissen durch die Armee immer wieder zu Diskussionen Anlass gegeben hat. Im Spannungsfeld zwischen dem Ausbildungsauftrag der Armee, dem Konzept des Bundesrates für eine Sportpolitik in der Schweiz vom 11. Dezember 2000 und der Tatsache, dass sportliche und kulturelle Grossveranstaltungen überhaupt erst dank militärischer Hilfeleistungen möglich sind, mussten oft Kompromisse eingegangen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Reformprojekt "Armee XXI" hat, vor allem aufgrund der massiven Bestandesreduktion, zu einer Neubeurteilung des Machbaren und die Fokussierung der Hilfeleistungen auf wenige "Top Events" geführt. Sie entsprechen Veranstaltungen von überragender nationaler oder internationaler Bedeutung im Interesse des Sports, der Wirtschaft und des internationalen Ansehens der Schweiz. Für die Unterstützung solcher Anlässe wird in der Regel ein Modul/Bataillon im Dienstleistungsplan gezielt und frühzeitig reserviert, damit daraus einzelne Detachemente eingesetzt werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die grundsätzlich durch Truppen zu unterstützenden Sport- und Kulturanlässe sind in den Artikeln 3 und 4 der Richtlinien des Generalstabschefs vom 1. Februar 2002 über die Truppeneinsätze für zivile Tätigkeiten aufgeführt. Die Liste der "Top Events" wird jährlich überprüft. Gerechnet wird pro Jahr mit sechs bis zehn zu unterstützenden Anlässen in den Bereichen Sport und Kultur.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Richtlinien basieren auf der VEMZ. Es wird auch von den "Top Events" ausdrücklich der Nachweis verlangt, dass die Bedürfnisse nicht durch Private (z. B. freiwillige Helfer) oder durch den Zivilschutz erfüllt werden können. Zudem dürfen keine zivilen Unternehmungen konkurrenziert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Unterstützung der übrigen Sportveranstaltungen, die nicht als "Top Events" gelten, wird die bisher geübte Praxis grundsätzlich beibehalten. Truppenhilfe wird demnach nur dann gewährt, wenn bei enger Auslegung alle Voraussetzungen gemäss der VEMZ vorliegen. Solche Einsätze werden - falls verfügbar - durch WK-Truppen oder von Angehörigen der Armee mit Restdiensttagen (tageweiser Einsatz) sichergestellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Truppeneinsätze für die Weltcuprennen in Adelboden und Wengen finden ihre rechtliche Grundlage in der erwähnten VEMZ. Diese wiederum stützt sich auf Artikel 150 Absatz 1 des Militärgesetzes (SR 510.10).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der besondere Terminkalender der beiden Veranstaltungen am 5./6. Januar und 12./13. Januar 2002 hatte zur Folge, dass die Dienstleistung zur Vorbereitung der beiden Anlässe über die Festtage erfüllt werden musste.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den Einsatz nicht angefordert. Das Gebirgsinfanterie-Bataillon 17 (Geb Inf Bat 17) ist eine eidgenössische und keine kantonale Formation. Eine Bewilligung des Kantons wäre im Übrigen auch für das Aufgebot einer kantonalen Truppe nicht erforderlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3./4. Wenn in der laufenden Armeedebatte behauptet wird, die Wirtschaft sei nicht mehr bereit, ihre Mitarbeitenden für die Wiederholungskurse zur Verfügung zu stellen, liegt der Grund eher bei der Dauer der dienstlichen Abwesenheit der Mitarbeitenden als an der Art der Dienstleistung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich bewusst, dass nicht in jedem Fall dem Kriterium des Ausbildungs- und Trainingseffektes der eingesetzten Truppe vollumfänglich Rechnung getragen werden kann. Trotzdem ist es durchaus möglich, dass durch die Unterstützung von "Top Events", wie z. B. bei Weltcuprennen Ski alpin, die Akzeptanz eines solchen Militärdienstes gefördert und verbessert werden kann. Dies umso mehr, als solche Sportanlässe eine ausserordentlich grosse internationale Ausstrahlung haben und für die Regionen von grosser wirtschaftlicher Bedeutung sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Verlängerung der militärischen Ausbildungszeit betrifft primär die Dauer der Rekrutenschule und nicht die Dauer der Ausbildungsdienste. Demzufolge besteht kein direkter Zusammenhang mit den Truppeneinsätzen für die beiden Anlässe.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der heutigen Ausgabe der Tageszeitung "Der Bund" ist zu entnehmen, dass der WK des Gebirgsbataillons 17 vorverschoben worden ist, sodass rund 400 Soldaten noch vor Weihnachten in den Wiederholungskurs einrücken müssen und die Hälfte der Soldaten den Jahreswechsel im Militär verbringen. Die Verschiebung sei angeordnet worden, damit ein "subsidiärer Unterstützungseinsatz" zum Auf- und Abbau der Infrastruktur für die Skirennen in Adelboden und Wengen erbracht werden könne.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich frage den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wo ist die Präparation von Skirennpisten in den verfassungsmässigen Aufträgen der Armee enthalten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Beim Gebirgsinfanteriebataillon handelt es sich um eine kantonale Truppe. Hat die Regierung des Kantons Bern den vorgesehenen Einsatz angefordert oder denselben zumindest gutgeheissen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. In der laufenden Armeedebatte wird immer wieder behauptet, die Wirtschaft sei nicht mehr bereit, ihre Mitarbeiter für die Wiederholungskurse zur Verfügung zu stellen. Hält es der Bundesrat für zweckmässig, unter diesem Gesichtspunkt derartige Einsätze anzuordnen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist der Bundesrat der Auffassung, die Akzeptanz des Militärdienstes in der Wirtschaft könne durch Einsätze mit dieser Zweckbestimmung gefördert bzw. verbessert werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Hält der Bundesrat die anbegehrte Verlängerung der militärischen Ausbildungszeit unter solchen Umständen für gerechtfertigt?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>WK-Soldaten als Pistenstampfer?</value></text></texts><title>WK-Soldaten als Pistenstampfer?</title></affair>