{"id":20013018,"updated":"2025-06-25T01:47:04Z","additionalIndexing":"34;Post;Randregion;Posttarif;service public;Erhaltung von Arbeitsplätzen","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2354,"gender":"f","id":273,"name":"Gadient Brigitta M.","officialDenomination":"Gadient"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-03-05T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4606"},"descriptors":[{"key":"L04K12020202","name":"Post","type":1},{"key":"L06K120204010401","name":"Posttarif","type":1},{"key":"L04K08060111","name":"service public","type":1},{"key":"L05K0702030308","name":"Erhaltung von Arbeitsplätzen","type":2},{"key":"L07K08070102010704","name":"Randregion","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-06-22T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-05-30T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(983746800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(993160800000+0200)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1023141600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2497,"gender":"m","id":473,"name":"Hassler Hansjörg","officialDenomination":"Hassler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2354,"gender":"f","id":273,"name":"Gadient Brigitta M.","officialDenomination":"Gadient"},"type":"author"}],"shortId":"01.3018","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Grundversorgung umfasst die Sicherstellung rein materieller Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, während beim Service public noch diejenige der Arbeitsplätze dazukommt. Für die Sicherstellung eines Service public besteht ein starkes öffentliches Interesse, das sich aus übergeordneten sozial-, wirtschafts-, regional- und staatspolitischen Zielen ableitet. Alle Landesteile sollen zu gleichen Bedingungen mit öffentlichen Gütern versorgt werden, alle müssen gleiche Chancen und Möglichkeiten haben. Der Vorsteher des für die Post verantwortlichen UVEK hat den Service public als wichtiges Element einer gerechten Gesellschaft bezeichnet. Das geplante Vorgehen der Post, bis zu 900 Poststellen in der Schweiz zu schliessen, missachtet diese Grundsätze massiv. Bei einem Umsatz von rund 6 Milliarden Franken mit Massnahmen, die unserem ganzen Land abträglich sind, Einsparungen von vielleicht 100 Millionen Franken erzielen zu wollen, ist unverhältnismässig und in keiner Art und Weise gerechtfertigt.<\/p><p>Einmal mehr wären zudem die Rand- und Bergregionen die besonders Benachteiligten. Die Post erbringt in unseren Gemeinden unentbehrliche Dienstleistungen. Zudem hat sie in vielen Dörfern eine noch weit über den Kernbereich hinausgehende Funktion und ist für die Besiedlung dieser Regionen lebenswichtig. Die Post bietet Arbeitsplätze auch an Orten, wo sonst kaum welche vorhanden sind, und ermöglicht so einer Familie, auch in einem Dorf ihr Auskommen zu haben. Unser ganzes Land hat das Recht auf eine gut funktionierende Post, und muss es auch haben. Das bedeutet auch ein breit gefächertes Poststellennetz, denn die Nähe zu den Benutzerinnen und Benutzern ist wesentliches Merkmal dafür.<\/p><p>Die Abbaupläne der Post können und dürfen so nicht in die Tat umgesetzt werden. Andererseits muss die Post aber auch die Möglichkeit haben, ihre Einnahmen angemessen zu verbessern. Eine moderate Erhöhung der Briefposttaxen - 10 Rappen mehr würden bereits weit über 100 Millionen Franken zusätzliche Einnahmen einbringen - würde die gesamte Bevölkerung viel weniger und vor allem bedeutend weniger einseitig treffen als die vorgesehene Radikalkur des Poststellenabbaus. Und sie wäre auch im internationalen Vergleich gerechtfertigt.<\/p><p>Ins Auge zu fassen ist aber auch - alternativ oder ergänzend - eine höhere Abgeltung des Service public durch den Bund.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Umbau des Poststellennetzes verschiedene Regionen stark betrifft. Er begrüsst es daher, dass die Post den Poststellenumbau mit den betroffenen Regionen und Gemeinden bespricht und in jedem Einzelfall die zur Verfügung stehenden Lösungsmöglichkeiten prüft. Die Post hat jedoch im Rahmen der Postreform einen anspruchsvollen Auftrag erhalten, der eine Überprüfung und Anpassung des bestehenden Poststellennetzes nötig macht. Die Post muss zum einen die flächendeckende Grundversorgung (Service public) mit Postdienstleistungen zu angemessenen Preisen und in guter Qualität gewährleisten. Zum anderen muss die Post in einem immer härter werdenden Konkurrenzkampf bestehen und eigenwirtschaftlich arbeiten. Will die Post die vom Parlament im Rahmen der Postreform von 1998 gesetzten Ziele erreichen, muss sie einerseits Kosten senken und andererseits neue Einnahmequellen erschliessen. Die Post weist zwar auch im dritten Jahr nach der Postreform einen Gewinn aus, doch ist dieser angesichts der weiteren Liberalisierung der Postmärkte in Europa und angesichts der drohenden Substitution des Briefverkehrs nicht ausreichend, um die nötigen Investitionen zu tätigen und neue Produkte zu entwickeln. Der Entscheid der Post zum Umbau des Poststellennetzes muss daher in einen grösseren Zusammenhang gestellt werden. Die Umgestaltung des Poststellennetzes trägt zum einen den veränderten Kundenbedürfnissen Rechnung und sieht zum anderen den gezielten Ausbau von Dienstleistungen (z. B. Beratung für Finanzdienstleistungen und E-Business, Verkauf von Drittprodukten) vor. Es muss überdies darauf hingewiesen werden, dass lediglich 80 ersatzlose Schliessungen von Poststellen vorgesehen sind. Im Bereich der P-Poststellen wird dank der vorgesehenen neuen Angebote Hausservice, Filialen, Agenturlösungen oder mobile Post die postalische Grundversorgung auch zukünftig gewährleistet. Die Post wird in jedem Fall auch nach dem über einen Zeitraum von fünf Jahren andauernden Umbau des Poststellennetzes über eines der dichtesten Poststellennetze in Europa verfügen. Die Post wird auch zukünftig die gesetzlich definierte, flächendeckende postalische Grundversorgung in guter Qualität anbieten.<\/p><p>Im Bericht \"Gesamtpaket Post\/Swisscom AG\" werden die folgenden Möglichkeiten zur finanziellen Sicherstellung der Grundversorgung mit Postdienstleistungen erörtert:<\/p><p>- Kostenoptimierungen bei der Post;<\/p><p>- Eröffnung weiterer Geschäftsfelder zur Finanzierung der Grundversorgung;<\/p><p>- Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen;<\/p><p>- Einführung eines Konzessionssystems für private Anbieter von nicht reservierten Diensten.<\/p><p>Der Bundesrat wird nach Eingang der Vernehmlassungen eine sorgfältige Lagebeurteilung vornehmen und gestützt darauf über das weitere Vorgehen befinden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Post zum Verzicht auf den vorgesehenen radikalen Abbau des Poststellennetzes in der Schweiz zu bewegen. Im Gegenzug ist der Post zu erlauben, ihre Einnahmen anderweitig, beispielsweise durch eine moderate Erhöhung der Briefposttaxen, zu erhöhen. Zu prüfen ist auch eine entsprechend höhere Abgeltung des Service public - definiert als Grundversorgung zuzüglich Arbeitsplätze.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verzicht auf radikalen Abbau des Poststellennetzes"}],"title":"Verzicht auf radikalen Abbau des Poststellennetzes"}