{"id":20013023,"updated":"2024-04-10T07:58:09Z","additionalIndexing":"55;Fleischindustrie;Lebensmitteldeklaration;Handel mit Agrarerzeugnissen;Fleisch;Rinderwahnsinn;Erhaltung der Landwirtschaft;Agrarstrukturpolitik;Preisstützung;Lebensmittelkontrolle","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-03-05T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4606"},"descriptors":[{"key":"L05K1402030102","name":"Fleischindustrie","type":1},{"key":"L04K14020501","name":"Fleisch","type":1},{"key":"L05K0105060601","name":"Lebensmitteldeklaration","type":1},{"key":"L06K010506060201","name":"Lebensmittelkontrolle","type":1},{"key":"L06K140101030103","name":"Rinderwahnsinn","type":1},{"key":"L06K140103020601","name":"Erhaltung der Landwirtschaft","type":2},{"key":"L04K14010402","name":"Agrarstrukturpolitik","type":2},{"key":"L04K11050310","name":"Preisstützung","type":2},{"key":"L05K0701020304","name":"Handel mit Agrarerzeugnissen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-06-22T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-03-21T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-05-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(983746800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1048201200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2461,"gender":"m","id":419,"name":"Beck Serge","officialDenomination":"Beck Serge"},"type":"speaker"}],"shortId":"01.3023","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Während die durch die Verfütterung von Tiermehl hervorgerufenen BSE-Fälle allmählich verschwinden, sind leider erneut BSE-Fälle bei Tieren aufgetreten, an die kein Tiermehl verfüttert worden ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Ursache dieser Fälle noch nicht geklärt. Eine der Folgen ist jetzt das sinkende Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in inländisches Fleisch, obwohl rational gesehen auch das geringste Misstrauen unbegründet ist.<\/p><p>Es ist demzufolge unabdingbar, einerseits das Vertrauen der Öffentlichkeit wiederzugewinnen und anderseits das wirtschaftliche Überleben der Landwirte zu sichern, die einen Rückgang des Fleischpreises um 30 bis 60 Prozent hinnehmen mussten. <\/p><p>Es ist ausserdem angebracht, zeitlich begrenzte Massnahmen zu treffen, die das Überleben der Betriebe sichern, bis das Vertrauen wieder hergestellt sein wird. Die Landwirte sind für die Geschehnisse keinesfalls verantwortlich.<\/p><p>Wir begrüssen die ersten Massnahmen, die der Bundesrat in diesem Sinne getroffen hat. Dennoch sind wir überzeugt, dass sie nicht ausreichend sind. Wir fragen den Bundesrat, was er innerhalb welcher Frist zu tun gedenkt:<\/p><p>a. um die Landwirte finanziell zu unterstützen, eventuell in Form von Preiszuschlägen;<\/p><p>b. um die Produktion von pflanzlichem Eiweiss auf Brachen zu erlauben; <\/p><p>c. um die Herkunft von Fleischerzeugnissen besser zurückverfolgen zu können;<\/p><p>d. um die Gleichwertigkeit der Qualitäts- und Kontrollanforderungen für importiertes und inländisches Fleisch zu garantieren;<\/p><p>e. um die Anstrengungen im Bereich der objektiven Verbraucherschutzinformation zu verstärken, da systematische BSE-Tests heute noch keine absolute Garantie sind.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>a. Seit Anfang November 2000 hat sich die Situation auf dem Schweizer Rindfleischmarkt infolge der in den umliegenden Ländern entstandenen BSE-Problematik deutlich verschlechtert. Um die Preise zu stützen, wurde bereits Mitte November mit der Rindfleischeinlagerung begonnen. Bis Ende Februar 2001 wurden rund 1600 Tonnen Rindfleisch an Lager gelegt. Der Bundesrat hat in der Fragestunde des Nationalrates vom 11. Dezember 2000 erklärt, er werde Massnahmen prüfen, falls die schlechte Lage auf dem Rindfleischmarkt anhält. Am 14. Februar 2001 hat er zur Unterstützung der betroffenen Rindfleischproduzenten beschlossen, für 7 Millionen Franken Rindfleisch aufkaufen zu lassen und der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit für die internationale Nahrungsmittelhilfe zur Verfügung zu stellen. Aufgrund neuer Preiseinbrüche im April hat der Bundesrat am 2. Mai 2001 beschlossen, weitere 8,5 Millionen Franken für den Ankauf von Rindfleisch für die Nahrungsmittelhilfe sowie für die Einlagerung von Kalbfleisch bereit zu stellen. Damit wurde auf die Situation angemessen reagiert. Dies umso mehr, weil der neuerliche Preisdruck mindestens teilweise auf ein gegenüber der Vorjahresperiode (Januar bis März) um 6,6 Prozent grösseres Rindfleisch- bzw. um 11,4 Prozent grösseres Kalbfleischangebot zurückzuführen ist. Der Bundesrat erachtet Entschädigungsmassnahmen nicht als notwendig, zumal verschiedene Betriebszweige in der Landwirtschaft, wie zum Beispiel der Gemüsebau, immer wieder von unerwarteten Ereignissen betroffen sind. Der Rindfleischsektor ist nicht als Ganzes in der Existenz gefährdet. Einzelbetriebe, die trotz zumutbarer Ausnützung der Kreditmöglichkeiten in finanzielle Bedrängnis geraten, können bei den Kantonen Gesuche um Betriebshilfedarlehen stellen.<\/p><p>b. Im Zusammenhang mit dem weitgehenden Wegfall der tierischen Eiweisse in der Nutztierfütterung wird eine verstärkte Unterstützung der pflanzlichen Eiweisse gefordert. Dabei ist zu beachten, dass viele Produzenten schon lange auf tierische Eiweisse verzichtet haben. Konkret waren im Jahr 2000 nur noch 1 bis 2 Prozent der Eiweissfuttermittel tierischen Ursprungs. Um die Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Produktion zu steigern, hat der Bundesrat beschlossen, die Schwellenpreise für Futtermittel auf den 1. Juli 2001 um 5 Franken pro dt zu senken. Damit der inländische Anbau von Ackerkulturen durch die Schwellenpreissenkung nicht negativ beeinflusst wird, wurde mit Wirkung ab 2001 ein zusätzlicher Beitrag von 400 Franken je Hektare offene Ackerfläche und Dauerkulturen eingeführt. Die Produktion von Ölsaaten (Raps, Soja und Sonnenblumen) und Körnerleguminosen wird von diesem Flächenbeitrag profitieren. Dazu kommt der Ackerbaubeitrag für Körnerleguminosen von 1260 Franken je Hektare und für Ölsaaten von 1500 Franken je Hektare. Insgesamt haben die getroffenen Massnahmen eine Verbesserung der Konkurrenzkraft der Ölsaaten und Körnerleguminosen gegenüber Getreide zur Folge. Um den Einsatz der Verarbeitungsbeiträge für Ölsaaten einschliesslich Soja noch besser auf die Marktbedürfnisse abzustimmen, wird die Möglichkeit geprüft, der Branchenorganisation Swiss Granum einen entsprechenden Leistungsauftrag zu erteilen.<\/p><p>c. Aufgrund einer Änderung der Tierseuchengesetzgebung werden seit dem Herbst 1999 schrittweise alle Klauentiere nach einem einheitlichen System gekennzeichnet. Die Tierhalter führen ein Verzeichnis ihrer Tiere und die Mutationen werden mit Begleitdokumenten dokumentiert. Eine zentrale Tierverkehr-Datenbank erfasst alle Tierbestände. Bei den Tieren der Rindergattung werden alle Ortsveränderungen in der Datenbank aufgezeichnet. Dies soll zu einem späteren Zeitpunkt auch für die übrigen Klauentiere gelten. Damit wird eine Rückverfolgbarkeit vom Schlachtbetrieb bis zum Produzenten ermöglicht. Für eine vollkommene Rückverfolgbarkeit von den Konsumentinnen und Konsumenten bis zum Produzenten (\"vom Tisch bis zum Stall\") sind zwar wie vorher erwähnt einige Elemente schon vorhanden. Bezüglich der Herkunft des Fleisches ist in Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe e der Lebensmittelverordnung vorgeschrieben, dass bei Lebensmitteln das Produktionsland anzugeben ist. Aufgrund von Vorkommnissen wurde diese Bestimmung mit der neuen Fassung von Artikel 22a weiter präzisiert und verschärft. Gemäss diesen Bestimmungen dürfen pflanzliche und tierische Erzeugnisse, einschliesslich Fleisch, nur dann als \"in der Schweiz produziert\" bezeichnet werden, wenn die Pflanzen in unserem Land geerntet wurden bzw. die Tiere überwiegend in der Schweiz gelebt haben. Die Rohstoffdeklarationsverordnung regelt die Deklaration bei zusammengesetzten Lebensmitteln. Bei ihrer Ausarbeitung wurde der Durchsetzbarkeit sowie dem Verhältnismässigkeitsprinzip besondere Beachtung beigemessen. Die geltende Regelung verlangt deshalb nicht die Angabe des Produktionslandes sämtlicher Rohstoffe, sondern nur des Hauptrohstoffes, sofern sein Anteil über 50 Prozent beträgt. Die getroffene Regelung bezweckt somit, krasse Fälle von Täuschung zu verhindern. Dies entspricht einerseits den gesetzlichen Vorgaben und ist namentlich auch insofern gerechtfertigt, als die vom Bundesrat und vom Eidgenössischen Departement des Innern erlassenen Bestimmungen zur Angabe des Produktionslandes weiter gehen als die Regelungen aller übrigen europäischen Staaten.<\/p><p>d. Für Erzeugnisse, die mit in der Schweiz verbotenen Methoden produziert worden sind, sind Massnahmen nach Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes vorgesehen. Der Bundesrat hat für Fleisch, das mit Hilfe von Hormonen, Antibiotika oder anderen antimikrobiellen Stoffen als Leistungsförderer produziert worden ist, eine entsprechende Deklaration erlassen. Das Gleiche gilt für Konsumeier aus Käfighaltung. Grundsätzlich ist der Erlass von Qualitätsvorschriften und -kontrollen indes Sache der Branchen. Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes sowie die Verordnung über die Branchen- und Produzentenorganisationen bieten hierzu die notwendigen Rechtsgrundlagen. Der Bundesrat findet es wichtig und richtig, dass die Festlegung von Qualitätsvorschriften und -kontrollen in einem demokratischen Prozess innerhalb der Branche stattfindet und die jeweiligen Beschlüsse gemäss der vorgenannten Verordnung mit grossem Mehr gefällt werden. Dadurch wird die Akzeptanz der Massnahmen verbessert.<\/p><p>e. Am 14. Februar 2001 hat der Bundesrat beschlossen, dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) maximal zwei Millionen Franken aus dem Fleischfonds für eine Informationskampagne über Schweizer Rindfleisch zur Verfügung zu stellen. Als umsetzende Dienststellen wurden die Bundesämter für Landwirtschaft, für Veterinärwesen und für Gesundheit bezeichnet. Sie haben gemeinsam veranlasst, dass Anfang März in wichtigen Tageszeitungen eine ganzseitige Information über BSE publiziert wurde. Die Rückmeldungen waren durchwegs positiv. Für die weiteren Massnahmen werden die interessierten Kreise (Konsumentenorganisationen und Proviande) beigezogen. Das Büro für Konsumentenfragen im Generalsekretariat des EVD koordiniert den Einbezug der Konsumentenorganisationen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Kontrolle von Nahrungsmitteln war noch nie so gut entwickelt wie heute, und noch nie wurden die Nahrungsmittel wie heute von den Behörden überwacht. Die Resultate sind wirklich bemerkenswert, denn das Risiko, schwer zu erkranken oder an einer Lebensmittelvergiftung zu sterben, hat sich in der Schweiz extrem verringert. Die Schweizer Landwirte verdienen das volle Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten. Somit muss der Zusammenarbeit zwischen den Spezialisten im Fleischsektor zugute gehalten werden, dass Risikoorgane seit einigen Jahren eliminiert werden konnten. Die Experten in diesem Bereich haben wirkliche Pionierarbeit geleistet. Durch ihre ernsthafte Arbeit ist es ihnen gelungen, das zu Beginn der Neunzigerjahre verloren gegangene Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten zurückzugewinnen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Dringliche Massnahmen zugunsten des inländischen Fleisches"}],"title":"Dringliche Massnahmen zugunsten des inländischen Fleisches"}