{"id":20013026,"updated":"2024-04-10T15:17:46Z","additionalIndexing":"04;12;Verwaltungsgerichtsbarkeit;Dezentralisierung;Bundesstrafrechtspflege;Bundesverwaltung;Tessin;Bundesgericht","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2441,"gender":"m","id":374,"name":"Marty Dick","officialDenomination":"Marty Dick"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2001-03-05T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4606"},"descriptors":[{"key":"L05K0505010301","name":"Bundesgericht","type":1},{"key":"L05K0505010401","name":"Bundesstrafrechtspflege","type":1},{"key":"L04K08060304","name":"Verwaltungsgerichtsbarkeit","type":1},{"key":"L04K01020406","name":"Dezentralisierung","type":1},{"key":"L05K0301010117","name":"Tessin","type":1},{"key":"L04K08060103","name":"Bundesverwaltung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2001-06-12T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-05-30T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(983746800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(992296800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2357,"gender":"m","id":276,"name":"Brändli Christoffel","officialDenomination":"Brändli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2359,"gender":"m","id":275,"name":"Maissen Theo","officialDenomination":"Maissen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2561,"gender":"m","id":540,"name":"Lombardi Filippo","officialDenomination":"Lombardi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2441,"gender":"m","id":374,"name":"Marty Dick","officialDenomination":"Marty Dick"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"01.3026","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen des Interpellanten. Er bedauert, wenn das Vorgehen im Zusammenhang mit der Evaluation der Gerichtsstandorte den Eindruck hat entstehen lassen, die Region der Südschweiz sei unbedacht ignoriert worden. <\/p><p>In der Sache ist der Bundesrat allerdings der Auffassung, dass die Schaffung der beiden neuen Gerichte nicht geeignet ist, um dem - an sich berechtigten - Anliegen der Ansiedlung von Bundesinstitutionen in der Südschweiz zum Durchbruch zu verhelfen.<\/p><p>1. Die Bundesbehörden haben durchaus in Betracht gezogen, eines der beiden neuen Gerichte im Kanton Tessin anzusiedeln. Sie sind jedoch bereits im Vorfeld des eigentlichen Evaluationsverfahrens zum Schluss gelangt, dass die italienische Schweiz für einen Gerichtssitz aus verschiedenen Gründen kaum in Frage kommen kann.<\/p><p>Bei den neu zu schaffenden Gerichten handelt es sich um Justizbehörden, die für die Bürgerinnen und Bürger sämtlicher Landesteile gut erreichbar sein müssen. Nebst der Erreichbarkeit sind die Grösse des Einzugsgebiets für die Personalrekrutierung, die Nähe zu einer juristischen Fakultät sowie die Bereitschaft der Gerichtsmitglieder zu berücksichtigen, in einem anderen Sprachgebiet tätig zu sein. Auch regionalpolitische Überlegungen (Ausgleich verlorener bzw. bedrohter Bundesarbeitsplätze; ausgewogene Berücksichtigung der Landesteile) spielen eine Rolle.<\/p><p>Im Falle des Kantons Tessin sind mehrere dieser Standortvoraussetzungen nicht erfüllt. Beim Bundesverwaltungsgericht ergeben sich namentlich Probleme bei der Personalrekrutierung und der Bereitschaft der Gerichtsmitglieder, in einem anderen Sprachgebiet beruflich tätig zu sein. Da das Gericht seine Entscheide in jener Sprache eröffnen muss, in der die Beschwerde führende Partei ihre Begehren gestellt hat, muss die sprachliche Zugehörigkeit der Gerichtsmitglieder in etwa der Verteilung der Landessprachen entsprechen. Der überwiegende Teil der rund 175 juristischen Stellen des Bundesverwaltungsgerichtes wird daher zwangsläufig von Richtern und juristischen Sekretären aus der Deutsch- und Westschweiz besetzt werden (insofern besteht ein Unterschied zu jenen Dienststellen des Bundes, bei denen die Aufgabenerfüllung nicht von der sprachliche Zugehörigkeit ihrer Mitarbeiter abhängt). Ein Gerichtsstandort im Kanton Tessin wäre daher mit grösseren Rekrutierungsproblemen verbunden. <\/p><p>Der vom Interpellanten angesprochene Vergleich mit den ebenfalls dezentral gelegenen Gerichtsstandorten Lausanne und Luzern ist problematisch. Zwar sind auch diese Standorte dezentral gelegen (im Vergleich zu Bern). Sie befinden sich aber beide innerhalb der zwei grossen Sprachregionen. Dazu kommt, dass die personalrechtliche Stellung der Mitarbeiter der unterinstanzlichen Gerichte nicht mit jener der Mitglieder des Bundesgerichtes (Magistratspersonen mit hohem Sozialprestige und überdurchschnittlicher Entlöhnung) verglichen werden kann. Die Bereitschaft, beliebig grosse Distanzen zum angestammten Wohnort in Kauf zu nehmen, wird daher bei den Mitgliedern der neuen Gerichte in deutlich geringerem Ausmass vorhanden sein als bei den Mitgliedern des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes. Schliesslich darf in diesem Zusammenhang auch nicht vergessen werden, dass der Kanton Tessin nicht über eine Universität mit juristischer Fakultät verfügt. Der Vorteil eines Universitätsstandorts wirkt sich nicht nur bei der täglichen Aufgabenerfüllung aus (befruchtende Impulse von Forschung und Wissenschaft). Vielmehr spielt er auch bei der Rekrutierung eine entscheidende Rolle, indem solche Orte zwangsläufig über ein grösseres Potenzial an Fachleuten verfügen als Standorte ohne entsprechende Ausbildungsmöglichkeiten.<\/p><p>Beim Standort des Bundesstrafgerichtes ist zu berücksichtigen, dass die Bundesanwaltschaft häufig vor diesem Gericht wird auftreten müssen (Haftverlängerungsverhandlungen, Anklagevertretungen usw.). Die Reisedauer und damit die räumliche Distanz zwischen der Bundesanwaltschaft und dem erstinstanzlichen Bundesstrafgericht müssen sich deshalb in vertretbaren Grenzen halten. Diese Bedingung wäre bei einem Tessiner Standort des Bundesstrafgerichtes nicht erfüllt. Nach dem Konzept zur Umsetzung der Effizienzvorlage ist heute davon auszugehen, dass die untersuchungsrichterlichen Organe und die Bundesanwaltschaft auch in Zukunft im Raum Bern stationiert sein werden.<\/p><p>2. Dem Interpellanten ist beizupflichten, dass die Ansiedelung von bedeutenden Bundesinstitutionen in sämtlichen Sprachregionen einer Notwendigkeit des föderalistischen Staatsaufbaus entspricht und ein wirksames Instrument zur Festigung des nationalen Zusammenhalts darstellt. Oberstes Ziel bei Entscheiden im Zusammenhang mit der Schaffung von neuen Institution muss jedoch stets das optimale Funktionieren dieser Institutionen sein.<\/p><p>3. Der Bundesrat ist nach wie vor der Ansicht, dass bei der Schaffung neuer Verwaltungseinheiten stets auch die Möglichkeiten einer dezentralen Organisation zu prüfen sind. Diese Absicht hat er gerade auch im vorliegenden Geschäft manifestiert. So hat das EJPD bewusst mehrere, auch dezentral gelegene Kantone angeschrieben. <\/p><p>Der Bundesrat ist aber auch in anderen Bereichen nicht untätig geblieben. Konkrete Beispiele, die den Kanton Tessin betreffen, sind das Rechenzentrum der ETH in Manno (Investitionssumme rund 30 Millionen Franken und zusätzlich 10 Arbeitsplätze), der massive Ausbau des Sportzentrums in Tenero (Investitionssumme rund 50 Millionen Franken und zusätzlich 10 Arbeitsplätze), die Ausgliederung eines Teils des italienischen Übersetzungsdienstes der Bundeskanzlei nach Bellinzona (12 Arbeitsplätze) und die Sanierung des Museums Ligornetto (Investition rund 7 Millionen Franken und zusätzliche 5 Arbeitsplätze). Ferner ist daran zu erinnern, dass die Kreisdirektion der Eidgenössischen Zollverwaltung in Lugano bei der vor einigen Jahren erfolgten Reduktion von sechs auf vier Kreisdirektionen unbestritten gewesen ist. <\/p><p>Die mit diesen Beispielen verbundenen Zahlen sind zwar nicht überwältigend; sie legen aber doch Zeugnis ab vom Bemühen des Bundes, Arbeitsplätze wann immer möglich auch im Kanton Tessin anzusiedeln. Gesamthaft betrachtet liegt denn auch der Anteil an Bundesarbeitsplätzen im Kanton Tessin immer noch über dem schweizerischen Mittel (vgl. hierzu auch die Antwort des Bundesrats zur Interpellation Cavadini Adriano vom 10. März 1999).<\/p><p>4. Im Rahmen der Umsetzung der Effizienzvorlage ist die Errichtung von Aussenstellen der Bundeskriminalpolizei und der Bundesanwaltschaft in den drei Sprachregionen der Schweiz - und damit auch im Kanton Tessin - geplant. Nach gegenwärtigem Planungsstand kann mit diesen Arbeitsplätzen frühestens ab 2004 gerechnet werden. Deren Anzahl ist zur Zeit noch ungewiss.<\/p><p>Im Rahmen der Umsetzung der bilateralen Verträge mit Italien ist in Chiasso ein CCPD (Centro di collaborazione di Polizia e Dogana) vorgesehen. Der Vertragsentwurf für ein entsprechendes Zusatzabkommen mit Italien liegt vor und ist den zuständigen italienischen Stellen zur Prüfung und Genehmigung übermittelt worden. Die Inbetriebnahme ist auf Herbst 2001 geplant.<\/p><p>Im Übrigen hat der Bundesrat bereits im letzten Jahr entschieden, mögliche negative regionale Auswirkungen der Liberalisierungen im Infrastrukturbereich mit flankierenden Massnahmen zu begleiten. Das Parlament hat aufgrund des bundesrätlichen Entwurfes das heutige regionalpolitische Instrumentarium für die Jahre 2001-2004 um 80 Millionen Franken aufgestockt. Diese Mittel werden es erlauben, im Rahmen der Regionalpolitik auch im Kanton Tessin Projekte und Vorhaben zu finanzieren. Die mit der Umsetzung betraute Projektgruppe wird die Entwicklung weiterhin mitverfolgen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Rahmen der Justizreform sieht der Bundesrat zwei neue, erstinstanzliche Bundesgerichte vor. Es sollen neu ein Bundesstrafgericht und ein Bundesverwaltungsgericht geschaffen werden. <\/p><p>Wie schon beim Bundesgericht von Lausanne und beim Eidgenössischen Versicherungsgericht von Luzern scheint es der Bundesrat als notwendig erachtet zu haben, dem Grundsatz der Dezentralisierung der Bundesgerichtsinstanzen Rechnung zu tragen. Laut einer Pressemitteilung des EJPD vom 19. Januar 2001 sind die Kantone Aargau, Bern, Freiburg, Luzern, Solothurn, St. Gallen, Thurgau und Basel-Landschaft angefragt worden, ob sie allenfalls daran interessiert wären, eines der neuen Bundesgerichte aufzunehmen. Immer laut dieser offiziellen Mitteilung sollen die Kantone Freiburg, Solothurn, Aargau und St. Gallen in die engere Wahl kommen.<\/p><p>Einmal mehr muss man - enttäuscht, aber leider nicht überrascht - zur Kenntnis nehmen, dass Bundesverwaltung und Bundesrat nicht einmal in Betracht gezogen haben, eine der neuen Bundesstrukturen in der italienischsprachigen Schweiz anzusiedeln. Es lässt sich leicht erraten, dass die dezentrale geographische Lage des Tessins als Vorwand wird herhalten müssen. Dabei vergisst man, dass die Distanz zwischen Zürich und Lausanne fast dieselbe wie diejenige zwischen Zürich und dem Tessin ist (zudem hat das Tessin den Vorteil mehrerer täglicher Flugverbindungen, welche die Anreise von Genf, Bern, Zürich und Basel auf weniger als eine Stunde reduzieren). Auf alle Fälle haben es die Bundesbehörden auch nicht für nötig erachtet, mit der Tessiner Regierung in Kontakt zu treten, um die verschiedenen Aspekte näher abzuklären. Diese vollständig fehlende Sensibilität gegenüber der italienischsprachigen kulturellen Minderheit, die sich hier einmal mehr zeigt, kann vielleicht damit erklärt, aber sicher nicht gerechtfertigt werden, dass im höheren Kader des betreffenden Departementes keine Italienisch sprechenden Schweizerinnen und Schweizer anzutreffen sind.<\/p><p>Ich erlaube mir daher, dem Bundesrat die folgenden Fragen zu stellen:<\/p><p>1. Warum hat er entschieden, die Südschweiz als Standort für die Ansiedlung eines der vorgesehenen neuen, erstinstanzlichen Bundesgerichte nicht einmal in Erwägung zu ziehen und damit von der kulturellen und politischen Argumentation, die seinerzeit zur Wahl der Standorte für die beiden bestehenden Bundesgerichte führte, abzurücken?<\/p><p>2. Ist er nicht der Ansicht, dass die Präsenz wichtiger und bedeutender Bundesinstitutionen in den verschiedenen Sprachregionen des Landes einen wesentlichen Beitrag zum nationalen Zusammenhalt leisten kann?<\/p><p>3. Der Bundesrat hat schon mehrfach seine Absicht bekundet, die Bundesverwaltung zu dezentralisieren: Wie beurteilt er das, was bisher getan wurde (es ist wenig), und wie gedenkt er das Projekt fortzusetzen?<\/p><p>4. Gibt es im Rahmen der Dezentralisierungspolitik - sofern sie noch aktuell ist - Projekte für eine Ansiedlung von Bundesbehörden in der italienischsprachigen Schweiz? Wird in diesem Rahmen dem Umstand Rechnung getragen, dass in den letzten Jahren in dieser Region Einrichtungen der ehemaligen Regiebetriebe des Bundes, namentlich Führungsstrukturen, massiv abgebaut wurden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Die italienische Schweiz wieder einmal völlig ignoriert"}],"title":"Die italienische Schweiz wieder einmal völlig ignoriert"}