{"id":20013030,"updated":"2025-11-14T08:20:50Z","additionalIndexing":"10;12;Rechtshilfe;betrügerisches Handelsgeschäft;Vertrag mit der EU;Image;Beziehungen Schweiz-EU;Wirtschaftsstrafrecht;Tabak;Ratifizierung eines Abkommens","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-03-06T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4606"},"descriptors":[{"key":"L06K070103030201","name":"betrügerisches Handelsgeschäft","type":1},{"key":"L04K09020103","name":"Beziehungen Schweiz-EU","type":1},{"key":"L05K1001020402","name":"Rechtshilfe","type":1},{"key":"L06K050102010208","name":"Wirtschaftsstrafrecht","type":1},{"key":"L05K1002020108","name":"Ratifizierung eines Abkommens","type":2},{"key":"L04K09020101","name":"Vertrag mit der EU","type":2},{"key":"L05K1402020104","name":"Tabak","type":2},{"key":"L04K08020215","name":"Image","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-06-22T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-03-21T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-05-16T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(983833200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1048201200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2282,"gender":"m","id":56,"name":"de Dardel Jean-Nils","officialDenomination":"de Dardel Jean-Nils"},"type":"speaker"}],"shortId":"01.3030","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der die EU und ihre Mitgliedstaaten schädigende Zigarettenschmuggel wird zum Grossteil von der Schweiz aus organisiert. Die Durchfuhr der Ware erfolgt zwar nicht durch die Schweiz, aber der Transport, die gefälschten Zolldeklarationen, die Organisation und der Kapitalfluss inklusive Geldwäsche werden von der Schweiz aus organisiert und geleitet. Für die EU und ihre Mitgliedstaaten hat der Zigarettenschmuggel Steuerverluste in der Höhe von mehreren Milliarden Euro pro Jahr zur Folge. Ein einziger Lastwagen mit Zigaretten entspricht Steuern im Wert von einer Million Euro. Den Schmugglern, die zu äusserst gewaltsamen Methoden des bewaffneten Kampfes greifen, bringt der Schmuggel Gewinne von ebenfalls mehreren Milliarden Euro. Gleichzeitig bedeutet dieser Betrug einen Rückschlag für die Gesundheitspolitik der EU-Mitgliedstaaten. Im Übrigen sind grosse Zigarettenproduzenten, wie beispielsweise R. J. Reynolds Tobacco International mit Sitz in der Schweiz, aktiv an diesem Betrug beteiligt.<\/p><p>Die Europäische Kommission beklagt sich - mindestens - seit 1994 bei der Schweiz über deren ungenügende Zusammenarbeit im Kampf gegen den Zollbetrug. Ein mit der Schweiz ausgehandeltes Amtshilfeabkommen ist ergebnislos geblieben, und die Vertreter der EU-Kommission deuteten bei einem Treffen mit einer Delegation der SP-Fraktion im Februar 2001 an, sie seien bei den Zollverhandlungen für dieses Abkommen zum Narren (!) gehalten worden.<\/p><p>In der Schweiz wird Schmugglern fast vollständige Straffreiheit gewährt:<\/p><p>a. Ist der Schmuggler ein Schweizer Staatsbürger, so wird in der Schweiz kein Strafverfahren eröffnet und die Auslieferung ist ausgeschlossen. Dies ermöglicht einem bekannten Schmuggler, Michail Hänggi, sich öffentlich des Zigarettenschmuggels zu rühmen und straffrei auszugehen, und es gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, unter dem Vorwand der Gewaltentrennung zu einem solch klaren Fall nicht Stellung zu nehmen (Antwort des Bundesrates auf die Interpellation de Dardel 97.3419, \"EU-schädigender Schmuggel\").<\/p><p>b. Ist der Schmuggler ausländischer Nationalität, so bleibt die internationale Rechtshilfe in Strafsachen auf die Übermittlung von Schriftstücken an den ausländischen Richter nach zwei Jahren Rechtsmittelverfahren beschränkt; dies unter der Voraussetzung, dass der Schweizer Richter der Meinung ist, es handle sich bei Schmuggel um ein Betrugsdelikt. Dagegen sind Verhaftung und Auslieferung wegen Zollbetrugs rechtlich unmöglich. So ist Cuomo nicht wegen Zollbetruges, sondern wegen Rauschgifthandels und organisierten Verbrechens ausgeliefert worden, sodass die italienische Justiz ihn nicht für die eindeutigsten Verbrechen, die er begangen hat, verurteilen kann!<\/p><p>Der Brief des EU-Kommissars Chris Patten an Bundesrat Deiss vom 21. Februar 2001 bringt die Ratifizierung der bilateralen Abkommen mit der Frage des Betruges in Verbindung.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der organisierte Schmuggel von Zigaretten zum Nachteil der EG dem Image der Schweiz schadet, wenn er in irgendeiner Weise mit unserem Land in Verbindung gebracht werden kann, sei es, dass er von in der Schweiz wohnhaften Personen organisiert wird, sei es, dass die Zahlungen im Zusammenhang mit dem organisierten Zigarettenschmuggel über schweizerische Banken oder Finanzintermediäre getätigt werden. Im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen arbeitet die Schweiz möglichst weitgehend mit der EU zusammen (regelmässige Kontakte mit der Olaf und den Ermittlungsbehörden einzelner EU-Mitgliedstaaten). Die in bestimmten Fällen fehlende rechtliche Möglichkeit, mit der EU zusammenzuarbeiten, beruht hingegen auf einem bewussten gesetzgeberischen Entscheid. Der Vorwurf, die Schweiz schütze den organisierten Zigarettenschmuggel, weist der Bundesrat jedoch entschieden zurück.<\/p><p>2. Um den organisierten Zigarettenschmuggel zum Nachteil der Fiskalinteressen der EU zu verhindern, meldet die schweizerische Zollverwaltung seit 1994 jeden Zigarettentransport, der die Schweiz in einem Transitverfahren verlässt, auf elektronischem Weg den Zollbehörden der Transit- und Bestimmungsländer sowie der EG-Kommission. Zudem hat die Schweiz gemeinsam mit der EU die Garantievorschriften verschärft. Die beiden Massnahmen haben dazu geführt, dass der Versand von Zigaretten und der damit in Zusammenhang stehende organisierte Zigarettenschmuggel aus schweizerischen Zollfreilagern praktisch zum Erliegen gekommen ist.<\/p><p>Der oft gehörte Vorwurf, die Schweiz erteile den ausländischen Behörden keine Auskünfte, weil der organisierte Zigarettenschmuggel in der Schweiz kein strafbarer Tatbestand sei, trifft so nicht zu. Die Schweiz gibt den ausländischen Zollbehörden gestützt auf das Zusatzprotokoll vom 9. Juni 1997 zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EG über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich (AS 1999 II 1822) täglich Auskunft. Zudem wird Rechtshilfe gewährt, wenn das ausländische Verfahren eine Widerhandlung betrifft, die in der Schweiz als Abgabebetrug in Fiskalsachen qualifiziert würde (Art. 3 Abs. 3 zweiter Satz des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen; SR 351.1). Bei den der organisierten Kriminalität zuzurechnenden Zigarettenschmuggelfällen hat die Zollverwaltung auf entsprechende Gesuche hin stets Rechtshilfe geleistet.<\/p><p>3. Dem Bundesrat ist wohl bekannt, dass die Ratifikation der bilateralen Verträge sowohl Entscheide der EU-Mitgliedstaaten als auch der EG-Kommission (Forschungsabkommen) und des Rates bedarf. Der organisierte Zigarettenschmuggel, der zum Teil auch von der Schweiz aus begangen wird, ist zu verhindern. Der Bundesrat hat sich denn auch mehrmals bereit erklärt, Verhandlungen über die Betrugsbekämpfung mit der EU aufzunehmen. In den vergangenen Monaten wurden diesbezüglich exploratorische Gespräche geführt. Künftige Verhandlungen der Schweiz mit der EG über die Betrugsbekämpfung stehen in keinem direkten Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen. Eine Verzögerung der Ratifikation dieser Verträge wegen des hängigen Verhandlungsdossiers im Bereich der Betrugsbekämpfung wäre daher nicht zu rechtfertigen.<\/p><p>4. In ihrem Schreiben vom 1. März 2001 hat die EU grundsätzlich ihre Bereitschaft bekundet, mit der Schweiz über eine Verstärkung der Zusammenarbeit in den Bereichen Polizei, Justiz, Migration und Asyl (Schengen\/Dublin) zu diskutieren. Ob und wann es in diesen Themen zu Verhandlungen kommt, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Keinesfalls kann jedoch der Schweiz der Vorwurf gemacht werden, sie nehme die von der EU geltend gemachten Probleme nicht ernst. Die Schweiz hat in der Vergangenheit immer wieder betont, dass sie bereit sei, die auftretenden Probleme in der Betrugsbekämpfung zusammen mit der EU zu lösen. Diese konstruktive Haltung hat der Bundesrat in seinem Schreiben vom 31. Januar 2001 an die EU-Kommissare Schreyer und Patten mit einer umfassenden Lösungsofferte untermauert.<\/p><p>5. Die Tatsache, dass einzelne Parlamentarier Verwaltungsratsmandate bestimmter Firmen ausüben, welche Tabakprodukte herstellen, hat keinen Einfluss auf Inspektionen und allfällige Untersuchungen in solchen Firmen. Das Prinzip der Gewaltenteilung wird in der Schweiz streng gewahrt. Die Eidgenössische Zollverwaltung führt in der schweizerischen Tabakindustrie regelmässig Inspektionen durch. Es ist nicht Sache des Bundesrates, sich über die allfällige Strafwürdigkeit von Privatpersonen in Einzelfällen zu äussern.<\/p><p>6. Der Bundesrat ist bestrebt, in einem Abkommen mit der EG und den EU-Mitgliedstaaten die gegenseitige Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Abgabebetrugs- und des gewerbsmässigen Schmuggels im Rahmen der Amts- und Rechtshilfe so zu verstärken, dass solche Widerhandlungen auf internationaler Ebene wirkungsvoll geahndet werden können. Unter gewissen Umständen könnte sogar eine Auslieferung ausländischer Täter in Betracht gezogen werden. Ob eine verbesserte Zusammenarbeit auch die Schaffung neuer Straftatbestände nötig machen wird, wird aufgrund des Verhandlungsergebnisses beurteilt werden müssen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Ist ihm bewusst, dass die Schweiz in ganz Europa ein erbärmliches Bild der Schurkerei von sich abgibt, wenn sie organisierten Schmuggel und die daraus resultierenden enormen Gewinne deckt?<\/p><p>2. Ist er sich bewusst, welches Gewicht der begründete Zorn der Europäischen Kommission gegenüber der Schweiz hat, nachdem die berechtigten Klagen der EU schon seit Jahren vorliegen und die Schweiz bisher keine wirksame Lösung angeboten hat?<\/p><p>3. Ist ihm bewusst, dass für die Ratifizierung der bilateralen Verträge nicht nur die Entscheidungen eines jeden EU-Mitgliedstaates, sondern am Ende des Verfahrens auch die der Europäischen Kommission und des Europäischen Rates erforderlich sind? Stellt der straffreie Zollbetrug etwas so Essentielles dar, dass es ihm wert ist, die Ratifizierung der bilateralen Verträge zu gefährden?<\/p><p>4. Weiss er, dass die Entscheidung der EU zu Verhandlungen mit der Schweiz über deren Einbezug in die Abkommen von Schengen und Dublin ein langes internes Verfahren bedingt, einschliesslich einer Entscheidung des Europäischen Rates, und dass eine solche sehr unwahrscheinlich ist, solange die Schweiz nicht bereit ist, die absolut fehlende Legitimität der in der Schweiz für Zollbetrug gewährten Straffreiheit anzuerkennen?<\/p><p>5. Ist er nicht der Meinung, dass die Tätigkeit der grossen Unternehmen der Zigarettenindustrie in der Schweiz, die am internationalen Schmuggel beteiligt sind, dass die engen Verbindungen dieser Unternehmen zu höchstrangigen Schweizer Politikern und dass das Fehlen jeglicher strafrechtlicher Untersuchungen gegen diese Unternehmen in der Schweiz einen unhaltbaren Zustand darstellen, dem möglichst schnell ein Ende gesetzt werden sollte?<\/p><p>6. Worauf wartet die Schweizer Regierung, um den organisierten Betrug zulasten der EU und ihrer Mitgliedstaaten in der Schweiz für strafbar zu erklären und die um Verhaftung und Auslieferung der Straftäter zu ermöglichen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schmuggel zulasten der EU und bilaterale Verträge"}],"title":"Schmuggel zulasten der EU und bilaterale Verträge"}