{"id":20013078,"updated":"2025-06-25T01:46:24Z","additionalIndexing":"52;55;Pferdezucht;Einhufer;Tierschutz","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2498,"gender":"m","id":474,"name":"Hess Bernhard","officialDenomination":"Hess Bernhard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-03-14T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4606"},"descriptors":[{"key":"L05K0601040802","name":"Tierschutz","type":1},{"key":"L05K1401080102","name":"Einhufer","type":1},{"key":"L05K1401010208","name":"Pferdezucht","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-06-22T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-05-23T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(984524400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(993160800000+0200)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1118786400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2498,"gender":"m","id":474,"name":"Hess Bernhard","officialDenomination":"Hess Bernhard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"}],"shortId":"01.3078","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In der Schweiz werden rund 55 000 Pferde gehalten. Pferde sind - mehr als Schweine und Kühe, deren Haltung in der Tierschutzverordnung (TSchV) geregelt ist - Sympathieträger des Menschen; namentlich die Freizeitpferde, die einen immer grösseren Anteil des Bestandes ausmachen. Dennoch enthält die TSchV keine Bestimmungen über die Pferdezucht; und auch die Bundesbeiträge an verschiedene Haltungskategorien sind an keine tierschützerischen Auflagen gekoppelt. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat zwar schon in den Achtzigerjahren Richtlinien für die Pferdehaltung erlassen, aber solche Richtlinien haben eher ausbildenden Charakter, als dass sie die Haltungsbedingungen zwingend verbessern könnten. Wenn einmal ein Pferdezüchter verurteilt wird, liegt ein grober Fall von Tierquälerei vor, der jenseits jeder diskutablen Tierhaltung liegt.<\/p><p>Im September 2000 hat das BVET einen neuen Richtlinienentwurf für eine artgerechte Pferdehaltung in die Vernehmlassung geschickt. Aus diesem Anlass konnten jetzt verschiedene Tierschutzorganisationen Stellung für eine artgerechte Pferdehaltung nehmen, zumal eine Recherche in über dreissig Reitställen zeigte, dass auch bei den Freizeitpferden, deren Halter sich ihr Hobby einiges kosten lassen, die Haltung der Tiere nicht optimal ist.<\/p><p>Um sich unter einer artgerechten Pferdehaltung etwas vorstellen zu können, muss man sich das Leben der Ahnen unserer Hauspferde vergegenwärtigen: Pferde sind in Herden lebende Steppentiere, die einen grossen Teil der Zeit mit dem Fressen von grobem Futter verbringen und rege soziale Kontakte pflegen. Viele Pferde werden aber heute noch in Einzelboxen ohne oder mit zu kurz befristetem Auslauf gehalten. Bedenklicher als in den besuchten Reitställen seien die Zustände bei manchen Pferdelieferanten der Armee: Man treffe die Tiere in alten, dunkeln Anbindeställen mit wenig oder gar keiner Einstreu, wo die Tiere, besonders im Winter, wochenlang an die Wand starren müssten. Das Tierschutzgesetz verbietet zwar gewisse tierquälerische Exzesse, wie das Schlagen auf Augen und Geschlechtsteile, es fehlen aber klare Bestimmungen über die Haltung der Pferde.<\/p><p>Die neuen Richtlinien des Bundes verlangen für einzeln gehaltene Pferde eine Mindestfläche von 9 bis 12 Quadratmetern und eine Deckenhöhe von 3 Metern, dazu Tageslicht oder doch eine Helligkeit von 15 Lux, die Fütterung mit Raufutter, Einstreu sowie die Möglichkeit von Sozialkontakten mit anderen Pferden und einen permanent zugänglichen Auslauf. Viele Pferdehaltungen entsprechen in einzelnen Punkten oder als Ganzes nicht diesen Richtlinien. Tendenziell ist die Haltung dort noch schlechter als früher, wo sich die Nutzung vom Arbeitspferd - das wenigstens an die Luft kam - zum Sport- und Freizeitpferd gewandelt hat, die Haltung, z. B. in einem Kuhstall, aber immer noch gleich geblieben ist. Die neuen Pferderichtlinien des Bundes werden die Praxis kaum ändern, da sie nur empfehlenden Charakter haben. Ich verlange deshalb, dass die Richtlinien als rechtsverbindlich erklärt und damit in die TSchV aufgenommen werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Tierschutzverordnung vom 27. Mai 1981 enthält keine besonderen Bestimmungen für die Haltung von Pferden. Diese untersteht aber den allgemeinen Haltungsbestimmungen der Tierschutzgesetzgebung. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat zudem als Hilfsmittel für die kantonalen Vollzugsbehörden am 23. April 2001 neue Richtlinien für die Pferdehaltung publiziert. Diese werden durch Motivation und eine breit angelegte Informationskampagne bei den Pferdezucht- und Pferdesportverbänden eingeführt.<\/p><p>Der Bundesrat hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement am 8. September 1999 beauftragt, das Tierschutzgesetz zu revidieren. Diese Arbeiten sind im Gange. Er hat in seinem Bericht \"Vollzugsprobleme im Tierschutz\" vom 8. September 1999 an die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (BBl 1999 9484-9517) angekündigt, dass \"bis zum Vorliegen eines Botschaftsentwurfes .... von Teilrevisionen an Gesetz und Verordnung abgesehen\" wird.<\/p><p>Regelungen für die Pferdehaltung auf Verordnungsebene wurden schon mehrmals gefordert. Beispielsweise hat die vom Bundesamt für Veterinärwesen eingesetzte Arbeitsgruppe zur Neuausrichtung des Tierschutzrechtes unter der Leitung von Frau Nationalrätin Christiane Langenberger im August 1998 die Festlegung von Mindestanforderungen angeregt. Das Postulat 99.3275 forderte nebst Halteregelungen für Schafe und Ziegen auch solche für Pferde. Es wurde vom Nationalrat am 15. Juni 2000 abgelehnt.<\/p><p>Der Bundesrat wird im Verlaufe der Revision des Tierschutzrechtes prüfen, auf welcher Rechtsetzungsstufe besondere Haltungsbedingungen geregelt werden sollen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, rechtsverbindliche Richtlinien in die Tierschutzverordnung aufzunehmen, die eine artgerechte Pferdehaltung vorsehen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Artgerechte Pferdehaltung"}],"title":"Artgerechte Pferdehaltung"}