{"id":20013081,"updated":"2024-04-10T08:15:22Z","additionalIndexing":"36;Evaluation;Sozialwissenschaften;Forschungsprogramm;Forschungsförderung;Nationalfonds;Geisteswissenschaften;Hochschulforschung;Forschungsvorhaben","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2335,"gender":"f","id":12,"name":"Beerli Christine","officialDenomination":"Beerli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2001-03-14T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4606"},"descriptors":[{"key":"L04K16020201","name":"Forschungsprogramm","type":1},{"key":"L04K16020204","name":"Forschungsförderung","type":1},{"key":"L05K1602020401","name":"Nationalfonds","type":1},{"key":"L02K1603","name":"Geisteswissenschaften","type":1},{"key":"L03K160301","name":"Sozialwissenschaften","type":1},{"key":"L04K16020206","name":"Forschungsvorhaben","type":2},{"key":"L04K16020105","name":"Hochschulforschung","type":2},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2001-06-06T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-05-30T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(984524400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(991778400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2335,"gender":"f","id":12,"name":"Beerli Christine","officialDenomination":"Beerli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"01.3081","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>1. In seiner Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 vom 25. November 1998 hatte der Bundesrat die Geistes- und Sozialwissenschaften zu einem der vier Schwerpunktbereiche seiner Politik der orientierten Forschung gemacht. In der gleichen Botschaft erklärte er das neue Instrument der NFS zum Mittel für die Förderung der Schwerpunktbereiche.<\/p><p>2. Im September 1999 genehmigte das eidgenössische Parlament unter anderem die Kredite für das neue Forschungsinstrument der nationalen Forschungsschwerpunkte.<\/p><p>3. In der durch den SNF durchgeführten Ausschreibung von NFS und in der nachfolgenden Beurteilung von Projektskizzen und ausgearbeiteten Vorschlägen blieb insbesondere geisteswissenschaftlichen, aber auch sozialwissenschaftlichen Eingaben der Erfolg versagt, und zwar in unverhältnismässig hohem Ausmass. Der für die Vorbereitung der Auswahl zuständigen Untergruppe in der Abteilung IV des SNF-Forschungsrates gehörte keine aktive Forscherin respektive kein aktiver Forscher aus den Geisteswissenschaften an.<\/p><p>4. Einzelne geistes- und sozialwissenschaftliche Projekte kamen für den SNF auch dann nicht in Betracht, wenn sie von externen Experten empfohlen wurden. Vom SNF wurde unter anderem auf fehlende Strukturen verwiesen. NFS waren aber so konzipiert worden, dass sie auch der Strukturenbildung dienen sollten.<\/p><p>5. Schliesslich unterbreitete der SNF dem EDI 18 - nach Meinung des SNF in gleicher Weise hoch qualifizierte - Projekte zur politisch motivierten Auswahl. Drei davon beschlugen direkt die Sozialwissenschaften, ein viertes wenigstens zur Hälfte die Sozial- und Geisteswissenschaften. Das EDI gab im ersten Anlauf keinem dieser Vorschläge seine Stimme, im Gegensatz zur deklarierten und dem für die vorangegangenen Kreditbeschlüsse zuständigen Parlament in Aussicht gestellten Forschungspolitik des Bundesrates.<\/p><p>6. Die Verteilung der zehn vom EDI ausgewählten NFS auf die vier Schwerpunktbereiche ist frappant ungleich ausgefallen: Auf die Lebenswissenschaften kommt die Hälfte der ausgewählten Projekte (6), auf nachhaltige Entwicklung\/Umwelt ein Projekt, ebenso auf die Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Geistes- und Sozialwissenschaften gehen leer aus.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Ziele des Bundes in Bezug auf die nationalen Forschungsschwerpunkte (NFS) sind in der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 vom 25. November 1998 (BFT 2000-2003) festgehalten. Im Auftrag des Parlamentes hat der Bundesrat die diesbezüglichen inhaltlichen und verfahrensbezogenen Präzisierungen in der auf den 1. August 2000 in Kraft gesetzten Forschungsverordnung (2. Abschnittbis) vorgenommen und zusätzlich in den \"Richtlinien Nationale Forschungsprogramme und Forschungsschwerpunkte\" vom 28. Juni 2000 präzisiert. Die in Ziffer 7 dieser Richtlinien aufgeführten, für das Auswahlverfahren verbindlichen Beurteilungs- und Selektionskriterien sind von den in der BFT 2000-2003 genannten, mit den NFS zu verfolgenden Zielen abgeleitet.<\/p><p>Gemäss den gesetzlichen Grundlagen erfolgte die Auswahl der NFS in einem zweistufigen Verfahren. In einem ersten Schritt beurteilte der Schweizerische Nationalfonds (SNF) 34 Projektgesuche nach ihrer wissenschaftlichen Qualität. Er schätzte 18 Gesuche als wissenschaftlich exzellent ein und leitete diese an das EDI zur nachgelagerten forschungs- und hochschulpolitischen Prüfung durch die Gruppe für Wissenschaft und Forschung (GWF) weiter. Beide Prüfungen erfolgten auf der Basis der in Ziffer 7 der erwähnten Richtlinien betreffend die Nationalen Forschungsprogramme und die NFS genannten Selektionskriterien.<\/p><p>Die zuständige Vorsteherin des EDI genehmigte schliesslich im Dezember 2000 aufgrund des Antrages der GWF sowie der beschränkt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zehn Projekte, welche die in den Richtlinien genannten wissenschaftspolitischen Kriterien am ausgeprägtesten erfüllten. Vier Projekte wurden abgelehnt und der Entscheid über vier weitere Projekte aus finanziellen Gründen zurückgestellt. Falls das Parlament in der Sommersession 2001 die entsprechenden Zusatzmittel bewilligt, können im Jahr 2001 insgesamt 14 NFS ihre Arbeit aufnehmen, darunter ein sozialwissenschaftliches Projekt und eines mit sehr starkem sozialwissenschaftlichem Bezug. Bezüglich der Geisteswissenschaften ist festzuhalten, dass bei der Gesuchseingabe beim SNF lediglich ein einziger Antrag aus diesem Fachbereich stammte. Dieser befand sich jedoch nicht unter den 18 vom SNF zur Durchführung empfohlenen Projekte.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen der Interpellantin nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Der Bundesrat stellt fest, dass das Projektbewilligungsverfahren der NFS sowohl auf Stufe der wissenschaftlichen wie auch der forschungspolitischen Beurteilung entsprechend den gesetzlichen Grundlagen erfolgte. Diese Grundlagen und die Anwendung der vorab festgelegten, allen interessierten Kreisen bekannten Kriterien zur Beurteilung und Selektion der Projekte bieten grundsätzlich die Gewähr, dass die forschungspolitischen Ziele des Bundes in Bezug auf die NFS verbindlich umgesetzt werden. Im Weiteren kontrolliert das EDI allgemein laufend den Stand der Umsetzungsarbeiten und überwacht dabei die Konformität mit den in der Botschaft BFT 2000-2003 vom Parlament entschiedenen Massnahmen und Zielen.<\/p><p>2. Aufgrund der mit dem neuen Förderinstrument der NFS nun erstmals gesammelten Erfahrungen hat das EDI entschieden, das gesamte Auswahlverfahren auf allen Stufen, d. h. betreffend der wissenschaftlichen wie auch der forschungspolitischen Prüfung der Anträge, zu überprüfen. Hierfür werden auch externe Experten beigezogen und die Mitwirkung der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften wird sichergestellt, insbesondere für die Klärung der Frage, ob die oben erwähnten Auswahlkriterien für NFS die Bedürfnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften hinreichend berücksichtigen bzw. ob diesbezüglich gegebenenfalls ein Anpassungsbedarf besteht.<\/p><p>3.\/4. Der Umstand, dass von den 34 beim SNF eingereichten Projektanträgen lediglich ein Einziger aus dem Bereich der Geisteswissenschaften stammte und dass nach der wissenschaftlichen Prüfung durch den SNF mehr als doppelt so viele Projekte der Lebenswissenschaften als der Sozialwissenschaften zur forschungspolitischen Beurteilung weitergeleitet wurden, verdient auch aus Sicht des Bundesrates eine besondere Beachtung. Ob dieses Ergebnis bei der Erstlancierung der NFS im Speziellen durch die in Ansatz gebrachten Beurteilungs- und Auswahlkriterien bedingt oder mit bedingt ist, wird im Rahmen der vorstehend erwähnten, vom zuständigen Departement eingeleiteten Evaluation abzuklären und zu beurteilen sein. Gestützt auf deren Ergebnisse wird zu entscheiden sein, ob und gegebenenfalls welche Massnahmen zur Verbesserung der Situation der Geistes- und Sozialwissenschaften getroffen werden.<\/p><p>5. Die Geistes- und Sozialwissenschaften bilden einen unverzichtbaren Teil der abendländischen Kultur und haben - als feste Bestandteile der Tradition der Universitäten - wesentlich zur Entwicklung von Wissenschaft und Forschung beigetragen. Gerade auch in Zeiten grundlegenden naturwissenschaftlichen und technologischen Fortschritts, wie dies heute im Bereich der Lebenswissenschaften sowie der Informations- und Kommunikationswissenschaften der Fall ist, besteht Erkenntnisbedarf in Bezug auf die Möglichkeiten und Bedürfnisse des Individuums und der Gesellschaft sowie in Bezug auf die Auswirkungen des technologischen Wandels. Die Geistes- und Sozialwissenschaften bilden deshalb, wie dies in der BFT 2000-2003 dargelegt wurde, einen klaren Schwerpunktbereich der Forschungspolitik des Bundes.<\/p><p>Angesichts dieser Tatsache stellt der Bundesrat mit Befriedigung fest, dass die Geistes- und Sozialwissenschaften im Rahmen der allgemeinen Förderpolitik grundsätzlich hohe Beachtung finden. So setzt beispielsweise der SNF im mehrjährigen Mittel rund 20 Prozent seiner gesamten projektbezogenen Förderbeiträge für geistes- und sozialwissenschaftliche Projekte ein, was im internationalen Vergleich ein relativ hoher Anteil ist. Des weiteren betreffen von den letzten 20 Nationalen Forschungsprogrammen deren 12 schwergewichtig sozial- und geisteswissenschaftliche Fragen und im Rahmen des Nachwuchsförderungsprogramms der SNF-Förderungsprofessuren gingen im Jahr 2001 doch 39 Prozent der Zusprachen an geistes- und sozialwissenschaftliche Akademikerinnen und Akademiker. Erinnert sei zudem an das sozialwissenschaftliche Schwerpunktprogramm \"Zukunft Schweiz\", welches der Bund in der laufenden Periode mit rund 20 Millionen Franken fördert, sowie an die Langzeitprojekte bei der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften, insbesondere das \"Historische Lexikon Schweiz\" und  die \"Nationalen Wörterbücher\", welche vom Bund pro Jahr mit rund 7,5 Millionen Franken unterstützt werden. Einer Lösung harren allerdings die in der Botschaft BFT 2000-2003 genannten strukturellen Probleme im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften in der Schweiz. Der Bundesrat ist weiterhin der Ansicht, dass diese im Rahmen einer wissenschaftspolitischen Gesamtsicht gelöst werden müssen. Entsprechend wird die spezifische Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften auch in Zukunft integriert in die Gesamtpolitik des Bundes und unter Abstimmung mit den Hochschulen und zuständigen Hochschulträgern erfolgen müssen.<\/p><p>6.\/7. Ergänzend und parallel zu den bereits erwähnten Massnahmen betreffend der NFS hat das zuständige EDI eine besondere, vom Bundesamt für Bildung und Wissenschaft geleitete Arbeitsgruppe mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften eingesetzt, mit dem Mandat, dem Departement bis Ende Jahr Vorschläge für spezifische, den Bedürfnissen dieser Fachbereiche gegebenenfalls verbessert angepasste Fördermassnahmen vorzuschlagen. Dieser Auftrag bezieht sich nicht nur auf das NFS-Instrument und weitere Programminstrumente (Nationale Forschungsprogramme; Förderprofessuren), sondern auch auf die vom Bund bis anhin geförderten Langzeitprojekte, auf die unter Art. 16 des Forschungsgesetzes erfolgende spezielle Förderung von wissenschaftlichen Hilfsdiensten und parauniversitären Forschungsinstitutionen sowie auf besondere Strukturanliegen, die sich aus den im Rahmen des Schwerpunktprogrammes \"Zukunft Schweiz\" gesammelten Erfahrungen ergeben. Unter Berücksichtigung auch der vom Schweizerischen Wissenschaftsrat durchgeführten, umfassenden Evaluationen der Geistes- und Sozialwissenschaften in der Schweiz wird diese Arbeitsgruppe Vorschläge unterbreiten, welche sowohl auf konkrete Fördermassnahmen in der laufenden Periode wie auch auf Massnahmen abzielen, die dem Parlament mit Blick auf die Förderperiode 2004 bis 2007 im Rahmen der entsprechenden Botschaft unterbreitetet werden. Der Bundesrat erachtet dabei die Zusammenarbeit mit den Hochschulen und Hochschulträgern als eine zentrale Voraussetzung - konform zu seiner Position, die spezifische Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften durch den Bund auch in Zukunft abgestützt auf eine wissenschaftspolitische Gesamtsicht und damit unter Abstimmung im Besonderen auch mit den betroffenen Hochschulen zu verfolgen. Deren herausragende Rolle für die weitere Entwicklung der geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung und Lehre in der Schweiz ist für den Bundesrat nach wie vor Voraussetzung für die vom Bund in diesem Bereich verfolgte Förderpolitik.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie verbindlich sind seine forschungspolitischen Ziele, und wie sorgt er dafür, dass sie umgesetzt werden?<\/p><p>2. Was unternimmt er in welcher Frist, um auf allen Stufen die Verfahren und Kriterien, die zur ersten Auswahl von zehn nationalen Forschungsschwerpunkten (NFS) führten, zu analysieren und sie auf Zweckmässigkeit und Transparenz zu überprüfen? Wie stellt er sicher, dass externe Experten, insbesondere die Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften, an dieser Überprüfung angemessen mitwirken können?<\/p><p>3. Teilt er die Meinung, dass die vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und vom EDI propagierten und angewandten Kriterien zur Beurteilung der Eignung von Projekten für NFS auf ihre Zweckmässigkeit, insbesondere in der Perspektive der Geistes- und Sozialwissenschaften, zu überprüfen seien?<\/p><p>4. Falls ja: Wie gedenkt er, die Überprüfung zu veranlassen und durchzusetzen?<\/p><p>5. Ist er immer noch der Meinung, dass die Geistes- und Sozialwissenschaften, die er in seiner Botschaft vom 25. November 1998 zum Schwerpunktbereich für die orientierte Forschung erklärt hatte (S. 16, vgl. S. 61), zu den \"strategisch wichtigen Themenbereichen\" (ebd. S. 59) zählen?<\/p><p>6. Was gedenkt er zu unternehmen, um seinen Schwerpunktbereich \"Geistes- und Sozialwissenschaften\" noch in der Periode 2000-2003, darüber hinaus aber langfristig zu entfalten und zu fördern? Was unternimmt er konkret für die Sozialwissenschaften, was für die Geisteswissenschaften?<\/p><p>7. Wie sieht er die Rolle der Hochschulen bei der Entwicklung der geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung und Lehre in der Schweiz?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Nationale Forschungsschwerpunkte"}],"title":"Nationale Forschungsschwerpunkte"}