﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20013098</id><updated>2025-06-25T01:46:21Z</updated><additionalIndexing>48;Strassennetz;Autobahn;Wallis</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2416</code><gender>m</gender><id>353</id><name>Schmid Odilo</name><officialDenomination>Schmid Odilo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-03-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4606</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K18030102</key><name>Strassennetz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1803010201</key><name>Autobahn</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0301010121</key><name>Wallis</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>1</id><name>Bekämpft</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-06-22T00:00:00Z</date><text>Bekämpft. Diskussion verschoben</text><type>27</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-03-21T00:00:00Z</date><text>Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen</text><type>18</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2001-05-23T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-03-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-03-21T00:00:00</date><id>209</id><name>Überwiesen an den Bundesrat</name></state><state><date>2012-05-31T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2527</code><gender>m</gender><id>504</id><name>Rossini Stéphane</name><officialDenomination>Rossini</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2472</code><gender>m</gender><id>440</id><name>Jossen Peter</name><officialDenomination>Jossen</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2474</code><gender>f</gender><id>450</id><name>Bader Elvira</name><officialDenomination>Bader Elvira</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2480</code><gender>m</gender><id>456</id><name>Cina Jean-Michel</name><officialDenomination>Cina</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2456</code><gender>m</gender><id>406</id><name>Antille Charles-Albert</name><officialDenomination>Antille Charles-Albert</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2562</code><gender>m</gender><id>543</id><name>Walker Felix</name><officialDenomination>Walker Felix</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2482</code><gender>m</gender><id>458</id><name>Decurtins Walter</name><officialDenomination>Decurtins Walter</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2457</code><gender>f</gender><id>407</id><name>Genner Ruth</name><officialDenomination>Genner</officialDenomination></councillor><type>controvert</type></role><role><councillor><code>2416</code><gender>m</gender><id>353</id><name>Schmid Odilo</name><officialDenomination>Schmid Odilo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>01.3098</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die vielen Begehren um Aufklassierung bestehender Strassen zu Nationalstrassen und um Ergänzung des Netzes durch neue Verbindungen (mir sind 17 verschiedene Begehren bekannt: vom Appenzell bis in den Jura und vom Berner Oberland bis ins Bündnerland) zeigen, dass eine breite und unvoreingenommene Neuüberprüfung des Nationalstrassennetzes ein ernstes Anliegen darstellt. Mit dieser Motion wird der Bundesrat gebeten, auch die drei erwähnten Hauptstrassen ins Nationalstrassennetz zu integrieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Neben den Argumenten, die all diese Begehren "per longum et latum" aufführten und die in ihrer Hauptstossrichtung ohne weiteres auch auf die erwähnten Strassenabschnitte im Wallis übertragen werden können, möchte ich noch folgende Gründe aufführen, die eine Aufklassierung rechtfertigen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. H21: Grosser St. Bernhard&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hier handelt es sich um eine Verbindung von internationaler Bedeutung, die seit der Schliessung des Montblanc-Tunnels noch intensiver genutzt wird. Es geht nicht um eine Steigerung der Kapazität, sondern um die Verbesserung der Sicherheit, die vom Kanton Wallis allein nicht zu erbringen ist. Zudem handelt es sich um die einzige Alpentransversale, die nicht als Nationalstrasse klassiert ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. H 509: Anschluss N9 Gampel-Goppenstein&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wahrscheinlich ad calendas graecas wird der Autoverlad am Lötschberg als Rawilersatz herhalten müssen, was weiter nicht tragisch ist. Doch sollte man einen Nationalstrassenersatz von nationaler Bedeutung eben auch dementsprechend klassieren, als Nationalstrasse nämlich!&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. H212: Anschluss N9 Visp-Stalden/Illas&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Zubringer zu den beiden Weltstationen Zermatt und Saas Fee ist bis nach Illas, der Verzweigung ins Nikolai- und Saastal, unbedingt als nationalstrassenbedingte Anschlussstrecke zu klassieren, denn das entspricht der verkehrstechnischen Realität, wird doch durch die gestaffelte Inbetriebnahme der N9 die Stausituation allmählich von Visp nach Stalden verlagert. Der Raum Stalden/Sefinot/Staldbach befindet sich faktisch im Anschlussbereich der N9!&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;In letzter Zeit wurden etliche Begehren gestellt, welche eine Erweiterung oder den Ausbau des bestehenden Nationalstrassennetzes beinhalten. Diese Begehren sind durchwegs mit finanziellen und verkehrstechnischen Argumenten begründet. Der Bundesrat hat wiederholt die Meinung vertreten, dass zuerst das beschlossene Netz fertig erstellt werden soll, dann das bestehende Werk in seiner Substanz erhalten werden soll und schliesslich die vorhandene Kapazität mittels Telematik besser ausgenützt werden soll; ein allfälliger Ausbau kommt erst an vierter Stelle. An dieser Prioritätenordnung ist festzuhalten. Der Bundesrat lehnt daher Vorstösse ab, die einzelfallweise und im Sinne einer Sofortmassnahme Umklassierungen oder Erweiterungen verlangen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Andererseits ist zu bedenken, dass Nationalstrassenwerke eine lange Planungs-, Projektierungs- und Realisierungsdauer beanspruchen. Daraus folgt die Forderung, die konzeptionellen und planerischen Arbeiten so vorzusehen, dass nicht nach Fertigstellung des beschlossenen Netzes (etwa im Jahr 2015) - wegen dann erst anlaufenden Planungsarbeiten - lange Verzögerungen eintreten. Deshalb sind die konzeptionellen Grundlagen jetzt zu bearbeiten. Der Bundesrat erachtet dieses Vorgehen einer rollenden Planung als zweckmässig. Die Motion KVF-S 99.3456 betreffend Überprüfung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz zielt in diese Richtung, weshalb der Bundesrat die Forderung des Vorstosses inhaltlich entgegengenommen hat. Er hat indessen klargestellt, dass er diese Überprüfung nicht isoliert für den Strassenbereich sieht, sondern als verkehrspolitisches Ganzes, insbesondere unter Einbezug der Verlagerungsziele und der für den Schienenverkehr getätigten Investitionen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die beiden Richtlinienmotionen 00.3201, "Klarheit über die Zukunft des Nationalstrassennetzes" (Ständerat), und 00.3217, "Konzept über die Zukunft des Nationalstrassennetzes" (Nationalrat), weisen inhaltlich in weiten Teilen die gleiche Stossrichtung auf wie die oben beschriebene Motion der KVF-S. Es wird zusätzlich auf die Problematik des Unterhalts hingewiesen und die Neuorganisation des gesamten Aufgabenbereichs im Zuge des Neuen Finanzausgleichs einbezogen. Der Bundesrat erklärte sich bereit, diese Richtlinienmotionen entgegenzunehmen. Sie wurden von beiden Räten in der Sommer- bzw. Herbstsession 2000 angenommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Arbeiten wurden bereits aufgenommen. Im laufenden Jahr werden die Schwachstellen bezüglich Kapazität, Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit sowie Funktionsmängel im Netz analysiert. Die Ergebnisse dieser Untersuchung bilden die Grundlage für den Sachplan Strasse. Der Entwurf des Sachplans wird auf der Basis von diesen Grundlagen in Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet. Dann folgt das nach Raumplanungsrecht geforderte Mitspracherecht der Bevölkerung; ausserdem sind die Kantone einzubeziehen. Diese Schritte sind in den Jahren 2002 und 2003 vorgesehen. Der Sachplan wird voraussichtlich im Herbst 2003 dem Bundesrat vorgelegt. Anschliessend sind allenfalls Anpassungen am Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz vorzunehmen, wofür letztlich das Parlament zuständig ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es steht nichts entgegen, im Rahmen der konzeptionellen Arbeiten zum Thema Ausbau und Erweiterung des Nationalstrassennetzes auch die Situation der vom Motionär erwähnten Strecken zu überprüfen. Der Bundesrat kann sich aber heute nicht binden lassen. Er lehnt darum den Vorstoss als Motion ab, ist aber bereit, ihn als Postulat entgegenzunehmen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Rahmen der Erarbeitung des Nationalstrassennetzes für die nächsten vierzig Jahre (Auftrag von Nationalrat und Ständerat, Motion 00.3217, "Konzept über die Zukunft des Nationalstrassennetzes") bitte ich den Bundesrat, auch folgende Teilstücke ins Nationalstrassennetz aufzunehmen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- H21: Grosser St. Bernhard: ab der Abzweigung A9 Martigny-St.-Bernhard-Scheiteltunnel;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- H212: Anschluss N9 Visp-Stalden/Illas;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- H509: Anschluss N9 Gampel-Goppenstein.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Nationalstrassennetz. Ergänzung</value></text></texts><title>Nationalstrassennetz. Ergänzung</title></affair>