﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20013113</id><updated>2024-04-10T08:57:39Z</updated><additionalIndexing>34;Grundversorgung;Post;öffentliche Dienstleistung;soziale Medien;E-mail;neue Technologie;Informationstechnologie;Internet</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2521</code><gender>m</gender><id>498</id><name>Neirynck Jacques</name><officialDenomination>Neirynck</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-03-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4606</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K12020202</key><name>Post</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0706010508</key><name>neue Technologie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K12020307</key><name>Informationstechnologie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202020103</key><name>E-mail</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806011101</key><name>öffentliche Dienstleistung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701030901</key><name>Grundversorgung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202020105</key><name>Internet</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K120202010502</key><name>soziale Medien</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-03-21T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2001-06-05T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-03-21T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2003-03-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2171</code><gender>m</gender><id>210</id><name>Spielmann Jean</name><officialDenomination>Spielmann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2431</code><gender>f</gender><id>368</id><name>Zapfl Rosmarie</name><officialDenomination>Zapfl</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2520</code><gender>m</gender><id>497</id><name>Mugny Patrice</name><officialDenomination>Mugny Patrice</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2531</code><gender>m</gender><id>509</id><name>Schwaab Jean 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es, den Grundsatz des postalischen Universaldienstes auf dem gesamten Gebiet der Schweiz zu wahren, indem ein sinnvoller Übergang von der manuellen Verteilung der Post hin zum Anschluss an das Internet gewährleistet wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit den NIKT sind die Arbeitsbedingungen der Post radikal verändert worden. Das Postgesetz vom 30. April 1997 (PG) gewährleistet den Fortbestand des Universaldienstes immer weniger. Man hat sich damals bezüglich der Rentabilität des Poststellennetzes etwas vorgemacht; heute droht Tausenden von Poststellen die Schliessung. Ziel dieses Vorstosses ist die Änderung des Pflichtenhefts der Post, indem eine immer schneller werdende technische Entwicklung radikal vorweggenommen wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die NIKT ermöglichen den Transfer, die Bearbeitung oder die Speicherung von Informationen in drei- bis vierfacher Grössenordnung gegenüber früheren Methoden, die auf die eine oder andere Weise auf der Verwendung von Papier basierten. Dies bedeutet, dass die Kosten für einen bestimmten Vorgang um das Tausend- bis Zehntausendfache verringert werden können. Mit anderen Worten wird das, was bis vor zehn Jahren praktisch unmöglich war, weil es zu kostspielig war, heute zwingend erforderlich, weil es fast kostenlos ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Grundprinzip eines neuen Postdienstes muss also Folgendes sein: für den Transfer, die Bearbeitung oder die Speicherung müssen an Stelle von Atomen Bits benutzt werden, in der Praxis also elektromagnetische Impulse an Stelle von Papier.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Schweiz hat die Post vier Aufgabenbereiche: Verteilung von Briefpost, Zeitungen und Werbung; finanzielle Operationen, Ein- und Auszahlungen sowie Überweisungen; Paketzustellung; Personenbeförderung mit Postautos.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die ersten beiden Aufgaben sind zunehmend vom Verschwinden bedroht und können nur gerettet werden, wenn sie in das Umfeld der NIKT integriert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am eindeutigsten ist der Fall beim privaten Briefverkehr. Personen mit Zugang zum Internet können E-Mails fast kostenlos und ohne jegliche Verspätung austauschen. Dagegen braucht ein Brief auf dem Postweg im besten Fall einen Tag und ist zudem noch relativ teuer. Sobald die Briefpost über die Landesgrenzen geht, gibt es erhebliche Verspätungen, und sie hat allenfalls noch protokollarische oder vertragliche Bedeutung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn der Anteil der Bevölkerung mit Zugang zum Internet immer mehr zunimmt, wird die manuelle Verteilung der verbleibenden Briefpost zunehmend unrentabel aufgrund des geringeren Volumens. Die Versuchung, den Postdienst zu reduzieren oder zu verteuern, wird grösser, bis diesem schliesslich eine Katastrophe droht. Analoge Überlegungen sind für die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften zwingend erforderlich, ebenso für finanzielle Operationen, die schon heute mittels Internet, Automaten oder Karten getätigt werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Kurzum, die ersten beiden Aufgabenbereiche der Post werden durch einen Teufelskreis an Bedeutung verlieren, der bereits in Gang gesetzt wurde. Wird nicht darauf reagiert oder werden Kämpfe zur Verzögerung ausgetragen, so schafft man eine Blockade, die zu übereilten und dramatischen Liquidationen führen wird. Hingegen kann man das Ziel des Universaldienstes dann verteidigen, wenn der Aufgabenbereich der Post unter Berücksichtigung des NIKT-Umfelds umstrukturiert wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Grundprinzip wäre, dass jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz in den Genuss eines günstigen und benutzerfreundlichen Internetzugangs kommt. Die Post muss auf ein Gesuch hin die nötige Installation kostenfrei liefern; die Benutzerinnen und Benutzer tragen lediglich die Betriebskosten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Briefkästen, mit Ausnahme von einigen Postfächern in den Poststellen selbst, verschwinden. Sie werden durch ein einfaches Gerät mit Zugang zum Internet ersetzt. ISDN-Anschlüsse ermöglichen, zu telefonieren und gleichzeitig E-Mails zu verschicken. Entsprechende Installationen stehen den Nutzerinnen und Nutzern, die zu Hause keinen Telefonanschluss haben, in den Poststellen zur Verfügung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Personal der Post wird speziell geschult, damit es Personen behilflich sein kann, die sich der Nutzung des neuen Netzes nicht gewachsen fühlen. Kurzum, die Post fungiert als technische und menschliche Schnittstelle zwischen den Nutzerinnen und Nutzern und den NIKT, die von Telekommunikationsunternehmen verwaltet werden. Es handelt sich hier selbstverständlich um ein Ziel, das im Laufe von fünf bis zehn Jahren erreicht werden muss; dabei ist eine Übergangszeit vorzusehen, die für die Nutzerinnen und Nutzer sowie für die Angestellten möglichst akzeptabel sein soll.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Postgesetz beauftragt die Post mit der postalischen Grundversorgung des Landes. Diese umfasst Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs. Die Dienstleistungen des Postverkehrs beinhalten die Annahme, die Abholung, den Transport und die Zustellung von Sendungen in der Regel an allen Werktagen, mindestens aber an fünf Tagen pro Woche. Die Post gewährleistet den freien Zugang zu den Dienstleistungen des Universaldienstes. Dieser muss in allen Landesteilen nach gleichen Grundsätzen, in guter Qualität und zu angemessenen Preisen angeboten werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Dienstleistungen werden auch in Zukunft für den nationalen Zusammenhalt und für die Teilnahme aller Bevölkerungsteile und Regionen am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben von wesentlicher Bedeutung sein. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass die neue Informationstechnologie erhebliche Auswirkungen auf die Post hat und diese sich den Entwicklungen stellen muss. Der Bundesrat unterstützt auch die Entwicklungen auf dem Weg zur so genannten Informationsgesellschaft. Beispielsweise will er zusammen mit den Kantonen und mit Privatfirmen in einer Bildungsinitiative, "Public Private Partnership - Schulen im Netz", rund 30 000 Lehrerinnen und Lehrer ausbilden, etwa 4000 Schulen mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien aus- und aufrüsten und sie ans Internet anschliessen. An diesem Projekt arbeitet auch die Post mit. Der Bund baut überdies einen Guichet virtuel auf und will damit die Möglichkeiten des E-Government nutzen. Ebenso wird der E-Commerce weiter an Bedeutung zunehmen, und immer mehr private Haushalte werden über einen Internetanschluss verfügen. Trotz all dieser Entwicklungen, an denen die Post ebenfalls teilhat und sie aktiv gestaltet, wird der heute bestehende postalische Grundversorgungsauftrag nicht obsolet. Zum einen bestehen trotz der fernmelderechtlich garantierten, landesweiten Versorgung mit Telefonanschlüssen und der damit flächendeckenden Möglichkeit zum Anschluss an das Internet regionale Unterschiede in der Nutzung der Informationstechnologie, zum andern sind auch heute noch gerade ältere Menschen mit der neuen Informationstechnologie häufig wenig vertraut. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund der zunehmenden Nutzung der NIKT sind zwar Substitutionseffekte bei der Briefpost festzustellen und es muss damit gerechnet werden, dass diese noch weiter zunehmen. Doch wird der Brief auch künftig für die Gesellschaft und die Wirtschaft ein wesentliches Kommunikationsmittel darstellen. Die Briefpost wird folglich eine Kernaufgabe der Post bleiben müssen. Ausserdem wird die Paketzustellung nicht durch die neuen Informationstechnologien abgelöst werden, vielmehr dürfte mit der zunehmenden Bedeutung des E-Commerce der Paketmarkt noch wachsen. Der bestehende Grundversorgungsauftrag der Post muss folglich unverändert den Brief- und Paketverkehr umfassen. Mit der vom Motionär vorgeschlagenen Ausdehnung bzw. der radikalen Umgestaltung des Grundversorgungsauftrages würde die Post im Übrigen zu einem Telekommunikationsunternehmen umfunktioniert, und sie müsste vollständig reorganisiert werden, was mit entsprechenden Folgen für die Arbeitsplätze und für die Präsenz der Post im Lande verbunden wäre. Der Bundesrat lehnt einen derartigen Umbau ab. Die Post soll und kann bereits im Rahmen des geltenden Rechtes im Bereich der Informationstechnologie tätig sein. Hingegen besteht kein Anlass, sie gesetzlich zu Leistungen auf diesem Gebiet zu verpflichten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Grunde beschlägt die Motion die Neudefinition der Grundversorgung im Telekommunikationsbereich. Die Anpassung des Umfangs der Grundversorgung mit Fernmeldediensten ist gemäss Artikel 16 Absatz 3 des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997 (FMG; SR 784.10) Aufgabe des Bundesrates. In Artikel 15 der Fernmeldediensteverordnung vom 6. Oktober 1997 (FDV; SR 784.101.1) hat der Bundesrat dazu die Einzelheiten geregelt. Er passt den Inhalt der Grundversorgung periodisch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen und dem Stand der Technik an (Art. 16 Abs. 3 FMG). &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit Blick auf die Neuausschreibung der Grundversorgung ab 2003 überarbeitet der Bundesrat zurzeit die Vorgaben für die Grundversorgung hinsichtlich Leistungsumfang, Finanzierung, Qualität und Preisobergrenzen. Das UVEK hat mit der Unterstützung des Bundesamtes für Kommunikation die Entwicklungen im Telekommunikationssektor in der Schweiz sowohl auf der Angebots- wie auch auf der Nachfrageseite analysiert und Vorschläge für die neue Grundversorgungskonzession erarbeitet. Zur Debatte steht namentlich die Aufnahme eines digitalen Telefonanschlusses in der Qualität von ISDN (Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zwischen einem analogen und einem digitalen Anschluss). Der Bundesrat wird im Herbst über die neue Ausgestaltung der Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen beschliessen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bund wird beauftragt, eine neue Dienstleistung der Post zu definieren, die auf der Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechniken (NIKT) basiert und die manuelle Verteilung der Post ersetzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgabe der Post ist es, diese neue Dienstleistung zu schaffen und als Schnittstelle zu den Nutzerinnen und Nutzern zu fungieren. Während einer Übergangszeit bestehen beide Dienstleistungen nebeneinander.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Postdienstleistungen und neue Informationstechniken</value></text></texts><title>Postdienstleistungen und neue Informationstechniken</title></affair>