{"id":20013127,"updated":"2024-04-10T14:07:20Z","additionalIndexing":"15;48;Industriegefahren;öffentlicher Verkehr;technische Regelungen;Sicherheitsnorm;Vereinfachung von Verfahren","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2535,"gender":"m","id":513,"name":"Spuhler Peter","officialDenomination":"Spuhler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-03-21T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4606"},"descriptors":[{"key":"L04K07060102","name":"technische Regelungen","type":1},{"key":"L05K0503020801","name":"Vereinfachung von Verfahren","type":1},{"key":"L04K18010213","name":"öffentlicher 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Damit würde auf Verwaltungsebene die Sicherheitsaufsicht von den übrigen Vollzugsaufgaben getrennt.<\/p><p>Die Reorganisation umfasst die Aufgabengebiete des UVEK und konzentriert sich auf die technische Sicherheit (\"safety\"). Dabei sollen die technischen Einheiten von so verschiedenen Zweigen, wie der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, des Bundesamtes für Verkehr, des Bundesamtes für Zivilluftfahrt sowie des Bundesamtes für Strassen, zusammengefasst werden.<\/p><p>Als Ziele der Reorganisation nennt das UVEK:<\/p><p>- Anwendung einer risikogerechten Sicherheitsphilosophie;<\/p><p>- klare Definition der Aufgaben und der Verantwortung der Sicherheitsaufsichtsbehörde einerseits und andererseits von Herstellern, Bauherren, Betreibern und Konformitätsbewertungsstellen;<\/p><p>- Trennung zwischen Sicherheitsaufsicht und Bauherren- sowie Förderaufgaben der Verwaltung (z. B. Energieversorgung, Bau von Verkehrsanlagen);<\/p><p>- Zusammenfassung für die Sicherheit relevanten Aufgaben des UVEK bei einer Stelle.<\/p><p>So sehr solche Ziele zu unterstützten sind, so sehr ist auch klar, dass wichtige Ziele fehlen, die unter dem Titel \"wirtschaftliche, kostengünstige\" - und vor allem - \"koordinierte Verfahrensabläufe und Prüfungen\" zusammengefasst werden können.<\/p><p>Durch die rechtliche und organisatorische Abtrennung der Sicherheitsfragen von bestehenden Prozessen und die geplante Schaffung von zwei Aufsichtsbehörden für denselben Bereich besteht die Gefahr, dass für dasselbe Objekt zwei Verfahren durchgeführt werden, was den Verfahrenskoordinationsbestrebungen des Bundesrates und des Parlamentes zuwiderläuft (s. Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren; BBl 1999 5043).<\/p><p>Der Unterzeichnende hat als Unternehmer Erfahrungen mit ähnlichen Stellen im Ausland, wie zum Beispiel das Eisenbahn-Bundesamt in Deutschland. Langwierige und unverhältnismässige Abwicklungen und Verfahren führen zu extrem hohen Kosten. Diese können speziell für unsere Privatbahnen zu einer derart grossen Belastung werden, dass sie ihre Konkurrenzfähigkeit verlieren. Es besteht auch bei einem solchen Institut die begründete Befürchtung, dass es mit praxisfremden und überrissenen Auflagen und Prüfungsverfahren die Kosten explodieren lässt. Erfahrungen in allen Bereichen der Gesellschaft und der Wirtschaft zeigen, dass die Kosten überproportional zunehmen, je grösser eine Institution wird.<\/p><p>Je höher aber die Kosten sind, desto schwieriger wird es in einem kleinen Land wie der Schweiz, wo die Industrie relativ kleine Serien herstellt, hohe Kosten auf die Produkte zu überwälzen und immer noch mit dem Ausland konkurrenzfähig zu bleiben, wo in der Regel dank grosser Serien einzelne Kostenfaktoren weniger ins Gewicht fallen.<\/p><p>Das neue Institut wird nämlich vom Generalsekretariat UVEK im Rahmen der Verwaltungsreform vorgeschlagen, um die Sparziele zu erfüllen. Das Institut soll somit folgerichtig nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt werden. Die betroffenen Ämter haben bekanntlich bei der Erfüllung ihrer Tätigkeit einen sehr niedrigen Kostendeckungsgrad. Eine massive Erhöhung der Kosten scheint unvermeidbar, was gerade beim in hohem Masse von Beiträgen der öffentlichen Hand abhängigen öffentlichen Verkehr nicht sinnvoll erscheint.<\/p><p>Je verschiedener die Bereiche zudem sind, die im geplanten Institut zusammengefasst werden sollen, desto grösser ist auch die Gefahr, dass Gebühren und Tarife über einen Leisten geschlagen werden und zu wenig Rücksicht genommen wird auf die spezifischen Kostenstrukturen eines zur Prüfung eingereichten Produktes. Höhere Kosten als bisher entstehen aber auch durch die grössere Anzahl Schnittstellen und durch die Forderung nach Kostenneutralität für den Bund.<\/p><p>Weitere potenzielle Kostensteigerungsfaktoren sind die längeren Bearbeitungszeiten als Folge der Vermehrung der Schnittstellen der involvierten Ämter.<\/p><p>Sodann besteht bei einer Reorganisation grundsätzlich die Gefahr, dass die Anwendung falscher Massstäbe zu überrissenen Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsnachweisen mit entsprechenden Kostenfolgen führt. Falsche oder undifferenziert angewendete Massstäbe können entstehen, wenn in einer einzigen Organisationsform, wie es das Institut für technische Sicherheit darstellt, alle sicherheitstechnisch relevanten Bereiche zusammengefasst werden. Dies ist mit den vorgesehenen Bereichen Strassenfahrzeuge, Eisenbahnen, Flugzeuge und Atomanlagen in einem Institut zweifellos der Fall. Diese Bereiche bedingen alle unterschiedliche und angepasste Betrachtungsweisen.<\/p><p>Schliesslich ist festzustellen, dass in gewissen Bereichen eine rein an  Sicherheit orientierte Betrachtungsweise gegenüber der heutigen vernetzten und prozessorientierten Betrachtung Nachteile aufweist (z. B. beim Zusammenspiel zwischen Sicherheitsaufsicht und Betrieb und beim Zusammenspiel zwischen Festlegung der Sicherheitsanforderungen und der verfügbaren Mittel der öffentlichen Hand in den beitragsabhängigen Bereichen des öffentlichen Verkehrs).<\/p><p>Die neueste Entwicklung in den Staaten der EU, namentlich im Eisenbahnbereich, geht nicht in Richtung einer verselbständigten Sicherheitsaufsicht, wie dies beim Institut für technische Sicherheit der Fall ist. Es wird im Gegenteil eine modernere, integrale und prozessorientierte Betrachtungsweise der Sicherheit postuliert. Das vom UVEK vorgeschlagene Modell der konsequenten organisatorischen Trennung der Sicherheit von den übrigen Bereichen (Gesetzgebung, Finanzierung usw.) wird in England nicht gerade erfolgreich praktiziert. Im Gegenteil, es führte eigentlich zu einer insgesamten Verschlechterung der ganzen Sicherheitsproblematik.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Projekt \"Neuordnung der sicherheitsrelevanten Aufgaben im UVEK\" hat primär den Zweck:<\/p><p>- die Verantwortlichkeiten zwischen Herstellern und Betreibern von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten und den Kontrollinstanzen klar abzugrenzen;<\/p><p>- dafür zu sorgen, dass vergleichbare Risiken sowohl in der Gesetzgebung wie auch im Vollzug möglichst gleich behandelt werden;<\/p><p>- mit der Schaffung eines Kompetenzzentrums für technische Sicherheit die Förderungsaufgaben der Ämter von deren Sicherheitsaufgaben zu trennen; und<\/p><p>- der europäischen Entwicklung im technischen Sicherheitsbereich Rechnung zu tragen.<\/p><p>Diese Zielsetzung bedingt den Erlass eines neuen Bundesgesetzes über die Kontrolle der technischen Sicherheit. Der diesbezügliche Entwurf sieht die Definition von drei verschiedenen, nach Risiko differenzierten Sicherheitsstufen sowie die Bildung einer Agentur für technische Sicherheit vor.<\/p><p>1. Die Prüfung der technischen Sicherheit im Rahmen von Bewilligungsverfahren wird als Folge der Neukonzeption nicht aufwendiger. Es werden keine neuen Verfahren und keine neuen Verfahrensschritte eingeführt. Vielmehr ergibt sich in den Bereichen, in denen die Sicherheitsstufen 1 und 2 zur Anwendung gelangen, eine weitere Vereinfachung, weil die Bewilligungsbehörde lediglich das Vorliegen einer Konformitätserklärung bzw. -bescheinigung zu prüfen hat. Die Erklärung bzw. Bescheinigung wird mit der Einleitung des Bewilligungsverfahrens durch den Gesuchsteller beigebracht. Es ist damit von der Behandlung der Frage der technischen Sicherheit entlastet.<\/p><p>2. In einigen Bereichen werden die Gebühren und Kosten für die Bewilligungen und Genehmigungen ansteigen, in anderen Bereichen werden sie sich vermindern. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass heute ein Teil der Kosten nicht in Rechnung gestellt, d. h. keine kostendeckenden Gebühren erhoben werden. Ferner wurden die Kontrollen in gewissen Bereichen wegen personellen Engpässen stark eingeschränkt, was auch zu geringeren Kosten im Bereich der technischen Sicherheit führte.<\/p><p>Erfahrungen mit dem Einsatz von unabhängigen Stellen im europäischen Ausland haben aber gezeigt, dass die Kosten, nicht zuletzt wegen der Wettbewerbssituation unter den privaten, unabhängigen Stellen, angemessen und tragbar bleiben.<\/p><p>3. Tiefe Gebühren und Kosten für Neuzulassungen sind ein Standortvorteil für die Wirtschaft. Ein tiefes Kostenniveau wird dadurch erreicht, dass die Agentur nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird. Hingegen sind Gebühren und Kosten, die unter den betriebswirtschaftlichen Ansätzen liegen, keine geeignete Massnahme für die Förderung des Wirtschaftsstandortes Schweiz. <\/p><p>4. Das Gebührenreglement der Agentur für technische Sicherheit wird vom Agenturrat beschlossen und bedarf der Genehmigung des Bundesrates. Der Entwurf des Bundesgesetzes über die technische Sicherheit sieht dies vor. Damit besteht ein Instrument, das sicherstellt, dass die Gebühren einerseits kostendeckend, andererseits wirtschaftlich verträglich sind.<\/p><p>5. Es besteht kein sachlicher Grund, den Bereich des öffentlichen Verkehrs vom Geltungsbereich des neuen Bundesgesetzes auszunehmen. Auch in diesem Bereich besteht ein Bedürfnis, eine risikogerechte Sicherheitsphilosophie zur Anwendung zu bringen und eine klare Trennung zwischen Sicherheitsaufsicht und Bauherren- und Förderaufgaben vorzunehmen (z. B. Neat).<\/p><p>6. Im Entwurf zum Bundesgesetz über die technische Sicherheit ist vorgesehen, dass die Agentur für technische Sicherheit Fachbehörde des Bundes im Sinne von Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (SR 172.010) ist. Bewilligungs- bzw. Genehmigungsbehörde bleibt jedoch das Amt, das im Übrigen auch verantwortlich für die Gesetzgebung ist. Im Weiteren sieht der Entwurf vor, dass der Bundesrat zusammen mit dem Agenturrat Leistungsziele festlegt. Mit diesen Regelungen besteht Gewähr, dass keine überrissenen Anforderungen an die Sicherheit gestellt werden.<\/p><p>7. Die Stossrichtung des neuen Gesetzes wurde bereits mit der Seilbahnverordnung übernommen. Die Verantwortung für die Sicherheit und die Qualitätssicherung soll stärker dem Hersteller bzw. Betreiber überbunden werden. Mit dem Instrument der Konformitätserklärung durch den Hersteller bzw. der Konformitätsbescheinigung durch qualifizierte, staatlich anerkannte Unternehmen ist die Forderung nach Garantien für die Sicherstellung der Qualität erfüllt. Die beiden Instrumente entsprechen im Übrigen auch denjenigen, die im Rahmen des \"New Approach\" der EG zur Anwendung gelangen.<\/p><p>8. Der Entwurf des Bundesgesetzes über die Kontrolle der technischen Sicherheit übernimmt die Entwicklung in der EU und führt sie für diejenigen Bereiche weiter, in denen die EU noch keine Regelungen getroffen hat.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Wie stellt er sicher, dass die künftigen Verfahrensabläufe und Homologierungen, namentlich im Bereich Eisenbahnen, Schifffahrt, Luftfahrzeuge und Strassenfahrzeuge, für den öffentlichen Verkehr nicht aufwendiger als bisher durchgeführt werden und die Bestrebungen zur Verfahrenskoordination des Parlamentes nicht unterlaufen werden?<\/p><p>2. Wie will er sicherstellen, dass die Gebühren und Kosten für die Homologierungen und Zulassungen für neue Fahrzeuge auch nach der Reorganisation nicht höher sein werden als bisher?<\/p><p>3. Sieht er die Notwendigkeit, dass tiefe Gebühren und Kosten für Neuzulassungen ein wichtiger wirtschaftlicher Standortvorteil für unser Land sind, wo die betreffende Industrie die Kosten für die Verfahren und Prüfungen nicht auf grosse Serien verteilen kann, wie es im Ausland der Fall ist?<\/p><p>4. Ist er bereit, dem neuen Institut für technische Sicherheit bezüglich der Gebührenhöhe für seine Dienstleistungen Vorgaben zu machen, die wirtschaftlich verträglich sind und keine Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Anbietern darstellen?<\/p><p>5. Ist er bereit zu prüfen, ob in den von öffentlichen Beiträgen abhängigen Bereichen, wie zum Beispiel beim öffentlichen Verkehr, die bisherigen Zuständigkeiten belassen werden können und nicht in das neue Institut transferiert werden?<\/p><p>6. Mit welchen Führungsinstrumenten (z. B. Leistungsauftrag) will er sicherstellen, dass die verschiedenen Bereiche differenziert und angepasst betrachtet werden, sodass überrissene Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsnachweise mit entsprechenden Kostenfolgen vermieden werden können?<\/p><p>7. Zum Zweck der Einführung von einfachen und kostengünstigen Sicherheitsanforderungen, Sicherheitsnachweisen und entsprechenden Verfahrensabläufen und Homologierungen sollte die Verantwortung für die Sicherheits- und Qualitätssicherung noch stärker als bisher den Betreibern überbunden werden. Dann müsste der Bund nur noch wenig machen (s. die Änderung der Seilbahnverordnung). Ist er deshalb bereit zu prüfen, ob die Betreiber dazu verpflichtet werden können, eine entsprechende Sicherheits- und Qualitätssicherung zu garantieren?<\/p><p>8. Ist er bereit, die Entwicklungen und Erfahrungen in der EU im Bereich der organisatorischen Zuordnung der für die Sicherheit zuständigen Stellen, namentlich im Eisenbahnbereich, zu berücksichtigen und die nötigen Schlüsse für die Schweiz zu ziehen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Institut für technische Sicherheit. Höhere Kosten"}],"title":"Institut für technische Sicherheit. Höhere Kosten"}