{"id":20013141,"updated":"2025-06-25T01:48:12Z","additionalIndexing":"28;2841;Ergänzungsleistung;Krankenversicherung;Selbstbehalt","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2328,"gender":"m","id":224,"name":"Tschäppät Alexander","officialDenomination":"Tschäppät"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-03-22T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4606"},"descriptors":[{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":1},{"key":"L05K1110011303","name":"Selbstbehalt","type":1},{"key":"L04K01040106","name":"Ergänzungsleistung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-09-30T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-05-16T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(985215600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1033336800000+0200)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1118095200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2388,"gender":"m","id":324,"name":"Gross Jost","officialDenomination":"Gross Jost"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2394,"gender":"f","id":331,"name":"Hubmann Vreni","officialDenomination":"Hubmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2254,"gender":"f","id":101,"name":"Haering Barbara","officialDenomination":"Haering"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2296,"gender":"m","id":97,"name":"Gross Andreas","officialDenomination":"Gross Andreas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2472,"gender":"m","id":440,"name":"Jossen Peter","officialDenomination":"Jossen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2501,"gender":"m","id":477,"name":"Janiak Claude","officialDenomination":"Janiak"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2061,"gender":"f","id":466,"name":"Fetz Anita","officialDenomination":"Fetz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2326,"gender":"m","id":219,"name":"Strahm Rudolf","officialDenomination":"Strahm Rudolf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2397,"gender":"m","id":334,"name":"Jutzet Erwin","officialDenomination":"Jutzet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2407,"gender":"f","id":343,"name":"Müller-Hemmi Vreni","officialDenomination":"Müller-Hemmi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2298,"gender":"m","id":105,"name":"Hämmerle Andrea","officialDenomination":"Hämmerle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2489,"gender":"m","id":465,"name":"Fehr Mario","officialDenomination":"Fehr Mario"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2423,"gender":"f","id":360,"name":"Thanei Anita","officialDenomination":"Thanei"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2328,"gender":"m","id":224,"name":"Tschäppät Alexander","officialDenomination":"Tschäppät"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"01.3141","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das in der Verfassung verankerte Ziel von existenzsichernden Leistungen der ersten Säule wird nur dank den Ergänzungsleistungen (EL) erreicht. Dabei handelt es sich um so genannte Bedarfsleistungen. Wer sie beantragt, muss seine gesamten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen. Dies stellt eine ins Gewicht fallende psychologische Hürde dar. Viele Rentnerinnen und Rentner empfinden es als entwürdigend und verzichten lieber auf EL. Ist der Anspruch einmal geprüft und der geschuldete Betrag festgelegt, ist das soziale Existenzminimum für den \"Normalfall\" gewährleistet. Sobald jedoch ausserordentliche Aufwendungen, wie z. B. eine teure Zahnbehandlung, anfallen, ist ein finanzieller Engpass vorprogrammiert. Der erneute Gang zur EL-Vollzugsstelle ist notwendig, um diese zusätzlichen Auslagen zurückzuerhalten. Soweit es um grössere Beträge geht, erscheint dieses Verfahren akzeptabel und für die Betroffenen zumutbar.<\/p><p>Anders verhält es sich jedoch mit den Kostenbeteiligungen der Krankenkassen. Auch diese stellen eine Ausgabe dar, die bei der Kalkulation der monatlich zur Auszahlung gelangenden EL unberücksichtigt blieb. Wer am Rande des Existenzminimums lebt, ist auf die Rückerstattung dieser zusätzlichen Auslagen angewiesen. Nach heute gültigem Gesetz müssen diese Kosten ebenfalls separat geltend gemacht werden. Dies stellt eine unnötige zusätzliche Hürde dar. Das Sammeln einzelner Belege über kleinere Beträge und das immer wieder neu notwendige Beantragen einer Leistung löst bei zahlreichen Rentnerinnen und Rentnern Schamgefühle aus. Der Vergleich zum Bitten um Almosen ist nicht mehr weit und verständlich.<\/p><p>Auch aus der Sicht der Vollzugsstellen ist dieses System mit einem grossen Mangel behaftet. Etwa 70 bis 80 Prozent aller zu verarbeitenden Belege für die auf die beschriebene Weise separat abzurechnenden Krankheits- und Behinderungskosten entfallen auf Kostenbeteiligungen. Dies verursacht einen riesigen administrativen Aufwand, der vollumfänglich zulasten der Kantone geht.<\/p><p>Mit der geforderten Einführung eines Pauschalbetrages für die Kostenbeteiligung bei der Berechnung der monatlich zur Auszahlung gelangenden EL wird ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung des gemäss Verfassung garantierten Existenzminimums geleistet. Die finanzielle Autonomie der Rentnerinnen und Rentner, die auf EL angewiesen sind, wird gestärkt. Gleichzeitig können im Vollzug in erheblichem Umfang Kosten gespart werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Einreichen vieler Belege durch die Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) für die Rückerstattung von Selbstbehalten und Franchisen ist tatsächlich aufwendig. Personen, die EL beziehen, Angehörige, Sozialdienste usw. müssen viele Unterlagen zunächst an die Krankenversicherung und nachher noch an die EL-Stelle einreichen. Den EL-Durchführungsorganen verursacht die Bearbeitung der vielen Belege einen erheblichen administrativen Aufwand.<\/p><p>Bereits heute können die Kantone bei Heimbewohnerinnen und -bewohnern eine pauschale Vergütung einführen. Die Ausdehnung der Pauschalisierung auf alle EL-Bezügerinnen und -Bezüger wäre auf der Leistungsseite mit Mehrkosten von 50 Millionen Franken (Kantone vier Fünftel und Bund ein Fünftel) verbunden. Die Minderkosten im Verwaltungsbereich dürften etwa 5 Millionen Franken betragen. Es gibt zwei Gründe für die Mehrkosten. Nicht alle EL beziehenden Personen benötigen medizinische Behandlung und Pflege, die Selbstbehalte und Franchisen auslösen. Andererseits verzichten viele EL-Empfängerinnen und -Empfänger - aus Unkenntnis oder bewusst zur Vermeidung administrativer Umtriebe - auf die Geltendmachung dieser Kosten.<\/p><p>Der neue Finanzausgleich (NFA) sieht vor, dass die Vergütung der Krankheits- und Behinderungskosten voll in die Kompetenz und finanzielle Verantwortung der Kantone fallen soll. Die vorgeschlagene Vereinfachung würde somit mittelfristig in die Kompetenz der Kantone gehören. Vor Abschluss des NFA-Projektes hält deshalb der Bundesrat eine Gesetzesänderung nicht für opportun. Der Bundesrat ist aber bereit zu prüfen, inwieweit administrative Vereinfachungen auch ohne Gesetzesänderung erreicht werden können.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 3b Absatz 3 Buchstabe d des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) so zu ergänzen, dass der jährliche Pauschalbetrag nicht nur die durchschnittliche Prämie für die obligatorische Krankenversicherung umfasst, sondern zusätzlich einen vom Bundesrat jährlich festzulegenden Pauschalbetrag als Kostenbeteiligung nach Artikel 64 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung. Artikel 3d ELG ist entsprechend anzupassen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ergänzungsleistungen. Pauschalisierung der Kostenbeteiligung nach Artikel 64 KVG"}],"title":"Ergänzungsleistungen. Pauschalisierung der Kostenbeteiligung nach Artikel 64 KVG"}