{"id":20013155,"updated":"2025-11-14T07:30:48Z","additionalIndexing":"55;Lenkung der Agrarproduktion;Subvention;Exportmassnahmen für landwirtschaftliche Produkte","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2541,"gender":"m","id":519,"name":"Walter Hansjörg","officialDenomination":"Walter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-03-22T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4606"},"descriptors":[{"key":"L05K1401040304","name":"Exportmassnahmen für landwirtschaftliche Produkte","type":1},{"key":"L04K14010403","name":"Lenkung der Agrarproduktion","type":1},{"key":"L05K1102030202","name":"Subvention","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-06-22T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-03-21T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-05-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(985215600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1048201200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2181,"gender":"m","id":226,"name":"Tschuppert Karl","officialDenomination":"Tschuppert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2381,"gender":"m","id":317,"name":"Ehrler Melchior","officialDenomination":"Ehrler Melchior"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2541,"gender":"m","id":519,"name":"Walter Hansjörg","officialDenomination":"Walter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"01.3155","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die zweite Etappe der Agrarreform (AP 2002) führte zu neuen Marktordnungen. Artikel 187 Absatz 12 des Landwirtschaftsgesetzes schreibt zudem vor, dass die Summe der Bundesbeiträge für die Marktstützung um einen Drittel gegenüber den Ausgaben für das Jahr 1998 abzubauen ist. Der Bundesrat hat diese Forderung des Parlamentes in seiner Botschaft vom 18. November 1998 zum Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2000 bis 2003 (BBl 1999 1652) konkretisiert. Der Zahlungsrahmen für die Förderung von Produktion und Absatz wurde auf 3490 Millionen Franken festgesetzt. Angesichts der zu diesem Zweck der Rechnung 2000 und dem Budget 2001 belasteten Ausgaben wird der Bundesrat für das Budget 2002 und den Finanzplan 2003 Beträge vorschlagen, deren Summe den oben erwähnten Gesamtbetrag für die betrachtete Zeitspanne von vier Jahren nicht übersteigen wird. Darin eingeschlossen sind die Ausgaben für die Absatzförderung, die nicht abgebaut werden.<\/p><p>Eine erste Bilanz der Agrarreform bezüglich Marktsituation und landwirtschaftlichem Einkommen zeigt, dass die Lage der Landwirtschaft sogar besser ist, als es die Annahmen und Prognosen bei der Festlegung der drei Zahlungsrahmen erwarten liessen. Während das sektorale Einkommen für das Jahr 2000 auf 2553 Millionen Franken geschätzt wurde, ergaben die ersten Berechnungen einen Betrag von 2600 Millionen Franken (Botschaft S. 20). Die Einkommen der Bauernfamilien haben sich ebenfalls erhöht, während die Annahmen von einer Stabilisierung ausgingen. Gemäss den provisorischen Zahlen der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik in Tänikon erhöhte sich das Arbeitseinkommen pro Familienarbeitskraft im Jahr 2000 gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 1997 bis 1999 um 5200 Franken bzw. 15 Prozent. Dieses Einkommen liegt gegenwärtig bei 38 800 Franken. Es ist allerdings tiefer als das vergleichbare Einkommen von rund 60 000 Franken.<\/p><p>Der Abbau der finanziellen Mittel zur Förderung von Produktion und Absatz führte nicht zu einem Zusammenbruch der Agrarmärkte. Er schuf im Gegenteil auf allen Stufen einen Anreiz für Leistungen und Neuerungen, die ihrerseits eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit zur Folge hatten. Die Trennung von Preis- und Einkommenspolitik bedeutet ebenfalls, dass sich der Staat im Sinne des Subsidiaritätsprinzips weitgehend aus dem Marktgeschehen zurückzieht. In einkommenspolitischer Hinsicht verliert demzufolge die Marktstützung an Bedeutung. Mittel- und langfristig wäre es verfehlt, die Marktsignale über eine Finanzspritze zugunsten der Produktions- und Absatzförderungsmassnahmen zu umgehen.<\/p><p>Angesichts dieser Situation sieht der Bundesrat keine Änderung der vom Parlament beschlossenen Finanzstrategie vor. Er wird sich deshalb an die für die drei Zahlungsrahmen vorgegebenen Beträge im Bundesbeschluss vom 16. Juni 1999 über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2000 bis 2003 (BBl 1999 V 5191) halten und keine Kreditübertragungen innerhalb dieser Zahlungsrahmen vornehmen. Die Wettbewerbsfähigkeit der in der Ernährungsbranche tätigen Unternehmen kann ohne einen funktionierenden Markt nicht verbessert werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In Artikel 187 Absatz 12 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) vom 29. April 1998 ist vorgegeben, dass die Summe der Bundesbeiträge für die Absatzförderung, für die Ausfuhr, für den Sektor Milch, für den Sektor Schlachtvieh und Fleisch sowie für den Sektor Pflanzenbau in den fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes (1. Januar 1999) um einen Drittel gegenüber den Ausgaben für das Jahr 1998 abzubauen ist. Nationalrat und Ständerat haben diesen Artikel unter dem Eindruck des damaligen, weltweit starken Trends zur Deregulierung und Globalisierung der Landwirtschaft, aber auch der negativen Ereignisse rund um die Käseunion beschlossen. Dies erfolgte in Kenntnis der Tatsache, dass die heute in der Verfassung festgeschriebenen Ziele für eine multifunktionale Landwirtschaft durch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen solchen Beiträgen und Direktzahlungen effizienter und mit weniger Bundesmitteln erreicht werden können als durch einen übermässigen, einseitigen Abbau der Mittel für Produktion und Absatz.<\/p><p>Seit dem Inkrafttreten des LwG Anfang 1999 sind wesentliche Veränderungen eingetreten:<\/p><p>- Mit dem Abschluss der bilateralen Verträge mit der EU ist ein einschneidender Abbau der Exportbeihilfen und des Grenzschutzes, insbesondere für Käse, festgelegt worden, der wesentlich über die Vorgaben von Gatt\/WTO hinausgeht. Anlässlich der Beratungen der bilateralen Verträge haben Nationalrat und Ständerat als flankierende Massnahme auf Antrag von Nationalrat Ehrler beschlossen, die Beiträge für die Absatzförderung von der Abbauverpflichtung (Summe der Bundesbeiträge um einen Drittel gemäss Art. 187 Abs. 12 LwG) auszunehmen.<\/p><p>Entsprechend der Botschaft zum Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft (Seite 29) lautet die damit korrigierte Abbauverpflichtung ohne Absatzförderung wie folgt:<\/p><p>Budget Produktion und Absatz 1998: 1126 Millionen Franken;<\/p><p>Budget Produktion und Absatz 2003 (nach Abbau um einen Drittel): 751 Millionen Franken. <\/p><p>- Die Ereignisse der letzten Zeit (BSE, Dioxin in Nahrungsmitteln, Maul- und Klauenseuche usw.) haben gezeigt, dass Deregulierung, Globalisierung und wirtschaftlicher Druck auf die Landwirtschaft nicht die Politik für das 21. Jahrhundert sind und auch nicht den Erwartungen des Grossteils der Bürger entsprechen.<\/p><p>- Die für das Jahr 2001 budgetierten und für die Jahre 2002 und 2003 im Finanzplan vorgesehenen Bundesmittel für Produktion und Absatz sind wesentlich geringer als sie gemäss den Vorgaben des Parlamentes für den (linearen) Abbau gemäss Landwirtschaftsgesetz wie auch den Abbauverpflichtungen von Gatt\/WTO sein können. Sie beinhalten einen weiteren, sehr einschneidenden Abbau.<\/p><p>Ich frage den Bundesrat an, ob er bereit ist, sich nach den Vorgaben des Parlamentes zu richten und die Mittel für Produktion und Absatz (unter Einhaltung der Vorgaben des gesamten Rahmenkredits von 14 029 Milliarden Franken von 2000 bis 2003 für die Landwirtschaft) gegenüber dem Finanzplan substanziell zu erhöhen und im Jahr 2002 bei rund 900 Millionen Franken (2003: 825 Millionen Franken) zu budgetieren.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bundesmittel für die Landwirtschaft für Produktion und Absatz"}],"title":"Bundesmittel für die Landwirtschaft für Produktion und Absatz"}