{"id":20013159,"updated":"2025-06-25T01:43:32Z","additionalIndexing":"32;36;Hochschulförderung;Universität;Hochschulforschung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2341,"gender":"m","id":168,"name":"Plattner Gian-Reto","officialDenomination":"Plattner Gian-Reto"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2001-03-22T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4606"},"descriptors":[{"key":"L05K1302050105","name":"Universität","type":1},{"key":"L05K1302050103","name":"Hochschulförderung","type":1},{"key":"L04K16020105","name":"Hochschulforschung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2001-06-06T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-10-01T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-05-30T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"WBK-NR","id":5,"name":"Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR","abbreviation1":"WBK-N","abbreviation2":"WBK","committeeNumber":5,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"2001-03-22T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(985215600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(991778400000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Dabei kommt der Lehre und Forschung an den Universitäten eine besondere Rolle für die Innovationskraft des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu. Über ihre Rolle bei der Sicherung des Wirtschaftsstandortes hinaus bildet Wissenschaft ganz grundsätzlich als unabhängige und kritische Dialogpartnerin der Gesellschaft eine tragende Voraussetzung für das Funktionieren und die Sicherung der Demokratie. Die Unabhängigkeit unserer Universitäten - gerade auch finanziell - zu sichern ist deshalb eine der vornehmsten staatspolitischen Aufgaben der Zukunft.<\/p><p>Im Thesenpapier der Gruppe für Wissenschaft und Forschung vom August 2000 führt Staatssekretär Charles Kleiber aus, dass sich die wissenschaftlichen Leistungen der Schweiz im internationalen Vergleich rückläufig entwickeln. Die schweizerische Industrie investiert vermehrt in ausländische Universitäten; unsere Universitäten stehen vor der Herausforderung, sich unter stagnierenden oder leicht rückläufigen finanziellen Eckwerten einem verstärkten nationalen und internationalen Verdrängungswettbewerb zu stellen. Die notwendige Prioritätensetzung auf die Sanierung des Staatshaushalts sowohl bei den Kantonen wie beim Bund hat somit dazu geführt, dass die Universitäten der Schweiz sich bei der erheblich härteren wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Konkurrenz mit real gesunkenen Mitteln behaupten mussten.<\/p><p>Es besteht breite Einigkeit darüber, dass die Schweiz erheblichen Nachholbedarf an Investitionen in der Hochschulbildung hat, die wegen der Sanierung des Staatshaushalts in den letzten Jahren zurückgestellt werden mussten. Deshalb ist es höchste Zeit, dass wir in finanziell besseren Zeiten in erster Linie wieder in diesen für die Zukunft unseres rohstoffarmen Landes zentralen Wettbewerbsfaktor investieren. Vor diesem Hintergrund beantrage ich ein substanzielles jährliches Wachstum der Grundbeiträge an die kantonalen Universitäten, z. B. von rund 60 Millionen Franken (Stand 2001) pro Jahr über die nächsten zehn Jahre, verglichen mit dem heutigen Finanzplan (d. h. verglichen mit den in der Botschaft 98.070 betreffend Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 dargelegten Zahlen). Der Bund würde damit sein Finanzengagement an den kantonalen Universitäten von 380 Millionen Franken (2000) auf rund 1 Milliarde Franken im Jahr 2012 schrittweise erhöhen. <\/p><p>Mein Antrag gründet auf folgende Überlegungen:<\/p><p>- Investitionen der internationalen Konkurrenz<\/p><p>Unterstützte der Bund 1980 die kantonalen Universitäten noch mit 44 000 Franken Grundbeiträgen pro Erstabschluss, so ergibt sich trotz steigender absoluter Zahlen für das Jahr 1998 teuerungsbereinigt ein Beitrag von 30 500 Franken pro Erstabschluss. In Prozenten ausgedrückt heisst dies, dass die Grundbeiträge pro Erstabschluss zwischen 1980 und 1998 um 31 Prozent abgenommen haben (Quelle: SHK\/SUK).<\/p><p>Andere Wirtschaftsnationen hingegen befinden sich seit 1990 bezüglich der Hochschulbildung in einem veritablen Wettrüsten. Die Zunahme der Ausgaben für Forschung und Entwicklung ist nach ersten Erhebungen der Gruppe für Wissenschaft und Forschung (GWF) sowohl in Prozenten des Bruttoinlandproduktes wie bezüglich der absoluten Zahlen bei den Hauptkonkurrenten markant angestiegen. Die USA hat zwischen 1990 und 1996 ihre Investitionen für Hochschulen, Forschung und Entwicklung um 56 Prozent erhöht (Schätzungen 1998-2004: plus 30 Prozent), Grossbritannien um 42 Prozent (Schätzungen 1998-2005: plus 30 Prozent), Frankreich um 34 Prozent (Schätzungen 1998 ff. plus 5 Prozent jährlich) und Österreich um 29 Prozent (Schätzungen 1998 ff. 4 Prozent jährlich). Die Vergleichswerte der Schweiz weisen 1990 bis 1998 eine Steigerung um 1,9 Prozent aus, mit einem weiteren Zuwachs dieser Grössenordnung bis 2001 (Quelle für die statistischen Angaben: \"Basler Zeitung\", SUK und GWF). Die Botschaft sieht sodann eine Steigerung um je 9,2 Prozent in den Jahren 2002 und 2003 vor. Zwar tätigen die genannten Länder ihre wachsenden Ausgaben auf vergleichsweise tieferem Niveau. Die bisherige Spitzenstellung der Schweiz wird dennoch in Frage gestellt, und es gilt, grössere als die bisher vorgesehenen Anstrengungen zu unternehmen, um in unserem rohstoffarmen Land den Wissens- und Technologievorsprung zu halten.<\/p><p>Entsprechend vermelden die Hochschulen bereits einen deutlichen Brain Drain ins Ausland, besonders in die USA, die den jungen Leuten erheblich bessere Bedingungen anbieten. Die Anzahl der in den letzten fünf Jahren in die USA ausgewanderten Schweizer Wissenschafterinnen und Wissenschafter wird auf über 700 geschätzt, verlässliche Zahlen existieren allerdings aus verständlichen Gründen nicht.<\/p><p>- Ausgleichen des Gefälles zwischen den ETH und den kantonalen Universitäten<\/p><p>In einer Interpellation vom 28. September 1999 zur \"ungleichgewichtigen Hochschulfinanzierung\" hatte ich erhebliche Ungleichgewichte bei der Finanzierung der ETH und der kantonalen Universitäten (umgerechnet auf Gesamtfinanzen pro Studierenden) dargelegt. Dieser Wettbewerbsvorteil wird innerschweizerisch dadurch verstärkt, dass die Herkunftskantone für Studierende an der ETH keine IUV-Beiträge leisten müssen. Der Bundesrat hat in seiner Antwort - mit gewissen Relativierungen - das Ungleichgewicht der Finanzierung zwischen ETH und kantonalen Universitäten bestätigt. Dabei hat er festgestellt, dass eine Massnahme, um das Gefälle zumindest teilweise zu korrigieren, mit einer allgemeinen Erhöhung der Mittel, insbesondere der Subventionen für die kantonalen Universitäten, in der Subventionsperiode 2000-2003 schon vorgesehen sei.<\/p><p>Die Massnahme des Bundesrates verdient Anerkennung, sie ist jedoch zu wenig auf die spezifischen Finanzierungsbedürfnisse der kantonalen Universitäten ausgerichtet. Ausserdem ist das Volumen der Zusatzfinanzierung viel zu gering. <\/p><p>Der Bundesrat wie die Mitunterzeichnerinnen und -unterzeichner der vorliegenden Motion räumen dem Bereich Forschung und Ausbildung höchste Priorität ein. In der Botschaft 98.070 betreffend Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 ist festgehalten, dass die Kapazität der Hochschulen ausgebaut und ihre nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden soll. \"Reformieren und investieren\" heisst die Kurzformel dieses Programms. Am Umfang der erheblich besseren Finanzierung der ETH lässt sich auch ablesen, dass das Führen einer damit konkurrenzfähigen Universität die Möglichkeiten kantonaler Kleinräumigkeit längst gesprengt hat. Eine substanzielle Erhöhung der Finanzmittel der Universitäten muss deshalb vom Bund geleistet werden, damit diese weiterhin ihre nationalen Aufgaben im BFT-Bereich wahrnehmen können. Vor diesem Hintergrund wird eine substanzielle Erhöhung der jährlich ausbezahlten Grundbeiträge an die kantonalen Universitäten gegenüber dem heutigen Finanzplan beantragt. Ich denke dabei an eine Steigerung um etwa 15 Prozent pro Jahr über die in der Botschaft 98.070 (Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003) aufgeführten Zahlen hinaus.<\/p><p>Zwei Anliegen sind für die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Motion selbstverständlich:<\/p><p>1. Der Bundesrat muss sicherstellen, dass die zusätzlichen Mittel auch wirklich den kantonalen Universitäten zugute kommen und nicht dazu dienen, die Standortkantone von ihren bisherigen Beiträgen zu entlasten. Entsprechend notwendige Gesetzesänderungen könnten gleichzeitig mit der Finanzierungsbotschaft vorgelegt werden.<\/p><p>2. Der Bundesrat ist gehalten, im Gegenzug für diese zusätzlichen Mittel mit den Kantonen, die dies noch nicht getan haben, eine weitgehende Autonomie ihrer Universitäten auszuhandeln.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Entwicklung der Gesamtausgaben der Universitäten zeigt in den Jahren 1996 bis 2002 eine Erhöhung um 10,2 Prozent (\"Hochschulfinanzen\", BFS, 1996 und Planungsdokument der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten vom 14. März 2001 mit Angaben der Universitäten; unveröffentlichtes Dokument), wozu die Universitätskantone, der Bund und die Nichtuniversitätskantone unterschiedliche Beiträge geleistet haben:<\/p><p>- Die Universitätskantone haben die Mittel, die sie ihren Universitäten für laufende Ausgaben zur Verfügung stellen, deutlich reduziert. Diese fallen im Jahr 1999 um rund 10 Prozent geringer aus als im Jahr 1996 (Hochschulfinanzen, BFS, 1996 und 1999).<\/p><p>- Die Grundbeiträge des Bundes, mit welchen er die Betriebsaufwendungen der Universitäten unterstützt, nehmen in den Jahren 1996-2002 um lediglich 0,6 Prozent (Rechnung und Finanzplan BBW) zu. <\/p><p>- Hingegen erhält das schweizerische Universitätssystem über diejenigen Beiträge, welche über den horizontalen Finanzausgleich (Interkantonale Vereinbarung über Hochschulbeiträge, IKV, bis 1998, welche 1999 durch die Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV, mit deutlich erhöhten Beiträgen pro Studierende abgelöst wurde) den Universitäten zugute kommen, erhebliche zusätzliche Mittel. In den Jahren 1996-2002 werden die Beiträge aus der IUV um rund 62 Prozent erhöht. In diese Zunahme teilen sich die Universitätskantone - womit die oben genannte Reduktion teilweise kompensiert wird - wie auch die Nichtuniversitätskantone, die damit einen essenziellen Beitrag an die oben genannte Erhöhung der Gesamtausgaben leisten.<\/p><p>Die Mittel, welche den Universitäten für ihre laufenden Ausgaben zur Verfügung stehen, verteilen sich im Jahr 1999 (Hochschulfinanzen, BFS, 1999) wie folgt auf die Geldgeber:<\/p><p>Die Grundbeiträge des Bundes im Rahmen des Universitätsförderungsgesetzes decken rund 13 Prozent der Aufwendungen der Universitäten ab. Werden die Beiträge des Schweizerischen Nationalfonds sowie alle weiteren Forschungsaufträge und -beiträge des Bundes (z. B. SPP, KTI, EU usw.) mitberücksichtigt, so erhöht sich der Deckungsgrad auf rund 24 Prozent. Der Anteil der Universitätskantone an der Deckung der Ausgaben ihrer Universitäten beträgt rund 44 Prozent, derjenige der Nichtuniversitätskantone im Rahmen der IUV 13 Prozent. Zusammengenommen decken die Beiträge der öffentlichen Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) rund 81 Prozent der laufenden Ausgaben der Universitäten.<\/p><p>Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Auffassung des Motionärs, dass die Universitäten zusätzliche Mittel benötigen, um den Aufgaben der universitären Aus- und Weiterbildung, insbesondere auch im Hinblick auf die Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Universitätssystems, gerecht werden zu können. Deshalb sieht der Zahlungsrahmen für die Grundbeiträge eine Erhöhung der Jahresanteile für die Beitragsjahre 2002 und 2003 vor. Damit erhalten die Universitäten für die Beitragsjahre 2002 und 2003, zahlbar in den Jahren 2003 und 2004, einen um rund 8 Prozent erhöhten Beitrag von Seiten des Bundes. Der Bundesrat trägt daher den Anliegen des Motionärs für die nächsten Jahre bereits teilweise Rechnung.<\/p><p>Eine zusätzliche Anstrengung des Bundes in den kommenden Jahren ist vor allem im Hinblick auf den bestehenden grossen Nachholbedarf im Bereich der universitären Ausbildung gerechtfertigt. Die Betreuungsverhältnisse haben sich besonders in den Geistes- und Sozialwissenschaften in den letzten Jahren beträchtlich verschlechtert, so dass die Qualität der universitären Ausbildung gefährdet ist. Darunter leidet nicht nur die Lehre, sondern auch die Forschung.<\/p><p>Laut dem Motionär soll eine Erhöhung des Bundesbeitrags an die Voraussetzung geknüpft werden, dass die Universitätskantone ihre Beiträge an ihre Universitäten nicht reduzieren. Ob es dazu einer gesetzlichen Regelung bedarf, ist noch zu prüfen. Bezüglich der in der Motion aufgeworfenen Frage der Autonomie der Universitäten hat der Bund die Kompetenz der Universitätskantone zu respektieren. Er wird jedoch partnerschaftlich darauf hinwirken, dass sie den Universitäten die für eine moderne Führung notwendige Autonomie gewähren. Diese Frage wird auch im Rahmen der Vorbereitung eines neuen Hochschulartikels der Bundesverfassung geprüft. Sofern der Bundesrat bereits vorgängig Instrumente auf Gesetzesstufe als angezeigt erachtet, wird er sie in der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 dem Parlament unterbreiten.<\/p><p>Der Bundesrat möchte sich im heutigen Zeitpunkt nicht zum Ausmass der Erhöhung der Kredite äussern, welche er in dieser Botschaft unterbreiten wird. Diese Frage bedingt eine sorgfältige Prüfung im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten.<\/p><p>Die Haltung des Bundesrates und die Stossrichtung der Motion gehen in die gleiche Richtung. Sie unterscheiden sich jedoch im Zeitplan wie auch darin, dass das Ausmass der Erhöhung für den Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt offen ist. <\/p><p>Ferner ist in formeller Hinsicht zu erwähnen, dass diese Motion als verbindlicher Auftrag an den Bundesrat zu wenig konkret und ausserdem an Bedingungen geknüpft ist, die er nicht allein erfüllen kann.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, die Grundbeiträge an die kantonalen Universitäten gemäss Hochschulförderungsgesetz  Artikel 14 und 15 in der Periode 2002 bis 2012 gegenüber dem heutigen Finanzplan substanziell zu erhöhen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Substanzielle Erhöhung der Grundsubventionen an die kantonalen Universitäten"}],"title":"Substanzielle Erhöhung der Grundsubventionen an die kantonalen Universitäten"}