{"id":20013176,"updated":"2025-11-14T07:31:53Z","additionalIndexing":"48;52;Industriegefahren;Beförderung gefährlicher Güter","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-03-23T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4606"},"descriptors":[{"key":"L05K1801020201","name":"Beförderung gefährlicher Güter","type":1},{"key":"L05K0601030201","name":"Industriegefahren","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-12-14T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-09-28T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(985302000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1008284400000+0100)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1182463200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2544,"gender":"f","id":522,"name":"Wyss Ursula","officialDenomination":"Wyss Ursula"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2421,"gender":"f","id":358,"name":"Stump Doris","officialDenomination":"Stump"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2520,"gender":"m","id":497,"name":"Mugny Patrice","officialDenomination":"Mugny Patrice"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2268,"gender":"m","id":9,"name":"Baumann Ruedi","officialDenomination":"Baumann Ruedi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2474,"gender":"f","id":450,"name":"Bader Elvira","officialDenomination":"Bader Elvira"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2300,"gender":"f","id":113,"name":"Hollenstein Pia","officialDenomination":"Hollenstein"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2457,"gender":"f","id":407,"name":"Genner Ruth","officialDenomination":"Genner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2481,"gender":"m","id":457,"name":"Cuche Fernand","officialDenomination":"Cuche"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2295,"gender":"f","id":95,"name":"Gonseth Ruth","officialDenomination":"Gonseth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2276,"gender":"f","id":33,"name":"Bühlmann Cécile","officialDenomination":"Bühlmann Cécile"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2517,"gender":"f","id":495,"name":"Menétrey-Savary Anne-Catherine","officialDenomination":"Menétrey-Savary"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2416,"gender":"m","id":353,"name":"Schmid Odilo","officialDenomination":"Schmid Odilo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2288,"gender":"m","id":76,"name":"Fasel Hugo","officialDenomination":"Fasel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"01.3176","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Wie kürzlich in den Medien berichtet wurde, hat eine Studie des Bundes aufgezeigt, dass auf entscheidenden Strecken des schweizerischen Bahnnetzes das Risiko von Gefahrguttransporten als zu hoch eingestuft wird. Von diesem zu hohen Risiko ist zum Beispiel auch die Bundesstadt Bern betroffen. Zudem ist bekannt, dass Gefahrguttransporte auf der Strasse generell ein noch höheres Risiko aufweisen.<\/p><p>Trotz dieser Erkenntnis werden unvermindert solche Risikotransporte zum Beispiel mit dem äusserst gefährlichen Chlorgas auf den beanstandeten Strecken durchgeführt. Diese Transporte haben einen rein kommerziellen Hintergrund. Es ist für die beteiligten Firmen billiger, das Gefahrgut an einem Ort herstellen zu lassen und an einem anderen zu verarbeiten. Es ist daher unverständlich und widerspricht dem gesetzlichen Vorsorgeprinzip, dass diese Gefahrguttransporte für Strecken, auf denen das Risiko als zu hoch eingestuft wird, nicht sofort gestoppt werden. Das mögliche Ausmass von Katastrophen im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten in unserem dicht besiedelten Land ist derart hoch, dass sich eine rasche und umfassende Regelung dieser Gefahrguttransporte aufdrängt, in welcher das Risiko auf ein Minimum reduziert wird.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Beim Transport gefährlicher Güter sind Anfang und Ende der Transportkette, nämlich das Verpacken bzw. Einfüllen in sichere Behälter, das Laden und das Entladen, ebenso bedeutend wie der Transport selbst. Dass auch in diesen Phasen die bestehenden strengen Vorschriften richtig angewandt werden, dafür sollen Gefahrgutbeauftragte sorgen.<\/p><p>Der Bundesrat hat u. a. zu diesem Zweck auf den 1. Juli 2001 die neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung in Kraft gesetzt. Diese verpflichtet Unternehmungen, die gefährliche Güter auf der Strasse, auf der Schiene oder auf Gewässern befördern oder sie im Hinblick auf die Beförderung verpacken, versenden, laden oder entladen, Gefahrgutbeauftragte zu ernennen. Die Aufgabe dieser Gefahrgutbeauftragten besteht darin, die Einhaltung der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter zu überwachen, entsprechende Verfahren und Massnahmen der Unternehmungen zu überprüfen und den Unternehmungen beratend zur Seite zu stehen. Damit wird das Risiko von Unfällen im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter vermindert.<\/p><p>Ebenfalls relevant in diesem Bereich ist die Störfallverordnung vom 27. Februar 1991. Diese Verordnung soll die Bevölkerung und die Umwelt vor schweren Konsequenzen von Störfällen schützen. Sind die Risiken nicht tragbar, so ordnet die Vollzugsbehörde die erforderlichen zusätzlichen Massnahmen an. Zu diesen gehören nötigenfalls auch Betriebs- und Verkehrsbeschränkungen sowie Betriebs- und Verkehrsverbote.<\/p><p>Die Vollzugsbehörden von Bund und Kantonen haben die Risiken beim Transport von gefährlichen Gütern zu beurteilen und entsprechende Massnahmen zu treffen. Für die Beurteilung der Risiken sind indes einheitliche Massstäbe erforderlich. Mit den Richtlinien \"Beurteilungskriterien II zur Störfallverordnung\", welche vom UVEK auf den 1. August 2001 in Kraft gesetzt wurden, liegen diese nun vor. Sie sind gültig für alle Transportwege (Schiene, Strasse, Rhein), auf denen gefährliche Güter transportiert werden.<\/p><p>Was das von der Motionärin speziell angesprochene Bahnnetz betrifft, so hat das zuständige Bundesamt für Verkehr mit der Inkraftsetzung der Störfallverordnung schon begonnen, das Eisenbahnnetz hinsichtlich der vorhandenen Risikopotenziale lückenlos zu erfassen. Die entsprechenden Kurzberichte liegen heute vor und können gemäss den nun in Kraft gesetzten Richtlinien beurteilt werden. Für Streckenabschnitte mit untragbar hohen Risikopotenzialen sind im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens Massnahmen zu treffen, um die Risiken zu reduzieren.<\/p><p>Bereits Anfang März 2001 hat der Vorsteher des UVEK eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft, des Bundesamtes für Verkehr, der Schweizerischen Bundesbahnen, der Schweizerischen Gesellschaft für Chemische Industrie und dem Bundesamt für Strassen beauftragt, bis Ende Jahr geeignete Sicherheitsmassnahmen zu evaluieren, um die Risiken bei den Eisenbahnen unter die kritische Schwelle zu senken. Ebenso soll die Arbeitsgruppe die Kosten und die für die Umsetzung der Massnahmen benötigte Zeit abschätzen.<\/p><p>Das Problem ist somit erkannt und wird umfassend geprüft. Könnte Gefahrgut nicht mehr auf der Schiene transportiert werden, würde sich dieser Verkehr auf die Strasse verlagern. Dabei wäre die pro Fahrt beförderte Menge zwar kleiner, doch die Zahl der Fahrten höher.<\/p><p>Nach Prüfung aller Alternativen sind die erforderlichen Massnahmen nach Prioritäten zu ordnen und innert angemessener Fristen zu vollziehen. Beim Vollzug wird darauf geachtet, dass für die besonders kritischen Abschnitte die entsprechenden Verfahren zuerst eingeleitet werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Der Bundesrat wird beauftagt, die nötigen Massnahmen zu ergreifen bzw. dem Parlament vorzulegen, damit die Risiken, die durch den Transport von gefährlichen Gütern und Stoffen auf der Strasse, auf der Schiene und in der Luft entstehen, auf ein Minimum reduziert werden. Dabei ist folgenden Punkten Rechnung zu tragen:<\/p><p>- Die Anzahl der Risikotransporte ist auf ein absolutes Minimum zu beschränken.<\/p><p>- Pro Risikotransport ist die Menge des transportierten Risikogutes so zu beschränken, dass Störfälle mit grossen Umweltauswirkungen nicht möglich sind.<\/p><p>- Risikotransporte durch stark bewohntes Gebiet sind nur im Notfall erlaubt.<\/p><p>- Bahnhöfe mit hoher Publikumsfrequenz dürfen nur dann, wenn kein Publikumsverkehr stattfindet, durchfahren werden.<\/p><p>- Die entsprechenden Kontrollmassnahmen durch Bundesstellen sind finaziell und personell sicherzustellen.<\/p><p>2. Solange für eine Transportstrecke nicht nachgewiesen ist, dass das Risiko von Gefahrguttransporten auf ein Minimum reduziert ist, dürfen solche Transporte nicht mehr stattfinden. Die Risikoabschätzung berücksichtigt die Art des Gefahrgutes und dessen Transportart.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Minimum an Risiko bei Risikotransporten"}],"title":"Minimum an Risiko bei Risikotransporten"}