﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20013186</id><updated>2024-04-10T09:09:08Z</updated><additionalIndexing>15;48;Unternehmenspolitik;Unternehmensführung;Erhaltung von Arbeitsplätzen;Swissair;Luftverkehr</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-03-23T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4606</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1801021104</key><name>Swissair</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702030308</key><name>Erhaltung von Arbeitsplätzen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703050103</key><name>Unternehmensführung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030403</key><name>Unternehmenspolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18040104</key><name>Luftverkehr</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-10-05T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-11-16T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2001-09-12T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-03-23T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2001-11-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2129</code><gender>f</gender><id>487</id><name>Leutenegger Oberholzer Susanne</name><officialDenomination>Leutenegger Oberholzer</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>01.3186</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat ist an einer umfassenden Klärung der Umstände, die zur heutigen, schwierigen Situation der Swissair Group führten, interessiert. Zum einen liegt eine leistungsfähige und finanziell gesunde nationale Fluggesellschaft wegen ihrer verkehrs- und wirtschaftspolitischen Bedeutung im allgemeinen Interesse. Zum anderen will der Bund als Besitzer von 3 Prozent des Aktienkapitals alles unternehmen, um seine Rechte zu wahren. In einer ersten Phase hat er sich auf die Generalversammlung der SAir Group (heute Swissair Group) vom 25. April 2001 konzentriert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Generalversammlung vom 25. April 2001 und weiteres Vorgehen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hatte am 18. April 2001 beschlossen, an der Generalversammlung der SAir Group den Verwaltungsräten die Decharge zu verweigern. Zudem sollen die bisherigen Verwaltungsräte Hentsch, Leuenberger und Mühlemann nur noch bis zur ausserordentlichen Generalversammlung im Herbst dieses Jahres im Amt belassen werden. Im Weiteren hat der Bundesrat dem Verwaltungsrat der SAir Group einen Fragenkatalog betreffend die Geschäftsstrategie und -aufsicht sowie verschiedene operative Aspekte unterbreitet und konkrete Auskünfte, insbesondere zu Finanzrisiken, zu allfälligen Abgangsentschädigungen sowie zu zahlreichen Fragen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung (z. B. Rücktrittsregelungen, Rückstellungen, Liquidität, Verbindlichkeiten, Abgrenzungen, Personalvorsorgeeinrichtungen) verlangt. Die SAir Group hat zu diesen Fragen schriftlich Stellung genommen. Diese Stellungnahme vermochte nur teilweise zu befriedigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bundesvertreter haben daher an der Generalversammlung die Einsetzung eines Sonderprüfers verlangt. Der Antrag wurde zusammen mit jenem des Kantons Zürich angenommen. Gestützt darauf haben das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und der Kanton Zürich mit gemeinsamer Eingabe vom 23. Mai 2001 beim zuständigen Einzelrichter des Bezirksgerichtes Zürich die Einsetzung eines Sonderprüfers beantragt. Diesem Antrag wurde inzwischen stattgegeben. Als Sonderprüferin wurde die Firma Ernst &amp;amp; Young AG eingesetzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus heutiger Sicht ist mit dem Entscheid über eine allfällige Verantwortlichkeitsklage gegen Gesellschaftsorgane bis zum Abschluss der Sonderprüfung zuzuwarten. Sobald die Ergebnisse dieser Prüfung vorliegen, wird das EFD die Chancen und Risiken einer solchen Klage aus rechtlicher, wirtschaftlicher und politischer Sicht sorgfältig abwägen und dem Bundesrat Antrag stellen. Schon heute steht aber fest, dass die Realisierung unternehmerischer Risiken für sich allein keine Verantwortlichkeit begründet; vielmehr müssten den Gesellschaftsorganen eigentliche Sorgfaltspflichtverletzungen vorgeworfen werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Bund und Verwaltungsrat&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gestützt auf den altrechtlichen, mit der Revision vom Juni 1998 aufgehobenen Artikel 103 des Luftfahrtgesetzes haben die eidgenössischen Räte mit Bundesbeschluss vom 11. Juni 1958 die Beteiligung des Bundes am Gesellschaftskapital der Swissair erhöht. Gleichzeitig haben sie den Bundesrat ermächtigt, weitere Aktien der Swissair zu übernehmen und sich an späteren Kapitalerhöhungen zu beteiligen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Swissair und der Bildung einer Holding hat der Bundesrat am 9. April 1997 beschlossen, die Bundesbeteiligung auf die SAir Group zu konzentrieren. Die Beteiligung stützt sich heute auf Artikel 102 des revidierten Luftfahrtgesetzes; nach dieser Bestimmung kann sich der Bund an Flugplatz- oder Luftverkehrsunternehmen beteiligen, wenn dies im allgemeinen Interesse liegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Aktienkapital der Swissair Group beträgt derzeit 877,4 Millionen Franken. Daran partizipiert der Bund (einschliesslich Pensionskasse des Bundes) mit rund 27,4 Millionen Franken (3,1 Prozent). Er und der Kanton Zürich, der ebenfalls über eine Beteiligung von rund 3 Prozent verfügt, sind die beiden grössten Einzelaktionäre. Das Paket des Bundes verkörpert aktuell (Stichtag  6. August 2001) einen Wert von etwa  34 Millionen Franken; in der Bilanz ist es zum Nennwert unter dem Verwaltungsvermögen eingestellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bund hatte bis zum Frühjahr 1999 eine Staatsvertretung im Verwaltungsrat der SAir Group. Diese bestand in der Regel aus dem Generalsekretär des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation sowie der Generaldirektion der PTT bzw. SBB. Der Rückzug der Staatsvertreter war eine direkte Folge der Aufhebung von Artikel 103 des Luftfahrtgesetzes. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, die durch die Revision des Luftfahrtgesetzes bewirkte Entflechtung zwischen Bund und Swissair Group rückgängig zu machen und eine neue Vertretung im Swissair-Group-Verwaltungsrat zu fordern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Sanierung und Zukunft der Swissair Group sowie Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Swissair Group und der Flughafen Zürich haben eine sehr grosse volkswirtschaftliche Bedeutung für die Schweiz. Der Bundesrat teilt die Sorge um die Erhaltung der Arbeitsplätze bei der Swissair Group. Er wird deshalb in seiner Rolle als Aktionär Lösungen unterstützen, welche möglichst viel volkswirtschaftliche Wertschöpfung in der Schweiz behalten. Er erachtet es aber nicht als Aufgabe des Bundes, die Swissair Group mit Steuergeldern zu sanieren oder zu subventionieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bund ist weiterhin für die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für sämtliche schweizerischen Luftverkehrsgesellschaften - so auch die Swissair - verantwortlich (Luftverkehrsrechte, bilaterales Luftverkehrsabkommen mit der EU, Ausbau der Flughäfen usw.). Verkehrspolitisch und volkswirtschaftlich hat er ein Interesse an einer gesunden Swissair Group, da sie ein bedeutender Faktor für den Wirtschaftsstandort Schweiz darstellt und direkt oder indirekt eine Vielzahl von Arbeitsplätzen schafft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine sinnvolle Beurteilung ist aber frühestens im Herbst möglich, wenn die neue Strategie der Swissair Group deutlicher hervortritt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Aufsicht über Holdinggesellschaften&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beabsichtigen Luftverkehrsgesellschaften, Zusammenschlüsse oder Übernahmen sowie erhebliche Veränderungen ihrer Einzelbeteiligungen vorzunehmen, so müssen sie gemäss den Bestimmungen der Luftfahrtgesetzgebung ihre Pläne dem Bundesamt für Zivilluftfahrt im Voraus melden. Der Bundesrat sieht sich nicht veranlasst, Massnahmen zu treffen, die über diese Meldepflicht hinausgehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bezüglich der Börsenkontrolle ist festzuhalten, dass die Swissair Group, als an der SWX Swiss Exchange kotierte Gesellschaft, den Bestimmungen des Kotierungsreglementes der SWX Swiss Exchange unterliegt. Das Kotierungsreglement enthält im Vergleich zum Obligationenrecht strengere Regeln und entspricht den internationalen Standards. Die Swissair Group muss daher die im Kotierungsreglement festgelegten Rechnungslegungsvorschriften, die Publikationspflichten und die Regeln über die Ad-hoc-Publizität erfüllen. Überwachung und Durchsetzung der Transparenzvorschriften werden durch die SWX Swiss Exchange vorgenommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Zusammenhang mit öffentlichen Unternehmungen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es gibt keinerlei Parallelen oder Zusammenhänge zwischen der Swissair Group und den mehrheitlich oder vollständig im Eigentum des Bundes befindlichen Gesellschaften SBB, Post und Swisscom. Diese drei Unternehmungen werden durch strategische Ziele des Bundesrates geführt, welche auch Leitplanken für allfällige Kooperationen und Beteiligungen enthalten. Demgegenüber war die Swissair bzw. die Swissair Group schon immer eine privatrechtliche Aktiengesellschaft mit heute geringem Aktienanteil des Bundes. Die Unternehmensziele werden ausschliesslich durch die Konzernleitung und den Verwaltungsrat bestimmt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Aussenpolitische Dimension&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es besteht kein rechtlicher Zusammenhang zwischen den Auslandaktivitäten der Swissair Group und Verträgen zwischen der Schweiz und anderen Staaten. Die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt ausgehandelten bilateralen Verträge über den Luftverkehr schaffen die verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen für den gesamten Linienluftverkehr von und nach der Schweiz; diese kommen auch anderen schweizerischen Luftverkehrsunternehmen zugute. Der Bundesrat hat auch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass politische Zusammenhänge hergestellt werden. Er beobachtet jedoch laufend die Entwicklung und steht bei Bedarf auch in Kontakt zu ausländischen Regierungen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird im Zusammenhang mit der Krise der SAir Group um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Auswirkungen hat die Krise der SAir Group auf die über 68 000 Arbeitsplätze des Konzerns in der Schweiz und im Ausland? Welche Strategie erachtet er zur Sicherung der Arbeitsplätze als angezeigt? Hat er in Bezug auf das weitere Vorgehen mit den Organisationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Gewerkschaften, Berufsverbände) Kontakt aufgenommen? Ist er auch der Ansicht, dass bei der Sanierung der SAir Group den Anliegen der Beschäftigten ein zentraler Stellenwert zukommt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Möglichkeiten sieht er zur Rettung der Unternehmung? Ist er allenfalls bereit, für eine Sanierung der SAir Group im Gleichschritt mit anderen Aktionären einen Beitrag zur Rekapitalisierung der Unternehmung zu leisten? Ist er auch der Ansicht, dass dies unter der Bedingung geschehen muss, dass die verantwortlichen Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte und Banken substanzielle Sanierungsbeiträge leisten müssen und dass bei einer Sanierung die Sicherung der Arbeitsplätze im Vordergrund stehen muss? Welche Garantien müssten aus der Sicht des Bundesrates zur Wahrung der öffentlichen Interessen erfüllt sein?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Schritte hat er zur Koordination der Interessen der übrigen Aktionärinnen der öffentlichen Hand (Kantone, Gemeinde, Kantonalbanken) eingeleitet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wird er der Verwaltung an der Generalversammlung vom 25. April 2001 die Decharge verweigern? Ist er ferner bereit, der Generalversammlung die Durchführung einer Sonderprüfung zu beantragen und im Falle einer Ablehnung des Antrages eine solche zusammen mit weiteren Aktionären der öffentlichen Hand notfalls gerichtlich durchzusetzen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie ist der Stand der angekündigten Prüfung einer Verantwortlichkeitsklage gegen den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung? Welches sind die ersten Schlussfolgerungen in Bezug auf die Verantwortlichkeit des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung, der Revisionsstelle (Sorgfaltspflichtverletzung, Kausalität, Schaden) an der heutigen Situation? Inwieweit haben die involvierten Banken (CS, UBS, andere) und aussen stehende Beratungsunternehmen zur Krise der SAir Group beigetragen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wie hoch sind bei der SAir Group die Entschädigungen für den Verwaltungsrat und die Kaderlöhne? Wie haben sie sich in den letzten zehn Jahren entwickelt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Trifft es zu, dass dem zurückgetretenen Verwaltungsratspräsidenten Eric Honegger eine Abgangsentschädigung ausgerichtet worden ist bzw. werden soll, und wenn ja, in welcher Höhe, wer hat das entschieden, und sind Abgangsentschädigungen für weitere Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte geplant? Ist der Bundesrat bereit, alle seine Möglichkeiten auszuschöpfen, damit die Ausrichtung von Abgangsentschädigungen für abtretende Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte verhindert wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. In welchem Zeitraum war der Bund mit einem Staatsvertreter im Verwaltungsrat der SAir Group vertreten und durch wen? Welche Umstände führten zum Rückzug aus dem Verwaltungsrat? Wie beurteilt der Bundesrat die Verantwortlichkeit des Bundes, dies insbesondere auch im Licht von Artikel 762 Absatz 4 OR und Artikel 19 des Verantwortlichkeitsgesetzes des Bundes? Wie gewährleistet der Bund - angesichts der Frage der eigenen Verantwortlichkeit - eine unabhängige Prüfung der rechtlichen und finanziellen Situation und der Verantwortlichkeit bei der SAir Group?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Wann sind innerhalb der letzten zehn Jahre bei der SAir Group strategische Neupositionierungen (Hunter-Strategie usw.) vorgenommen worden? Welche Konsequenzen hatte dies für den Konzern, und wer hat sie zu verantworten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Welche Folgen haben eine Sanierung der SAir Group und insbesondere ein allfälliger Verkauf von ausländischen Beteiligungsgesellschaften für Staatsverträge der Schweiz und insbesondere für die Ratifizierung der bilateralen Verträge mit der EU?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;11. Welche Auswirkungen hat die Krise der SAir Group auf die Hub-Funktion des Flughafens Zürich-Kloten? Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass der Anschluss der Schweiz an das internationale Flugverkehrsnetz auch via Schnellzugsverbindungen an ausländische Hubs möglich und sinnvoll ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;12. Welchen Stellenwert misst der Bundesrat der Existenz einer schweizerischen Fluggesellschaft bei?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Krise der SAir Group</value></text></texts><title>Krise der SAir Group</title></affair>