﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20013199</id><updated>2024-04-10T08:50:31Z</updated><additionalIndexing>55;2841;Ursprungsbezeichnung;Deklarationspflicht;Kontrolle;Futtermittel;gentechnisch veränderte Organismen;Tierarzneimittel;Lebensmittelkontrolle</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2534</code><gender>f</gender><id>512</id><name>Sommaruga Simonetta</name><officialDenomination>Sommaruga Simonetta</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische 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umzuwandeln.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-03-23T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-06-05T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2541</code><gender>m</gender><id>519</id><name>Walter Hansjörg</name><officialDenomination>Walter</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2388</code><gender>m</gender><id>324</id><name>Gross Jost</name><officialDenomination>Gross Jost</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2394</code><gender>f</gender><id>331</id><name>Hubmann Vreni</name><officialDenomination>Hubmann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2455</code><gender>f</gender><id>405</id><name>Fehr Jacqueline</name><officialDenomination>Fehr Jacqueline</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2448</code><gender>f</gender><id>395</id><name>Fässler-Osterwalder Hildegard</name><officialDenomination>Fässler Hildegard</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2412</code><gender>m</gender><id>348</id><name>Rechsteiner 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Der Futtermittelmarkt als Ganzes ist nicht genügend transparent, um wirksam gegen Missbräuche vorsorgen zu können. Höhere Transparenz schütz neben den Konsumentinnen und Konsumenten auch die Produzentinnen und Produzenten, die Verarbeitung und den Handel vor wirtschaftlichen Nachteilen, da von Missbräuchen jeweils die gesamte Branche betroffen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Bereich der Veterinärmedizin geht es in erster Linie darum, Transparenz in den Markt mit Antibiotika zu bringen. Die Geheimhaltung, die heute praktiziert wird, ist nicht zu rechtfertigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Bei den Futtermitteln, die GVO enthalten, genügen Tests allein nicht, um den Produzentinnen und Produzenten und Konsumentinnen und Konsumenten die nötige Sicherheit zu geben. Damit eine Deklarationslimite akzeptiert werden kann, durch die unbeabsichtigte und unvermeidbare Verunreinigungen von der Kennzeichnungspflicht befreit werden, muss der Warenverkehr im Futtermittelmarkt transparenter werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dass mit der Einführung einer Deklarationslimite unbeabsichtigte und unvermeidbare Verunreinigungen von der Deklarationspflicht befreit werden, kann und muss auch in Zukunft akzeptiert werden. Hingegen genügen, wie das jüngste Beispiel zeigt, Tests allein nicht, um den Bauern und Bäuerinnen, den Konsumentinnen und Konsumenten diese Sicherheit geben zu können. Auch mathematische Berechnungen haben gezeigt, dass für eine gesicherte Aussage die heute gewählten Samples bei weitem nicht genügen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Interesse der Landwirtschaft und des Handels, aber auch der Konsumenten und Konsumentinnen muss deshalb - analog der Saatgutverordnung - eine lückenlose Warenflusskontrolle zwingend und so schnell wie möglich eingeführt werden. Für Futtermittel, die ohne GVO-Deklaration auf den Markt kommen, soll zusätzlich zu den Tests auch der Nachweis erbracht werden müssen, dass die entsprechenden Futtermittel aus gentechfreien Anbaugebieten stammen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Mittels einer nationalen Buchhaltung soll transparent gemacht werden, welche Mengen an Futtermitteln und aus welchen Gebieten bzw. Ländern diese importiert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn zum Beispiel bekannt ist, dass über 90 Prozent der Soja, die aus Argentinien importiert wird, GVO enthalten, kann es kaum Sinn machen, aus diesem Land GVO-freie Futtermittel importieren zu wollen. Soll die Bevölkerung für qualitativ hoch stehende und gentechfreie Produkte einen höheren Preis bezahlen, hat sie auch das Recht zu erfahren, aus welchen Ländern die entsprechenden Importe getätigt werden. Eine Liste der bewilligten und nicht bewilligten GVO-Futtermittel inklusive der entsprechenden Sequenzen, nach denen gesucht werden muss, erleichtert den Aufsichtsstellen die Arbeit, erhöht die Effizienz und die Sicherheit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die unterschiedliche Festlegung der Deklarationslimite zwischen Futtermittel- und Lebensmittelverordnung lässt sich nicht länger rechtfertigen. In beiden Fällen geht es darum, unbeabsichtigte und unvermeidbare Verunreinigungen mit GVO von der Deklarationspflicht auszunehmen. Mit der geforderten Warenflusskontrolle in den Bereichen Futter- und Lebensmittel kann für beide Bereiche dieselbe Deklarationslimite problemlos eingeführt werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind in der Schweiz und in allen anderen industrialisierten Ländern einem sehr strengen Bewilligungsverfahren unterworfen. Dabei wird die Sicherheit gentechnisch veränderter Pflanzen bezüglich der menschlichen und tierischen Ernährung und Gesundheit genau untersucht. Nur sichere GVO werden als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Zusätzlich verfolgt der Bundesrat die Entwicklung auf diesem Gebiet und bezieht neueste wissenschaftliche Erkenntnisse in die Sicherheitsanalysen ein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Kontrolle der Tierarzneimittel, d. h. die Überprüfung der eingereichten Unterlagen, die Etikettierungen, die Packungsbeilagen, die Sicherheit und Wirksamkeit der Arzneien usw., liegt, mit Ausnahme der immunbiologischen Tierarzneimittel, heute noch in der Zuständigkeit der Kantone. Die Registrierung wird dabei von der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) wahrgenommen. Die Richtlinien der IKS vom 25. November 1999 über die Deklaration von GVO in Arzneimitteln (GVO-Deklarationsrichtlinien) gelten auch für Tierarzneimittel. Bei der IKS sind heute keine Tierarzneimittel registriert, welche GVO enthalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Sicherheit gentechnisch veränderter Produkte wird durch eine Warenflusskontrolle nicht verbessert. Fehler können auch bei einer lückenlosen Warenflusskontrolle nicht ausgeschlossen werden. Im Saatgutbereich existiert ein unter staatlicher Aufsicht stehendes, international anerkanntes Zertifizierungssystem, welches eine Rückverfolgung des Saatgutes bis zum Produzenten gestattet. Solche lückenlose Kontrollsysteme werden im Lebensmittelbereich auf privater Basis für Bioprodukte angewandt. Dies deshalb, weil Bioprodukte im Allgemeinen analytisch nicht von konventionellen Produkten unterschieden werden können. Bei konventionellen Lebensmitteln oder Futtermitteln werden kaum Warenflusssysteme angewandt, welche die lückenlose Rückverfolgbarkeit der Produkte vom Feld auf den Tisch ermöglichen. Weltweit anerkannte Zertifizierungssysteme für grosse Warenflüsse existieren zurzeit nicht. Eine lückenlose Dokumentation (d. h. die Rückverfolgbarkeit) für Produkte, die als "ohne Gentechnik hergestellt" gekennzeichnet werden, ist in der Lebensmittelgesetzgebung bereits heute vorgeschrieben. Der Bundesrat sieht in seinem Vorschlag vom 7. Dezember 2000 zur Revision der Lebensmittelverordnung eine Ausweitung dieser Rückverfolgbarkeit z. B. auch für Futtermittel vor, wenn tierische Erzeugnisse als "ohne Gentechnik hergestellt" gekennzeichnet werden. Den Marktteilnehmern steht es somit frei, lückenlose Warenflusssysteme allgemein oder für spezifische Anwendungen einzusetzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auf den 1. Januar 2002 wird das neue Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über Arzneimittel und Medizinprodukte (HMG) in Kraft treten. Damit werden in Artikel 43 alle Personen, die Tierarzneimittel ein- oder ausführen, vertreiben, abgeben oder an Nutztiere verabreichen oder verabreichen lassen, verpflichtet, über den Ein- und Ausgang dieser Arzneimittel Buch zu führen und die Belege aufzubewahren. Die gesetzliche Grundlage für eine Warenflusskontrolle in diesem Bereich ist somit bereits gegeben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie Frau Bundesrätin Dreifuss vor dem Nationalrat am 30. November 2000 ausgeführt hat, werden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des HMG noch nicht sämtliche Verordnungen vorliegen. Erste Priorität haben diejenigen, welche für das Funktionieren des neu zu schaffenden Heilmittelinstitutes, welches die IKS und die Facheinheit Heilmittel des Bundesamtes für Gesundheit ersetzen wird, unabdingbar sind. Dazu gehören diejenigen Verordnungen, welche die Zulassung von Arzneimitteln regeln. Die Verordnung, in der die neue Buchführungspflicht gemäss Artikel 43 HMG näher festgelegt wird, gehört nicht dazu. Sie wird in einer nächsten Phase mit dem Ziel zu erarbeiten sein, dass Kontrollinstrumente zur Verbesserung der Transparenz des Veterinärarzneiverbrauches gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten zur Verfügung stehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Futtermittel, die gentechnisch verändertes Material enthalten, müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnungspflicht schafft Transparenz und erlaubt den Bäuerinnen und Bauern nach ihren Bedürfnissen Futtermittel einzukaufen. Somit sind die richtigen Rahmenbedingungen festgelegt worden. Der freie Markt kann sich durch diese Transparenz selbst überwachen, und er kann auch kontrolliert werden. Die staatliche Kontrolle der Futtermittel in Bezug auf GVO im letzten Jahr hat aufgezeigt, dass sich alle Marktteilnehmer an die Kennzeichnungspflicht halten. Nur in einem einzigen Fall wurde eine falsche Deklaration festgestellt. Eine öffentliche und zugängliche Buchhaltung ändert an der Selbstkontrolle und der Transparenz des Marktes praktisch nichts. Daten über die Herkunft der Futtermittel und beim Import deklarierter gentechnisch veränderter Futtermittel sind vorhanden (schweizerische Aussenhandelsstatistik). Es ist aber darauf hinzuweisen, dass die Zollangaben nicht direkt übernommen werden können. So können zum Beispiel Verarbeitungsprodukte aus argentinischen Sojabohnen als europäische Waren verkauft werden, wenn die aus Argentinien eingeführten Sojabohnen in Europa zu Öl und Sojaschrot verarbeitet wurden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Schweiz ist das einzige Land der Welt, in welchem nicht mehr vermehrungsfähiges, gentechnisch verändertes Material (z. B. Sojaschrot) zur Verwendung in Futtermitteln wie GVO deklariert werden muss. Im Gegensatz zur Schweiz konnte sich die Europäische Union bisher nicht über die Art und Weise der Zulassung und der Deklaration gentechnisch veränderter Futtermittel einigen. In Unkenntnis über die Absichten der EU zu gentechnisch veränderten Futtermitteln ist der Bundesrat der Meinung, dass eine Anpassung der existierenden Deklarationslimiten für Futtermittel verfrüht wäre. Der Bundesrat verfolgt die Situation in der EU und wird die notwendige Anpassung der Deklarationslimiten für Futtermittel gegebenenfalls vornehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zurzeit befindet sich die Gen-Lex-Vorlage bzw. das entsprechende Gentechnikgesetz in der parlamentarischen Beratung. Diese Vorlage bzw. das entsprechende Gentechnikgesetz wird Vorschriften für die Deklaration aller Produkte, die sowohl gentechnisch veränderte Organismen sind, solche enthalten oder daraus hergestellt sind, vorsehen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird aufgefordert, für die Erkennung und den Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Futtermitteln und zur Vorsorge gegen Missbräuche in der Tiermedizin:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. die Inverkehrbringer von Futtermitteln und Veterinärarzneien zu einer lückenlosen Warenflusskontrolle zu verpflichten;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. eine nationale, öffentlich zugängliche Buchhaltung über in Verkehr gebrachte und verbrauchte Futtermittel mit GVO und Veterinärarzneien zu schaffen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. die GVO-Deklarationslimite für Futtermittel auf das Niveau der Deklarationslimite im Lebensmittelgesetz zu senken.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Futtermittelbereich. Transparenz und Kontrolle</value></text></texts><title>Futtermittelbereich. Transparenz und Kontrolle</title></affair>