﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20013200</id><updated>2024-04-10T14:31:37Z</updated><additionalIndexing>15;Arbeitserlaubnis;Saisonarbeiter/in;Fremdenverkehrsberuf;Fremdarbeiter/in;Tourismus</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2327</code><gender>m</gender><id>221</id><name>Suter Marc Frédéric</name><officialDenomination>Suter Marc Frédéric</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische 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weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2001-06-05T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-03-23T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2003-03-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2296</code><gender>m</gender><id>97</id><name>Gross Andreas</name><officialDenomination>Gross Andreas</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2539</code><gender>m</gender><id>517</id><name>Vaudroz Jean-Claude</name><officialDenomination>Vaudroz Jean-Claude</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2475</code><gender>f</gender><id>451</id><name>Bernasconi Madeleine</name><officialDenomination>Bernasconi Madeleine</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2540</code><gender>m</gender><id>518</id><name>Vaudroz René</name><officialDenomination>Vaudroz René</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2299</code><gender>m</gender><id>108</id><name>Hegetschweiler 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Er bietet zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten. Weite Gebiete der Schweiz, namentlich in den Bergregionen, sind wirtschaftlich auf den Tourismus angewiesen. Tourismus und das damit eng verbundene Gastgewerbe hängen in hohem Grade ab von in genügender Zahl vorhandenem Personal. Da einheimische Arbeitskräfte fehlen, suchen die Unternehmungen ausländisches Personal. Die Schweiz kennt hier indes eine restriktive Bewilligungsordnung. Die geltende Gesetzgebung kennt den Grundsatz des Vorranges des inländischen Arbeitnehmers (Art. 7 der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer, BVO). Artikel 8 BVO legt die Prioritäten für die Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte fest. Gemäss Artikel 8 Absatz 1 BVO kann abweichend von dem in Artikel 7 BVO normierten Prinzip Angehörigen von Efta- und EU-Staaten eine Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erteilt werden. Gemäss Artikel 8 Absatz 3 BVO kann zudem Personen, die aus einem Staat stammen, der nicht zur EU bzw. zur Efta gehört, ebenfalls eine Bewilligung erteilt werden, wenn sie qualifiziert sind und besondere Gründe eine Ausnahme rechtfertigen. Im Weiteren können jungen ausländischen Berufsleuten dann Arbeitsbewilligungen erteilt werden, wenn sie entweder nach einer beruflichen Grundausbildung im Ausland im Rahmen einer Weiterbildung in der Schweiz praktisch arbeiten, oder wenn sie an einem Stagiaire-Programm teilnehmen (Art. 21 Abs. 2 bzw. Art. 22 BVO).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zunehmend ist heute festzustellen, dass es namentlich in der Tourismusbranche sehr schwierig ist, inländische Arbeitskräfte oder solche aus EU-Staaten zu finden. Die Regelung, wonach für hoch qualifiziertes Personal Ausnahmen erteilt werden können, deckt die Bedürfnisse der Branche nicht ab. Für die Ausnahmeregelungen betreffend Weiterbildung bzw. Stagiaire-Programm gelten zusätzliche Rahmenbedingungen, um die berufliche Aus- und Weiterbildung der Ausländer zu garantieren. Sie können bei einem regulären Beschäftigungsverhältnis üblicherweise nicht eingehalten werden. Die Ausnahmebewilligungen sollten daher nicht zur Deckung der normalen Nachfrage nach Arbeitskräften missbraucht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund der bestehenden Nachfrage nach Arbeitskräften werden Fälle von illegaler Beschäftigung von Ausländern sowie Verstösse gegen den Gesamtarbeitsvertrag und Schwarzarbeit immer häufiger. Dies ist unerwünscht. Es ist daher angezeigt, eine sinnvolle Lockerung der bestehenden Bestimmungen vorzunehmen. Dies in einer Weise, die mit den Zielen der heutigen Ausländerpolitik im Einklang ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der eingereichte Vorstoss trägt diesem Umstand Rechnung. Mit der beantragten Regelung werden aus der Sicht der Ausländerpolitik mindestens zwei Probleme nicht entstehen. Infolge der Einmaligkeit der Bewilligungsmöglichkeit sowie der Beschränkung der Bewilligungsdauer entfällt die Problematik des Familiennachzuges und des Drucks zur Integration dieser Arbeitskräfte. Hingegen wird es dadurch auch im Interesse des Gastes möglich, einen real existierenden Bedarf abzudecken. Aus anderen Ländern stammende Personen sind zudem oft eher in der Lage, die Bedürfnisse der aus ihren Heimatländern oder deren Nachbarländern stammenden Personen umfassend zu befriedigen. Sie sind mit den dort herrschenden Mentalitäten und Sitten besser vertraut als inländische Arbeitskräfte oder solche aus dem EU-Raum. Überdies sind ausländische Arbeitskräfte, welche im schweizerischen Tourismus tätig sind, in ihren Heimatländern äusserst geeignete Promotoren für den schweizerischen Tourismus. Wichtige Zielmärkte sind die aussereuropäischen angelsächsischen Länder. Es gilt die jungen Leute aus diesen Ländern anzusprechen. Jeder australische Kellner bereitet den Boden für zukünftige Gäste aus Australien vor. Der australische Kellner auf der Kleinen Scheidegg wird in seiner Heimat begeistert für die Jungfrauregion werben. Er wird so zum Bestandteil eines Netzwerkes, in dessen Rahmen ohne Subventionen effiziente Tourismuspromotion betrieben wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Sinne einer massvollen Lockerung der geltenden Bestimmungen erfolgt im Rahmen dieses Vorstosses zusätzlich eine Einschränkung auf Personen, die aus touristischen Zielmärkten stammen. Es ist denkbar, im Rahmen der geänderten Ordnung den Nachweis zu verlangen, dass die Personen, für welche um eine Bewilligung nachgesucht wird, aus einem Land stammen, in welchem eine genügend grosse Nachfrage nach touristischen Angeboten der Schweiz besteht oder im Aufbau begriffen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die neuen Möglichkeiten dürfen nicht dazu führen, dass Lohndumping betrieben wird. Deshalb ist die Einschränkung beizubehalten, wonach Bewilligungen nur erteilt werden, wenn die orts- und branchenüblichen Löhne ausgerichtet werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Personalrekrutierung in gewissen Bereichen, so u. a. im Gastgewerbe, bei der heutigen Arbeitsmarktlage generell schwieriger geworden ist. Um den bedeutendsten und dringlichen Bedürfnissen der Wirtschaft Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat deshalb mit Beschluss vom 23. Mai 2001 die Bundeskontingente für Jahresaufenthalter und Kurzaufenthalter angemessen erhöht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den grundsätzlichen ausländerrechtlichen Aspekten der Motion Suter hat sich der Bundesrat am 4. April 2001 in der Stellungnahme auf die Motion Fattebert 00.3506 ausführlich geäussert. So will er vor allem erste Auswirkungen der bilateralen Verträge abwarten, bevor er zu einer weiteren Öffnung des Arbeitsmarktes für ausländische Arbeitskräfte aus Nicht-EU- und Nicht-Efta-Staaten Stellung nimmt. Zunächst sind sämtliche Möglichkeiten der Rekrutierung von Arbeitskräften im Inland, dann aber auch in den EU- und Efta-Ländern konsequent auszuschöpfen. Entscheidend für einen Rekrutierungserfolg sind namentlich konkurrenzfähige Lohn- und Arbeitsbedingungen. Neben einer Rekrutierungspriorität gegenüber den EU- und Efta-Staaten will der Bundesrat die im Vorfeld zur Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung" (18-Prozent-Initiative) kommunizierten Grundsätze einer zurückhaltenden Ausländerpolitik gegenüber Drittausländern fortführen. Gleichzeitig werden die Arbeiten zu einem neuen Ausländergesetz auf der Basis der Vernehmlassungsergebnisse vorangetrieben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist deshalb nicht bereit, vor intensivierten Rekrutierungsanstrengungen in den EU- und Efta-Ländern und noch vor Beginn des freien Personenverkehrs gegenüber der EU einen solchen Grundsatzentscheid zu treffen. Dies umso weniger, als dass aufgrund der mit dem Freizügigkeitsabkommen verbundenen aufenthalts- und sozialrechtlichen Besserstellung die Chancen steigen, in Zukunft wieder vermehrt EU-Bürger rekrutieren zu können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Motion soll die Rekrutierung von fehlenden Arbeitskräften aus Drittländern einseitig für die Tourismusbranche ermöglichen. Das Prinzip der Rechts- und Chancengleichheit liesse eine solche Beschränkung auf das Gastgewerbe nicht zu. Eine Ausdehnung auf weitere Wirtschaftszweige wäre nicht zu verhindern. Es kommt hinzu, dass die Eingrenzung auf die vorgeschlagenen Rekrutierungsgebiete (Personen aus bestehenden und zukünftigen touristischen Zielmärkten) aus Gründen der Rechtsgleichheit problematisch ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch die Schaffung eines sechsmonatigen Kurzaufenthalterstatuts würde die Problematik der Schwarzarbeit zudem nicht entschärfen, sondern eher noch begünstigen; denn Personen aus Niedriglohnländern würden die Schweiz nach ihrem Kurzaufenthalt nicht zwingend verlassen, wenn sich ihnen weitere Beschäftigungsmöglichkeiten anbieten. Der Schwarzarbeit will der Bundesrat übrigens demnächst mit einem Massnahmenpaket begegnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz hat nebst allen EU-Ländern auch mit 14 Nicht-EU-Staaten Stagiaires-Abkommen für junge Leute mit Berufsausbildung vereinbart, die ihre sprachlichen und beruflichen Kenntnisse erweitern wollen. An schweizerischen Hotelfachschulen studieren daneben zahlreiche ausländische Schüler, die nicht aus EU- und Efta-Staaten stammen. Deren Ausbildungsprogramme sehen fast immer mehrere Betriebspraktika vor. Hinzu kommen von Branchenverbänden organisierte Weiterbildungsaufenthalte für junge Berufsleute, z. B. im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit für Angehörige aus Mittel- und Osteuropa.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus solchen Aufenthalten können beide Seiten, Arbeitgeber und Praktikanten, Vorteile ziehen: die Jugendlichen durch eine praktische Weiterbildung, die Betriebe durch die vorübergehende Entschärfung von Personalproblemen. Dies gilt aber nur unter der Auflage, dass die Branchenverbände oder Betriebe einen tatsächlichen Ausbildungsbeitrag leisten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch das Gastgewerbe muss durch verstärkte Anstrengungen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass es das im Inland wie im EU- und Efta-Raum vorhandene Arbeitskräftepotenzial für seine Bedürfnisse motivieren kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist deshalb heute nicht bereit, dem Antrag des Motionärs zu folgen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird aufgefordert, die Bestimmungen der Ausländergesetzgebung so zu ändern, dass aussereuropäischen Personen, die aus bestehenden oder zukünftigen touristischen Zielmärkten stammen, eine Bewilligung zur Verrichtung einer längstens sechs Monate dauernden Tätigkeit in Unternehmungen aus der Tourismusbranche erteilt werden kann. Dabei sind Mindestlohnvorschriften einzuhalten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Kurzarbeitskräfte für die Tourismusbranche</value></text></texts><title>Kurzarbeitskräfte für die Tourismusbranche</title></affair>