{"id":20013213,"updated":"2025-06-24T23:18:37Z","additionalIndexing":"2846;Agglomeration;Koordination;Raumplanung;service public;Regionalpolitik","affairType":{"abbreviation":"Emp.","id":7,"name":"Empfehlung"},"author":{"committee":{"abbreviation":"UREK-SR","id":20,"name":"Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR","abbreviation1":"UREK-S","abbreviation2":"UREK","committeeNumber":20,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2001-04-23T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4607"},"descriptors":[{"key":"L03K010204","name":"Raumplanung","type":1},{"key":"L04K01020201","name":"Agglomeration","type":1},{"key":"L04K08020335","name":"Regionalpolitik","type":1},{"key":"L04K08020314","name":"Koordination","type":2},{"key":"L04K08060111","name":"service public","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2001-06-06T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20}]},"federalCouncilProposal":{"code":"+","date":"2001-05-30T00:00:00Z","text":"Annahme"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(987976800000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(991778400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[{"type":null,"value":"Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen. 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Okober 2000 wird jedoch festgehalten."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, bei der Umsetzung des Realisierungsprogramms Raumplanung 2000-2003 die folgenden Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen oder zu verlangen:<\/p><p>1  Inhaltliche Schwergewichte<\/p><p>1.1  Kohärenz der Bundespolitiken<\/p><p>1.1.1  Zusammenfassung der Sachpläne Verkehr (2.06 bis 2.09) in einem einzigen Plan bzw. deren konzeptionelle Abstimmung unter Einbezug aller einschlägigen Bundespolitiken, insbesondere der Wirtschafts-, der Raumplanungs- und Umweltschutzpolitik.<\/p><p>1.1.2  Abhängigkeit der Bundessubventionen von den kantonalen Richtplänen (Art. 30 RPG).<\/p><p>1.1.3  Abstimmung der Umweltanforderungen an die Gebote der räumlichen Konzentration mit dem Ziel, mindestens auf der Ebene des Nutzungsplans Rechtssicherheit über die zulässige Nutzung herzustellen.<\/p><p>1.2  Agglomerationspolitik<\/p><p>1.2.1  Aufbau einer Agglomerationspolitik zusammen mit den Kantonen bezüglich: <\/p><p>- den allgemeinen räumlichen Problemen der Zersiedlung, der Ineffizienz des Infrastruktureinsatzes usw.; <\/p><p>- den besonderen Problemen in den Bereichen Sicherheit, Soziales, Verkehr usw.<\/p><p>1.2.2  Agglomerationspolitik nicht nur für die Grossstädte und ihre Vororte, sondern auch für die mittleren und kleinen Agglomerationen; ungeachtet der Kantons- und möglichst auch der Landesgrenzen; unter Einschluss der Berg- und Randgebiete sowie des Mittellandes im Allgemeinen.<\/p><p>1.2.3  Mitarbeit für alle Sachbereiche in der tripartiten Agglomerationspolitik zusammen mit den Kantonen sowie den Städten und Gemeinden sowie in den interkantonalen Institutionen zwischen zwei oder mehreren Kantonen.<\/p><p>1.3  Auslagerung und Liberalisierung des Service public<\/p><p>1.3.1  Realisierung einer ausreichenden Grundversorgung trotz Dezentralisation der Besiedlung.<\/p><p>1.3.2  Realisierung der Rahmenordnung mit den unvermeidbaren politischen und rechtlichen Vorgaben.<\/p><p>1.4  Einbindung in die europäische Raumplanung<\/p><p>1.4.1  Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Kantone und Einordnung der Bundespolitiken.<\/p><p>1.4.2  Einbezug der Kantone in die Ausgestaltung der übergeordneten internationalen Raumplanung.<\/p><p>1.5  Einbezug der Regionalpolitik<\/p><p>1.5.1  Regionalpolitik als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Kantonen, einbezogen in die und abgestimmt auf die Raumplanung, insbesondere die der Kantone.<\/p><p>1.5.2  Dies soll geschehen, wie es die Motion zur Kohäsionspolitik (beider Räte) vorsieht.<\/p><p>2  Unnötig oder jedenfalls nicht prioritäre Bereiche sind die Totalrevision des RPG (1.05), die Grundlagen zur Waldfläche (2.02.1), die Sportanlagen (2.15) und das Wohnungswesen (2.16).<\/p><p>3  Organisatorische Reformen<\/p><p>3.1  Konkrete Aktionen zur Gestaltung und Entwicklung des Raumes - weniger Unterlagen, Raumbeobachtung.<\/p><p>3.2  Einbezug der Kantone - angesichts ihrer zentralen Rolle schon bei der bundesinternen Vorbereitung von Entwürfen für Sachplänen.<\/p><p>3.3  Stärkung der kantonalen Richtpläne<\/p><p>3.3.1  Koordination hauptsächlich bei der Erarbeitung der Richt- und Sachpläne anstreben, d. h. frühzeitiges Eingehen des Bundes auf die kantonalen Verfahren und umgekehrt, gegenseitige Information, Lösungen in der Sache suchen.<\/p><p>3.3.2  Frühzeitiges Eingehen des Buwal (Umwelt 1.06.2) auf die kantonalen Richtplanverfahren, sich langfristig und generell binden lassen und absichern.<\/p><p>3.3.3  Frühzeitiges Eingehen auch bei den ausgelagerten und liberalisierten Diensten wie SBB, ETH, Swisscom usw., dies mindestens im Bereich der jeweils vorgesehenen politischen Vorgaben (Gesetz, Leistungsauftrag oder -vereinbarung usw.).<\/p><p>3.4  Ausbau der Konzepte und der Sachpläne des Bundes<\/p><p>3.4.1  Die Tendenz zum Ausbau fördern, aber untereinander abstimmen, z. B. im Verkehr (2.06 bis 2.09).<\/p><p>3.4.2  Verfahren und Verbindlichkeit nur über den kantonalen Richtplan, wo keine besonderen bundesgesetzlichen Grundlagen bestehen.<\/p><p>3.5  Angemessene Integration des UVEK bzw. des ARE in die politischen und rechtlichen Verfahren auf Ebene Bundesrat, Departemente und im Verhältnis zu den Kantonen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Änderungen und Ergänzungen zum Realisierungsprogramm Raumordnungspolitik 2000-2003"}],"title":"Änderungen und Ergänzungen zum Realisierungsprogramm Raumordnungspolitik 2000-2003"}