{"id":20013216,"updated":"2025-06-25T01:44:23Z","additionalIndexing":"32;Nachtragskredit;Auslandsschule;Subvention;Bildungshaushaltsplan","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"APK-NR","id":4,"name":"Aussenpolitische Kommission NR","abbreviation1":"APK-N","abbreviation2":"APK","committeeNumber":4,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-04-30T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4607"},"descriptors":[{"key":"L04K13020401","name":"Auslandsschule","type":1},{"key":"L04K13030106","name":"Bildungshaushaltsplan","type":1},{"key":"L05K1102030202","name":"Subvention","type":2},{"key":"L04K11020207","name":"Nachtragskredit","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-03-18T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-06-15T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(988581600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1016406000000+0100)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1102978800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"committee":{"abbreviation":"APK-NR","id":4,"name":"Aussenpolitische Kommission NR","abbreviation1":"APK-N","abbreviation2":"APK","committeeNumber":4,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"}],"shortId":"01.3216","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme auf die Motion Fehr Lisbeth 01.3169 vom 23. März 2001 bestätigt, dass auch er eine Aufstockung des Budgetkredites der Position \"Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizer\" für notwendig erachtet. Damit die Schweizer Schulen im Ausland ihren Auftrag im Sinne des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes (SR 418.0) erfüllen können, ist in der Tat eine Erhöhung des entsprechenden Budgetkredites in der Grössenordnung, die von der vorliegenden Motion erwähnt wird, erforderlich.<\/p><p>Die Frage stellt sich allerdings, ob dieses Ziel nicht auch durch eine etappierte Erhöhung des Budgetkredites erreicht werden kann. Für ein solches Vorgehen sprechen nicht nur die finanzpolitischen Rahmenbedingungen. Dafür spricht auch die Tatsache, dass die Erhöhung des Budgetkredites von den Schulen u. a. deshalb benötigt wird, um Investitionen, die durch Abschreibungen nicht gedeckt sind, refinanzieren zu können und um Sparmassnahmen, die die Qualität der Schule gefährden, rückgängig machen zu können. Dabei geht es also um einen Bedarf, der eine gewisse Etappierung durchaus verträgt. Damit entfällt auch die Notwendigkeit, für das laufende Jahr einen Nachtragskredit zu beantragen.<\/p><p>Zu berücksichtigen ist ferner, dass der genaue Umfang der Erhöhung näher ermittelt werden muss. Zum Teil handelt es sich dabei um eine Ermessensfrage. Schwer zu beurteilen sind insbesondere die langfristigen Auswirkungen der von den Schulen ergriffenen Sparmassnahmen. Dabei ist zwischen der Wirtschaftlichkeit und Effizienz einerseits, der Qualität und dem schweizerischen Charakter der Schweizer Schulen andererseits abzuwägen. Die Beurteilung dieser Frage hat auf der Grundlage des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes zu erfolgen. Der Budgetkredit muss daher mittelfristig so ausgestattet werden, dass er grundsätzlich nicht nur zur Existenzsicherung der Schulen ausreicht, sondern den Schulen auch erlaubt, ihren Auftrag im Sinne des Bundesgesetzes zu erfüllen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Der Bundesrat wird beauftragt, die Bundesbeiträge zur Existenzsicherung der Schweizer Schulen im Ausland und für Schweizer Lehrkräfte an anderen internationalen Schulen im Ausland von gegenwärtig 15 auf jährlich 20,8 Millionen Franken zu erhöhen.<\/p><p>2. Für das Jahr 2001 ist ein entsprechender Nachtragskredit zu berücksichtigen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Erhöhung der Bundesbeiträge für die Schweizer Schulen im Ausland"}],"title":"Erhöhung der Bundesbeiträge für die Schweizer Schulen im Ausland"}