{"id":20013224,"updated":"2025-06-25T01:45:50Z","additionalIndexing":"55;Agrarproduktionspolitik;Agrarstrukturpolitik;Milcherzeugung;Milchkontingentierung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2306,"gender":"m","id":131,"name":"Leu Josef","officialDenomination":"Leu Josef"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-05-07T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4607"},"descriptors":[{"key":"L05K1401010306","name":"Milcherzeugung","type":1},{"key":"L05K1401040310","name":"Milchkontingentierung","type":1},{"key":"L04K14010402","name":"Agrarstrukturpolitik","type":2},{"key":"L04K14010401","name":"Agrarproduktionspolitik","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-10-05T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-08-29T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(989186400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1002232800000+0200)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1023141600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2181,"gender":"m","id":226,"name":"Tschuppert Karl","officialDenomination":"Tschuppert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2306,"gender":"m","id":131,"name":"Leu Josef","officialDenomination":"Leu Josef"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"01.3224","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>1. Vom Markt her ist eine Erhöhung der Lieferrechte in der Grössenordnung von 6 Prozent angezeigt, ohne dass deswegen der Milchpreis unter Druck gerät. Praktisch handelt es sich nicht einmal um eine Erhöhung. Es geht eigentlich nur darum, die im letzten Milchjahr erfolgreich vermarktete Milchmenge zu halten. Vor diesem Hintergrund wäre es schade, im zunehmend grenzüberschreitenden Wettbewerb realistische Umsatzsteigerungen und somit Marktanteile zu verschenken, zumal eine solche Ausdehnung im einzelnen Milchproduktionsbetrieb auch ein wirksamer Faktor in der Kostenbewirtschaftung (Senkung des Fixkostenanteils pro Kilogramm Milch) darstellt. Die Anpassung der Lieferrechte sollte temporär für ein Jahr erfolgen. Von einer generellen Kontingentserhöhung ist abzusehen, weil diese nicht nur den aktiven Milchproduzenten zugute käme und der Spielraum für das nächste Milchjahr fehlen würde.<\/p><p>2. Der Anreiz, mit einem Zusatzkontingent Tiere aus dem Berggebiet zu kaufen, ist heute relativ klein. Denn der Ertrag, den ein Milchproduzent im Talgebiet mit einem Zusatzkontingent erwirtschaften konnte, ist aufgrund der Milchpreissenkung um 450 Franken (28 Prozent) gesunken. Mit der verlangten Verdoppelung der Zusatzkontingente könnten verschiedene positive Effekte erzielt werden:<\/p><p>- Die an sich wünschbare Arbeitsteilung zwischen Berg- und Talregion erhielte einen neuen Anreiz und würde wieder intensiviert;<\/p><p>- andererseits wäre der Anreiz für die Berggebiete grösser, anstelle der Milchproduktion wieder vermehrt in die Aufzucht einzusteigen, vor allem dort, wo eine wirtschaftlich sinnvolle Verwertung vor Ort nicht möglich ist;<\/p><p>- schliesslich liesse sich durch die Erhöhung der Zusatzkontingente die gesamte Milchmenge um knapp 1 Prozent erhöhen, was die andere Massnahme (Anpassung der Lieferrechte) ideal ergänzen würde.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Mit der am 16. Mai 2001 beschlossenen Änderung der Milchkontingentierungsverordnung (MKV) ist der Bundesrat dem Hauptanliegen des Motionärs nachgekommen. Gefordert wird, die Gesamtmenge der Kontingente so anzupassen, dass die Produzentinnen und Produzenten auch in der laufenden Periode so viel Milch produzieren können, wie sie im abgelaufenen Milchjahr 2000\/01 bereits vermarktet haben (rund 3,2 Millionen Tonnen). Um dies zu erreichen, forderte der Motionär eine Erhöhung der Kontingentsmenge um 6 Prozent. Genauere Produktionszahlen und eine etwas andere Einschätzung des Mengeneffektes der so genannten rollenden Abrechnung mit individuellen Übertragungsmöglichkeiten auf die jeweilige Folgeperiode haben jedoch gezeigt, dass das Ziel effektiv mit einer zusätzlichen Menge von 3 Prozent erfüllt ist.<\/p><p>Gefordert wird zudem, dass die Erhöhung der Gesamtmenge nur den aktiven Produzentinnen und Produzenten zugute kommen soll. Mit dem neu in die MKV eingefügten Artikel 10a, welcher die zusätzliche Menge grundsätzlich als temporäres Kontingent definiert, das zu Beginn eines jeden Milchjahres gestützt auf das aktualisierte Grundkontingent neu berechnet und zugeteilt wird, ist auch diese Forderung erfüllt.<\/p><p>Hingegen ist der Bundesrat nicht auf den Wunsch einer nur auf das Milchjahr 2001\/02 beschränkten Erhöhung eingegangen. Seiner Auffassung nach bestehen keine Anzeichen, die auf einen bevorstehenden Rückgang des Absatzes von Milch und Milchprodukten hinweisen. Die Milch ist aufgrund der natürlichen und strukturellen Verhältnisse für die schweizerische Landwirtschaft ein Produkt von strategischer Bedeutung. Ziel muss es deshalb sein, entsprechende Marktanteile nicht nur zu gewinnen, sondern auch zu halten. Bei wesentlich veränderten Marktbedingungen kann der Bundesrat die beschlossene zusätzliche Menge letztlich auch wieder anpassen.<\/p><p>Die Zusatzkontingente wurden im Jahre 1980 kurz nach Einführung der Milchkontingentierung eingeführt. Mit dieser Massnahme werden den Produzenten des Talgebietes für befristete Zeit Zusatzkontingente zugeteilt, wenn sie Tiere aus dem Berggebiet zukaufen. Zusatzkontingente wurden mit der Absicht eingeführt, den Absatz der Tiere aus dem Berggebiet insbesondere nach Ablauf der Sömmerungszeit zu beleben und damit die Arbeitsteilung zwischen dem Berg- und dem Talgebiet zu fördern. Die Massnahme galt praktisch von Beginn an als anerkannt gute Viehabsatzmassnahme. Sie wurde denn auch grundsätzlich unverändert ins neue Landwirtschaftsgesetz (LwG) übernommen. Mit ihr finden jährlich etwa 15 000 bis 17 000 Tiere ihren Absatz; diese Zahl blieb über die Jahre hinweg konstant in diesem Rahmen, was an sich als Zeichen gleich bleibender Attraktivität der Massnahme gewertet werden kann.<\/p><p>Der Gesetzgeber überliess es dem Bundesrat, die Höhe des Zusatzkontingentes pro zugekauftes Tier festzulegen (Art. 34 LwG). Bei Einführung der Massnahme wurde es auf 1500 Kilogramm festgelegt und seither unverändert belassen. Am 16. Mai 2001 hat der Bundesrat die zugehörigen Ausführungsbestimmungen (MKV) angepasst und zusammen mit der erwähnten Erhöhung der Gesamtmenge der Kontingente (Art. 31 LwG) auch das Zusatzkontingent auf 2000 Kilogramm erhöht. Damit ist er dem Anliegen des Motionärs in diesem Punkt teilweise entgegengekommen. Der Bundesrat wird prüfen, ob sich zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Erhöhung rechtfertigt.<\/p><p>Die Motion greift in den Bereich der dem Bundesrat übertragenen Regelzuständigkeit hinein. Auch aus diesem Grund ist der Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln.<\/p><p>Im Übrigen verweisen wir auf die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Hassler Hansjörg 01.3244, \"Erhöhung der Milchzusatzkontingente\", mit welcher ebenfalls die Forderung nach Erhöhung der Zusatzkontingente in gleichem Umfang gestellt wurde.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat, im Bereich der Milchkontingentierung die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass Milchproduzenten zusammen mit Veredlungs- und Handelsbetrieben aktiv auf die positive Marktentwicklung reagieren können.<\/p><p>Zu diesem Zwecke ist im Moment eine Flexibilisierung in zwei Bereichen notwendig:<\/p><p>1. Es braucht für das laufende Milchjahr 2001\/02 eine dringende Anpassung des Lieferrechtes pro Milchproduzent, damit mindestens gleich viel Milch wie im Vorjahr produziert werden kann.<\/p><p>2. Ergänzend zur Erhöhung der Lieferrechte ist das Zusatzkontingent pro Tier, welches aus dem Berggebiet zugekauft wird, von 1500 Kilogramm auf 3000 Kilogramm zu verdoppeln.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Milchproduktion. Mehr Flexibilität"}],"title":"Milchproduktion. Mehr Flexibilität"}