{"id":20013244,"updated":"2025-11-14T07:32:14Z","additionalIndexing":"55;Landwirtschaft in Berggebieten;Bergbauernbetrieb;Milcherzeugung;Milchkontingentierung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2497,"gender":"m","id":473,"name":"Hassler Hansjörg","officialDenomination":"Hassler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-05-09T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4607"},"descriptors":[{"key":"L05K1401040310","name":"Milchkontingentierung","type":1},{"key":"L05K1401010306","name":"Milcherzeugung","type":1},{"key":"L06K140103020703","name":"Landwirtschaft in Berggebieten","type":1},{"key":"L05K1401050301","name":"Bergbauernbetrieb","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-10-05T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-08-29T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(989359200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1002232800000+0200)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1023141600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2512,"gender":"m","id":490,"name":"Lustenberger Ruedi","officialDenomination":"Lustenberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2541,"gender":"m","id":519,"name":"Walter Hansjörg","officialDenomination":"Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2494,"gender":"m","id":470,"name":"Glur Walter","officialDenomination":"Glur"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2399,"gender":"m","id":336,"name":"Kunz Josef","officialDenomination":"Kunz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2354,"gender":"f","id":273,"name":"Gadient Brigitta M.","officialDenomination":"Gadient"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2306,"gender":"m","id":131,"name":"Leu Josef","officialDenomination":"Leu Josef"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2474,"gender":"f","id":450,"name":"Bader Elvira","officialDenomination":"Bader Elvira"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2408,"gender":"m","id":344,"name":"Oehrli Fritz Abraham","officialDenomination":"Oehrli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2270,"gender":"m","id":15,"name":"Binder Max","officialDenomination":"Binder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2310,"gender":"m","id":146,"name":"Maurer Ueli","officialDenomination":"Maurer Ueli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2476,"gender":"m","id":452,"name":"Bigger Elmar","officialDenomination":"Bigger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2332,"gender":"f","id":235,"name":"Wittenwiler Milli","officialDenomination":"Wittenwiler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2298,"gender":"m","id":105,"name":"Hämmerle Andrea","officialDenomination":"Hämmerle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2386,"gender":"m","id":322,"name":"Freund Jakob","officialDenomination":"Freund"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2529,"gender":"m","id":506,"name":"Scherer Marcel","officialDenomination":"Scherer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2562,"gender":"m","id":543,"name":"Walker Felix","officialDenomination":"Walker Felix"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2482,"gender":"m","id":458,"name":"Decurtins Walter","officialDenomination":"Decurtins Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2264,"gender":"m","id":14,"name":"Bezzola Duri","officialDenomination":"Bezzola Duri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2523,"gender":"m","id":500,"name":"Pfister Theophil","officialDenomination":"Pfister Theophil"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2372,"gender":"m","id":307,"name":"Brunner Toni","officialDenomination":"Brunner Toni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2381,"gender":"m","id":317,"name":"Ehrler Melchior","officialDenomination":"Ehrler Melchior"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2497,"gender":"m","id":473,"name":"Hassler Hansjörg","officialDenomination":"Hassler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"01.3244","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das Berggebiet verliert in der Landwirtschaft laufend Produktionsanteile. Durch die Möglichkeit der Kontingentsvermietung werden Milchkontingente vom Berg- ins Talgebiet verschoben. Im liberalisierten Milchmarkt gerät das Berggebiet wegen der hohen Transportkosten zu den Milchverarbeitungsbetrieben zunehmend unter Druck. Die neuen Beiträge für Raufutter verzehrende Nutztiere fördern zusätzlich auch die Aufzucht im Talgebiet. Die bewährte Arbeitsteilung zwischen Berg- und Tallandwirtschaft ist dadurch gefährdet. Sowohl die Milchproduktion als auch die Aufzucht verlagern sich mehr und mehr ins Talgebiet. Die Zusatzkontingente bilden einen geeigneten Anreiz, die erwünschte Arbeitsteilung zu fördern. Sie sind aber mit 1500 Kilogramm pro Tier für die heutigen Verhältnisse zu wenig effizient. Um die Aufzucht im Berggebiet weiterhin attraktiv zu gestalten, sind die Zusatzkontingente auf 3000 Kilogramm zu erhöhen. Mit einem Zusatzkontingent von 3000 Kilogramm lohnt sich die Vergabe der Aufzucht ins Berggebiet auch für die Talbauern. Das Berggebiet ist auch für die flächendeckende Bewirtschaftung der Alpen auf Tiere aus dem Talgebiet angewiesen. Letztendlich geht es um die Existenzsicherung zahlreicher Bauernbetriebe und um die Erhaltung der Besiedelung in den Bergregionen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Kurz nach Einführung der Milchkontingentierung wurden im Jahre 1980 auch die Zusatzkontingente eingeführt. Mit dieser Massnahme werden den Produzenten des Talgebietes für befristete Zeit Zusatzkontingente zugeteilt, wenn sie Tiere aus dem Berggebiet zukaufen. Zusatzkontingente wurden mit der Absicht eingeführt, den Absatz der Tiere aus dem Berggebiet insbesondere nach Ablauf der Sömmerungszeit zu beleben und damit die Arbeitsteilung zwischen dem Berg- und dem Talgebiet zu fördern. Die Massnahme galt praktisch von Beginn an als anerkannt gute Viehabsatzmassnahme. Sie wurde denn auch grundsätzlich unverändert ins neue Landwirtschaftsgesetz (LwG) übernommen. Mit ihr finden jährlich etwa 15 000 bis 17 000 Tiere ihren Absatz; diese Zahl blieb über die Jahre hinweg konstant in diesem Rahmen, was an sich als Zeichen gleich bleibender Attraktivität der Massnahme gewertet werden kann. <\/p><p>Der Gesetzgeber überliess es dem Bundesrat, die Höhe des Zusatzkontingentes pro zugekauftes Tier festzulegen (Art. 34 LwG). Bei Einführung der Massnahme wurde es auf 1500 Kilogramm festgelegt und seither unverändert belassen. Am 16. Mai 2001 hat der Bundesrat die zugehörigen Ausführungsbestimmungen (Milchkontingentierungsverordnung) angepasst und zusammen mit einer Erhöhung der Gesamtmenge der Kontingente (Art. 31 LwG) auch das Zusatzkontingent auf 2000 Kilogramm erhöht. Damit ist er dem Anliegen des Motionärs teilweise entgegengekommen. Der Bundesrat wird prüfen, ob sich zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Erhöhung rechtfertigt.<\/p><p>Mit Bezug auf das Argument eines Verlustes von Produktionsanteilen ist festzuhalten, dass nach Artikel 32 LwG keine Kontingente vom Berg- ins Talgebiet übertragen werden dürfen. Der Bundesrat kann allerdings Ausnahmen vorsehen. Das Verbot hat seine Wirkung nicht verfehlt. Gemäss Statistik des Milchjahres 1999\/2000 kauften die Produzentinnen und Produzenten des Berggebietes rund 3560 Tonnen mehr als sie verkauften und mieteten rund 2240 Tonnen mehr als sie vermieteten. Demgegenüber wurden 4100 Tonnen ins Talgebiet verschoben im Austausch gegen eine Übernahme der Aufzucht. Diese Regelung besteht als eine der möglichen Ausnahmen; sie soll die Zusammenarbeit fördern. Mit dem Handel hat das Berggebiet insgesamt also nicht nur Kontingente von rund 1700 Tonnen dazugewonnen, sondern zudem auch die Arbeitsteilung durch die Übernahme der Aufzucht von Partnerbetrieben des Talgebietes verstärken können. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass regional unterschiedliche Mengenentwicklungen festgestellt werden können. Diese sind aber insbesondere auf die Übertragung von Kontingenten innerhalb des Berggebietes zurückzuführen. Weiter kann er die Auffassung des Motionärs nicht teilen, wonach die neuen Beiträge für Raufutter verzehrende Nutztiere speziell die Aufzucht im Talgebiet fördern. Es sind hauptsächlich die Produzentinnen und Produzenten mit einem hohen Anteil an Aufzuchttieren, die in den Genuss dieser Beiträge kommen. Deren Betriebe stehen zu einem überwiegenden Teil im Berggebiet.<\/p><p>Die Motion greift in den Bereich der dem Bundesrat übertragenen Regelzuständigkeit hinein. Auch aus diesem Grund ist der Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln.<\/p><p>Im Übrigen verweisen wir auf die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Leu Josef (01.3224, Mehr Flexibilität in der Milchproduktion), mit welcher ebenfalls die Forderung nach Erhöhung der Zusatzkontingente in gleichem Umfang gestellt wurde.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz und die dazugehörende Verordnung über die Kontingentierung der Milchproduktion, das Zusatzkontingent bei der Milch von 1500 Kilogramm auf 3000 Kilogramm zu erhöhen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Erhöhung der Milchzusatzkontingente"}],"title":"Erhöhung der Milchzusatzkontingente"}