{"id":20013265,"updated":"2024-04-10T15:55:16Z","additionalIndexing":"48;52;Flughafen;Lärmbelästigung;Deutschland;Beziehung Bund-Kanton;bilaterales Abkommen;internationales Übereinkommen;Zürich (Kanton);Luftverkehrskontrolle;Lärmschutz;Luftverkehr","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"committee":{"abbreviation":"KVF-SR","id":22,"name":"Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR","abbreviation1":"KVF-S","abbreviation2":"KVF","committeeNumber":22,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2001-05-17T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4608"},"descriptors":[{"key":"L04K18040104","name":"Luftverkehr","type":1},{"key":"L04K06020308","name":"Lärmbelästigung","type":1},{"key":"L04K18040101","name":"Flughafen","type":1},{"key":"L04K06010410","name":"Lärmschutz","type":1},{"key":"L03K100202","name":"internationales Übereinkommen","type":1},{"key":"L04K03010105","name":"Deutschland","type":2},{"key":"L05K0301010123","name":"Zürich (Kanton)","type":2},{"key":"L07K08070102010101","name":"Beziehung Bund-Kanton","type":2},{"key":"L05K1002020103","name":"bilaterales Abkommen","type":2},{"key":"L05K1802040301","name":"Luftverkehrskontrolle","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2001-10-05T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(990050400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1002232800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"committee":{"abbreviation":"KVF-SR","id":22,"name":"Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR","abbreviation1":"KVF-S","abbreviation2":"KVF","committeeNumber":22,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"type":"author"}],"shortId":"01.3265","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Nach langjährigen Auseinandersetzungen zwischen der süddeutschen Nachbarschaft und dem Flughafenbetrieb haben in den letzten Jahren zwischen schweizerischen und deutschen Delegationen, je mit Vertretern der Kantone und Länder, Verhandlungen stattgefunden. Sie standen seit der Kündigung der sogenannten (blossen) Verwaltungsvereinbarung vom 17. September 1984 (SR 0.748.131.913.6) auf den 31. Mai 2001unter Zeitdruck. Gleichzeitig  wurde eine Neuregelung für die Nutzung des deutschen Luftraumes durch eine Verordnung angekündigten und die Bereitschaft zu Gesprächen, die aber vor der Erneuerung der Betriebskonzession am 31. Mai 2001 abzuschliessen sein, erklärt. Am 23. April 2001 verständigten sich die Verkehrsminister der beteiligten Länder auf Eckwerte eine Regelung.<\/p><p>Der Bundesrat wird eingeladen darüber zu berichten,<\/p><p>1. welche Folgen sich daraus für die Schweiz ergeben, namentlich für den Betrieb der anderen Flughäfen sowie für die Gebiete ergeben, auf die die Lärmfolgen (An- und Abflüge, Nacht und Wochenende, Übergangszeit) nun möglicherweise zu verlagern sind und welche Spielräume für die weiteren Verhandlungen bleiben;<\/p><p>2. wie er das notwendige Ziel erreichen kann, den Flughafen Zürich (wie auch andere Flugplätze) der wirtschaftlichen Entwicklung entsprechend auszubauen, eingeschlossen den zusätzlichen, betriebswirtschaftlich begründeten Transitverkehr, aber ebenso die anderen Faktoren, die die Lebens- und Standortqualität ausmache, wie Anforderungen von Raumplanung und Besiedlungspolitik, Umweltschutz, Landverkehrsverkehrspolitik oder die guten Beziehungen zur badischen Nachbarschaft, für die zu einem guten Teil die Kantone verantwortlich sind;<\/p><p>3. wie er die Grundsätze einer gesamthaften und gleichmässigen Verteilung, ohne Privilegien, möglichst \"wie wenn keine Grenzen bestünden\", ohne Tabus (z.B. Überflug über den Militärflugplatz Dübendorf), in freundeidgenössischer Verständigung und möglichst ohne Benachteiligung gegenüber Gebieten in Deutschland einhalten will;<\/p><p>4. wie er die Alternativen zur gesamthaften Problemlösung erarbeiten lässt, ohne einseitige Präjudizien, und zwar unter genügendem  Einbezug der lärmbetroffenen Kantone schon bei den Staatsvertragsverhandlungen.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, soweit dies die laufenden Verhandlungen gestatten, mit Blick auf die Staatsvertragsvorlage an die Bundesversammlung dem Ständerat, in der Sommersession im Sinne der nachstehenden Begründung darüber zu berichten, wie er die Folgen der Absprache vom 23. April 2001 für die Schweiz (andere Flugplätze und lärmbetroffene Gebiete) beurteilt, wie er mit den Zielen und Grundsätzen für die Problemlösung umgehen und die Kantone einbeziehen will.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Staatsvertragsverhandlungen mit Deutschland betreffend Flughafen Zürich. Bericht über die Grundsätze der Regelung"}],"title":"Staatsvertragsverhandlungen mit Deutschland betreffend Flughafen Zürich. Bericht über die Grundsätze der Regelung"}